20.12.2018

„Digital-Dossier 2018“: Großer digitaler Aufholbedarf bei KMUs

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) hat das “Digital-Dossier 2018” veröffentlicht – eine Bestandsaufnahme der Digitalisierung der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft. Die Ergebnisse des Dossiers sehen einen großen “digitalen Aufholbedarf” bei KMUs.
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(c) APA Fotoservice Juhasz: Margarete Schramböck, ÖVP

Die Digitalisierung ist in der österreichischen Wirtschaft bislang noch nicht vollständig angekommen – das ist zumindest das Ergebnis des sogenannten „Digital Dossier 2018“ des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW). Dabei handelt es sich um eine Bestandsaufnahme zur Digitalisierung der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft. Das Dossiers zielt darauf ab, einen besseren Überblick über den Digitalisierungsaufholbedarf in Österreich zu geben. „Gerade bei der Digitalisierung gibt es unzählige Studien und Befunde. Wir müssen zu einer faktenbasierten Debatte kommen und Probleme offen ansprechen, um Bewusstsein bei den Unternehmen zu schaffen. Wo es Defizite gibt, wollen wir unterstützen und bestehende Stärkenfelder bewusst ausbauen“, so Digitalministerin Margarete Schramböck.

+++ “Digital Innovation Hubs” sollen KMUs bei Digitalisierung unterstützen +++

Für die Hälfte der KMUs hat Digitalisierung keine Relevanz

Bei mittelständischen Unternehmen gebe es laut dem „Digital-Dossier 2018“ großen Aufholbedarf: Demnach würden fast die Hälfte der KMUs der digitalen Technologie noch „keine große Relevanz für das eigene Geschäftsmodell“ beimessen. Zudem würden mittelständische Industrieunternehmen im Schnitt nur zehn Prozent ihrer Gesamtinvestitionen für digitale Technologien aufwenden. Die Digitalministerin verweist jedoch auf die Chancen der Digitalisierung: „Digitalisierung ist für diese Betriebe oftmals die Chance, neue Geschäftsmodelle aufzubauen und den laufenden Betrieb mit kleinen Anpassungen zu optimieren. In Zukunft wird jeder Betrieb auch eine digitale Komponente brauchen und daher werden wir hier mit Know-How, Infrastruktur und Netzwerken aktiv unterstützen.“

„Digital Innovation Hubs“ starten 2019

Um KMUs bei der Digitalisierung zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) gemeinsam mit der FFG ab kommenden Jahr die bundesweite Errichtung von sogenannten „Digital Innovation Hubs“ geplant (der brutkasten berichtete). Dabei handelt es sich um bundesweite Kompetenznetzwerke, die den Betrieben das fehlende Know-How für Digitalisierungsprojekte liefern sollen. Die Realisierung der Hubs wird laut BMDW über eine „gezielte Vernetzung bereits bestehender Einrichtungen“ erfolgen. Für das Projekt sollen, wie Mitte November verkündet, rund drei Millionen Euro in die Hand genommen werden. Zudem soll im Februar die Digitalisierungsagentur (DIA) ihre operative Arbeit aufnehmen.

Digitale Kompetenz von Mitarbeitern fördern

Wie aus dem „Digital Dossier“ weiters hervorgeht, würden rund 90 Prozent der Personalverantwortlichen in österreichischen Unternehmen einen hohen Schulungsbedarf bei ihren Mitarbeitern feststellen. Mit 60 Prozent wird der IT- und Datensicherheit die höchste Notwendigkeit zugesprochen. Rund vier von zehn Unternehmen sehen zudem Nachholbedarf bezüglich kaufmännischer Aspekte, wie zum Beispiel der Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle. „Technik alleine ist nichts ohne kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir sehen, dass sich Berufsfelder ändern und darauf müssen wir gemeinsam mit den Unternehmen reagieren. Die digitale Kompetenz ist der Schlüssel für viele Jobs von morgen“, so Schramböck.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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