12.12.2022

Diesen Haftungsrahmen müssen Startups beim AI Act beachten

Im zweiten Teil ihres Startup-Updates klärt Rechtsanwältin und AI Austria- und European AI-Mitglied Jeannette Gorzala über den Haftungsrahmen auf, der sich in den KI-Regulierungen der EU abzeichnet.
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Jeannette Gorzala gibt Überblick über den Haftungsrahmen für Startups mit Blick auf den AI Act der EU © fotomek/AdobeStock & Jeannette Gorzala
Jeannette Gorzala gibt Überblick über den Haftungsrahmen für Startups mit Blick auf den AI Act der EU © fotomek/AdobeStock & Jeannette Gorzala

Ein großes Hindernis für Startups ist die Haftungsfrage. Wer haftet für Verletzungen, die Pflegeroboter ihren Patient:innen aufgrund von Softwarefehlern zufügen? Wer haftet für ein psychisches Trauma, wenn das Smart Home seine Bewohner:innen aus ‚Rache‘ für ein Update eine Woche im Keller in der Dunkelheit einschließt? Wer haftet, wenn KI-basierte HR-Systeme zur Unterstützung weiblicher Kandidatinnen überfeministische Tendenzen entwickeln und radikal alle anderen Bewerber* aussortieren?

Offene Fragen und Lücken im Haftungssystem sollen durch die Richtlinie zur Anpassung von Bestimmungen über die außervertragliche zivilrechtliche Haftung zur künstlichen Intelligenz (AI Liability Directive, AILD) und den Entwurf einer neuen Produkthaftungsrichtlinie (Product Liability Directive, PLD) gelöst werden. Dieser Beitrag gibt einen Kurzüberblick.

Software ist ein Produkt!

Die Produkthaftungsrichtlinie aus 1985 soll durch die PLD auf Stand gebracht werden und neue Entwicklungen, wie KI und IoT (Internet of Things) berücksichtigen. Daher soll Software künftig explizit auch als Produkt gelten. Geschädigte sollen auf Basis der Produkthaftung verschuldensunabhängig Ersatz für Schäden durch KI-Systeme fordern können.

Ersatzfähig sollen neben Schäden aus dem fehlerhaften Produkt inklusive Personenschäden auch Sachschäden, Datenverluste und medizinisch anerkannte psychische Schädigungen sein. Grundrechtsverstöße fallen nicht in den Anwendungsbereich der PLD, jedoch soll die AILD bei der Geltendmachung unterstützen. Die aktuelle Schwelle, dass nur Schäden über EUR 500 ersatzfähig sind, entfällt und die Dauer für eine Geltendmachung soll allgemein 10 Jahre, im Ausnahmefall 15 Jahre, betragen.

Fehlerhaftigkeit – woran hat’s gelegen?

Der Bewertungskatalog, wann Software fehlerhaft ist, wird ausgeweitet. In die Beurteilung sollen unter anderem auch folgende Umstände miteinfließen:

  1. Fähigkeit der Software, weiter zu lernen
  2. Vorhersehbare Verwendung und missbräuchliche Verwendung
  3. Anforderungen an Produkt und Cybersicherheit

Damit wirken PLD und der AI Act insbesondere bei Hochrisiko KI-Systemen (z.B. HR, Bildung, Banken, Versicherungen, Justizwesen, Sicherheitskomponenten bei bestimmten Maschinen, etc.) zusammen.

Show me the evidence!

Neu ist eine Verpflichtung, dass Unternehmer:innen verpflichtet sind, Beweismittel offenzulegen, die ein Kläger oder eine Klägerin zum Nachweis von Ansprüchen benötigt. Der Wissensvorsprung von Hersteller:innen gegenüber Verbraucher:innen soll dadurch abgebaut werden. In der Praxis kritisch wird hier die Balance von Informationsrechten und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sein sowie die Verhinderung von Missbrauch dieses Instruments.

Achtung vor den Vermutungen der PLD und AILD!

Die Beweispflicht für Fehlerhaftigkeit des Produkts, Schaden und Kausalität zwischen Fehlerhaftigkeit und Schaden trägt grundsätzlich der Kläger. Die PLD führt jedoch eine Reihe von Vermutungen für das Vorliegen einer Fehlerhaftigkeit sowie das Bestehen eines Kausalitätszusammenhangs ein, die vom Beklagten selbstverständlich widerlegt werden können.

Ebenso führt die AILD für die verschuldensabhängige Haftung drei unterschiedliche Kategorien von widerlegbaren Vermutungen des Kausalzusammenhangs ein, nämlich allgemein, speziell für Hochrisiko KI-Systeme und in Ausnahmefällen für KI-Systeme in der persönlichen Verwendung. Die Vermutungen in der PLD und AILD sind jeweils komplex mit einer Vielzahl an Voraussetzungen und Abhängigkeiten gestaltet, weshalb hier auf die nähere Behandlung verzichtet wird – außer bei Interesse.

What’s next?

Die Konsultationen und der Gesetzesprozess laufen noch. Unabhängig in welcher konkreten Form das neue Haftungsregime kommt ist es wichtig, für alle Programmierer:innen, Softwareentwickler:innen, Startups und Unternehmer:innen, die Komponenten oder ganze Systeme selbst erstellen, liefern oder anbieten, ihre eigene Position und die Position ihrer Produkte und Dienstleistungen in dem geplanten Haftungsregime zu finden. Darauf aufbauend können Haftungsrisiken im Unternehmen identifiziert, abgefedert und gezielt gesteuert und gemanaged werden.

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Wictory
© Wictory - Das Gründer-Duo mit Olympiasieger Lukas Mähr.

Das Wiener HealthTech-Startup Wictory.ai rund um das Gründerduo Klaus Müller und Markus Unterweger holte im März 2025 ein sechsstelliges Investment mit Ex-Skirennläufer Michael Walchhofer als Lead-Investor; auch Eversports-CEO Hanno Lippitsch ist mit an Bord. Heuer fusionierte man zudem mit The Sports Nutrition Playbook von Sportdiätologin Amy Goodson.

Wictory: Segel-Olympiasieger mit dabei

Nun vermeldet man erneut den Gewinn eines prominenten Investors und eine Finanzierung. Der österreichische Segel-Olympiasieger von Paris 2024, Lukas Mähr, beteiligt sich mit einem sechsstelligen Betrag am SportsTech-Startup und möchte damit die Vision von KI-gestütztem Performance-Coaching stärken, wie es heißt.

Archiv: Wie Wictory.ai kurz nach dem Start ein sechsstelliges Investment holte

„Auf meinem Weg zu Olympia habe ich selbst erfahren, wie entscheidend eine gezielte Ernährungsoptimierung für die Leistungsfähigkeit und Regeneration ist. Professionelle Betreuung von Ernährungswissenschafter Martin Rinderer vom Olympiazentrum Vorarlberg war damals ein echter Katalysator für meine Karriere“, erklärt Mähr. „Wictory bringt dieses Prinzip auf den Punkt: Die Kombination aus fundierter Ernährungsberatung und agentischer KI ermöglicht ein Personalisierungsniveau, das es so bisher nicht gab. In meiner Karriere habe ich mehr als einmal erlebt, wie Athletinnen und Athleten zu Testpersonen für technisch unfertige Lösungen wurden. Innovation ist im Spitzensport unverzichtbar. Entscheidend ist aber, in welchem Reifegrad sie beim Athleten ankommt. Genau das überzeugt mich an Wictory: Das Produkt ist bereits sehr weit entwickelt, und die KI wird nicht unkontrolliert auf die Athleten losgelassen, sondern arbeitet den Coaches zu. Zudem kenne ich das Team schon länger und bin vollkommen überzeugt, dass Wictory den Markt für Performance-Coaching nachhaltig prägen wird.“

„International skalieren“

Für die Gründer Klaus Müller und Markus Unterweger ist der Einstieg des Olympiasiegers eine weitere Bestätigung für die strategische Ausrichtung des Unternehmens.

„Wir sind extrem stolz, Lukas als Investor und Partner an Bord zu haben“, kommentiert Müller. „Lukas hat in seiner sportlichen Laufbahn eindrucksvoll bewiesen, wie weit man kommen kann, wenn man bedingungslos fokussiert ist und den unbedingten Anspruch an Exzellenz lebt. Genau dieses Mindset brauchen wir, während wir unsere Plattform weiter ausbauen und international skalieren.“

Und Unterweger ergänzt: „Lukas ist nicht nur ein herausragender Sportler, sondern auch ein extrem lösungsorientierter Sparringspartner und ein großartiger Mensch. Er hat bereits frühzeitig und vorbildlich den Übergang von seiner aktiven Sportlerlaufbahn in die Karriere danach gemeistert. Seine Erfahrung aus dem Spitzensport gepaart mit seinem unternehmerischen Gespür ist für uns eine enorme Bereicherung.“

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