15.12.2020

Notarielle Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich

Nach einer vorübergehenden Regelung im Zuge der Coronakrise, wurde nun der Beschluss gefasst, die notariellen Online-Tätigkeiten ins Dauerrecht zu überführen.
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Michael Umfahrer zur Austria Limited - die notariellen Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. (c) ÖNK / R. Tanzer

„Notare sind so digital wie nie zuvor – zumindest bis 31. Dezember“ titelte der brutkasten im August. Der Hintergrund: Nachdem u.a. die GmbH-Gründung bereits seit 2019 digital möglich war, kam im Frühling Lockdown-bedingt mit einem Schlag eine ganze Reihe von weiteren notariellen Amtshandlungen als Online-Angebot hinzu, die sonst schrittweise eingeführt worden wären. Allerdings war die den digitalen Amtshandlungen zugrunde liegende Gesetzesänderung bislang bis 31. Dezember 2020 befristet.

Nationalrat beschloss Überführung in Dauerrecht

Das änderte sich nun mit einem entsprechenden Nationalratsbeschluss. „Die Beschränkung auf eine spezialgesetzliche Normierung (wie im GmbHG) als Voraussetzung für ein Tätigwerden auf dem ‚Online-Weg‘ wurde aufgehoben. Weiters wurde der § 90a NO so geändert, dass auch auf Wunsch der Parteien eine notarielle Amtstätigkeit ‚online‘ stattfinden kann; die gesetzliche Formpflicht als Voraussetzung für eine ‚Online-Tätigkeit‘ des Notars – wie dies im derzeitigen § 90a NO vorgesehen ist – wurde gestrichen“, heißt es dazu in einem Schreiben der Notariatskammer.

Schon in der Übergangsregelung und auch weiterhin von der Möglichkeit ausgenommen sind letztwillige Verfügungen, sprich Testamente. „Die gegenständliche Gesetzesänderung bestätigt den Weg, den der Berufsstand in den letzten Jahren in Bezug auf die Digitalisierung gegangen ist – nämlich diese Möglichkeit, Klienten und Klientinnen zu bieten, aber keine Abstriche bei der Rechtssicherheit und der Qualität unserer Urkunden zu akzeptieren“, schreibt Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer.

Umfahrer: „Nebeneinander“ von analogen und digitalen notariellen Angeboten

Es liege auch auf der Hand, dass es über viele Jahre ein Nebeneinander der herkömmlichen Art, Urkunden zu errichten, mit der digitalen Urkundenerrichtung geben werde. „Ich bin mir jedoch sicher, dass das Notariat diese Herausforderung zur Zufriedenheit Ihrer Klientinnen und Klienten jedenfalls meistern wird und damit auch weiterhin ein wichtiger Teil der Rechtsvorsorge für die Wirtschaft und die Bevölkerung bleiben wird“, so Umfahrer.

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© Harrison Broadbent

Die Europäische Kommission plant eine Neuauflage ihres Halbleiter-Gesetzes. Laut einem internen Papier, über das die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, soll der geplante „Chips Act 2.0“ staatliche Anreize schaffen, damit Regierungen gezielt Halbleiter von europäischen Startups erwerben.

Öffentliche Beschaffung als Hebel

Wie Reuters berichtet, verschiebt die neue Initiative den Fokus von der Angebots- auf die Nachfrageseite. Der vor drei Jahren eingeführte erste Chips Act sollte den weltweiten Marktanteil der EU bis 2030 auf 20 Prozent verdoppeln. Aktuell liegt dieser jedoch bei lediglich rund zehn Prozent. Mit dem neuen Vorhaben will man vor allem die Abhängigkeiten von Produktionen in Amerika sowie Ostasien verringern.

Um das Wachstum anzukurbeln, soll nun die öffentliche Innovationsbeschaffung als strategisches Instrument genutzt werden. Damit will die EU heimische Startups und Scaleups unterstützen. Zudem sind sogenannte „Demand Accelerators“ geplant, die Anbieter und Endnutzer über Abnahmevereinbarungen sowie ein eigenes Nachfrageforum direkt vernetzen.

120 Milliarden Euro Investitionsbedarf

Das Papier beziffert auch das finanzielle Fundament: Das europäische Halbleiter-Ökosystem benötigt bis 2035 rund 120 Milliarden Euro an öffentlichen und privaten Investitionen. EU-Tech-Kommissarin Henna Virkkunen stellt das Paket voraussichtlich am 3. Juni vor.

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AI Summaries

Notarielle Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich

  • „Notare sind so digital wie nie zuvor – zumindest bis 31. Dezember“ titelte der brutkasten im August.
  • Der Hintergrund: Nachdem u.a. die GmbH-Gründung bereits seit 2019 digital möglich war, kam im Frühling Lockdown-bedingt mit einem Schlag eine ganze Reihe von weiteren notariellen Amtshandlungen als Online-Angebot hinzu, die sonst schrittweise eingeführt worden wären.
  • Allerdings war die den digitalen Amtshandlungen zugrunde liegende Gesetzesänderung bislang bis 31. Dezember 2020 befristet.
  • Das änderte sich nun mit einem entsprechenden Nationalratsbeschluss.
  • „Die gegenständliche Gesetzesänderung bestätigt den Weg, den der Berufsstand in den letzten Jahren in Bezug auf die Digitalisierung gegangen ist – nämlich diese Möglichkeit, Klienten und Klientinnen zu bieten, aber keine Abstriche bei der Rechtssicherheit und der Qualität unserer Urkunden zu akzeptieren“, schreibt Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer.
  • „Ich bin mir jedoch sicher, dass das Notariat diese Herausforderung zur Zufriedenheit Ihrer Klientinnen und Klienten jedenfalls meistern wird und damit auch weiterhin ein wichtiger Teil der Rechtsvorsorge für die Wirtschaft und die Bevölkerung bleiben wird“, so Umfahrer.

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Notarielle Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich

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