15.12.2020

Notarielle Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich

Nach einer vorübergehenden Regelung im Zuge der Coronakrise, wurde nun der Beschluss gefasst, die notariellen Online-Tätigkeiten ins Dauerrecht zu überführen.
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Michael Umfahrer zur Austria Limited - die notariellen Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. (c) ÖNK / R. Tanzer

„Notare sind so digital wie nie zuvor – zumindest bis 31. Dezember“ titelte der brutkasten im August. Der Hintergrund: Nachdem u.a. die GmbH-Gründung bereits seit 2019 digital möglich war, kam im Frühling Lockdown-bedingt mit einem Schlag eine ganze Reihe von weiteren notariellen Amtshandlungen als Online-Angebot hinzu, die sonst schrittweise eingeführt worden wären. Allerdings war die den digitalen Amtshandlungen zugrunde liegende Gesetzesänderung bislang bis 31. Dezember 2020 befristet.

Nationalrat beschloss Überführung in Dauerrecht

Das änderte sich nun mit einem entsprechenden Nationalratsbeschluss. „Die Beschränkung auf eine spezialgesetzliche Normierung (wie im GmbHG) als Voraussetzung für ein Tätigwerden auf dem ‚Online-Weg‘ wurde aufgehoben. Weiters wurde der § 90a NO so geändert, dass auch auf Wunsch der Parteien eine notarielle Amtstätigkeit ‚online‘ stattfinden kann; die gesetzliche Formpflicht als Voraussetzung für eine ‚Online-Tätigkeit‘ des Notars – wie dies im derzeitigen § 90a NO vorgesehen ist – wurde gestrichen“, heißt es dazu in einem Schreiben der Notariatskammer.

Schon in der Übergangsregelung und auch weiterhin von der Möglichkeit ausgenommen sind letztwillige Verfügungen, sprich Testamente. „Die gegenständliche Gesetzesänderung bestätigt den Weg, den der Berufsstand in den letzten Jahren in Bezug auf die Digitalisierung gegangen ist – nämlich diese Möglichkeit, Klienten und Klientinnen zu bieten, aber keine Abstriche bei der Rechtssicherheit und der Qualität unserer Urkunden zu akzeptieren“, schreibt Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer.

Umfahrer: „Nebeneinander“ von analogen und digitalen notariellen Angeboten

Es liege auch auf der Hand, dass es über viele Jahre ein Nebeneinander der herkömmlichen Art, Urkunden zu errichten, mit der digitalen Urkundenerrichtung geben werde. „Ich bin mir jedoch sicher, dass das Notariat diese Herausforderung zur Zufriedenheit Ihrer Klientinnen und Klienten jedenfalls meistern wird und damit auch weiterhin ein wichtiger Teil der Rechtsvorsorge für die Wirtschaft und die Bevölkerung bleiben wird“, so Umfahrer.

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Das unbemannte Überwasserfahrzeug Variant 7 von Blue Ops, der Marine-Sparte von Red Cat. Laut Red Cat wird es von einem Motor von Steyr Motors angetrieben | © Red Cat Holdings / Blue Ops

Der US-Drohnenspezialist Red Cat Holdings (NASDAQ: RCAT) will die Steyr Motors AG übernehmen. Wie Red Cat am Montag mitteilte, legt das US-Unternehmen ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für sämtliche Aktien vor. Der Angebotspreis soll 39 Euro je Aktie in bar betragen, ein Aufschlag von 28,9 Prozent auf den Schlusskurs vom 16. Oktober. Steyr Motors zählt zu Europas führenden Herstellern von Hochleistungsmotoren für Defense-Spezialfahrzeuge und maritime Anwendungen sowie von Hilfsaggregaten für Kampfpanzer und Lokomotiven. Red Cat bietet Drohnen- und Robotiklösungen für Verteidigung und nationale Sicherheit an, darunter auch unbemannte Wasserfahrzeuge.

Ganz neu ist die Annäherung nicht: Beide Unternehmen hatten bereits unverbindliche Gespräche geführt, die im Juli 2026 beendet wurden. Nun wurden sie laut Aussendung wieder aufgenommen und haben zu einem vollständig finanzierten Barangebot geführt.

B&C und Cassutti dienen an

Die Ankeraktionärin B&C Holding Österreich GmbH hat sich unwiderruflich verpflichtet, ihre rund 15 Prozent am Grundkapital anzudienen. Auch CEO Julian Cassutti will seine eigenen Steyr-Aktien im Rahmen des Angebots andienen. Der Vollzug setzt voraus, dass Red Cat zum Ende der Annahmefrist mindestens 50 Prozent plus eine Aktie hält; zudem sind behördliche Genehmigungen in Österreich, Italien, Australien und dem Vereinigten Königreich erforderlich. Die Annahmefrist soll am 18. Dezember 2026 um 17:00 Uhr MEZ enden.

Red Cat will Steyr Motors laut Aussendung als österreichisches Kompetenzzentrum erhalten und ausbauen. Die Belegschaft soll bleiben, Fertigung sowie Forschung und Entwicklung verbleiben am Standort. „Wir sehen Österreich als zentral für die Zukunft des Unternehmens”, erklärt Red-Cat-CEO Jeff Thompson. Cassutti, der 2022 als CEO eingestiegen war und unter dem 2024 der Börsengang an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgte, spricht vom nächsten Kapitel der Unternehmensentwicklung: „Zugleich steht Red Cat uneingeschränkt hinter unserem Standort und unseren Mitarbeitenden.” Der Aufsichtsrat um den Vorsitzenden Rolf Wirtz beurteilt die Transaktion vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage positiv.

Einordnung: Viel Absicht, wenig Garantie

Mit Steyr Motors würde ein Zulieferer für Kampfpanzer, Militärfahrzeuge und Marineanwendungen in den Besitz eines US-Unternehmens übergehen, Behörden in vier Ländern müssen zustimmen. Das Standortbekenntnis ist in der Aussendung als Absicht formuliert, eine vertragliche Garantie nennt sie nicht; das mittelfristige Potenzial von Steyr als europäischer Ankerpunkt will Red Cat erst „prüfen”. Und mit den rund 15 Prozent der B&C ist die Schwelle von 50 Prozent noch nicht erreicht. Bis Mitte Dezember bleibt der Ausgang offen.

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Notarielle Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich

  • „Notare sind so digital wie nie zuvor – zumindest bis 31. Dezember“ titelte der brutkasten im August.
  • Der Hintergrund: Nachdem u.a. die GmbH-Gründung bereits seit 2019 digital möglich war, kam im Frühling Lockdown-bedingt mit einem Schlag eine ganze Reihe von weiteren notariellen Amtshandlungen als Online-Angebot hinzu, die sonst schrittweise eingeführt worden wären.
  • Allerdings war die den digitalen Amtshandlungen zugrunde liegende Gesetzesänderung bislang bis 31. Dezember 2020 befristet.
  • Das änderte sich nun mit einem entsprechenden Nationalratsbeschluss.
  • „Die gegenständliche Gesetzesänderung bestätigt den Weg, den der Berufsstand in den letzten Jahren in Bezug auf die Digitalisierung gegangen ist – nämlich diese Möglichkeit, Klienten und Klientinnen zu bieten, aber keine Abstriche bei der Rechtssicherheit und der Qualität unserer Urkunden zu akzeptieren“, schreibt Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer.
  • „Ich bin mir jedoch sicher, dass das Notariat diese Herausforderung zur Zufriedenheit Ihrer Klientinnen und Klienten jedenfalls meistern wird und damit auch weiterhin ein wichtiger Teil der Rechtsvorsorge für die Wirtschaft und die Bevölkerung bleiben wird“, so Umfahrer.

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  • Das änderte sich nun mit einem entsprechenden Nationalratsbeschluss.
  • „Die gegenständliche Gesetzesänderung bestätigt den Weg, den der Berufsstand in den letzten Jahren in Bezug auf die Digitalisierung gegangen ist – nämlich diese Möglichkeit, Klienten und Klientinnen zu bieten, aber keine Abstriche bei der Rechtssicherheit und der Qualität unserer Urkunden zu akzeptieren“, schreibt Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer.
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