14.11.2022

Die Ananasfrage: Wenn der Chef dich fragt, ob du Sperma schlucken kannst

Für unseren Schwerpunkt #growrespect sprechen wir mit Menschen aus der Arbeits- und Startup-Welt über ihre Belästigungserfahrung am Arbeitsplatz. Ein erster Erfahrungsbericht.
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#growrespect: Startup-Mitarbeiterinnen berichten über Chefs die ein Meeting zum Date deklarieren und HR-Abteilungen die nicht aktiv werden © AdobeStock/the_lightwriter
#growrespect: Startup-Mitarbeiterinnen berichten über Chefs die ein Meeting zum Date deklarieren und HR-Abteilungen die nicht aktiv werden © AdobeStock/the_lightwriter

Vor knapp zwei Monaten starteten wir unsere Initiative #growrespect. Die Reaktion auf einen Schwerpunkt, der sich speziell Sexismus-Erfahrungen, aber auch konkreter sexueller Belästigung am Arbeitsplatz widmet, war unterschiedlich. Manche waren überrascht, dass so ein spezifischer Schwerpunkt nötig sei, andere zeigten sich besorgt, dass solche Artikel “die Karriere eines Mannes zerstören könnten”. In den meisten Fällen wurde uns von der brutkasten-Community aber die Notwendigkeit von #growrespect bestätigt. Zahlreiche Nachrichten, persönliche Gespräche und Telefonate später, in denen uns Frauen ihre Erfahrungen und Männer ihre Beobachtungen schilderten, können wir einen ersten Erfahrungsbericht abgeben. 

Wenn am Ende eines Events alle Frauen beisammen sitzen, um ihre Erfahrungen zu verarbeiten

Wenige Wochen nach meinem Start beim brutkasten, durfte ich zur Berichterstattung auf mein erstes mehrtägiges Event fahren. Dass dort irgendetwas falsch läuft, war mir relativ schnell klar. Bestätigt wurde mein Eindruck aber, als meine Kollegin und ich am letzten Tag von mehreren Frauen angesprochen wurden: “Wir wollten euch fragen, ob ihr ähnliche Erfahrungen gemacht habt. Wir sind schockiert, was in den letzten Tagen auf diesem Event passiert ist”, erklärten sie uns kurz vor der Abreise. So sei es meist unmöglich gewesen, über Unternehmensziele oder Arbeitserfahrung zu sprechen, ohne anzügliche Blicke oder Kommentare einzuheimsen. “Look at my brain, not at my boobs!”, war nur einer der Gedanken, die den Anwesenden durch den Kopf gingen.

Die Beschreibungen der Frauen fügten sich mit meinen eigenen Erfahrungen: Während der Abmoderation eines Videointerviews gab mir mein Gesprächspartner einen unangenehmen Klaps auf die Hüfte. Daraufhin bemerkte mein Kollege, der das Interview von außen beobachtete: ”Wir können das Video nicht verwenden, der Kerl hat dir vor laufender Kamera an den Po gefasst!” – viel Arbeitsaufwand für nichts und ein Problem, das vor allem Frauen kennen. Bei einem anderen Interview und der Frage nach seinem Geschäftsfeld, antwortete mein Gegenüber: “Du bist aber groß! Wie läuft das so mit den Männern beim Dating?!”. Im späteren Gespräch mit einem anderen Besucher wurde ich von einem Gründer im Vorbeigehen unterbrochen, der fragt: “Wird hier jetzt endlich mal geschmust, oder wie schaut’s aus?”. Derselbe kam im Zuge der Veranstaltung in mehreren Gesprächen immer wieder auf das Thema Sex – oder wie er es nannte: “vögeln”. 

Beim Businesstalk bitte nicht das Gesicht in den Nacken der Gegenüber legen

Während eines späteren Gesprächs mit einem Event-Teilnehmer und meiner Kollegin gesellte sich ein sehr betrunkener Founder zur Gruppe. Nachdem er bereits am Vormittag mehrmals darüber scherzte, dass er meine Kollegin heute noch tragen könnte, warf er hier ohne Vorwarnung seinen Körper an meinen Körper, seinen Arm um meine Schulter und sein Gesicht in meinen Nacken. Ich selbst erstarrte, ein weiterer Zeuge blickte lächelnd zu Boden, meine Kollegin schritt ein und entfernte den Founder von meinem Körper. Dieser kehrte sich grinsend ab und wurde zu späterer Stunde an der Hotelbar wieder auf mich aufmerksam. Nach mehreren unangenehmen Hinweisen zu meiner “Schönheit und guten Genen” verließ ich die Bar und sprintete auf mein Hotelzimmer – in mir wuchs die Sorge, dass mich jemand in mein Bett verfolgen würde, also rannte ich lieber, anstatt mich normal zurückzuziehen.

#growrespect will Realitäten beleuchten, die viele nicht sehen

Diese Erfahrungen waren mitunter der Auslöser zum Start von #growrespect. Denn in unserer Redaktion waren wir uns sicher: Derartige Vorkommnisse in der Arbeitswelt sind kein Einzelfall. Im Journalismus sollen Themen beleuchtet werden, wo andere nicht hinschauen. Meine Gespräche mit anderen Frauen aus der Startup-Szene haben mir gezeigt, dass sexuelle Belästigung ein Thema ist, das häufig nicht gesehen wird. Das Image einer fortschrittlichen, lässigen, modernen Startup-Welt schützt nicht vor Grenzüberschreitungen. Sexuelle Belästigung ist Teil unserer Gesellschaft, daher macht es (traurigerweise auch) Sinn, dass sie Teil der Arbeitswelt und damit Teil der Startupwelt ist. Was in meinen Gesprächen auffällt: Betroffene melden ihre Erlebnisse. Konsequenzen für die belästigenden Personen bleiben meist aus. 

“Castingcouch” und “Logo vergewaltigen”

Eines meiner ersten Telefonate für #growrespect führe ich im Spätsommer 2022 an meinem Home-Office-Schreibtisch. Eine Managerin mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Startup-Welt möchte Erlebnisse mit mir teilen, die nach wie vor ihren Alltag prägen. “Wir sollten nicht das Logo vergewaltigen”, verkündet, um eines ihrer Beispiele zu nennen, der neue CEO des Unternehmens in einem Meeting. Seine Wortwahl wiederholt sich im Zuge der Team-Besprechungen mehrmals, woraufhin die Mitarbeiterin anmerkt, dass sie sich damit nicht wohlfühle. “Eine Vergewaltigung ist für mich eine der schlimmsten Gewalttaten, die man einem Menschen antun kann. Wie kann man so ein Wort so leichtfertig benutzen?”, fragt sie mich in unserem Gespräch.  

In einem anderen Kontext habe der neue Geschäftsführer erklärt, dass sie das Meeting dann auf der Castingcouch fortsetzen könnten. Wenn man sich die Google-Ergebnisse des Begriffs “Castingcouch” ansieht (die ersten drei Aufrufe sind Pornoseiten): Ein gemeinhin bekanntes Synonym für “Karriere” gegen Sex. In der späteren anwaltlichen Argumentation des Startups wird hierzu erklärt, dass die Bezeichnung lediglich auf den abgenutzten Zustand der Office-Couch verwiesen werden sollte und keine sexuelle Komponente gemeint war. 

Konsequenzen für Angestellte und Unternehmen

Als die Managerin den neuen CEO darauf hinweist, dass seine Bemerkungen sexistisch und unangemessen seien, gibt jener CEO an: “Das war doch nur Spaß”. In einem anderen Kontext reagiert er auf ihre Kritik mit: “Sei doch nicht so zimperlich.” Einige Kommentare dieser Art später – darunter über den Kleidungsstil einer Kollegin und dem Hinweis, dass Frauen “damit ja etwas bezwecken” möchten – wendet sich die Mitarbeiterin erfolglos an ihre HR-Kollegin. Die Belästigte verlässt schließlich das Unternehmen, obwohl sie sich mehrere Jahre eine Position als festen Bestandteil des Unternehmens mit eigenem Team erarbeitet hat.

Sie erklärt, dass sie lange darüber nachgedacht habe, wie sie mit der Situation umgehen möchte. Und entschied, sie wolle die Erfahrungen schlicht nicht so stehen lassen. Nach Verlassen des Unternehmens wendet sie sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft, wo sie kostenlos beraten wird. In einem Schreiben an ihren ehemaligen Arbeitgeber zählt sie die Vorkommnisse auf, die gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Damit will sie bezwecken, dass im Startup Schulungen und Sensibilisierung für das Thema Sexismus und sexuelle Belästigung entstehen. Im Schreiben werden diese Punkte als Forderungen formuliert.

Das anwaltliche Antwortschreiben des Wiener Startups überraschte die ehemalige Mitarbeiterin jedoch sehr: “Ich dachte, ich fasse das Erlebte zusammen, erkläre das Problem noch einmal und dann ist die Sache geschafft. Mit ihrer Reaktion zeigen sie überhaupt keine Einsicht. Das hätte ich nicht erwartet”, meint die Managerin. Das Startup weist in seiner Reaktion jegliche Schuld von sich und erklärt, dass die einzelnen Aussagen nicht so gemeint waren, die Wahrnehmung ihrer ehemaligen Mitarbeiterin aber bedauert.

Arbeitsmeeting ≠ Date

Ein weiterer Fall wird mir von der Ex-Mitarbeiterin eines anderen Startups anvertraut. Er zeigt ein anderes Erlebnis im Zahnrad derselben Problematik und unterstreicht wieder einmal: Erlebnisse sind immer individuell, das Problem bleibt dasselbe. Während ihrer Tätigkeit bei einem deutschen Startup sei sie die Vertrauensperson der neuen Praktikantin gewesen. Diese kommt eines Tages auf sie zu und erklärt, dass der CEO des Unternehmens überraschend nach Wien eingeflogen sei und sie drei Tage mit ihm alleine war. Im Zuge der Businessreise habe ihr Chef ihr unter anderem erklärt: “Wir zwei sind gerade auf einem Date.” Nachdem die Praktikantin im späteren Gespräch erwähnt, dass sie allergisch auf Ananas sei, fragt er sie schließlich: “Ah, heißt das, du kannst auch kein Sperma schlucken, das nach Ananas schmeckt?”

Alles eine Kleinigkeit?

Nach drei Tagen direkter Zusammenarbeit mit dem Chef, will die Praktikantin das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden. Statt der geplanten drei Monate, versucht sie, das Praktikum nach zwei Wochen abzubrechen. Das gestaltet sich schwieriger als gedacht. “Der Chef war drei Tage da und sie hat drei Tage gelitten”, erklärt mir die Vertrauensperson, die inzwischen ebenfalls das Unternehmen verlassen hat. Die Erfahrungen der Praktikantin seien der letzte Tropfen gewesen, der für sie das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Gekündigt habe sie letztendlich, nachdem sie beobachtet hat, wie das Unternehmen auf die Konfrontation reagiert.

Die Praktikantin habe sich von ihr ermutigt gefühlt, die Vorfälle in der Personalabteilung zu melden. Dort wird ihr erklärt: “Wenn es sein muss, kannst du dein Praktikum früher beenden, die zwei Wochen bis Monatsende machst du aber schon noch fertig.” Außerdem wird sie darauf hingewiesen, dass sie eine Kündigung einreichen muss und es kein einvernehmliches Kündigungsschreiben geben wird – kurz gesagt: Sie verliert ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Personalabteilung habe betont, dass es sich hier um eine Kleinigkeit handeln würde. Eine Kündigung sei eigentlich nicht notwendig.

Bei einem Gespräch habe ihr der andere Co-Gründer des Unternehmens erklärt, dass er es schlichtweg durchgehalten hätte, wenn ihm so etwas passiert wäre, als er noch Praktikant war. Nach all diesen Gesprächen kam es dann letztendlich dazu, dass sich besagter Chef bei seiner Praktikantin entschuldigen muss. Diese formuliert er folgendermaßen: “Ich wollte dich für den Job da draußen abhärten”.

Schuldgefühle und Kommunikationsschwierigkeiten

Die Praktikantin habe das Startup schließlich mit dem Gefühl verlassen, alles falsch gemacht zu haben. Sie selbst wollte nicht persönlich mit mir über das Erlebte sprechen, hat ihrer Vertrauensperson aber zugesichert, dass ihre Geschichte erzählt werden darf. Ihre Kollegin ist speziell darüber empört, wie das Unternehmen mit dem Vorfall umgegangen ist, nachdem es damit konfrontiert wurde. Während unseres Treffens erklärt sie mir:

“Ich finde es ist eine Sache, wenn jemand sexuell belästigt wird und es ist eine Andere, wie damit umgegangen wird. Das ganze Unternehmen kann nichts dafür, wenn eine Person deppert ist, aber das ganze Unternehmen kann etwas dafür, wenn damit nicht ordentlich umgegangen wird.”

Daher schreitet sie als Vertrauensperson ein und konfrontiert das Unternehmen erneut, nachdem ihr die Praktikantin von den Gesprächen mit HR und Co. berichtet. Schlussendlich hätten Geschäftsführung und Personalabteilung dann doch noch eingesehen, dass etwas falsch gelaufen ist. Das Learning der Firma: Kommunikationsschwierigkeiten. Die Praktikantin hätte etwas falsch verstanden, selbstverständlich habe man sie ernst genommen.

Eine doppelte Belastung am Arbeitsplatz

Solche Erlebnisse können überfordern – vor allem, wenn sie im allerersten Schritt der eigenen Karriere passieren. Betroffene beschreiben eine doppelte Belastung: Während man sich einerseits darauf konzentriert, dass man seine Arbeit professionell und erfolgreich durchführt, muss man sich zugleich darauf konzentrieren, keine falschen Signale zu senden, um nicht falsch verstanden zu werden. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist anders, weil man auf persönlicher und auf professioneller Ebene degradiert wird.

Besonders bedrohlich scheint in manchen Beispielen die Selbstverständlichkeit, mit der die erwähnten Personen in einem öffentlichen Arbeitsrahmen Grenzen überschreiten. Es stellt sich die Frage: Wenn sie sich dort trauen, wie verhalten sie sich dann im Privatleben? Auch der Umgang mit Betroffenen, die sich wehren und Belästigungen melden, scheint oft wenig bis gar nicht ernst genommen zu werden. Stattdessen greifen manche Arbeitgeber zum bekannten Muster der Täter-Opfer-Umkehr als Ausrede zurück, um die Schuld an die Betroffenen abzugeben. Und ein weiterer Aspekt drängt sich mit Blick auf diese Fallbeispiele in den Vordergrund: Unternehmen verlieren Arbeitskräfte, wenn sie nicht für all ihre Angestellten einstehen.

Meine Gespräche für #growrespect haben noch kein Ende genommen. Nach wie vor erreichen uns Nachrichten über unterschiedliche Plattformen. Frauen und Männer wollen sich mit uns austauschen und darüber sprechen, was sie in der Businesswelt erlebt oder beobachtet haben, das so überhaupt nichts mit Business zu tun hat. Wenn du auch etwas mitteilen möchtest, um dem Thema sexuelle Belästigung oder Sexismus in der Arbeitswelt mehr Raum zu geben, kannst du dich gerne via Mail an [email protected], oder direkt an mich bzw. meine Kollegin Cigdem Elikci wenden und dich mit uns austauschen.


Disclaimer: Mit unserer Initiative #growrespect möchten wir für die Themen Sexismus und auch sexuelle Belästigung im Arbeitsalltag sensibilisieren. Dabei wollen wir investigativen Journalismus leisten und sowohl als Informationsplattform, aber auch als Austauschplattform für betroffene Personen auftreten.

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Bybit-Payments-Chef Krick: „Eine Banklizenz schließen wir für die Zukunft nicht aus“

Die Bybit Payments GmbH hat von der FMA eine E-Geld-Konzession erhalten und treibt damit den Ausbau des Wiener EU-Standorts voran. Im Interview erklärt Geschäftsführer Bernhard Krick, warum die Wahl auf Österreich fiel, was aus Bybit.eu werden soll und warum er eine Banklizenz nicht ausschließt.
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Bernhard Krick, Geschäftsführer der Bybit Payments GmbH | (c) Bybit

Anfang August erhielt die Bybit Payments GmbH von der Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Konzession als E-Geld-Institut, nach rund neun Monaten Verfahren. Laut Geschäftsführer Bernhard Krick gibt es die Lizenz zwar seit rund 25 Jahren, durchschritten hätten das Verfahren aber erst zwei Marktteilnehmer. Mit der Konzession baut die nach eigenen Angaben gemessen am Handelsvolumen zweitgrößte Kryptobörse der Welt ihre EU-Zentrale in Wien weiter aus. Die Schwestergesellschaft Bybit EU GmbH hält bereits seit Mai 2025 eine MiCAR-Zulassung. Im Interview spricht Krick über das Verfahren, die Standortwahl und die Frage, ob am Ende eine Banklizenz steht.


Die Bybit Payments GmbH hat von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Lizenz als E-Geld-Institut erhalten. Wie lange hat das Verfahren gedauert und was waren rückblickend die größten Hürden?

Der eigentliche Lizenzierungsprozess mit der FMA war naturgemäß intensiv und hat sich über einen Zeitraum von rund neun Monaten erstreckt. Wir haben jedoch bereits deutlich davor mit dem Aufbau der lokalen Gesellschaft, der Infrastruktur sowie aller compliance-relevanten Agenden begonnen. Obwohl es die Lizenz seit rund 25 Jahren gibt, haben erst zwei Marktteilnehmer diesen Prozess durchschritten. Die größte Herausforderung bestand darin, die Fülle an Informationen über die eigene Organisation, Prozesse und geplanten Produkte so aufzubereiten, dass sie den hohen Anforderungen der FMA entsprechen und ein klares, transparentes Bild vermitteln. Dabei steht man grundsätzlich auch immer unter einem gewissen Zeitdruck. Unsere Mitarbeiter:innen haben hier eine sehr gute Arbeit geleistet.

Rückblickend war der Prozess zwar anspruchsvoll, aber immens wertvoll. Er hat dazu beigetragen, unsere europäischen Strukturen weiter zu professionalisieren. Die E-Geld-Konzession ist eine wichtige Grundlage für die nächste Phase der Expansion unseres Geschäfts in Europa.

Warum hat Bybit die EMI-Lizenz ausgerechnet in Österreich beantragt? Länder wie Litauen oder Luxemburg gelten in Europa als die klassischen Standorte für E-Geld-Institute.

Wien ist für uns der Standort unserer EU-Zentrale. Von hier aus decken wir MiCAR, E-Geld und MiFID ab. Uns war wichtig, einen Standort mit einem europaweit respektierten Regulator zu wählen. Die FMA bietet dabei die perfekte Balance: streng in der Aufsicht, was für eine Organisation wie uns, die weltweit auf Compliance ausgerichtet ist, kein Problem, sondern ein Vorteil ist, und gleichzeitig kommunikativ, pragmatisch und effizient im Austausch. Wien ist zudem ein zentraler Standort in Europa mit attraktiver Infrastruktur und hoher regulatorischer Kompetenz. Von hier aus können wir langfristige europäische Strukturen aufbauen, mit einem verlässlichen Partner vor Ort, und unser Geschäft in den Märkten ganz Europas steuern.

Die FMA gilt als strenge Aufsicht. Wie erleben Sie die Zusammenarbeit im Vergleich zu anderen Jurisdiktionen, in denen Bybit tätig ist?

Eine strenge Aufsicht ist aus unserer Sicht kein Nachteil. Ganz im Gegenteil: Wenn man langfristig in einem regulierten europäischen Markt tätig sein möchte, ist Klarheit darüber, welche Anforderungen gelten, ein wesentlicher Vorteil. Unsere Erfahrung ist, dass die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden naturgemäß intensiv und detailliert ist, und das erwarten wir auch. Wir sehen Regulierung nicht als einmalige Eintrittshürde, sondern als laufenden Prozess, der sehr wichtig für die gesamte Branche ist. Die FMA sehen wir als eine durchaus fordernde, aber vor allem als eine sehr kompetente Behörde, die auch einen sehr guten Ruf in Europa genießt.

In der Aussendung zur Lizenz heißt es, konkrete Termine für die Produkteinführung würden in Kürze bekannt gegeben. Können Sie schon konkreter werden: Welche Dienste starten zuerst, und wann rechnen Sie mit dem Marktstart in Österreich und im restlichen EWR?

Die konkreten Produktneuerungen, Marktstart und Rollout-Phasen werden wir, wie versprochen, zeitnah kommunizieren. Was wir jedoch jetzt bereits sagen können: Unser Ziel ist es, die neue Lizenz schrittweise für den Ausbau eines umfassenderen Payment-Angebots in Europa zu nutzen. Wir haben bereits um das Passporting der Lizenz für den EWR angesucht. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die relevanten nationalen Behörden in Europa dies bestätigen müssen. Wir verfolgen dabei bewusst einen stufenweisen Ansatz, können aber bereits jetzt sagen: Bybit.eu wird bald viel mehr sein als eine reine Krypto-Plattform und wird sich zu einer universellen Finanzlösung entwickeln.

Die Bybit Card ist in Europa bereits verfügbar. Was ändert sich durch die EMI-Lizenz konkret für das Kartenprogramm? Wird die Bybit Payments GmbH die Kartenausgabe künftig selbst übernehmen?

Die Bybit Card wird auch in Zukunft eines unserer zentralen Produkte bleiben. Zum jetzigen Zeitpunkt möchten wir jedoch keine konkreten Änderungen an bestimmten Produkten vorwegnehmen oder bekanntgeben. Was wir sagen können: Die Lizenz gibt uns generell zusätzliche strategische Flexibilität, um unser europäisches Dienstleistungsangebot im Zahlungsverkehr weiterzuentwickeln sowie attraktiver zu gestalten.

Auf Bybit.eu setzen Sie bei Stablecoins bislang auf regulierte Token von Circle wie EURC. Die EMI-Lizenz würde der Bybit Payments GmbH grundsätzlich auch die Emission eines eigenen E-Geld-Tokens erlauben. Ist ein eigener Euro-Stablecoin ein Thema für Sie?

Stablecoins und andere tokenisierte Zahlungsinstrumente beobachten wir auf dem europäischen Markt sehr genau. Gerade MiCAR schafft hier einen neuen regulatorischen Rahmen, der in den kommenden Jahren erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung digitaler Zahlungsmittel haben wird. Aktuell liegt unser Fokus jedoch darauf, unseren Kundinnen und Kunden Zugang zu bestehenden regulierten und qualitativ hochwertigen Produkten zu ermöglichen. EURC ist dafür ein gutes Beispiel. Wir schließen grundsätzlich keine strategischen Optionen in diesem Bereich aus, haben derzeit aber nichts anzukündigen.

Bybit EU GmbH und Bybit Payments GmbH sind bewusst getrennte Gesellschaften mit unterschiedlichen Lizenzen. Warum diese Struktur, und was bedeutet die Trennung im Alltag konkret für die Kundinnen und Kunden?

Die Trennung folgt einer klaren regulatorischen und auch organisatorischen Logik. Die Bybit EU GmbH und die Bybit Payments GmbH verfolgen unterschiedliche Geschäftsmodelle und verfügen über unterschiedliche regulatorische Berechtigungen. Deshalb ist es sinnvoll, diese Aktivitäten auch gesellschaftsrechtlich, organisatorisch und in Bezug auf die Regulatorik und das Risikomanagement klar voneinander abzugrenzen. Für die Kundinnen und Kunden wird sich das positiv auswirken, da wir in der Zukunft über eine gemeinsame Finanzplattform und App neue innovative Möglichkeiten im Zahlungsverkehr anbieten werden. Die Kunden werden die volle Transparenz haben, welche Dienstleistung sie von welchem Unternehmen beziehen.

Sie betonen, dass die EMI-Lizenz keine Banklizenz ist. Ist eine Banklizenz der nächste logische Schritt für Bybit in Europa, oder schließen Sie das aus?

Für uns ist die EMI-Lizenz der logische Schritt, um unsere Kompetenz im Zahlungsverkehr in Europa aufzubauen. Wir verfolgen das Ziel, ein globales Finanz-Ökosystem aufzubauen, das den Zugang zu einer modernen Bank-, Investitions- und Zahlungsverkehrsinfrastruktur für alle Kundengruppen bietet. Da ist es natürlich selbstverständlich, dass wir kontinuierlich evaluieren, welche regulatorischen Strukturen und Partnerschaften für unsere langfristige Strategie sinnvoll sind. Eine Banklizenz schließen wir für die Zukunft nicht aus. Aktuell liegt unser Fokus aber klar auf dem erfolgreichen Aufbau und der Skalierung unseres regulierten Geschäfts in Europa.

Mit regulierten Zahlungsdiensten tritt Bybit in direkte Konkurrenz zu Neobanken wie Revolut und N26, aber auch zu anderen Kryptobörsen mit Payment-Ambitionen in Europa. Womit wollen Sie sich in diesem Feld differenzieren?

Bybit ist gemessen am Handelsvolumen die zweitgrößte Krypto-Asset-Plattform der Welt und bietet bereits heute weltweit über 80 Millionen Kundinnen und Kunden viel mehr als reines Krypto-Trading an. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das enorme Volumen im Krypto-Derivate- und Futures-Handel auf der globalen Bybit-Plattform. Mit unserem „Compliance-First-Ansatz“ wird Bybit einer der relevantesten Player in Europa werden. Der entscheidende Faktor ist, das Vertrauen der Kundinnen und Kunden zu bekommen. Unser Ansatz geht daher über das reine Krypto-Trading weit hinaus. Wir verbinden die Welten der digitalen Assets und Web3-Produkte mit den traditionellen Finanzdienstleistungen.

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt Bybit aktuell in Wien, und wie verändert der Aufbau der Payments-Sparte den Standort? Wird derzeit Personal gesucht?

Aktuell beschäftigen wir in Wien rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Ausbau der Payments-Sparte stärkt den Standort zusätzlich, da ein reguliertes Payment-Geschäft weitere spezialisierte Funktionen benötigt, etwa in den Bereichen Produktmanagement, Legal und Compliance, Risk, Finance, Operations und Technology. Hier sind wir derzeit auch auf der Suche und heißen jede Bewerbung willkommen.

Welchen Stellenwert hat das Thema Sicherheit beim Aufbau des europäischen Zahlungsverkehrsgeschäfts, und wie werden die Kundengelder der Bybit Payments GmbH abgesichert?

Sicherheit und Vertrauen bilden das Fundament des Finanzgeschäfts. Beim Aufbau der Bybit Payments GmbH wurden deshalb regulatorische Anforderungen an Governance, Risikomanagement, IT-Sicherheit und den Umgang mit Kundengeldern von Beginn an berücksichtigt. Die Kundengelder des E-Geld-Instituts werden entsprechend den regulatorischen Vorgaben geschützt und bei einer Bank zu 100 Prozent treuhänderisch verwahrt. Für die Bybit.eu-Plattform gelten zudem dieselben strengen regulatorischen Anforderungen an IT-Sicherheit wie für Banken.

Bybit hat kürzlich seinen Risiko- und Sicherheitsbericht für das erste Halbjahr 2026 veröffentlicht. Welche Rolle spielt künstliche Intelligenz inzwischen in der Sicherheitsarbeit, und was bedeutet das für Nutzerinnen und Nutzer in Europa?

Wir setzen modernste Technologien ein, um Muster schneller zu erkennen, Auffälligkeiten frühzeitig zu identifizieren und potenzielle Risiken effizient zu analysieren. Unser Anspruch ist es, im Bereich Sicherheit immer einen Schritt voraus zu sein, ganz nach dem Credo: Prävention statt Nachsorge. Künstliche Intelligenz ist in der präventiven Sicherheitsarbeit im Zahlungsverkehr ein fixer Bestandteil. Für Nutzerinnen und Nutzer in Europa bedeutet das im Alltag vor allem, dass der Zahlungsverkehr reibungslos und sicher abläuft. Der große europäische Vorteil ist dabei der rechtliche Rahmen. Dank strenger Gesetze wie der DSGVO und dem neuen KI-Gesetz gibt es in Europa klare Leitplanken, die die Privatsphäre aller am Zahlungsverkehr beteiligten Personen schützen.

Wo steht Bybit.eu in drei Jahren?

Unser Anspruch ist klar: Wir wollen in drei Jahren eine der führenden regulierten Plattformen für digitale Finanzdienstleistungen in Europa sein. Krypto und Blockchain wollen wir dabei immer weniger als eigenständige oder alternative Systeme betrachten, sondern die Brücke zwischen der Welt digitaler Assets und traditionellen Finanzdienstleistungen weiter stärken und direkt verbinden. Entscheidend ist Vertrauen: Ein verlässlicher institutioneller Rahmen und klare Regulierungen bilden die Basis, damit immer mehr Unternehmen sowie Kundinnen und Kunden auf diese Technologien setzen. Im Idealfall ist Bybit EU in drei Jahren eine vertrauenswürdige, regulierte All-in-one-Finanzplattform, auf der digitale und traditionelle Finanzdienstleistungen zusammenkommen und nahtlos in den Alltag unserer Kundinnen und Kunden integriert sind.

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