12.12.2022

Diesen Haftungsrahmen müssen Startups beim AI Act beachten

Im zweiten Teil ihres Startup-Updates klärt Rechtsanwältin und AI Austria- und European AI-Mitglied Jeannette Gorzala über den Haftungsrahmen auf, der sich in den KI-Regulierungen der EU abzeichnet.
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Jeannette Gorzala gibt Überblick über den Haftungsrahmen für Startups mit Blick auf den AI Act der EU © fotomek/AdobeStock & Jeannette Gorzala
Jeannette Gorzala gibt Überblick über den Haftungsrahmen für Startups mit Blick auf den AI Act der EU © fotomek/AdobeStock & Jeannette Gorzala

Ein großes Hindernis für Startups ist die Haftungsfrage. Wer haftet für Verletzungen, die Pflegeroboter ihren Patient:innen aufgrund von Softwarefehlern zufügen? Wer haftet für ein psychisches Trauma, wenn das Smart Home seine Bewohner:innen aus ‚Rache‘ für ein Update eine Woche im Keller in der Dunkelheit einschließt? Wer haftet, wenn KI-basierte HR-Systeme zur Unterstützung weiblicher Kandidatinnen überfeministische Tendenzen entwickeln und radikal alle anderen Bewerber* aussortieren?

Offene Fragen und Lücken im Haftungssystem sollen durch die Richtlinie zur Anpassung von Bestimmungen über die außervertragliche zivilrechtliche Haftung zur künstlichen Intelligenz (AI Liability Directive, AILD) und den Entwurf einer neuen Produkthaftungsrichtlinie (Product Liability Directive, PLD) gelöst werden. Dieser Beitrag gibt einen Kurzüberblick.

Software ist ein Produkt!

Die Produkthaftungsrichtlinie aus 1985 soll durch die PLD auf Stand gebracht werden und neue Entwicklungen, wie KI und IoT (Internet of Things) berücksichtigen. Daher soll Software künftig explizit auch als Produkt gelten. Geschädigte sollen auf Basis der Produkthaftung verschuldensunabhängig Ersatz für Schäden durch KI-Systeme fordern können.

Ersatzfähig sollen neben Schäden aus dem fehlerhaften Produkt inklusive Personenschäden auch Sachschäden, Datenverluste und medizinisch anerkannte psychische Schädigungen sein. Grundrechtsverstöße fallen nicht in den Anwendungsbereich der PLD, jedoch soll die AILD bei der Geltendmachung unterstützen. Die aktuelle Schwelle, dass nur Schäden über EUR 500 ersatzfähig sind, entfällt und die Dauer für eine Geltendmachung soll allgemein 10 Jahre, im Ausnahmefall 15 Jahre, betragen.

Fehlerhaftigkeit – woran hat’s gelegen?

Der Bewertungskatalog, wann Software fehlerhaft ist, wird ausgeweitet. In die Beurteilung sollen unter anderem auch folgende Umstände miteinfließen:

  1. Fähigkeit der Software, weiter zu lernen
  2. Vorhersehbare Verwendung und missbräuchliche Verwendung
  3. Anforderungen an Produkt und Cybersicherheit

Damit wirken PLD und der AI Act insbesondere bei Hochrisiko KI-Systemen (z.B. HR, Bildung, Banken, Versicherungen, Justizwesen, Sicherheitskomponenten bei bestimmten Maschinen, etc.) zusammen.

Show me the evidence!

Neu ist eine Verpflichtung, dass Unternehmer:innen verpflichtet sind, Beweismittel offenzulegen, die ein Kläger oder eine Klägerin zum Nachweis von Ansprüchen benötigt. Der Wissensvorsprung von Hersteller:innen gegenüber Verbraucher:innen soll dadurch abgebaut werden. In der Praxis kritisch wird hier die Balance von Informationsrechten und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sein sowie die Verhinderung von Missbrauch dieses Instruments.

Achtung vor den Vermutungen der PLD und AILD!

Die Beweispflicht für Fehlerhaftigkeit des Produkts, Schaden und Kausalität zwischen Fehlerhaftigkeit und Schaden trägt grundsätzlich der Kläger. Die PLD führt jedoch eine Reihe von Vermutungen für das Vorliegen einer Fehlerhaftigkeit sowie das Bestehen eines Kausalitätszusammenhangs ein, die vom Beklagten selbstverständlich widerlegt werden können.

Ebenso führt die AILD für die verschuldensabhängige Haftung drei unterschiedliche Kategorien von widerlegbaren Vermutungen des Kausalzusammenhangs ein, nämlich allgemein, speziell für Hochrisiko KI-Systeme und in Ausnahmefällen für KI-Systeme in der persönlichen Verwendung. Die Vermutungen in der PLD und AILD sind jeweils komplex mit einer Vielzahl an Voraussetzungen und Abhängigkeiten gestaltet, weshalb hier auf die nähere Behandlung verzichtet wird – außer bei Interesse.

What’s next?

Die Konsultationen und der Gesetzesprozess laufen noch. Unabhängig in welcher konkreten Form das neue Haftungsregime kommt ist es wichtig, für alle Programmierer:innen, Softwareentwickler:innen, Startups und Unternehmer:innen, die Komponenten oder ganze Systeme selbst erstellen, liefern oder anbieten, ihre eigene Position und die Position ihrer Produkte und Dienstleistungen in dem geplanten Haftungsregime zu finden. Darauf aufbauend können Haftungsrisiken im Unternehmen identifiziert, abgefedert und gezielt gesteuert und gemanaged werden.

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Die Diagnose steckte schon im Leitthema: „Why Coordination, not Capacity, is CEE’s Real Energy Challenge“. Denn die Akteur:innen, die Netzausbau, Speicherintegration und den Abschied von fossilen Importen gemeinsam lösen müssten, sitzen selten am selben Tisch.

Hier setzt The Energy Bridge an. Die Wiener Plattform will Informationssilos in der CEE-Energiewende aufbrechen und die Partnersuche über Sektorgrenzen hinweg erleichtern, neben dem Forum auch über einen Podcast und AI-gestützte Intelligence-Tools. Die Co-Founder Rahul Mishra und Daniel Schaub eröffneten die zweitägige Konferenz am 2. Juni, die Keynote aus dem Energieressort hielt Karoline Narodoslawsky, Fachkoordinatorin in der Energiesektion des Wirtschaftsministeriums (BMWET), zu Österreich als regionalem Vorbild für die Energiewende.

Zwei Geschwindigkeiten bei Batteriespeichern

Eines der zentralen Ergebnisse: Bei der Bankability von Energiespeichern (BESS) zeichnet sich ein „Two-Speed CEE“ ab. Länder mit Zugang zu Mitteln aus der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) wie Polen, Bulgarien, Ungarn und Rumänien profitieren von Förderungen und Differenzverträgen (CfDs). Langfristiges Marktwachstum werde jedoch von reifen Merchant-Strukturen jenseits der ersten Subventionsfenster abhängen.

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Thomas Rosenzopf von Enervis Austria präsentierte dazu den Austria BESS Index: Während Day-Ahead-Erlöse in Österreich allein nicht ausreichen, erscheinen Märkte wie Bulgarien und Rumänien aufgrund günstiger Netzgebühren-Strukturen hochgradig investierbar.

Öffentliche Akzeptanz als fehlendes Glied

Für eine der pointiertesten Wortmeldungen sorgte Energieexperte Markus Fischer (NEOS), der öffentliche Akzeptanz als fehlendes Glied zur europäischen Energiesouveränität bezeichnete: Österreich habe enormes Potenzial bei Erneuerbaren, bleibe aber wegen verzögerter Netzgenehmigungen an fossile Importe gebunden. Wer echte Energiesouveränität wolle, müsse faire, transparente und frühzeitige Bürger:innenbeteiligung zur politischen Priorität machen.

Auf der Projektbühne zeigten Startups und Forschungseinrichtungen konkrete Lösungen: von grid-freundlicher Wärmepumpen-Optimierung (Austrian Energy Agency) über fortgeschrittene Netzplanung des AIT bis zu Flexibility-as-a-Service-Ansätzen von Flexa, Podero und CyberGrid rund um Multi-Market Revenue Stacking und Batterieflexibilität.

Rechenzentren, Wärmewende und Ukraine

Tag zwei widmete sich der Wärmewende: Andrea Edelmann (EVN, Green Energy Lab) präsentierte die Alliance for Heating and Cooling, Expert:innen unter anderem von Wien Energie und Energie AG diskutierten den Sprung von Pilotprojekten zur flächendeckenden Umsetzung. Ein eigenes Panel beleuchtete das „Data Centre Dilemma“: Europäische Colocation-Investments sollen bis 2030 die Marke von 100 Milliarden Euro übersteigen, während der Stromverbrauch von Rechenzentren von 1,8 auf 3,4 Prozent des globalen Verbrauchs wächst. Ein Spezialsegment zeigte außerdem Resilienz- und Low-Carbon-Technologien aus der Ukraine.

Rahul Mishra (r.) ist Co-Founder und Community Builder bei The Energy Bridge. (c) TEB

„Koordinationslücke schließen“

TEB-Co-Founder Rahul Mishra zog eine klare Bilanz: „Das Forum hat gezeigt, dass die Energiewende-Herausforderung in CEE kein Mangel an Kapital oder Technologie ist, sondern eine Koordinationslücke. TEB existiert, um diese Lücke zu schließen“, so Mishra. Mit zwei Bühnen, acht Keynotes und 91 Speaker-Auftritten will sich das Forum als zentrale Cross-Sector-Plattform für die Energiewende in der Region etablieren.


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