24.03.2021

Digicust: NÖ-Zoll-Startup bekämpft Probleme bei Paketsendungen an der Wurzel

Digicust will mit einer Reihe von Produkten das Zollwesen digitalisieren und damit für mehr Effizienz und weniger Fehler sorgen.
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Digicust
(c) Digicust: Das Team

Auf den ersten Blick mag das Thema Zoll etwas trocken wirken, doch letztlich betrifft es jeden, der gelegentlich Waren aus dem Nicht-EU-Ausland bestellt. Die Probleme, die beim Packerl aus China oder aus den USA auftreten können, sind allgemein bekannt. Das niederösterreichische Startup Digicust will diese mit seinen Produkten an der Wurzel lösen.

Digicust: Gegenentwurf zu Software aus den 1980ern

Gründer und Geschäftsführer Borisav Parmakovic fasst bei einer virtuellen Firmenbesichtigung mit dem niederösterreichischen Wirtschaftslandesrat Jochen Danninger knapp zusammen, was das Unternehmen mit Sitz in Schwechat macht: “Wir digitalisieren die Zollabwicklung”. Diese sei jedoch ein sehr komplexes Feld. “Die dafür genutzte Software ist teilweise in den 1980er-Jahren geschaffen und seitdem nur in kleinen Schritten weiterentwickelt worden”, so der Gründer.

Die Folge sei ein noch immer hoher Anteil an manuellen Vorgängen und daraus resultierende Ineffizienz. Zudem gebe es eine hohe Fehlerquote, durch die auch dem Staat viel Geld entgehe bzw. die zu hohen Strafzahlungen führen könne. Parmakovic gibt ein Beispiel: “Allein innerhalb von Textilien gibt es Unterschiede: Für Decken gibt es bei uns einen anderen Tarif als für Kleidung”.

Mit derzeit drei Software-Produkten, für die Technologien wie Machine Learning und Blockchain genutzt werden, will Digicust dieser Ausgangslage entgegentreten. Diese extrahieren etwa automatisiert Daten aus Liefer-Dokumenten, klassifizieren die Waren oder übernehmen die Dokumentation in der Zollabwicklung. Durch Vernetzung mit den im Zollwesen eingesetzten Maschinen könne man bestimmte einfache und ärgerliche Vorgänge gänzlich automatisieren. Das Hauptziel sei es, die Zolldeklaranten bei Ihrer Arbeit zu unterstützen, wodurch der Fokus auf wichtigere Aufgaben in der Zollabwicklung gerichtet werden könne, “nämlich qualitativer Kundenservice inklusive verlässlicher Zolltarifierung und Dokumenten- sowie Warenkontrolle”, so Parmakovic.

Steigendes Zollaufkommen durch E-Commerce-Boom, Brexit und Strafzölle

Ein Job-Killer sei man deswegen aber keineswegs, betont Co-Founder Matthias Pfeiler: “Es gibt auch in diesem Bereich einen Fachkräftemangel. Derartige Software wird zukünftig notwendig sein, um dem steigenden Zollaufkommen überhaupt gerecht zu werden”. Brexit und international verhängte Strafzölle würden die Lage weiter verkomplizieren, jedoch gerade für Digicust eine große Chance eröffnen.

Alle Systeme des Startups könne man global ausrollen, sagt Parmakovic: “EU-weit ist Zollrecht ohnehin harmonisiert. Bis zu einem gewissen Grad ist es auch international einheitlich. Und auch wenn es unterschiedliche Regelungen und Tarife gibt ist die Logik letztlich überall die selbe”. Einige Kunden mit größeren Volumina sind bereits da. Und der Gründer meint: “Wir haben einige Unternehmen in der Sales-Pipeline. Wir haben das Gefühl, dass es jederzeit knallen kann und wir dann viel zu tun haben”.

Erste Schritte im CPI

Kennengelernt haben sich die Parmakovic und Pfeiler übrigens im Creative Pre-Incubator (CPI) von Accent an der Uni Krems, wo sie die ersten Schritte zum Unternehmen machten. Später wurden sie mit Digicust auch im Accent Tough Tech Incubator aufgenommen. Das Startup wurde bereits durch die aws gefördert. Derzeit ist man mit einem Projekt bei der FFG im Bewilligungsprozess für eine Förderung.

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Die Kurstafel:

📉 Zweite schwache Woche in Folge, Bitcoin bei 63.600 Dollar

Starten wir mit einem Blick auf die Marktentwicklung. Nach der bereits schwachen Vorwoche (siehe Crypto Weekly #144) ging weiter abwärts. Bei Bitcoin blieb die zuletzt Anfang Juni überschrittene Marke von 70.000 US-Dollar somit außer Reichweite. Unter den großen Krypto-Assets verzeichneten Solana (minus elf Prozent) und Dogecoin (minus 13 Prozent) besonders starke Verluste, während sich Ethereum mit einem geringfügigen Kursabschlag von unter einem Prozent vergleichsweise fast stabil hielt - doch dazu später noch mehr.

Unter Druck geriet der Markt jedenfalls vor allem zum Wochenausklang. Unmittelbaren Auslöser dafür gab es keinen. Die Verluste dürften wieder einmal auf das allgemeine Marktumfeld zurückzuführen sein: Auch an der tech-lastigen US-Börse Nasdaq ging es am Donnerstag klar abwärts und am Freitag zeichnete sich vorbörslich ein eher schwacher Handelsstart ab. 

Die Nasdaq gilt gemeinhin als bester Vergleichsindikator für den Kryptomarkt. Denn empirisch bewegen sich Kryptowährungen weiterhin wie klassische Risk-on-Assets, zu denen auch Tech-Aktien zählen: Sie steigen, wenn die Risikolaune am Markt hoch ist - und fallen, wenn die Zeichen auf Zurückhaltung stehen. Der Aktienmarkt ist stark von den makroökonomischen Rahmenbedingungen beeinflusst, was dann indirekt auf den Kryptomarkt wirkt. 

Schon in der Vorwoche hatte sich die Zinsentscheidung der US-Notenbank - oder genauer gesagt, ihr Ausblick auf das laufende Jahr - in den Krypto-Kursen niedergeschlagen. Die Korrelation zwischen Krypto-Assets und US-Aktienmarkt ist - mit Unterbrechungen - insbesondere seit der Coronakrise stark. 

😮 US-Börsenaufsicht stellt Ethereum-Untersuchung ein…

Das größte Thema in den vergangenen Wochen in der Kryptobranche war aber nicht die Makroökonomie, sondern die US-Politik, in der sich Tauwetter abzuzeichnen begann. Zuerst genehmigte die US-Börsenaufsicht überraschend Ethereum–Spot-ETFs (siehe Crypto Weekly #141). Dann positionierte sich der republikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump mit einer expliziten Pro-Krypto-Message. Und schließlich gab es Medienberichte, die auch noch auf eine Neupositionierung des Lagers von Amtsinhaber Joe Biden hindeuteten (siehe Crypto Weekly #142). 

Hier gibt es also zwei Ebenen: Einerseits die Positionierung der Kandidaten im Wahlkampf, andererseits das Vorgehen der in diesem Bereich wohl wichtigsten Behörde. Und zu zweiterem Themenkreis gab es diese Woche eine weitere interessante Entwicklung: Denn die Börsenaufsicht hat offenbar eine Untersuchung zu Ethereum eingestellt. Dies gab das Blockchain-Unternehmen Consensys Mitte der Woche bekannt

Consensys hatte im April eine Klage gegen die Börsenaufsicht eingebracht. Das Ziel der Klage: Endlich Klarheit zu schaffen, ob Ethereum nach US-Recht als Wertpapier einzustufen ist oder nicht. Im Zuge dessen wurde bekannt, dass die Börsenaufsicht bereits im März 2023 eine Untersuchung zu genau dieser Frage eingeleitet hatte. Dies geschah offenbar vor dem Hintergrund der Umstellung des Ethereum-Konsensusmechanismus von “Proof of Work” auf “Proof of Stake” nach dem berühmten “Merge” im September 2022. Diese Untersuchung dürfte nun eingestellt worden sein.

"Die Entscheidung folgt auf einen Brief, den wir am 7. Juni geschickt haben, in dem wir die Börsenaufsicht gebeten haben, zu bestätigen, dass die Genehmigungen der ETH-ETFs vom Mai, die davon ausgingen, dass ETH eine Commodity (und kein Wertpapier, Anm. d. Red.) ist, bedeuten, dass die Behörde ihre Ethereum-2.0-Untersuchung einstellen wird", schreibt Consensys in einer Mitteilung. Ethereum 2.0 war eine Zeit lang der gängige Begriff für Ethereum nach dem “Merge”, also für das “Proof of Stake”-Ethereum.

🤔 Was die Entscheidung bedeutet - und was nicht

Zumindest lässt sich aus der Entscheidung wohl ableiten, dass die Argumente für eine Einstufung von Ethereum als Wertpapier nach Ansicht der Börsenaufsicht vielleicht nicht ganz so stark sind, wie Anfang 2023 gedacht. Gleichzeitig bedeutet die Einstellung der Untersuchung aber nicht, dass die Börsenaufsicht definitiv akzeptiert hat, dass Ethereum nicht als Wertpapier einzustufen ist. 

Eine interessante Einordnung dazu traf die auf Wertpapierrecht spezialisierte Jus-Professorin Carol Goforth von der University of Arkansas gegenüber Cointelegraph. Denn anders als von Consensys in der oben zitierten Mitteilung suggeriert, hat nach Einschätzung der Juristin “die  Zulassung eines ETF nichts damit zu tun, ob der Basiswert ein Wertpapier ist". Die Entscheidung der Börsenaufsicht, die Ethereum-Untersuchung einzustellen, sei aber "ein ziemlich guter Hinweis darauf, dass die Agentur nicht glaubt, ein Gericht davon überzeugen zu können, dass ETH ein Wertpapier ist." Die Behörde habe wohl eine möglicherweise peinliche Niederlage vor Gericht vermeiden wollen, vermutet die Juristin. 

Zusammenfassend gesagt: Gewissheit darüber, ob die Börsenaufsicht Ethereum als Wertpapier betrachtet, gibt es weiterhin nicht. Aber die Entscheidung ist ein weiteres Indiz dafür, dass eine solche Rechtseinschätzung in den USA zunehmend an Rückhalt verliert - auch innerhalb der Börsenaufsicht selbst.  


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