15.05.2025
GLOBALER WETTBEWERB

Diese 9 Startups stehen im Österreich-Finale von Climate Launchpad

Das Climate Launchpad – und der damit weltweit größte Wettbewerb für grüne Geschäftsideen – geht in die nächste Runde. Neun österreichiche Startups konnten sich für das nationale Finale qualifizieren.
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9 Finalisten Startups treten am 17. April an. (c) Climate Launchpad
Die 9 Finalisten-Startups der Österreich-Vorentscheidung des Climate Launchpad | (c) Climate Launchpad

Das zweitägige Auftakt-Event – das Climate Launchpad Bootcamp – fand am letzten April-Wochenende statt. Unter Anleitung internationaler Expert:innen arbeiteten die teilnehmenden Teams intensiv an der Weiterentwicklung ihrer Geschäftsmodelle, Impact-Strategien und Pitch-Fähigkeiten. Am 17. Juni 2025 treten die neun Startups im Rahmen des Speak Out Festivals beim österreichischen Climate-Launchpad-Finale im Wiener Museumsquartier gegeneinander an. brutkasten berichtete bereits.

Finale im Museumsquartier

Ziel der Teams ist es, sich zunächst für das regionale und in weiterer Folge für das globale Finale zu qualifizieren. Dieses wird heuer erstmals im Rahmen des neu geschaffenen Climate Innovation Festivals (CIFE) in Wien ausgetragen. Mit der Premiere bringt das CIFE nicht nur eine internationale Bühne für ClimateTech-Innovationen nach Österreich, sondern eröffnet gleichzeitig neue Chancen für Fördermittel, Investor:innenkontakte und erhöhte Sichtbarkeit für die teilnehmenden Startups.

Die neun Finalisten-Startups im Kurzporträt:

Agri Spectra AI
Das im Januar 2025 gegründete Unternehmen mit Sitz in Wien setzt Drohnen sowie hyperspektrale Bildgebung ein, um Krankheiten in landwirtschaftlichen Kulturen frühzeitig zu erkennen. Auf diese Weise will Agri Spectra AI Ernteverluste reduzieren und die Landwirtschaft effizienter gestalten.

Aerovia
Das Startup entwickelt vertikale Windturbinen, um die Energieerzeugung direkt in Städten zu ermöglichen. Aerovia verfolgt das Ziel, urbane Räume in unabhängige Energiezentren zu verwandeln und insbesondere in den Wintermonaten Energiedefizite auszugleichen.

EcoMycel
EcoMycel setzt auf zirkuläre Baustoffe wie Pilzziegel, die aus Myzel – der wurzelähnlichen Struktur von Pilzen – hergestellt werden. Diese Materialien sollen konventionelle Baustoffe ersetzen und den Städtebau nachhaltig transformieren.

Minimist
Die Plattform des 2024 gegründeten Wiener Startups nutzt Machine Learning, um Second-Hand-Plattformen zu optimieren. Sie verbessert den Verkaufsprozess durch intelligente Objekterkennung und automatisierte Preisvorschläge. Brutkasten hat berichtet.

NEWORN GmbH
Neworn, gegründet 2023 in Wien, betreibt eine App-basierte Plattform für Secondhand- sowie unverkaufte Baby- und Kinderkleidung. Ein integriertes Treuepunktsystem belohnt nachhaltiges Konsumverhalten durch Vorteile bei über 20 Partnerunternehmen. Brutkasten hat berichtet.

RePlace
RePlace ist ein von der EU unterstütztes Projekt, das von der Österreichischen Energieagentur (AEA) in Wien koordiniert wird. Es fördert den Austausch veralteter Heiz- und Kühlsysteme und zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu senken sowie den Anteil erneuerbarer Energien europaweit zu steigern.

SolarWing
Das oberösterreichische Startup, gegründet im Jahr 2024, entwickelt innovative Solarlösungen, die direkt in Elektrofahrzeuge integriert werden. Der sogenannte „SolarWing“ entfaltet sich wie ein Flügel über dem Fahrzeug und ermöglicht ein autarkes Aufladen durch Sonnenenergie – unabhängig von externer Ladeinfrastruktur.

Terraformer
Das Wiener Startup entwickelt klimapositive Lösungen im Bereich Bioenergie mit CO₂-Abscheidung (BECCS). Terraformer möchte damit aktiv zur Erreichung europäischer Klimaziele beitragen und gleichzeitig skalierbare Technologien zur Kohlenstoffbindung anbieten.

Troponaut

Das Wiener Startup entwickelt autonome, wasserstoffbetriebene Luftschiffe.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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