22.12.2020

Digicust: NÖ Zoll-Startup erhält 250.000 Euro an Förderungen

Das in Schwechat ansässige Startup Digicust hat sich auf die Digitalisierung von Zollabwicklungen für Spediteure spezialisiert. Herzstück ist ein virtueller Zollroboter, der die Kontrolle von Zollunterlagen, das Ausfüllen von Zollanmeldungen oder die Zolltarifierung sukzessive automatisiert. Für die weitere Entwicklung der Technologie konnte sich das Startup zwei Förderungen in der Höhe von insgesamt 250.000 Euro sichern.
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Digicust
(c) Das Team von Digicust

Speditionen stehen heutzutage unter einem enormen Wettbewerbsdruck. Die Devise in der Branche lautet: Kostenoptimierung bei gleichzeitiger Erhöhung der Qualität und Kundenzufriedenheit. Ein Geschäftsbereich, der sich durch Digitalisierung künftig noch effizienter gestalten lässt, umfasst die Zollabwicklung.

Das niederösterreichische Startup Digicust mit Sitz in Schwechat hat sich genau dieses Optimierungspotential zur Aufgabe gemacht und sich als Software-Entwickler auf die sukzessive Digitalisierung von Zollabwicklung für Spediteure spezialisiert – angefangen vom smarten Ausfüllen und Kontrolle von Zollunterlagen bis hin zur Zolltarifierung.

Einsatz von vertrauenswürdiger KI

Zum Einsatz kommt dafür laut dem Startup eine vertrauenswürdige KI sowie ein Tool zur Datenextrahierung namens Dexter und ein virtueller Zollroboter namens Neo, die eine smarte Datenextraktion und Dokumentenklassifikation ermöglichen und die Spediteure bei der Zollabwicklung unterstützen.

Der „virtuelle Zollroboter“ lernt dabei laut Digicust von jeder Handlung eines Zolldeklaranten und unterstützt ihn, wenn dies von ihm gewünscht ist. Im Fokus steht die sukzessive Digitalisierung und Automatisierung der Zollabwicklung. „Das Ziel ist es immense Zeit- und Kostenersparnisse entlang der Wertschöpfungskette eines produzierten Gutes zu erreichen, während die Qualität in der Zollabwicklung enorm erhöht und den Zolldeklaranten das Leben erleichtert wird“, so Digicust Co-Founder Matthias Pfeiler gegenüber dem brutkasten.

Kosteneinsparung und wachsender Markt

Neben einer verbesserte Datenqualität möchte das Startup in erster Linie die Kosten von Zollabteilungen bei Speditionen senken. Dies beginnt bei der effizienteren Gestaltung von Abhol-, Zustell- und Lagerprozesse und reicht bis hin zur Einsparung von Papier. Bei Großspeditionen können laut dem Startup bis zu zwei Millionen Seiten Papier pro Jahr eingespart werden.

Das Marktpotential für die Digitalisierung von Zollabwicklungen schätzt Digicust mit rund 1,25 Milliarden Euro ein. Ein Markt, der durch den Wegfall der 22 Euro Wertgrenze mit 1. Jänner 2021 noch zusätzlich wachsen könnte. Ab 2021 muss nämlich für jede Ware, die aus China oder anderen EU-Drittstaaten eingeführt wird, eine Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden. Zudem könnten sich für Spediteure durch einen harten Brexit zusätzliche Herausforderungen in Bezug auf die Zollabwicklung ergeben. „Unter Berücksichtigung des Brexit wird die Anzahl an Zollanmeldungen im Jahr 2020 und 2021 deutlich schneller wachsen als in den Jahren zuvor“, so Pfeiler.

Digicust erhält Förderungen in der Höhe von 250.000 Euro

Digicust wurde im Sommer 2020 gegründet und konnte nun für die weitere Entwicklung des „virtuellen Zollrobotors“ zwei Förderungen für sich in Anspruch nehmen, die sich in Summe auf 250.000 Euro belaufen und über die Austria Wirtschaftsservice abgewickelt wurden. Dabei handelt es sich um eine aws Creative Impact Förderung in der Höhe von 50.000 Euro und eine 200.000 Euro Förderung für vertrauenswürdige KI-Vorhaben in Österreich.

Aktuell arbeitet das Startup mit ersten Pilotkunden zusammen, die Dexter testen. Das Tool zur Datenextrahierung kann zudem über die Website von Digicust gratis getestet werden. Der virtuelle Zollroboter Neo kommt darüber hinaus bereits bei einem Unternehmen aus Deutschland zur Anwendung. Im Jänner 2021 soll zudem ein Tool zur Zolltarifierung gelauncht werden.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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