12.12.2022

Diesen Haftungsrahmen müssen Startups beim AI Act beachten

Im zweiten Teil ihres Startup-Updates klärt Rechtsanwältin und AI Austria- und European AI-Mitglied Jeannette Gorzala über den Haftungsrahmen auf, der sich in den KI-Regulierungen der EU abzeichnet.
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Jeannette Gorzala gibt Überblick über den Haftungsrahmen für Startups mit Blick auf den AI Act der EU © fotomek/AdobeStock & Jeannette Gorzala
Jeannette Gorzala gibt Überblick über den Haftungsrahmen für Startups mit Blick auf den AI Act der EU © fotomek/AdobeStock & Jeannette Gorzala

Ein großes Hindernis für Startups ist die Haftungsfrage. Wer haftet für Verletzungen, die Pflegeroboter ihren Patient:innen aufgrund von Softwarefehlern zufügen? Wer haftet für ein psychisches Trauma, wenn das Smart Home seine Bewohner:innen aus ‚Rache‘ für ein Update eine Woche im Keller in der Dunkelheit einschließt? Wer haftet, wenn KI-basierte HR-Systeme zur Unterstützung weiblicher Kandidatinnen überfeministische Tendenzen entwickeln und radikal alle anderen Bewerber* aussortieren?

Offene Fragen und Lücken im Haftungssystem sollen durch die Richtlinie zur Anpassung von Bestimmungen über die außervertragliche zivilrechtliche Haftung zur künstlichen Intelligenz (AI Liability Directive, AILD) und den Entwurf einer neuen Produkthaftungsrichtlinie (Product Liability Directive, PLD) gelöst werden. Dieser Beitrag gibt einen Kurzüberblick.

Software ist ein Produkt!

Die Produkthaftungsrichtlinie aus 1985 soll durch die PLD auf Stand gebracht werden und neue Entwicklungen, wie KI und IoT (Internet of Things) berücksichtigen. Daher soll Software künftig explizit auch als Produkt gelten. Geschädigte sollen auf Basis der Produkthaftung verschuldensunabhängig Ersatz für Schäden durch KI-Systeme fordern können.

Ersatzfähig sollen neben Schäden aus dem fehlerhaften Produkt inklusive Personenschäden auch Sachschäden, Datenverluste und medizinisch anerkannte psychische Schädigungen sein. Grundrechtsverstöße fallen nicht in den Anwendungsbereich der PLD, jedoch soll die AILD bei der Geltendmachung unterstützen. Die aktuelle Schwelle, dass nur Schäden über EUR 500 ersatzfähig sind, entfällt und die Dauer für eine Geltendmachung soll allgemein 10 Jahre, im Ausnahmefall 15 Jahre, betragen.

Fehlerhaftigkeit – woran hat’s gelegen?

Der Bewertungskatalog, wann Software fehlerhaft ist, wird ausgeweitet. In die Beurteilung sollen unter anderem auch folgende Umstände miteinfließen:

  1. Fähigkeit der Software, weiter zu lernen
  2. Vorhersehbare Verwendung und missbräuchliche Verwendung
  3. Anforderungen an Produkt und Cybersicherheit

Damit wirken PLD und der AI Act insbesondere bei Hochrisiko KI-Systemen (z.B. HR, Bildung, Banken, Versicherungen, Justizwesen, Sicherheitskomponenten bei bestimmten Maschinen, etc.) zusammen.

Show me the evidence!

Neu ist eine Verpflichtung, dass Unternehmer:innen verpflichtet sind, Beweismittel offenzulegen, die ein Kläger oder eine Klägerin zum Nachweis von Ansprüchen benötigt. Der Wissensvorsprung von Hersteller:innen gegenüber Verbraucher:innen soll dadurch abgebaut werden. In der Praxis kritisch wird hier die Balance von Informationsrechten und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sein sowie die Verhinderung von Missbrauch dieses Instruments.

Achtung vor den Vermutungen der PLD und AILD!

Die Beweispflicht für Fehlerhaftigkeit des Produkts, Schaden und Kausalität zwischen Fehlerhaftigkeit und Schaden trägt grundsätzlich der Kläger. Die PLD führt jedoch eine Reihe von Vermutungen für das Vorliegen einer Fehlerhaftigkeit sowie das Bestehen eines Kausalitätszusammenhangs ein, die vom Beklagten selbstverständlich widerlegt werden können.

Ebenso führt die AILD für die verschuldensabhängige Haftung drei unterschiedliche Kategorien von widerlegbaren Vermutungen des Kausalzusammenhangs ein, nämlich allgemein, speziell für Hochrisiko KI-Systeme und in Ausnahmefällen für KI-Systeme in der persönlichen Verwendung. Die Vermutungen in der PLD und AILD sind jeweils komplex mit einer Vielzahl an Voraussetzungen und Abhängigkeiten gestaltet, weshalb hier auf die nähere Behandlung verzichtet wird – außer bei Interesse.

What’s next?

Die Konsultationen und der Gesetzesprozess laufen noch. Unabhängig in welcher konkreten Form das neue Haftungsregime kommt ist es wichtig, für alle Programmierer:innen, Softwareentwickler:innen, Startups und Unternehmer:innen, die Komponenten oder ganze Systeme selbst erstellen, liefern oder anbieten, ihre eigene Position und die Position ihrer Produkte und Dienstleistungen in dem geplanten Haftungsregime zu finden. Darauf aufbauend können Haftungsrisiken im Unternehmen identifiziert, abgefedert und gezielt gesteuert und gemanaged werden.

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V.l.: Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth und Finnvera-CEO Juuso Heinilä beim Pressegespräch in Alpbach | (c) Martin Pacher / brutkasten

Was Finnland kann, will Österreich jetzt kopieren. Seit 2020 lässt das Land große Industriebetriebe Forschungsökosysteme rund um sich aufbauen, mit einem Hebel von zuletzt 6,6 Euro privater F&E-Investitionen pro Fördereuro. Beim European Forum Alpbach präsentierten Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth am Mittwoch die österreichische Version: „Leading Companies & Ecosystems“, ausgestattet mit 60 Millionen Euro für drei bis vier Projekte.

Die Ausschreibung ging noch während des Pressegesprächs online. Die 60 Millionen Euro sind für die Umsetzungsphase reserviert, weitere zwei Millionen Euro fließen in die vorgelagerte Roadmap-Phase. Mit bis zu 20 Millionen Euro pro Projekt ist es laut Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) auf nationaler Ebene die größte Einzelprojektförderung im F&E-Bereich des Ressorts. Einreichungen sind bis 30. November 2026, 12:00 Uhr, möglich.

Der Befund hinter dem Programm: Mit einer Forschungsquote von 3,34 Prozent liegt Österreich EU-weit auf Rang drei, beim Innovationsoutput nur auf Rang acht. „Österreich ist Forschungs-Europameister, aber noch kein Innovations-Europameister“, sagte Hattmannsdorfer. Als ungenutztes Stärkefeld sieht er die exportorientierten Leitbetriebe, denn bei den Hochtechnologieexporten liege Österreich ebenfalls auf Rang drei. Sie sollen nun als „Zugpferde“ KMU, Startups und Forschungseinrichtungen mitziehen.

So funktioniert das Programm

Das Format ist zweistufig. In der jetzt gestarteten Roadmapping-Phase entwickeln Industrieunternehmen eine mehrjährige F&E-Roadmap für eine Schlüsseltechnologie und binden dafür Partner aus Wissenschaft, Startups, Spinoffs und KMU per Absichtserklärungen und Verträgen ein. Jedes einreichende Unternehmen erhält dafür laut Egerth 150.000 Euro, bei der FFG rechnet man mit zehn bis 15 Roadmaps. Die überzeugendsten drei bis vier Konzepte gehen ab 2027 in die auf drei bis fünf Jahre angelegte Umsetzungsphase. Entschieden wird im Wettbewerb: Ausschlaggebend ist laut Egerth, wer die ambitionierteste Roadmap vorlegt, am meisten zusätzliches eigenes Kapital in F&E investiert, die meisten zusätzlichen Forschungsbeschäftigten aufbaut und die stärksten Kooperationen schafft. Die Förderintensität für Großindustrie liegt laut Egerth bei 23 Prozent, den Rest tragen die Unternehmen selbst.

„Da redet das Industrieunternehmen nicht mit“

Für die Startup-Szene ist ein Detail der Förderarchitektur entscheidend: Die bis zu 20 Millionen Euro pro Projekt werden geteilt. Maximal zehn Millionen Euro gehen an den Leitbetrieb, weitere zehn Millionen Euro sind für das Ökosystem reserviert, und über diesen zweiten Topf entscheidet nicht der Konzern. Die Projekte der Partner werden unabhängig vom Leitbetrieb bei der FFG eingereicht. „Da redet das Industrieunternehmen nicht mit“, betonte Egerth. Auch Hattmannsdorfer hob hervor, der Leitbetrieb sei bewusst nicht als Gatekeeper konzipiert, damit „wirklich Ökosysteme entstehen“. Startups winkt zudem eine kommerzielle Perspektive: Die Leitbetriebe sollen laut Egerth teils auch als erste Kunden („First User“) fungieren.

Das finnische Original: Veturi

Das kopierte Programm läuft bei der finnischen Innovationsagentur Business Finland unter dem Namen „Veturi“, auf Deutsch Lokomotive. Ein Bild, das auch Egerth bemühte: Die großen Industrieunternehmen sollen „Lokomotive sein“ und KMU, Startups und Wissenschaft mitziehen. Angepeilt war in Finnland ursprünglich ein Hebel von 3,9 Euro privater F&E-Investitionen pro Fördereuro, die tatsächlichen 6,6 stammen aus den ersten, bis 2024 abgeschlossenen Projekten. Insgesamt haben sich die teilnehmenden Unternehmen zu 2,48 Milliarden Euro an zusätzlichen Forschungsinvestitionen verpflichtet. „Bei einer vergleichbaren Hebelwirkung könnten aus unseren 60 Millionen Euro bis zu 400 Millionen Euro an F&E-Investitionen entstehen“, rechnete Hattmannsdorfer vor.

Juuso Heinilä, CEO der staatlichen finnischen Förderbank Finnvera und Boardmitglied von Business Finland, bestätigte in Alpbach die außergewöhnlich hohe gemessene Wirkung des Programms, beim Hebel ebenso wie bei den Wissens-Spillovers von großen zu kleinen Unternehmen (aus dem Englischen übersetzt): „Ein einzelnes Unternehmen kann gekauft werden oder scheitern. Aber wenn es Ökosysteme gibt, entstehen daraus neue Unternehmen, die auf diesen Erfahrungen und diesem Wissen aufbauen.“ Finnland werde das Programm jedenfalls fortführen und aufstocken.

Dual Use ausdrücklich förderfähig

Auf Nachfrage stellten Hattmannsdorfer und Egerth klar, dass auch Dual-Use-Technologien, also zivil wie militärisch nutzbare Entwicklungen, förderfähig sind. Die Neutralität sei keine Absage an die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, so der Minister: Rund 150 österreichische Unternehmen seien in dem Bereich aktiv, mit einer F&E-Quote von 7,5 Prozent. Noch heuer werde präsentiert, was der Schwerpunkt für die FFG-Förderlandschaft bedeutet. Egerth sprach von einem Paradigmenwechsel: Dual Use sei immer im Portfolio gewesen, aufgrund der geopolitischen Lage nun aber auch „salonfähig“.

„Leading Companies & Ecosystems“ ist Teil der Schlüsseltechnologie-Offensive der Industriestrategie Österreich 2035, von deren 117 Maßnahmen laut BMWET bereits 43 umgesetzt oder in Umsetzung sind. Es folgt auf „Made in Europe“ und die mit 18 Millionen Euro dotierte Pilotanlagenförderung.

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