19.12.2023

Die gehetzte Startup-Szene: Mittel und Wege zum Umgang mit Stress

Der Alarm hat nicht geklingelt und man ist trotzdem wach. Gefühlt ist es zwischen ein und vier Uhr nachts – und man denkt dennoch an die Arbeit: Es gilt, Entscheidungen zu treffen, Innovation zu fördern, Kapital zu generieren und zu wachsen. Investor:innen lieben Wachstum...
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(c) instahelp, happyr health, Arcletic, monkee, TourRadar - Gründerinnen und Gründer erklären ihren Umgang mit Stress.

Die eingangs geschilderte Szene ist eine, die viele Gründer:innen wohl nur allzu gut kennen. Schlafmangel ist zwar nicht der einzige Faktor, aber einer der wichtigsten Indikatoren, die anzeigen, dass man unter Stress leidet. Andere betreffen Konzentrationsmängel, körperliche Beschwerden, emotionale Ausbrüche und Fehlentscheidungen, die unter Umständen und im schlimmsten Fall zum Burn-out führen können. Doch es gibt Mittel und Wege dagegen, um nicht nur aktiv gegen arbeitsbedingten Stress anzugehen, sondern bereits so früh wie möglich wichtige Signale zu erkennen.

Travis Pittman etwa, Gründer des Wiener Tourismus-Scaleups TourRadar, weiß, dass Stress mit Startups und ihrer chaotischen Natur einhergeht und Leute stolz sind, sich keine sechs Stunden Schlaf pro Nacht zu nehmen – und 80 bis 100 Stunden pro Woche zu arbeiten. Er selbst sieht sich eher als Person, die lieber Qualität als Quantität vor sich herträgt und viereinhalb bis fünf Tage pro Woche werkt, statt dem 24/7-Dogma der ständigen Erreichbarkeit zu folgen.

Der Founder bemerkt Stress bei sich selbst durch Muskelverspannungen, Bluthochdruck und schlechte Schlafphasen. Auch, wie man mit bestimmten Situationen umgeht, gehört für Travis Pittman zu den Indikatoren, dass man unter ungesundem Stress leidet: „Man hört nicht zu, wenn man es sollte, und rastet aus, statt ruhig zu bleiben“, sagt er.

„Fill your cup“ gegen Stress

In solchen Fällen empfiehlt Pittman, für ausreichend Schlaf und körperliche Bewegung zu sorgen. „Aber nicht irgendein Sport“, präzisiert er, „sondern einer, der dich erfüllt, Spaß macht und deinen Kopf freischaufelt.“

Für ihn sind das Mountainbiking, Schwimmen oder Wakeboarding. „Macht etwas, was euch ‚fulfilled‘ fühlen lässt, sei es Malen oder Rollerbladen. ‚Fill your cup‘ und lies ein Buch, das nichts mit Arbeit zu tun hat!“

Ähnlich sieht es Nicola Filzmoser, Gründerin von Happyr Health, einem Migräne-Selfcare-Startup. Bei ihr manifestiert sich Stress in Kopfschmerzen, kalten Händen oder als rasendes Herz. Auch für sie hat die Startup-Szene den Stempel, dass man 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche am eigenen Projekt arbeiten und ständig erreichbar sein muss. „Das wird oft positiv dargestellt, obwohl es nicht gesund sein kann“, sagt sie. „Health-Startups erkennen hoffentlich bald, dass diese Art des Arbeitens der Gesundheit immens schadet.“

Filzmoser nutzt zum Stressabbau Yoga, Fitnessstudios und unterschiedliche Arten von Bewegung – und greift auch auf kleine psychologische Tricks zurück. Im Homeoffice rät sie etwa, nicht am selben Ort zu essen und zu arbeiten, nicht im Schlafgewand zu bleiben und nach der Arbeit einen Spaziergang zu unternehmen.

„Eine weitere Sache wäre, Dinge oder Ideen einfach niederzuschreiben, um sie aus dem Kopf auf Papier zu bringen“, sagt sie. Die Gründerin überkompliziert Dinge nicht und entspannt mittels einfacher Lösungsansätze. Sie spricht von Mindfulness und YouTube- bzw. Audio-Apps, die sie vom Arbeitsalltag ablenken: „Wie man Geräusche und auch Gerüche beim Spaziergang wahrnimmt, gehört dazu, ebenso wie im Alltag den Fokus auf andere Dinge und kleine Aspekte wie etwa Farben zu legen. Einfach alle Sinne in andere Gefilde lenken!“

„Stress kann auch motivierend sein“

Stefan Wimmer, der gemeinsam mit seinem Bruder Sebastian die Mental-Health-App Arcletic entwickelt hat, forscht in seinem Arbeitsbereich an kurzfristigem und chronischem Stress. Laut ihm sollte man Stress nicht komplett verteufeln, denn kurzzeitig kann dieser „sehr gut und motivierend“ sein. Für ihn sind Indikatoren für ungesundes Verhalten die Entwicklung eines „Tunnelblicks“, wo man zu viel im statt am Unternehmen arbeitet.

Auch für ihn ist wie für Filzmoser und Pittman schlechter Schlaf das stärkste Zeichen für ungesunden Stress. „Das ist gefährlich, wenn man da hineinrutscht“, sagt Wimmer. „Wenn man zudem die Frage nicht beantworten kann, wann man das letzte Mal Spaß hatte, ist das ein deutliches Anzeichen für eine ungesunde Arbeitsverhaltensweise.“

Fixzeiten sind für Stefan Wimmer ein Weg, um aus mentalen und körperlichen Problemen herauszukommen; Fixzeiten, die etwa dem Sport, der Natur und vor allem Freunden viel Raum geben. „Man kann ein bis zwei Wochen intensiv arbeiten, aber nicht länger als das, sonst schadet man nicht nur sich selbst, sondern auch dem Unternehmen. Keiner funktioniert mit zwei Stunden Schlaf. Man endet in Wahnvorstellungen, und die Produktivität ist sowieso dahin.“

Ihn selbst schockt es zum Beispiel auch immer wieder, wenn Unternehmer:innen die Arbeit um den Urlaub herum planen und nicht umgekehrt. „Aus dem Spitzensport ist bekannt, dass Höchstleistung nur mit intensiver Entspannung funktioniert. Bei Unternehmern ist das oft noch nicht angekommen“, betont er.

Stress lernen

In quälenden Phasen empfiehlt Wimmer ebenfalls Sport und ausreichend Schlaf sowie ab und zu mal für zwei Tage zum Beispiel das Elternhaus zu besuchen und abzuschalten. Sein Bruder und er verordnen sich zudem gegenseitig Zwangsurlaub, um aus dem „Hamsterrad“ auszubrechen. „Wichtig ist dabei“, erklärt Wimmer, „Stress zu erlernen, und andere Leute zu schulen, ihn bei dir zu erkennen. Persönlich fällt es einem schwer, das zu sehen; eine Außensicht kann da sehr hilfreich sein.“

Martin Granig, Founder der Finanz-App monkee, hat lange Zeit eine ungesunde Beziehung zum Schlaf gehabt und sich eingeredet, er sei unproduktiv. „Ich bin so gegen zwei Uhr nachts zu Bett gegangen und gegen sechs oder 6.30 Uhr aufgewacht“, erinnert er sich. „Ich habe mir eingetrichtert, dass es so nötig ist, bis ich mich mit dem Thema auseinandergesetzt habe. Leute, die sagen, sie brauchen wenig Schlaf, haben verlernt, ausgeschlafen zu sein.“

Vor der Startup-Szene war Granig 15 Jahre lang in der Corporate-Welt beheimatet und weiß, dass es dort viel mehr negativen Stress gibt, der meist von außen auferlegt wird. Als Startup-Founder oder -Founderin könne man aktiv mehr bewegen und sei selbst verantwortlich für langfristige Leistungsfähigkeit, so Granig.

Geteiltes Leid ist …

„Ich habe mir schon sehr früh mit meiner Frau ausgemacht, die Probleme im Büro zu lassen“, sagt er. „Geteiltes Leid ist manchmal doppeltes Leid. Deswegen bespreche ich Dinge mit Gründungskollegen und anderen Tiroler Unternehmern. Wir treffen uns regelmäßig.“

Früher gab es Phasen, in denen Granig um 3.30 Uhr aufwachte, um über sein Startup und Probleme nachzudenken. Er erhielt aber alsbald von einem anderen Founder eine wichtige Lehre – und lernte, sich bewusst zu machen, dass „der Tag für Probleme da ist, die Nacht zur Erholung“. Auch für ihn gilt Sport als Mittel der Stressbekämpfung – in seinem Fall Basketball als Teamevent, denn in diesem Umfeld interessieren sich seine Gefährten nicht für Karriere oder Startups; dort kann er seine „Bubble“ verlassen.

„Ich habe wirklich viele Jahre lang gedacht, Stress ist kein Thema“, gibt Granig zu. „Irgendwann, im höheren Alter, merkt man aber Stress stärker; bei mir beim Schlaf oder physisch durch Fieberblasen. Bei jüngeren Gründern geht es oft darum, sieben Tage die Woche zu arbeiten und zu zeigen, wie committet man ist. Das hält man einige Zeit aus, aber spätestens, wenn die Familie dazukommt, geht das nicht mehr. Dann geht es darum, besser zu planen. In 80 Stunden ist man nicht doppelt so produktiv wie bei 40.“

Granig selbst hat vor allem das Wandern und die Natur in den Bergen für sich entdeckt, um zu entspannen. „Was wir ebenfalls jeden Tag im Office machen, ist 15 Minuten spazieren zu gehen und etwas zu essen zu kaufen, oder Meetings im Gehen zu veranstalten“, empfiehlt er.

Bei Bernadette Frech funktioniert die Stressbewältigung etwas anders als bei ihren Vorrednern. Sie arbeitet bei Instahelp, einem Mental-Health-Startup, und hat beides: Vorteile und Nachteile im Umgang mit Stress.

„Einmal in der Woche suche ich aktiv das Gespräch mit meiner Instahelp-Psychologin und reflektiere die Woche. Das hilft mir, aufgeräumt durch den Alltag zu gehen und innerlich in Balance zu bleiben“, erklärt sie. „Ich habe gemerkt, dass ich zwischen den Gesprächsterminen noch etwas brauche: ‚Quick Reliefs‘ für den stressigen Alltag. Dafür haben wir jetzt das ‚Mental Health Gym‘ mit kurzen Entspannungsübungen für den Alltag gelauncht, und ‚Mental Health Retreats‘ als Wellnesseinheit für zu Hause. Die kleine Downside ist, dass ich jedes stressbedingte Bedürfnis dokumentiere und während der Nutzung an die Weiterentwicklung unseres Angebots denke.“

Die Gründerin bezeichnet ihre Kinder als besten Stressindikator, um zu merken, wenn das eigene Stresslevel zu hoch wird – etwa wenn sie nur mit einem Ohr zuhört und währenddessen mit einem Auge E-Mails checkt, ungeduldig ist und am Abend keine Muße mehr für abenteuerliche Gutenachtgeschichten hat.

Eustress, Distress und das Betthupferl

Frech hat für sich selbst eine Miniübung entwickelt, die sie jeden Tag vor dem Einschlafen macht: das sogenannte Betthupferl. „Wenn ich die Bettkante berühre, überlege ich mir erstens, was am heutigen Tag positiv war, und zweitens, was ich dazu beigetragen habe. So schlafe ich ein und erfreue mich an meinen Superkräften, anstatt an die unendliche To-do-Liste eines Startups zu denken.“

Für sie ist nämlich keine andere Berufsgruppe derart von Burn-out und Depressionen betroffen wie Gründer:innen: Finanzielle Unsicherheiten, sozialer Druck und häufiges Scheitern seien nur drei Beispiele enormer Stressquellen im Startup-Leben. Dabei unterscheidet Frech zwischen zwei Arten von Stress, ähnlich wie es Wimmer angedeutet hat.

„Von Eustress sprechen wir“, sagt sie, „wenn unser Stresslevel als motivierend und leistungssteigernd wahrgenommen wird. Dies geschieht, wenn wir gefordert sind, uns der Aufgabe jedoch gewachsen fühlen. Eustress wirkt wie Treibstoff, der uns voranbringt und motiviert, unser Startup aufzubauen. Geht dies aber in anhaltende Überforderung über, wird daraus belastender Distress. Dies kann ernsthafte Auswirkungen auf unsere Gesundheit und Leistungsfähigkeit haben. Wann diese kritische Grenze erreicht wird, ist ganz subjektiv und variiert von Person zu Person. Erste Warnsignale des Körpers sind meist Schlafprobleme, Kopfschmerzen oder innere Unruhe. Ignorieren wir diese, besteht die Gefahr, dass das innere Gleichgewicht gestört wird. Dies äußert sich dann oft in psychosomatischen Beschwerden, einem geschwächten Immunsystem und Erschöpfung“, so die Expertin.

Dinge, die unter anderem Martin Granig mit seinen 40 Jahren vor 15 Jahren nicht auf der Agenda hatte, aus denen er heute aber eine wichtige Lehre gezogen hat: „In jungem Alter wird gar nicht darüber geredet. Mit Familie und Kind weiß ich aber heute, dass ich nicht der Vater sein möchte, der sich jeden Sonntag so fühlt, als ob er von einem Auto überfahren worden wäre.“


Disclaimer: Der Artikel erschien zuerst in unserem neuen Printmagazin in der Ausgabe Dez/2023. Mehr darüber könnt ihr hier erfahren.

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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