12.12.2022

Diesen Haftungsrahmen müssen Startups beim AI Act beachten

Im zweiten Teil ihres Startup-Updates klärt Rechtsanwältin und AI Austria- und European AI-Mitglied Jeannette Gorzala über den Haftungsrahmen auf, der sich in den KI-Regulierungen der EU abzeichnet.
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Jeannette Gorzala gibt Überblick über den Haftungsrahmen für Startups mit Blick auf den AI Act der EU © fotomek/AdobeStock & Jeannette Gorzala
Jeannette Gorzala gibt Überblick über den Haftungsrahmen für Startups mit Blick auf den AI Act der EU © fotomek/AdobeStock & Jeannette Gorzala

Ein großes Hindernis für Startups ist die Haftungsfrage. Wer haftet für Verletzungen, die Pflegeroboter ihren Patient:innen aufgrund von Softwarefehlern zufügen? Wer haftet für ein psychisches Trauma, wenn das Smart Home seine Bewohner:innen aus ‚Rache‘ für ein Update eine Woche im Keller in der Dunkelheit einschließt? Wer haftet, wenn KI-basierte HR-Systeme zur Unterstützung weiblicher Kandidatinnen überfeministische Tendenzen entwickeln und radikal alle anderen Bewerber* aussortieren?

Offene Fragen und Lücken im Haftungssystem sollen durch die Richtlinie zur Anpassung von Bestimmungen über die außervertragliche zivilrechtliche Haftung zur künstlichen Intelligenz (AI Liability Directive, AILD) und den Entwurf einer neuen Produkthaftungsrichtlinie (Product Liability Directive, PLD) gelöst werden. Dieser Beitrag gibt einen Kurzüberblick.

Software ist ein Produkt!

Die Produkthaftungsrichtlinie aus 1985 soll durch die PLD auf Stand gebracht werden und neue Entwicklungen, wie KI und IoT (Internet of Things) berücksichtigen. Daher soll Software künftig explizit auch als Produkt gelten. Geschädigte sollen auf Basis der Produkthaftung verschuldensunabhängig Ersatz für Schäden durch KI-Systeme fordern können.

Ersatzfähig sollen neben Schäden aus dem fehlerhaften Produkt inklusive Personenschäden auch Sachschäden, Datenverluste und medizinisch anerkannte psychische Schädigungen sein. Grundrechtsverstöße fallen nicht in den Anwendungsbereich der PLD, jedoch soll die AILD bei der Geltendmachung unterstützen. Die aktuelle Schwelle, dass nur Schäden über EUR 500 ersatzfähig sind, entfällt und die Dauer für eine Geltendmachung soll allgemein 10 Jahre, im Ausnahmefall 15 Jahre, betragen.

Fehlerhaftigkeit – woran hat’s gelegen?

Der Bewertungskatalog, wann Software fehlerhaft ist, wird ausgeweitet. In die Beurteilung sollen unter anderem auch folgende Umstände miteinfließen:

  1. Fähigkeit der Software, weiter zu lernen
  2. Vorhersehbare Verwendung und missbräuchliche Verwendung
  3. Anforderungen an Produkt und Cybersicherheit

Damit wirken PLD und der AI Act insbesondere bei Hochrisiko KI-Systemen (z.B. HR, Bildung, Banken, Versicherungen, Justizwesen, Sicherheitskomponenten bei bestimmten Maschinen, etc.) zusammen.

Show me the evidence!

Neu ist eine Verpflichtung, dass Unternehmer:innen verpflichtet sind, Beweismittel offenzulegen, die ein Kläger oder eine Klägerin zum Nachweis von Ansprüchen benötigt. Der Wissensvorsprung von Hersteller:innen gegenüber Verbraucher:innen soll dadurch abgebaut werden. In der Praxis kritisch wird hier die Balance von Informationsrechten und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sein sowie die Verhinderung von Missbrauch dieses Instruments.

Achtung vor den Vermutungen der PLD und AILD!

Die Beweispflicht für Fehlerhaftigkeit des Produkts, Schaden und Kausalität zwischen Fehlerhaftigkeit und Schaden trägt grundsätzlich der Kläger. Die PLD führt jedoch eine Reihe von Vermutungen für das Vorliegen einer Fehlerhaftigkeit sowie das Bestehen eines Kausalitätszusammenhangs ein, die vom Beklagten selbstverständlich widerlegt werden können.

Ebenso führt die AILD für die verschuldensabhängige Haftung drei unterschiedliche Kategorien von widerlegbaren Vermutungen des Kausalzusammenhangs ein, nämlich allgemein, speziell für Hochrisiko KI-Systeme und in Ausnahmefällen für KI-Systeme in der persönlichen Verwendung. Die Vermutungen in der PLD und AILD sind jeweils komplex mit einer Vielzahl an Voraussetzungen und Abhängigkeiten gestaltet, weshalb hier auf die nähere Behandlung verzichtet wird – außer bei Interesse.

What’s next?

Die Konsultationen und der Gesetzesprozess laufen noch. Unabhängig in welcher konkreten Form das neue Haftungsregime kommt ist es wichtig, für alle Programmierer:innen, Softwareentwickler:innen, Startups und Unternehmer:innen, die Komponenten oder ganze Systeme selbst erstellen, liefern oder anbieten, ihre eigene Position und die Position ihrer Produkte und Dienstleistungen in dem geplanten Haftungsregime zu finden. Darauf aufbauend können Haftungsrisiken im Unternehmen identifiziert, abgefedert und gezielt gesteuert und gemanaged werden.

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Smashleague-Gründer Max Terbuyken (l.) beim Finaltag der Liga. (c) Smashleague

Auf einer mehrstündigen Busfahrt von den Niederlanden nach Wien kommt dem 21-jährigen BWL-Studenten Max Terbuyken die Idee: eine Liga für den Trendsport Padel. Das von Spanien und Südamerika kommende, vom Tennis abgeleitete Spiel boomt bereits in ganz Europa. Damit einher geht der vermehrte Bau von Padel-Anlagen, wie brutkasten berichtete, oder jetzt auch eine eigene Liga, die beim begeisterten Publikum starken Anklang findet.

Preisgeld als USP

Gemeinsam mit Freunden baut Terbuyken in zwei Wochen seine Web-App. Die Liga funktioniert folgendermaßen: Ein Zweierteam bezahlt für die Teilnahme an der Liga 60 Euro. Gespielt wird acht Wochen. Wann und wo gespielt wird, machen sich die Teams untereinander aus. Die besten acht aus 25 Teams werden zum Finale eingeladen. Was smashleague von anderen Padel-Ligen unterscheidet: man spielt um Geld.

Von den 1.500 Euro Umsatz pro Liga (25 Teams zu je 60 Euro) fließen 1.000 als Preisgeld wieder zurück an die Spieler. „Das war uns ganz wichtig, dass man in unserer Liga Geld gewinnen kann“, so der Founder. Als ehemaliger Profi-Tennisspieler sei er mit den teils sehr niedrigen Preisgeldern im Tennissport vertraut. Weiters hebt Terbuyken die Flexibilität hervor: „In Turnieren ist man oft an einen bestimmten Ort gebunden, je nachdem wo es ausgetragen wird. Wir sagen ‚spielt, wo ihr wollt‘, solange es für beide Seiten passt“.

Von Anfang an gebootstrapped

„Wir haben seit dem ersten April komplett gebootstrapped einen fünfstelligen Umsatz generiert. Ich hatte schon viele Ideen und das ist die erste, die wirklich Anklang findet“, erzählt der Gründer. Die Teams melden sich über die App an und Terbuyken und sein Team übernehmen die Organisation im Hintergrund. Die Spieler:innen treffen sich dann und tragen die Ergebnisse in der App ein.

Namhafte Sponsoren

Kurz nach dem ersten Start der Liga trifft Terbuyken auf der Langen Nacht der Unternehmen auf Henry Murray von Waterdrop. „Ich habe ihn dann direkt angesprochen, ob sie uns sponsern wollen, und wir haben es am selben Abend noch fixiert“, blickt der junge Founder zurück. Das Finale der besten Teams wird im Zuge eines Events ausgetragen. Auch Red Bull und Padelzone konnten als Sponsoren für die Endspiele gewonnen werden.

Das Team von smashleague. (c) smashleague/Philipp Schwertberger

Ligen in mehreren europäischen Städten geplant

Wien kann als Gründungs- und Hauptstandort von smashleague gesehen werden, innerhalb von zwei Monaten hat der Founder mit seinem Team auch in München, Düsseldorf und Berlin Ligen eröffnet.

„Im Dachraum wollen wir jetzt noch in die Schweiz mit Zürich und auch in Hamburg Ligen eröffnen. Und dann ist mein persönliches Ziel Richtung Spanien und Portugal zu gehen, weil dort Padel nochmal eine ganz andere Welt ist“, blickt Terbuyken in die Zukunft.

Für die Teilnahem an der Padel-Liga kann man sich hier anmelden.

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