06.07.2021

Darum hat der chinesische Uber-Rivale Didi innerhalb von Minuten 17 Mrd. Dollar an Börsenwert verloren

Der chinesische Fahrdienstvermittler Didi Chuxing ist erst seit vier Handelstagen an der New Yorker Börse notiert. Nun brach die Aktie um 23 Prozent ein.
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Didi Chuxing
Foto: © Didi Chuxing

Es ging ganz schnell für die Didi-Chuxing-Aktie nach der Handelseröffnung an der New Yorker Börse am Dienstagnachmittag: Binnen weniger Minuten rasselte der Kurs des chinesischen Uber-Konkurrenten um knapp 23 Prozent nach unten – und das erst an seinem vierten Handelstag.

Bei ihrem Börsendebüt am vergangenen Mittwoch waren die Aktien des Fahrdienstvermittlers zwischenzeitlich um rund 28 Prozent gegenüber dem Ausgabepreis angezogen – womit der Börsenwert bis auf rund 86 Mrd. Dollar gestiegen war. Schon am ersten Handelstag hatte die Aktie dann aber diese Gewinne weitgehend wieder abgegeben – und am Dienstag kam es nun noch schlimmer.

Analog zum Aktienkurs fiel der Börsenwert des Untenrehmens auf 58 Mrd. Dollar. Berechnet auf Basis des Schlusskurses vom Freitag hatte er zuvor noch über 75 Mrd. Dollar betragen. Somit verlor Didi Chuxing innerhalb von wenigen Minuten rund 17 Mrd. Dollar an Börsenwert. Am Montag war in den USA feiertagsbedingt nicht gehandelt worden. Die starken Kursverluste hatten sich jedoch bereits vorbörslich abgezeichnet.

Chinesische Behörde ließ App aus Stores entfernen

Hintergrund der Kurseinbruchs: Das Unternehmen, das lange Zeit zu den größten Unicorns der Welt gezählt hatte, ist ins Visier der chinesischen Behörden geraten. Am Sonntag hatte die Cyberspace Administration of China (CAC) angeordnet, dass die App des Unternehmens aus den App Stores in China entfernt werden muss. Dem war eine Untersuchung zum Umgang mit Kundendaten vorangegangen.

In einer Stellungnahme zu der Maßnahme wies Didi Chuxing darauf hin, dass die App von bestehenden Kunden weiter genutzt werden könne. Allerdings rechne man mit negativen Auswirkungen auf den Umsatz in China. Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters gab das Unternehmen außerdem an, von der Untersuchung vor dem Börsengang nichts gewusst zu haben.

Allerdings hatte das Wall Street Journal am Montag berichtet, dass die Behörde Didi Chuxing vorgeschlagen hatte, den Börsengang zu verschieben. Eine eindeutige Anweisung sei aber ausgeblieben – weshalb das Unternehmen die Vorbereitungen zum Initial Public Offering (IPO) fortgesetzt hatte. Allerdings: Die „Road Show“, mit der das Unternehmen im Vorfeld des IPO auf Investorensuche ging, wurde im Juni innerhalb weniger Tage durchgezogen. Dies sei deutlich kürzer gewesen als bei anderen „Road Shows“ von chinesischen Unternehmen, die in den USA an die Börse gingen, bemerkte das Wall Street Journal.

Abgesagter Börsengang von Ant Financial

Möglicherweise hatten die Verantwortlichen bei Didi Chuxing auch das Beispiel von Ant Financial vor den Augen: Das zum Internetriesen Alibaba gehörende chinesische Fintech hatte im vergangenen August Dokumente zu einem Börsengang an den Handelsplätzen in Shanghai und Hongkong eingereicht. Zu diesem Zeitpunkt kursierten Bewertungen für das Unternehmen in der Höhe von 320 Mrd. US-Dollar – womit Ant Financial einige US-Großbanken wie etwa Goldman Sachs übertroffen hätte.

Wenige Tage vor dem geplanten Börsengang im November wurde er dann aber überraschend abgesagt. Das Wall Street Journal berichtete damals, dass Chinas Präsident Xi Jinping persönlich entschieden hatte, den Börsengang zu stoppen. Hintergrund soll die Kritik gewesen sein, die Alibaba-Gründer Jack Ma an Xi und der chinesischen Führung geäußert hatte. Nach dem abgesagten Börsengang brach die Bewertung von Ant Financial ein: Schätzungen von Bloomberg Intelligence gingen im Jänner von 108 Mrd. Dollar aus. Einer neueren Schätzung vom April zufolge könnte sie schlimmstenfalls sogar bis auf 29 Mrd. Dollar sinken.

Gut möglich, dass man bei Didi Chuxing ein ähnliches Szenario vermeiden wollte. Der Börsengang am vergangenen Mittwoch war jedenfalls noch erfolgreich über die Bühne gegangen. Der Uber-Konkurrent verkaufte beim IPO 317 Mio. amerikanische Hinterlegungsscheine (ADS). Damit wurden rund 4,4 Mrd. Dollar an frischem Kapital eingenommen. Der Börsengang gehörte zu den größten, die in diesem Jahr in New York über die Bühne gegangen sind.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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