15.12.2020

Notarielle Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich

Nach einer vorübergehenden Regelung im Zuge der Coronakrise, wurde nun der Beschluss gefasst, die notariellen Online-Tätigkeiten ins Dauerrecht zu überführen.
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Michael Umfahrer zur Austria Limited - die notariellen Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. (c) ÖNK / R. Tanzer

„Notare sind so digital wie nie zuvor – zumindest bis 31. Dezember“ titelte der brutkasten im August. Der Hintergrund: Nachdem u.a. die GmbH-Gründung bereits seit 2019 digital möglich war, kam im Frühling Lockdown-bedingt mit einem Schlag eine ganze Reihe von weiteren notariellen Amtshandlungen als Online-Angebot hinzu, die sonst schrittweise eingeführt worden wären. Allerdings war die den digitalen Amtshandlungen zugrunde liegende Gesetzesänderung bislang bis 31. Dezember 2020 befristet.

Nationalrat beschloss Überführung in Dauerrecht

Das änderte sich nun mit einem entsprechenden Nationalratsbeschluss. „Die Beschränkung auf eine spezialgesetzliche Normierung (wie im GmbHG) als Voraussetzung für ein Tätigwerden auf dem ‚Online-Weg‘ wurde aufgehoben. Weiters wurde der § 90a NO so geändert, dass auch auf Wunsch der Parteien eine notarielle Amtstätigkeit ‚online‘ stattfinden kann; die gesetzliche Formpflicht als Voraussetzung für eine ‚Online-Tätigkeit‘ des Notars – wie dies im derzeitigen § 90a NO vorgesehen ist – wurde gestrichen“, heißt es dazu in einem Schreiben der Notariatskammer.

Schon in der Übergangsregelung und auch weiterhin von der Möglichkeit ausgenommen sind letztwillige Verfügungen, sprich Testamente. „Die gegenständliche Gesetzesänderung bestätigt den Weg, den der Berufsstand in den letzten Jahren in Bezug auf die Digitalisierung gegangen ist – nämlich diese Möglichkeit, Klienten und Klientinnen zu bieten, aber keine Abstriche bei der Rechtssicherheit und der Qualität unserer Urkunden zu akzeptieren“, schreibt Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer.

Umfahrer: „Nebeneinander“ von analogen und digitalen notariellen Angeboten

Es liege auch auf der Hand, dass es über viele Jahre ein Nebeneinander der herkömmlichen Art, Urkunden zu errichten, mit der digitalen Urkundenerrichtung geben werde. „Ich bin mir jedoch sicher, dass das Notariat diese Herausforderung zur Zufriedenheit Ihrer Klientinnen und Klienten jedenfalls meistern wird und damit auch weiterhin ein wichtiger Teil der Rechtsvorsorge für die Wirtschaft und die Bevölkerung bleiben wird“, so Umfahrer.

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Vorsitz im Board of Advisory von refurbed, Jan Kemper © Amélie Losier

Der Finanz- und Tech-Manager Jan Kemper rückt an die Spitze des Advisory Boards von refurbed. Er ist bereits seit Anfang 2025 Mitglied des Gremiums und übernimmt nun den Vorsitz von Delphine Mousseau. Die bisherige Vorsitzende bleibt dem Beirat als reguläres Mitglied erhalten. In ihrer Amtszeit verzeichnete das Wiener Unternehmen eine Verfünffachung des Umsatzes.

C-Level-Erfahrung

Kemper bringt Erfahrung aus diversen C-Level-Positionen mit. Er war in der Vergangenheit unter anderem als CFO bei ProSiebenSat.1, Zalando, Omio und der Neobank N26 tätig. Bei Zalando begleitete er das Unternehmen bis zum Börsengang.

Außerdem ist der gebürtige Nordrhein-Westfale in weiteren Board-Positionen aktiv, etwa als Beiratsvorsitzender der Marktforschungsplattform Appinio oder bei der Sportbekleidungsmarke Ryzon, wo er auch als Investor aktiv ist. Diese Expertise soll nun dem Marktplatz für generalüberholte Produkte zugutekommen.

Strategische Weichenstellung

Refurbed verzeichnete laut eigenen Angaben zuletzt ein kumuliertes Gross Merchandise Volume (GMV) von über drei Milliarden Euro, bedient mehr als fünf Millionen Kund:innen in 24 europäischen Märkten und erreichte 2025 die EBITDA-Profitabilität.

Für Co-Founder und CEO Peter Windischhofer ist die Personalie eine logische Konsequenz für die Skalierung: „Seine Erfahrung beim Aufbau von Marktführern sowie seine Fähigkeit, Unternehmen durch komplexe Wachstumsphasen zu begleiten, machen ihn zu einem idealen Partner für unsere nächste Entwicklungsstufe.“

Kemper selbst sieht seine primäre Aufgabe in der Strukturierung der anstehenden Expansionsschritte. Mit zunehmender Unternehmensgröße würden eine gute Governance und die Qualität strategischer Entscheidungen zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil. „Refurbed hat sich das Recht erarbeitet, größer zu denken“, erklärt der neue Beiratsvorsitzende im Hinblick auf das nächste Wachstumskapitel des Scaleups.

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AI Summaries

Notarielle Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich

  • „Notare sind so digital wie nie zuvor – zumindest bis 31. Dezember“ titelte der brutkasten im August.
  • Der Hintergrund: Nachdem u.a. die GmbH-Gründung bereits seit 2019 digital möglich war, kam im Frühling Lockdown-bedingt mit einem Schlag eine ganze Reihe von weiteren notariellen Amtshandlungen als Online-Angebot hinzu, die sonst schrittweise eingeführt worden wären.
  • Allerdings war die den digitalen Amtshandlungen zugrunde liegende Gesetzesänderung bislang bis 31. Dezember 2020 befristet.
  • Das änderte sich nun mit einem entsprechenden Nationalratsbeschluss.
  • „Die gegenständliche Gesetzesänderung bestätigt den Weg, den der Berufsstand in den letzten Jahren in Bezug auf die Digitalisierung gegangen ist – nämlich diese Möglichkeit, Klienten und Klientinnen zu bieten, aber keine Abstriche bei der Rechtssicherheit und der Qualität unserer Urkunden zu akzeptieren“, schreibt Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer.
  • „Ich bin mir jedoch sicher, dass das Notariat diese Herausforderung zur Zufriedenheit Ihrer Klientinnen und Klienten jedenfalls meistern wird und damit auch weiterhin ein wichtiger Teil der Rechtsvorsorge für die Wirtschaft und die Bevölkerung bleiben wird“, so Umfahrer.

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  • Allerdings war die den digitalen Amtshandlungen zugrunde liegende Gesetzesänderung bislang bis 31. Dezember 2020 befristet.
  • Das änderte sich nun mit einem entsprechenden Nationalratsbeschluss.
  • „Die gegenständliche Gesetzesänderung bestätigt den Weg, den der Berufsstand in den letzten Jahren in Bezug auf die Digitalisierung gegangen ist – nämlich diese Möglichkeit, Klienten und Klientinnen zu bieten, aber keine Abstriche bei der Rechtssicherheit und der Qualität unserer Urkunden zu akzeptieren“, schreibt Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer.
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  • Allerdings war die den digitalen Amtshandlungen zugrunde liegende Gesetzesänderung bislang bis 31. Dezember 2020 befristet.
  • Das änderte sich nun mit einem entsprechenden Nationalratsbeschluss.
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