12.12.2022

Diesen Haftungsrahmen müssen Startups beim AI Act beachten

Im zweiten Teil ihres Startup-Updates klärt Rechtsanwältin und AI Austria- und European AI-Mitglied Jeannette Gorzala über den Haftungsrahmen auf, der sich in den KI-Regulierungen der EU abzeichnet.
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Jeannette Gorzala gibt Überblick über den Haftungsrahmen für Startups mit Blick auf den AI Act der EU © fotomek/AdobeStock & Jeannette Gorzala
Jeannette Gorzala gibt Überblick über den Haftungsrahmen für Startups mit Blick auf den AI Act der EU © fotomek/AdobeStock & Jeannette Gorzala

Ein großes Hindernis für Startups ist die Haftungsfrage. Wer haftet für Verletzungen, die Pflegeroboter ihren Patient:innen aufgrund von Softwarefehlern zufügen? Wer haftet für ein psychisches Trauma, wenn das Smart Home seine Bewohner:innen aus ‚Rache‘ für ein Update eine Woche im Keller in der Dunkelheit einschließt? Wer haftet, wenn KI-basierte HR-Systeme zur Unterstützung weiblicher Kandidatinnen überfeministische Tendenzen entwickeln und radikal alle anderen Bewerber* aussortieren?

Offene Fragen und Lücken im Haftungssystem sollen durch die Richtlinie zur Anpassung von Bestimmungen über die außervertragliche zivilrechtliche Haftung zur künstlichen Intelligenz (AI Liability Directive, AILD) und den Entwurf einer neuen Produkthaftungsrichtlinie (Product Liability Directive, PLD) gelöst werden. Dieser Beitrag gibt einen Kurzüberblick.

Software ist ein Produkt!

Die Produkthaftungsrichtlinie aus 1985 soll durch die PLD auf Stand gebracht werden und neue Entwicklungen, wie KI und IoT (Internet of Things) berücksichtigen. Daher soll Software künftig explizit auch als Produkt gelten. Geschädigte sollen auf Basis der Produkthaftung verschuldensunabhängig Ersatz für Schäden durch KI-Systeme fordern können.

Ersatzfähig sollen neben Schäden aus dem fehlerhaften Produkt inklusive Personenschäden auch Sachschäden, Datenverluste und medizinisch anerkannte psychische Schädigungen sein. Grundrechtsverstöße fallen nicht in den Anwendungsbereich der PLD, jedoch soll die AILD bei der Geltendmachung unterstützen. Die aktuelle Schwelle, dass nur Schäden über EUR 500 ersatzfähig sind, entfällt und die Dauer für eine Geltendmachung soll allgemein 10 Jahre, im Ausnahmefall 15 Jahre, betragen.

Fehlerhaftigkeit – woran hat’s gelegen?

Der Bewertungskatalog, wann Software fehlerhaft ist, wird ausgeweitet. In die Beurteilung sollen unter anderem auch folgende Umstände miteinfließen:

  1. Fähigkeit der Software, weiter zu lernen
  2. Vorhersehbare Verwendung und missbräuchliche Verwendung
  3. Anforderungen an Produkt und Cybersicherheit

Damit wirken PLD und der AI Act insbesondere bei Hochrisiko KI-Systemen (z.B. HR, Bildung, Banken, Versicherungen, Justizwesen, Sicherheitskomponenten bei bestimmten Maschinen, etc.) zusammen.

Show me the evidence!

Neu ist eine Verpflichtung, dass Unternehmer:innen verpflichtet sind, Beweismittel offenzulegen, die ein Kläger oder eine Klägerin zum Nachweis von Ansprüchen benötigt. Der Wissensvorsprung von Hersteller:innen gegenüber Verbraucher:innen soll dadurch abgebaut werden. In der Praxis kritisch wird hier die Balance von Informationsrechten und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sein sowie die Verhinderung von Missbrauch dieses Instruments.

Achtung vor den Vermutungen der PLD und AILD!

Die Beweispflicht für Fehlerhaftigkeit des Produkts, Schaden und Kausalität zwischen Fehlerhaftigkeit und Schaden trägt grundsätzlich der Kläger. Die PLD führt jedoch eine Reihe von Vermutungen für das Vorliegen einer Fehlerhaftigkeit sowie das Bestehen eines Kausalitätszusammenhangs ein, die vom Beklagten selbstverständlich widerlegt werden können.

Ebenso führt die AILD für die verschuldensabhängige Haftung drei unterschiedliche Kategorien von widerlegbaren Vermutungen des Kausalzusammenhangs ein, nämlich allgemein, speziell für Hochrisiko KI-Systeme und in Ausnahmefällen für KI-Systeme in der persönlichen Verwendung. Die Vermutungen in der PLD und AILD sind jeweils komplex mit einer Vielzahl an Voraussetzungen und Abhängigkeiten gestaltet, weshalb hier auf die nähere Behandlung verzichtet wird – außer bei Interesse.

What’s next?

Die Konsultationen und der Gesetzesprozess laufen noch. Unabhängig in welcher konkreten Form das neue Haftungsregime kommt ist es wichtig, für alle Programmierer:innen, Softwareentwickler:innen, Startups und Unternehmer:innen, die Komponenten oder ganze Systeme selbst erstellen, liefern oder anbieten, ihre eigene Position und die Position ihrer Produkte und Dienstleistungen in dem geplanten Haftungsregime zu finden. Darauf aufbauend können Haftungsrisiken im Unternehmen identifiziert, abgefedert und gezielt gesteuert und gemanaged werden.

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Mike Grabowski von Callstack und Marc Rousavy von Margelo | (c) Callstack
Marc Rousavy (l.) und Mike Grabowski von Callstack von Margelo | (c) Callstack

Nur einmal die App coden und sie sowohl auf iOS als auch auf Android als native App herausbringen – das ist eines der zentralen Versprechen von React Native, einer App-Entwickler-Umgebung des US-Tech-Riesen Meta. Doch aus dem Framework ist noch deutlich mehr herauszuholen. Das beweist das vor fünf Jahren gegründete Wiener Startup Margelo. Mehrere Module mit unterschiedlichen Funktionalitäten für Developer, die das Unternehmen für React Native entwickelte, verzeichneten je Download-Zahlen im mittleren bis hohen zweistelligen Millionenbereich.

Dienstleister kauft Entwickler

Ebenfalls auf React Native spezialisiert ist das Unternehmen Callstack aus Polen – dieses richtet sich an große Unternehmen, die bei der Einführung des Frameworks unterstützt werden. Nun übernahm Callstack Margelo für „mehr als 20 Millionen Euro“, wie es von den beiden Unternehmen heißt. Das polnische Unternehmen hatte sich im vergangenen Jahr eine große Finanzierung von der Investmentgesellschaft Viking geholt.

Margelo-Gründer Rousavy behält „signifikanten Anteil“

Margelo war bislang komplett im Besitz von Gründer Marc Rousavy. Er werde auch weiterhin „einen signifikanten Anteil“ an der Firma halten, schreibt er auf LinkedIn und gibt im Posting einen Einblick in die Gründungsgeschichte: „Ich habe Margelo vor fünf Jahren gegründet und hatte damals keine Ahnung von Business – ich habe sogar nach nur drei Tagen mein Wirtschaftsstudium abgebrochen.“

Langjährige Freundschaft

Mit Callstack-Gründer Mike Grabowski sei er schon länger befreundet. Nun werde man gemeinsame Sache machen. Auch Grabowski betont in seinem LinkedIn-Posting die Freundschaft: „Wir haben schon lange darüber gesprochen zusammenzuarbeiten. Einmal haben wir einander sogar versprochen, ein gemeinsames Venture zu starten.“ Nun sei es soweit. Dabei soll Margelos Entwicklung im Open-Source-Bereich fortgeführt werden.

„Foundation schaffen, die Teams brauchen, um mit Agents zuverlässige Software zu entwickeln“

Zudem will man gemeinsam auch auf den aktuellen Wandel im Software-Development durch KI eingehen, heißt es von den beiden Unternehmen in einer Aussendung. „Indem wir diese Stärken zusammenbringen, haben wir das Team und die Reichweite, um noch mehr der schwierigen Probleme zu lösen, die darüber entscheiden, ob Software in Production erfolgreich ist“, wird Grabowski dort zitiert. Und Rousavy kündigt an: „Während Softwareentwicklung zunehmend agentic wird, wollen wir mit dieser Technologie die Foundation schaffen, die Teams brauchen, um mit Agents zuverlässige Software zu entwickeln.“

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