12.12.2022

Diesen Haftungsrahmen müssen Startups beim AI Act beachten

Im zweiten Teil ihres Startup-Updates klärt Rechtsanwältin und AI Austria- und European AI-Mitglied Jeannette Gorzala über den Haftungsrahmen auf, der sich in den KI-Regulierungen der EU abzeichnet.
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Jeannette Gorzala gibt Überblick über den Haftungsrahmen für Startups mit Blick auf den AI Act der EU © fotomek/AdobeStock & Jeannette Gorzala
Jeannette Gorzala gibt Überblick über den Haftungsrahmen für Startups mit Blick auf den AI Act der EU © fotomek/AdobeStock & Jeannette Gorzala

Ein großes Hindernis für Startups ist die Haftungsfrage. Wer haftet für Verletzungen, die Pflegeroboter ihren Patient:innen aufgrund von Softwarefehlern zufügen? Wer haftet für ein psychisches Trauma, wenn das Smart Home seine Bewohner:innen aus ‚Rache‘ für ein Update eine Woche im Keller in der Dunkelheit einschließt? Wer haftet, wenn KI-basierte HR-Systeme zur Unterstützung weiblicher Kandidatinnen überfeministische Tendenzen entwickeln und radikal alle anderen Bewerber* aussortieren?

Offene Fragen und Lücken im Haftungssystem sollen durch die Richtlinie zur Anpassung von Bestimmungen über die außervertragliche zivilrechtliche Haftung zur künstlichen Intelligenz (AI Liability Directive, AILD) und den Entwurf einer neuen Produkthaftungsrichtlinie (Product Liability Directive, PLD) gelöst werden. Dieser Beitrag gibt einen Kurzüberblick.

Software ist ein Produkt!

Die Produkthaftungsrichtlinie aus 1985 soll durch die PLD auf Stand gebracht werden und neue Entwicklungen, wie KI und IoT (Internet of Things) berücksichtigen. Daher soll Software künftig explizit auch als Produkt gelten. Geschädigte sollen auf Basis der Produkthaftung verschuldensunabhängig Ersatz für Schäden durch KI-Systeme fordern können.

Ersatzfähig sollen neben Schäden aus dem fehlerhaften Produkt inklusive Personenschäden auch Sachschäden, Datenverluste und medizinisch anerkannte psychische Schädigungen sein. Grundrechtsverstöße fallen nicht in den Anwendungsbereich der PLD, jedoch soll die AILD bei der Geltendmachung unterstützen. Die aktuelle Schwelle, dass nur Schäden über EUR 500 ersatzfähig sind, entfällt und die Dauer für eine Geltendmachung soll allgemein 10 Jahre, im Ausnahmefall 15 Jahre, betragen.

Fehlerhaftigkeit – woran hat’s gelegen?

Der Bewertungskatalog, wann Software fehlerhaft ist, wird ausgeweitet. In die Beurteilung sollen unter anderem auch folgende Umstände miteinfließen:

  1. Fähigkeit der Software, weiter zu lernen
  2. Vorhersehbare Verwendung und missbräuchliche Verwendung
  3. Anforderungen an Produkt und Cybersicherheit

Damit wirken PLD und der AI Act insbesondere bei Hochrisiko KI-Systemen (z.B. HR, Bildung, Banken, Versicherungen, Justizwesen, Sicherheitskomponenten bei bestimmten Maschinen, etc.) zusammen.

Show me the evidence!

Neu ist eine Verpflichtung, dass Unternehmer:innen verpflichtet sind, Beweismittel offenzulegen, die ein Kläger oder eine Klägerin zum Nachweis von Ansprüchen benötigt. Der Wissensvorsprung von Hersteller:innen gegenüber Verbraucher:innen soll dadurch abgebaut werden. In der Praxis kritisch wird hier die Balance von Informationsrechten und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sein sowie die Verhinderung von Missbrauch dieses Instruments.

Achtung vor den Vermutungen der PLD und AILD!

Die Beweispflicht für Fehlerhaftigkeit des Produkts, Schaden und Kausalität zwischen Fehlerhaftigkeit und Schaden trägt grundsätzlich der Kläger. Die PLD führt jedoch eine Reihe von Vermutungen für das Vorliegen einer Fehlerhaftigkeit sowie das Bestehen eines Kausalitätszusammenhangs ein, die vom Beklagten selbstverständlich widerlegt werden können.

Ebenso führt die AILD für die verschuldensabhängige Haftung drei unterschiedliche Kategorien von widerlegbaren Vermutungen des Kausalzusammenhangs ein, nämlich allgemein, speziell für Hochrisiko KI-Systeme und in Ausnahmefällen für KI-Systeme in der persönlichen Verwendung. Die Vermutungen in der PLD und AILD sind jeweils komplex mit einer Vielzahl an Voraussetzungen und Abhängigkeiten gestaltet, weshalb hier auf die nähere Behandlung verzichtet wird – außer bei Interesse.

What’s next?

Die Konsultationen und der Gesetzesprozess laufen noch. Unabhängig in welcher konkreten Form das neue Haftungsregime kommt ist es wichtig, für alle Programmierer:innen, Softwareentwickler:innen, Startups und Unternehmer:innen, die Komponenten oder ganze Systeme selbst erstellen, liefern oder anbieten, ihre eigene Position und die Position ihrer Produkte und Dienstleistungen in dem geplanten Haftungsregime zu finden. Darauf aufbauend können Haftungsrisiken im Unternehmen identifiziert, abgefedert und gezielt gesteuert und gemanaged werden.

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21bitcoin CEO & Co Founder Daniel Winklhammer. (c) 21bitcoin

Um den Menschen Bitcoin durch gezielte Aufklärungsarbeit näherzubringen, starten 21bitcoin aus Salzburg und terahash aus Augsburg eine Allianz. Ziel ist es, dass Bitcoin-Themen durch gemeinsame Formate, Community-Initiativen und Unternehmensberatung verständlicher und zugänglicher werden.

Die Kompetenzen beider Partner sollen bei der Allianz genutzt werden. 21bitcoin soll seine Expertise als Wealth-Plattform für den einfachen, sicheren Zugang zu Bitcoin einbringen. Terahash ergänzt dies durch Know-how im Bereich Bitcoin-Mining und der technischen sowie energiewirtschaftlichen Einordnung von Bitcoin.

Den offiziellen Startschuss der Allianz bildet eine gemeinsame Live-Podcast-Aufzeichnung im Rahmen des Branchenevents BTC Prague 2026. Daniel Winklhammer (21bitcoin) und Kristian Kläger (terahash) diskutieren dabei die Verbindung von Wealth- und Mining-Perspektiven sowie die Rolle des deutschsprachigen Raums im globalen Bitcoin-Ökosystem.

Fokus auf Bitcoin-Bildung

21bitcoin setzt einen klaren Fokus auf Bitcoin-Bildung, da komplexe Begriffe und technische Herausforderungen zu Unsicherheit führen und fundierte Entscheidungen erschweren würden. „Adoption gelingt nur mit Verständnis. Wir wollen Menschen die Werkzeuge geben, um Bitcoin nicht nur zu besitzen, sondern auch zu verstehen und auf Basis seriöser Informationen Investitionsentscheidungen zu treffen“, so Daniel Winklhammer, CEO von 21bitcoin.

Bei den „Werkzeugen“ setzt 21bitcoin auf neue Features, auf kontinuierliche, verständliche Aufklärung und entwickelt dafür eigene Formate wie Bücher, Reports und Podcasts, die Wissen einfach zugänglich machen und den selbstbestimmten Umgang mit Bitcoin ermöglichen sollen.

„Bitcoin ist längst kein reines Privatthema mehr“

Ein anderer Schwerpunkt der Allianz beschäftigt sich mit der Frage, wie auch Unternehmen eine eigene Bitcoin-Strategie entwickeln können, denn „Bitcoin ist längst kein reines Privatthema mehr“, wird seitens 21bitcoin festgehalten. Die Aufgabe von terahash soll es sein, Unternehmen von den ersten Grundsatzfragen bis zur konkreten Umsetzung zu begleiten. Das reicht vom Aufbau eigener Mining-Kapazitäten bis hin zur Nutzung günstiger und überschüssiger Energie.

Kristian Kläger, CEO von terahash, ergänzt: „Zwei inhabergeführte Unternehmen vereinen ihre Kräfte – mit ähnlicher DNA, dem gleichen Blick auf die Dinge und dem gemeinsamen Anspruch, Bitcoin-Themen inhaltlich stark und glaubwürdig nach außen zu tragen.“

Über 21bitcoin

21bitcoin ist eine Bitcoin-Wealth-Plattform mit Standorten in Salzburg, Wien und München. Das Unternehmen ermöglicht Privatkunden einen einfachen, sicheren und transparenten Zugang zu Bitcoin. Mit über 120.000 Nutzer:innen und einem abgewickelten Handelsvolumen von knapp 650 Millionen Euro zählt 21bitcoin zu den etablierten Anbietern im europäischen Markt.

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