11.03.2020

DHDL-Deal geplatzt: Judith Willliams investiert nicht in MIMIK Skincare

Trotz verzwickter Beteiligungsstruktur hatte Judith Williams in der Gründershow "Die Höhle der Löwen" zugesagt, in MIMIK Skincare zu investieren. Doch im Nachhinein platzt der Deal.
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MIMIK Skincare
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer

„Ich mache jetzt etwas Unvernünftiges,“ hatte Investorin Judith Williams bei der gestrigen Ausstrahlung von „Die Höhle der Löwen“ gesagt, kurz bevor sie zusagte, für 125.000 Euro 30 Prozent am Startup MIMIK Skincare zu erwerben (mehr dazu in der Zusammenfassung des brutkasten). Doch nach der Aufzeichnung ist der Deal doch geplatzt, wie das deutsche Startup-Medium Gründerszene berichtet.

Warum der DHDL-Deal mit MIMIK Skincare platzte

Der Grund für das Platzen des Deals war das, was Investor Frank Thelen bereits vor laufender Kamera als „Poison Pill“ bezeichnet hatte: Die Beteiligungsstruktur, bei der ein Zulieferer in Summe 50 Prozent an dem Startup hält. Für Thelen und die meisten anderen potenziellen Investoren war dies ein No-Go.

+++Höhle der Löwen: Alle Porträts und Hintergründe+++

Judith Williams selbst schätzte die Chancen für ein tatsächliches Zustandekommen mit „fifty-fifty“ ein: Es seien noch viele Fragen offen, und Beteiligungsstrukturen könnten sich ändern, sagte die Investoren. „Das ist allerdings im Nachhinein nicht möglich gewesen“, sagt Gründer Maximilian Winkler gegenüber Gründerszene: „Deswegen ist der Deal nicht zustande gekommen.“ Unter anderem war im Lauf der Sendung die Gründung eines komplett neuen Unternehmens im Raum gestanden.

Werbeagentur als Basis von MIMIK Skincare

Die Gründer von MIMIK Skincare, Maximilian und Andreas Freitag, sind eigentlich auch Geschäftsführer einer Werbeagentur in Berlin. In dieser Agentur wurde unter anderem das Marketingkonzept des Beautyprodukts weiterentwickelt, wie es auf der Website der Agentur heißt. „Von der ersten Idee, bis hin zum marktfähigen Produkt; von ersten Wireframes bis zum fertigen Online-Shop; von Redaktionsplänen zur Kommunikation; von der Bestellung zum Versand – das alles machen wir selber inhouse,“ heißt es dort.

+++Mehr über MIMIK Skincare+++

Dem Bericht von Gründerszene zufolge wurde auch ein zweites Ziel der Gründer nicht verwirklicht: Der Sprung in den stationären Handel, der mit Hilfe eines Investors gelingen sollte. Die Produkte von MIMIK Skincare sind neben dem eigenen Webshop auch bei der Drogeriekette Rossmann erhältlich – allerdings nur online. Es habe sich herausgestellt, dass es kompliziert sei, den Kundinnen und Kunden das Produkt vor Ort im Geschäft zu erklären, sagt Winkler abschließend in dem Bericht.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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