12.12.2022

Diesen Haftungsrahmen müssen Startups beim AI Act beachten

Im zweiten Teil ihres Startup-Updates klärt Rechtsanwältin und AI Austria- und European AI-Mitglied Jeannette Gorzala über den Haftungsrahmen auf, der sich in den KI-Regulierungen der EU abzeichnet.
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Jeannette Gorzala gibt Überblick über den Haftungsrahmen für Startups mit Blick auf den AI Act der EU © fotomek/AdobeStock & Jeannette Gorzala
Jeannette Gorzala gibt Überblick über den Haftungsrahmen für Startups mit Blick auf den AI Act der EU © fotomek/AdobeStock & Jeannette Gorzala

Ein großes Hindernis für Startups ist die Haftungsfrage. Wer haftet für Verletzungen, die Pflegeroboter ihren Patient:innen aufgrund von Softwarefehlern zufügen? Wer haftet für ein psychisches Trauma, wenn das Smart Home seine Bewohner:innen aus ‚Rache‘ für ein Update eine Woche im Keller in der Dunkelheit einschließt? Wer haftet, wenn KI-basierte HR-Systeme zur Unterstützung weiblicher Kandidatinnen überfeministische Tendenzen entwickeln und radikal alle anderen Bewerber* aussortieren?

Offene Fragen und Lücken im Haftungssystem sollen durch die Richtlinie zur Anpassung von Bestimmungen über die außervertragliche zivilrechtliche Haftung zur künstlichen Intelligenz (AI Liability Directive, AILD) und den Entwurf einer neuen Produkthaftungsrichtlinie (Product Liability Directive, PLD) gelöst werden. Dieser Beitrag gibt einen Kurzüberblick.

Software ist ein Produkt!

Die Produkthaftungsrichtlinie aus 1985 soll durch die PLD auf Stand gebracht werden und neue Entwicklungen, wie KI und IoT (Internet of Things) berücksichtigen. Daher soll Software künftig explizit auch als Produkt gelten. Geschädigte sollen auf Basis der Produkthaftung verschuldensunabhängig Ersatz für Schäden durch KI-Systeme fordern können.

Ersatzfähig sollen neben Schäden aus dem fehlerhaften Produkt inklusive Personenschäden auch Sachschäden, Datenverluste und medizinisch anerkannte psychische Schädigungen sein. Grundrechtsverstöße fallen nicht in den Anwendungsbereich der PLD, jedoch soll die AILD bei der Geltendmachung unterstützen. Die aktuelle Schwelle, dass nur Schäden über EUR 500 ersatzfähig sind, entfällt und die Dauer für eine Geltendmachung soll allgemein 10 Jahre, im Ausnahmefall 15 Jahre, betragen.

Fehlerhaftigkeit – woran hat’s gelegen?

Der Bewertungskatalog, wann Software fehlerhaft ist, wird ausgeweitet. In die Beurteilung sollen unter anderem auch folgende Umstände miteinfließen:

  1. Fähigkeit der Software, weiter zu lernen
  2. Vorhersehbare Verwendung und missbräuchliche Verwendung
  3. Anforderungen an Produkt und Cybersicherheit

Damit wirken PLD und der AI Act insbesondere bei Hochrisiko KI-Systemen (z.B. HR, Bildung, Banken, Versicherungen, Justizwesen, Sicherheitskomponenten bei bestimmten Maschinen, etc.) zusammen.

Show me the evidence!

Neu ist eine Verpflichtung, dass Unternehmer:innen verpflichtet sind, Beweismittel offenzulegen, die ein Kläger oder eine Klägerin zum Nachweis von Ansprüchen benötigt. Der Wissensvorsprung von Hersteller:innen gegenüber Verbraucher:innen soll dadurch abgebaut werden. In der Praxis kritisch wird hier die Balance von Informationsrechten und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sein sowie die Verhinderung von Missbrauch dieses Instruments.

Achtung vor den Vermutungen der PLD und AILD!

Die Beweispflicht für Fehlerhaftigkeit des Produkts, Schaden und Kausalität zwischen Fehlerhaftigkeit und Schaden trägt grundsätzlich der Kläger. Die PLD führt jedoch eine Reihe von Vermutungen für das Vorliegen einer Fehlerhaftigkeit sowie das Bestehen eines Kausalitätszusammenhangs ein, die vom Beklagten selbstverständlich widerlegt werden können.

Ebenso führt die AILD für die verschuldensabhängige Haftung drei unterschiedliche Kategorien von widerlegbaren Vermutungen des Kausalzusammenhangs ein, nämlich allgemein, speziell für Hochrisiko KI-Systeme und in Ausnahmefällen für KI-Systeme in der persönlichen Verwendung. Die Vermutungen in der PLD und AILD sind jeweils komplex mit einer Vielzahl an Voraussetzungen und Abhängigkeiten gestaltet, weshalb hier auf die nähere Behandlung verzichtet wird – außer bei Interesse.

What’s next?

Die Konsultationen und der Gesetzesprozess laufen noch. Unabhängig in welcher konkreten Form das neue Haftungsregime kommt ist es wichtig, für alle Programmierer:innen, Softwareentwickler:innen, Startups und Unternehmer:innen, die Komponenten oder ganze Systeme selbst erstellen, liefern oder anbieten, ihre eigene Position und die Position ihrer Produkte und Dienstleistungen in dem geplanten Haftungsregime zu finden. Darauf aufbauend können Haftungsrisiken im Unternehmen identifiziert, abgefedert und gezielt gesteuert und gemanaged werden.

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Healthblokk
© Peter Crane - Shideh Heravi von HealthBlokk.

Für die Gründerin des Vorarlberger Startups HealthBlokk, Shideh Heravi, waren die vergangenen Monate von Unsicherheit geprägt. Der Krieg im Iran führte dazu, dass der Kontakt zu Familienmitgliedern und Teilen ihres Teams von einem Tag auf den anderen abriss. Gleichzeitig stand das Startup mitten in einer Finanzierungsrunde.

HealthBlokk-Founderin: „Ankerpunkte weg“

„Von einem Tag auf den anderen hatten wir keinen Kontakt mehr zu meiner Familie und auch nicht zu Teilen unseres Teams. Plötzlich waren zwei wichtige Ankerpunkte gleichzeitig weg“, erzählt Heravi im Gespräch mit brutkasten. „Ich habe mich gefragt: Warten wir ab? Machen wir weiter? Schließen wir vielleicht sogar?“

Trotz der schwierigen Situation entschied sich das Startup weiterzumachen. Die geopolitische Situation wirkte sich jedoch direkt auf das Unternehmen aus.

„Wir haben die Produktentwicklung für etwa zwei Monate gestoppt. In dieser Zeit lag unser Fokus auf Strategie, Partnerschaften und darauf, die Situation überhaupt zu bewältigen“, sagt Heravi.

Finanzierungsrunde im Gespräch

Mittlerweile sei der Kontakt zum Entwicklerteam (und zur Familie) wieder hergestellt. Ein Entwickler, der sich derzeit noch im Iran befindet, soll nach erfolgreichem Abschluss einer Finanzierungsrunde (zeitnah geplant) nach Österreich geholt werden.

Das Startup arbeitet an einer App, die Nutzer:innen dabei unterstützt, passende Lebensmittel und Gerichte entsprechend ihrer individuellen Unverträglichkeiten und Ernährungsbedürfnisse zu finden – brutkasten berichtete.

„Wir wollen eine intelligentere Discovery-App schaffen, die viel genauer beantworten kann, was jemand essen kann und was nicht“, erklärt Heravi. „Künftig soll ein KI-Agent jede Nutzerin und jeden Nutzer besser kennenlernen und Empfehlungen immer stärker personalisieren.“

In mehreren Sprachen

Besonders auf Reisen soll die Anwendung künftig mehr Unterstützung bieten. Geplant sind unter anderem lokale Sprachfunktionen, die es User:innen ermöglichen sollen, auch im Ausland einfacher passende Speisen zu finden.

„Wenn ich beispielsweise in Portugal bin, möchte ich in der jeweiligen Landessprache sofort verstehen können, was ich essen kann und worauf ich achten muss“, so Heravi.

Team wächst

Aktuell besteht das Team aus sechs Personen. Vier arbeiten Vollzeit für das Startup, zwei weitere unterstützen neben ihren Hauptberufen. Besonders stolz ist Heravi auf die Zusammenarbeit mit jungen Talenten.

© zVg – Shideh Heravi mit Teodora Markovic.

„Ich kann anderen Gründerinnen und Gründern nur empfehlen, schon sehr früh mit Studierenden und jungen Talenten zusammenzuarbeiten“, sagt sie. „Sie bringen neue Perspektiven mit und können langfristig zu den loyalsten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden.“

Für HealthBlokk steht nun zunächst der erwähnte Abschluss der Finanzierungsrunde im Fokus. Weitere Closings sind geplant, wobei sich die Gründerin mehr Frauen als Partnerinnen wünscht, wie sie sagt. Parallel dazu soll die Produktentwicklung wieder beschleunigt werden. Das langfristige Ziel bleibt unverändert: Menschen mit Unverträglichkeiten und speziellen Ernährungsbedürfnissen mithilfe von KI einfacher durch ihren Alltag zu begleiten.

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