12.12.2022

Diesen Haftungsrahmen müssen Startups beim AI Act beachten

Im zweiten Teil ihres Startup-Updates klärt Rechtsanwältin und AI Austria- und European AI-Mitglied Jeannette Gorzala über den Haftungsrahmen auf, der sich in den KI-Regulierungen der EU abzeichnet.
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Jeannette Gorzala gibt Überblick über den Haftungsrahmen für Startups mit Blick auf den AI Act der EU © fotomek/AdobeStock & Jeannette Gorzala
Jeannette Gorzala gibt Überblick über den Haftungsrahmen für Startups mit Blick auf den AI Act der EU © fotomek/AdobeStock & Jeannette Gorzala

Ein großes Hindernis für Startups ist die Haftungsfrage. Wer haftet für Verletzungen, die Pflegeroboter ihren Patient:innen aufgrund von Softwarefehlern zufügen? Wer haftet für ein psychisches Trauma, wenn das Smart Home seine Bewohner:innen aus ‚Rache‘ für ein Update eine Woche im Keller in der Dunkelheit einschließt? Wer haftet, wenn KI-basierte HR-Systeme zur Unterstützung weiblicher Kandidatinnen überfeministische Tendenzen entwickeln und radikal alle anderen Bewerber* aussortieren?

Offene Fragen und Lücken im Haftungssystem sollen durch die Richtlinie zur Anpassung von Bestimmungen über die außervertragliche zivilrechtliche Haftung zur künstlichen Intelligenz (AI Liability Directive, AILD) und den Entwurf einer neuen Produkthaftungsrichtlinie (Product Liability Directive, PLD) gelöst werden. Dieser Beitrag gibt einen Kurzüberblick.

Software ist ein Produkt!

Die Produkthaftungsrichtlinie aus 1985 soll durch die PLD auf Stand gebracht werden und neue Entwicklungen, wie KI und IoT (Internet of Things) berücksichtigen. Daher soll Software künftig explizit auch als Produkt gelten. Geschädigte sollen auf Basis der Produkthaftung verschuldensunabhängig Ersatz für Schäden durch KI-Systeme fordern können.

Ersatzfähig sollen neben Schäden aus dem fehlerhaften Produkt inklusive Personenschäden auch Sachschäden, Datenverluste und medizinisch anerkannte psychische Schädigungen sein. Grundrechtsverstöße fallen nicht in den Anwendungsbereich der PLD, jedoch soll die AILD bei der Geltendmachung unterstützen. Die aktuelle Schwelle, dass nur Schäden über EUR 500 ersatzfähig sind, entfällt und die Dauer für eine Geltendmachung soll allgemein 10 Jahre, im Ausnahmefall 15 Jahre, betragen.

Fehlerhaftigkeit – woran hat’s gelegen?

Der Bewertungskatalog, wann Software fehlerhaft ist, wird ausgeweitet. In die Beurteilung sollen unter anderem auch folgende Umstände miteinfließen:

  1. Fähigkeit der Software, weiter zu lernen
  2. Vorhersehbare Verwendung und missbräuchliche Verwendung
  3. Anforderungen an Produkt und Cybersicherheit

Damit wirken PLD und der AI Act insbesondere bei Hochrisiko KI-Systemen (z.B. HR, Bildung, Banken, Versicherungen, Justizwesen, Sicherheitskomponenten bei bestimmten Maschinen, etc.) zusammen.

Show me the evidence!

Neu ist eine Verpflichtung, dass Unternehmer:innen verpflichtet sind, Beweismittel offenzulegen, die ein Kläger oder eine Klägerin zum Nachweis von Ansprüchen benötigt. Der Wissensvorsprung von Hersteller:innen gegenüber Verbraucher:innen soll dadurch abgebaut werden. In der Praxis kritisch wird hier die Balance von Informationsrechten und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sein sowie die Verhinderung von Missbrauch dieses Instruments.

Achtung vor den Vermutungen der PLD und AILD!

Die Beweispflicht für Fehlerhaftigkeit des Produkts, Schaden und Kausalität zwischen Fehlerhaftigkeit und Schaden trägt grundsätzlich der Kläger. Die PLD führt jedoch eine Reihe von Vermutungen für das Vorliegen einer Fehlerhaftigkeit sowie das Bestehen eines Kausalitätszusammenhangs ein, die vom Beklagten selbstverständlich widerlegt werden können.

Ebenso führt die AILD für die verschuldensabhängige Haftung drei unterschiedliche Kategorien von widerlegbaren Vermutungen des Kausalzusammenhangs ein, nämlich allgemein, speziell für Hochrisiko KI-Systeme und in Ausnahmefällen für KI-Systeme in der persönlichen Verwendung. Die Vermutungen in der PLD und AILD sind jeweils komplex mit einer Vielzahl an Voraussetzungen und Abhängigkeiten gestaltet, weshalb hier auf die nähere Behandlung verzichtet wird – außer bei Interesse.

What’s next?

Die Konsultationen und der Gesetzesprozess laufen noch. Unabhängig in welcher konkreten Form das neue Haftungsregime kommt ist es wichtig, für alle Programmierer:innen, Softwareentwickler:innen, Startups und Unternehmer:innen, die Komponenten oder ganze Systeme selbst erstellen, liefern oder anbieten, ihre eigene Position und die Position ihrer Produkte und Dienstleistungen in dem geplanten Haftungsregime zu finden. Darauf aufbauend können Haftungsrisiken im Unternehmen identifiziert, abgefedert und gezielt gesteuert und gemanaged werden.

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Michael Dobersberger ist der "Startup-Wingman" im Silicon Valley. | © brutkasten

Das Silicon Valley ist nach wie vor das unangefochtene Epizentrum der globalen Tech-Welt. Ein Großteil des weltweiten Risikokapitals ist in der Region rund um San Francisco gebündelt. Für europäische Startups birgt der Markteintritt in den US-amerikanischen Raum jedoch erhebliche kulturelle wie strukturelle Hürden. Genau an dieser Schnittstelle setzt die Arbeit von Michael Dobersberger an. Brutkasten hat ihm einen Tag lang in San Francisco über die Schulter geschaut.

Michael Dobersberger im Gespräch mit brutkasten-Redakteurin Ann-Kathrin Salmen vor der Bay Bridge in San Francisco. © brutkasten

Ein Ökosystem für den Aufstieg

Als Co-Direktor der Initiative Open Austria, einem Joint Venture der Wirtschaftskammer Österreich und des Außenministeriums, fungiert Dobersberger als strategischer Sparring-Partner vor Ort. Während die WKÖ-AußenwirtschaftsCenter in New York und Los Angeles das operative Tagesgeschäft im Exportgeschäft abwickeln, konzentriert sich das AußenwirtschaftsCenter in San Francisco unter seiner Leitung auf spezialisierte Formate.

„Ich sehe meine Aufgabe darin, Startups ready für das Silicon Valley zu machen, damit sie einen gewissen Startvorteil gegenüber anderen europäischen Startups haben“, erklärt Dobersberger im Gespräch. Sein Aufgabengebiet umfasst gezieltes Startup-Coaching für den US-Markteintritt sowie Innovation Scouting für etablierte Großunternehmen. Die Nachfrage ist hoch: „Allein heuer habe ich schon über 260 Unternehmen in einem meiner Programme gehabt.“

Die Teilnehmer:innen des GOUSA Kickoffs im Silicon Valley. © Michael Dobersberger

Das Mindset: Ja, wenn … statt Nein, weil …

Die kulturellen Gräben zwischen europäischen und US-amerikanischen Entrepreneurship-Zugängen erlebt Dobersberger täglich. Während hierzulande Risiken oft im Vordergrund stehen, herrscht in Kalifornien eine ausgeprägte Optimierungskultur.

Den zentralen Unterschied im Denkansatz bringt Dobersberger pragmatisch auf den Punkt: „In den USA heißt es: ‚Es kann funktionieren, wenn …‘, während in Europa oft gesagt wird: ‚Das funktioniert nicht, weil …‘“. Es gehe keineswegs darum, kritische Einwände zu ignorieren, sondern Geschäftsideen konstruktiv zu bewerten und Chancen in den Mittelpunkt zu rücken.

Schnelligkeit und ein realistischer Blick auf Fehler

Ein entscheidender Erfolgsfaktor am US-Markt sei die Umsetzungsgeschwindigkeit. „Du musst nicht besser sein, du musst schneller sein“, betont Dobersberger. Wer rasch am Markt testet, gewinnt wertvolles Feedback und kann Mitbewerber überholen.

Ergänzt wird dieses Tempo durch den vielzitierten Umgang mit dem Scheitern, der jedoch häufig missverstanden werde. Fehler seien zwar Teil der Lernkurve, dürften das Unternehmen jedoch nicht ruinieren. „Fail fast, fail often – and keep the price to a minimum“, bringt es Dobersberger auf den Punkt. Das bedeutet übersetzt so viel wie: „Scheitere schnell, oft und halte die Kosten dabei auf einem Minimum.“

Präzision fordert der Experte auch beim Markenauftritt und Produktstart. Zu langes Perfektionieren im Stillen sei gefährlich: „Wenn du nicht irgendwann sagst: ‚Mein erstes Produkt war so peinlich‘, dann bist du zu spät an den Markt gegangen“, veranschaulicht er eindrücklich.

Ein Großteil von Dobersbergers Arbeit besteht darin, Menschen miteinander zu vernetzen. © brutkasten

Die Matrjoschka-Logik beim Pitchen

Auch in der Kommunikation rät Dobersberger zu einer radikalen Vereinfachung. Statt technischer Details müsse in den ersten Sekunden das zugrundeliegende Problem im Fokus stehen. Dobersberger nutzt dafür das Bild einer umgekehrten Matrjoschka-Puppe.

„Die erste Matrjoschka ist die wichtigste – das ist dein Why“, erklärt er. Ziel der ersten 40 Sekunden sei es nicht, das gesamte Produkt zu erklären, sondern Neugier zu wecken und Folgetermine zu sichern. Wer zu tief ins Technische abgleite, verliere das Gegenüber rasch.

Menschen investieren in Menschen

Zudem entscheide die Persönlichkeit des Gründerteams oft mehr als die Technologie selbst. Das Feedback internationaler Investor:innen zeichne hier ein klares Bild: „Die Investoren investieren zu 90 Prozent ins Team und zu zehn Prozent in die Technologie.“ Starken Gründerpersönlichkeiten traue man eher zu, Märkte zu erschließen und Geschäftsmodelle bei Bedarf anzupassen.

Mit diesem ganzheitlichen Ansatz, von der Schärfung der Story bis hin zur Vernetzung vor Ort, unterstützt Dobersberger heimische Gründer:innen dabei, im Silicon Valley nachhaltig Fuß zu fassen.

Dobersberger mit seinem ehemaligen indonesischen Diplomaten-Kennzeichen. Vor seiner Zeit in Amerika war er in Indonesien, Serbien und England tätig. © brutkasten
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