12.12.2022

Diesen Haftungsrahmen müssen Startups beim AI Act beachten

Im zweiten Teil ihres Startup-Updates klärt Rechtsanwältin und AI Austria- und European AI-Mitglied Jeannette Gorzala über den Haftungsrahmen auf, der sich in den KI-Regulierungen der EU abzeichnet.
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Jeannette Gorzala gibt Überblick über den Haftungsrahmen für Startups mit Blick auf den AI Act der EU © fotomek/AdobeStock & Jeannette Gorzala
Jeannette Gorzala gibt Überblick über den Haftungsrahmen für Startups mit Blick auf den AI Act der EU © fotomek/AdobeStock & Jeannette Gorzala

Ein großes Hindernis für Startups ist die Haftungsfrage. Wer haftet für Verletzungen, die Pflegeroboter ihren Patient:innen aufgrund von Softwarefehlern zufügen? Wer haftet für ein psychisches Trauma, wenn das Smart Home seine Bewohner:innen aus ‚Rache‘ für ein Update eine Woche im Keller in der Dunkelheit einschließt? Wer haftet, wenn KI-basierte HR-Systeme zur Unterstützung weiblicher Kandidatinnen überfeministische Tendenzen entwickeln und radikal alle anderen Bewerber* aussortieren?

Offene Fragen und Lücken im Haftungssystem sollen durch die Richtlinie zur Anpassung von Bestimmungen über die außervertragliche zivilrechtliche Haftung zur künstlichen Intelligenz (AI Liability Directive, AILD) und den Entwurf einer neuen Produkthaftungsrichtlinie (Product Liability Directive, PLD) gelöst werden. Dieser Beitrag gibt einen Kurzüberblick.

Software ist ein Produkt!

Die Produkthaftungsrichtlinie aus 1985 soll durch die PLD auf Stand gebracht werden und neue Entwicklungen, wie KI und IoT (Internet of Things) berücksichtigen. Daher soll Software künftig explizit auch als Produkt gelten. Geschädigte sollen auf Basis der Produkthaftung verschuldensunabhängig Ersatz für Schäden durch KI-Systeme fordern können.

Ersatzfähig sollen neben Schäden aus dem fehlerhaften Produkt inklusive Personenschäden auch Sachschäden, Datenverluste und medizinisch anerkannte psychische Schädigungen sein. Grundrechtsverstöße fallen nicht in den Anwendungsbereich der PLD, jedoch soll die AILD bei der Geltendmachung unterstützen. Die aktuelle Schwelle, dass nur Schäden über EUR 500 ersatzfähig sind, entfällt und die Dauer für eine Geltendmachung soll allgemein 10 Jahre, im Ausnahmefall 15 Jahre, betragen.

Fehlerhaftigkeit – woran hat’s gelegen?

Der Bewertungskatalog, wann Software fehlerhaft ist, wird ausgeweitet. In die Beurteilung sollen unter anderem auch folgende Umstände miteinfließen:

  1. Fähigkeit der Software, weiter zu lernen
  2. Vorhersehbare Verwendung und missbräuchliche Verwendung
  3. Anforderungen an Produkt und Cybersicherheit

Damit wirken PLD und der AI Act insbesondere bei Hochrisiko KI-Systemen (z.B. HR, Bildung, Banken, Versicherungen, Justizwesen, Sicherheitskomponenten bei bestimmten Maschinen, etc.) zusammen.

Show me the evidence!

Neu ist eine Verpflichtung, dass Unternehmer:innen verpflichtet sind, Beweismittel offenzulegen, die ein Kläger oder eine Klägerin zum Nachweis von Ansprüchen benötigt. Der Wissensvorsprung von Hersteller:innen gegenüber Verbraucher:innen soll dadurch abgebaut werden. In der Praxis kritisch wird hier die Balance von Informationsrechten und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sein sowie die Verhinderung von Missbrauch dieses Instruments.

Achtung vor den Vermutungen der PLD und AILD!

Die Beweispflicht für Fehlerhaftigkeit des Produkts, Schaden und Kausalität zwischen Fehlerhaftigkeit und Schaden trägt grundsätzlich der Kläger. Die PLD führt jedoch eine Reihe von Vermutungen für das Vorliegen einer Fehlerhaftigkeit sowie das Bestehen eines Kausalitätszusammenhangs ein, die vom Beklagten selbstverständlich widerlegt werden können.

Ebenso führt die AILD für die verschuldensabhängige Haftung drei unterschiedliche Kategorien von widerlegbaren Vermutungen des Kausalzusammenhangs ein, nämlich allgemein, speziell für Hochrisiko KI-Systeme und in Ausnahmefällen für KI-Systeme in der persönlichen Verwendung. Die Vermutungen in der PLD und AILD sind jeweils komplex mit einer Vielzahl an Voraussetzungen und Abhängigkeiten gestaltet, weshalb hier auf die nähere Behandlung verzichtet wird – außer bei Interesse.

What’s next?

Die Konsultationen und der Gesetzesprozess laufen noch. Unabhängig in welcher konkreten Form das neue Haftungsregime kommt ist es wichtig, für alle Programmierer:innen, Softwareentwickler:innen, Startups und Unternehmer:innen, die Komponenten oder ganze Systeme selbst erstellen, liefern oder anbieten, ihre eigene Position und die Position ihrer Produkte und Dienstleistungen in dem geplanten Haftungsregime zu finden. Darauf aufbauend können Haftungsrisiken im Unternehmen identifiziert, abgefedert und gezielt gesteuert und gemanaged werden.

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Etwa eineinhalb Jahre ist es her, dass Noctua Science Ventures erstmals angekündigt wurde. Der gemeinsame VC-Fonds von Speedinvest und TU Wien soll heimische Spinoffs stärken. Mit dem ersten Closing rechnete TU-Rektor Jens Schneider im Oktober 2025 im brutkasten-Interview bereits mit Frühjahr 2026. Kommuniziert wurde dieses erste Closing bislang nicht. Tatsächlich dürfte aber aktuell eben nur mehr diese Kommunikation ausstehen, wie brutkasten erfuhr.

Noctua und Wiener Scaleup Squer steigen bei Turn-Motion ein

Diesbezügliche Klarheit schafft nun auch ein zunächst via LinkedIn kommuniziertes Investment. Das Wiener Orthesen-Startup Turn-Motion holt sich einen nicht konkret bezifferten Betrag. Wie brutkasten auf Rückfrage erfuhr, soll die gesamte Investment-Summe „zwischen 500.000 und 700.000 Euro“ liegen. Co-Founder und CEO Georg Popp nennt dabei Noctua Science Ventures als Lead-Investor – es ist das erste bekannte Investment des neuen Fonds, der nach eigenen Angaben bis zu 500.000 Euro pro Runde investiert. Zudem steigen laut Posting das Wiener Tech-Scaleup Squer sowie die Business Angels Florian Schwendinger, Benjamin Schwendinger und Sébastien Stassin bei Turn-Motion ein. Squer hatte selbst erst diesen Sommer ein mittleres achtstelliges Investment kommuniziert, wie brutkasten berichtete.

„Wir waren bislang gut staatlich durch FFG und aws gefördert“, sagt CEO Georg Popp im Gespräch. Brutkasten berichtete in der Vergangenheit bereits von Förderungen durch die FFG und durch die aws für das Startup. „Nun war es soweit, dass wir Investoren gebraucht haben. Noctua ist dabei jetzt in der Pre-Seed-Runde der perfekte Partner – auch weil wir dadurch schon im Hinblick auf die Seed-Phase ins Speedinvest-Ökosystem kommen“, so der Gründer. Mit Squer arbeite man in Sachen Cloud-Computing schon länger gut zusammen. „Ihr Büro ist auch gleich neben unserem. Durch diese gute Beziehung ist auch das Investment entstanden“, sagt Popp.

Maßgeschneiderte Orthesen schneller und günstiger

Turn-Motion nutzt Künstliche Intelligenz und 3D-Druck, um maßgeschneiderte Orthesen herzustellen. Diese sollen dank der Technologie des Startups besser an die individuellen Bedürfnisse von Patient:innen angepasst sein, aber gleichzeitig schneller und günstiger hergestellt werden. Bislang ist man in dem Bereich auf die Handarbeit von hochqualifizierten Orthopädietechniker:innen angewiesen.

Das nun aufgestellte Kapital soll laut Popp „die Brücke zwischen Pre-Seed und Seed schlagen“. „Wir wollen die Technologie auf einen Punkt bringen, an dem wir ein marktreifes Produkt launchen können. Ab Anfang kommenden Jahres starten wir in die Zusammenarbeit mit Pilotkunden“, sagt der Co-Founder. Mitte bis Ende 2027 wolle man dann die Marktreife erreichen, um 2028 offiziell launchen zu können.

Noctua Science Ventures war bislang nicht für brutkasten erreichbar. Ein etwaiges Statement wird später hier ergänzt.

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