13.07.2021

Deutscher Startup-Beirat forderte „Disziplinierung der Presse“ bei Startup-News

Ein Positionspapier des "Beirat Junge Digitale Wirtschaft", der das deutsche Wirtschaftsministerium berät, sorgt derzeit für Aufregung.
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Dem deutschen Startup-Beirat gefällt die Berichterstattung über Startup-IPOs nicht
Dem deutschen Startup-Beirat gefällt die Berichterstattung über Startup-IPOs nicht | (c) Adobe Stock - Wordley Calvo Stock

Dass Message Control kein Phänomen der Politik ist, sondern auch bei Unternehmen und deren Marketing-Abteilungen beliebt ist, ist allgemein bekannt. Der aus der deutschen Startup-Szene rekrutierte Beirat Junge Digitale Wirtschaft ging nun nach mehreren mäßig erfolgreichen Startup-Börsengängen einen Schritt weiter. In einem Positionspapier, das zunächst auf der Seite des deutschen Wirtschaftsministeriums (BMWi) veröffentlicht wurde, wurde Medien eine Mitschuld an den schwachen IPOs gegeben. Es habe sich ein „regelrechtes IPO- und New-Economy-Bashing verbreitet“. Daraus leitete der Startup-Beirat kurzerhand eine Reihe von Forderungen zu Einschränkung der Pressefreiheit bei Startup-Berichterstattung ab.

„Verpflichtung der Presse zur Berichterstattung auch über kleine IPOs“

Man wolle einen „Erlass von Regeln zur Vermeidung einseitig diffamierender Artikel“ hieß es dort. Einhergehen sollen diese Regeln mit einer möglichen „Disziplinierung der Presse zu sachlicher, richtiger und vollständiger Information, bewehrt durch Pflicht zur unverzüglichen Gegendarstellung bei Fehlinformation“. Ebenfalls gefordert wurde eine „Verpflichtung der Presse zur Berichterstattung auch über kleine IPOs“ und eine „Verpflichtung von Internetforen zur Offenlegung von Klarnamen der Blogger“ sowie einer „Einführung einer Haftung von Bloggern für Falschbehauptungen und Beleidigungen“.

Als Autoren wurden Amorelie-Gründerin Lea-Sophie Cramer, Investor Christoph Gerlinger von der German Startups Group und Alex von Frankenberg, Geschäftsführer des High-Tech Gründerfonds genannt. Nach sofortiger Kritik folgten aber die ersten Distanzierungen und das Papier blieb nicht lang online. Zunächst teilte ein Ministeriums-Sprecher mit: „Das BMWi teilt die Vorschläge nicht. Die Unabhängigkeit der Presse ist für das BMWi ein hohes Rechtsgut“. Dann folgte ein Tweet von Minister Peter Altmaier: „Pressefreiheit ist ein herausragendes Grundrecht, dessen Schutz wir verpflichtet sind. Das Positionspapier des Beirates junge digitale Wirtschaft, war mir ebensowenig bekannt wie seine Veröffentlichung auf der Homegage. Ich habe soeben die umgehende Entfernung angeordnet“.

Journalisten-Verband zu Startup-Beirat: „völlige Unkenntnis des Journalismus und seiner Aufgaben“

Gegenüber dem deutschen Handelsblatt hält sich auch der deutsche Journalistenverband DJV nicht mit Kritik am Positionspapier zurück. Er verweist auf den Fall Wirecard und lässt ausrichten : „Die Forderungen des Beirats an die Adresse der Medien zeugen von völliger Unkenntnis des Journalismus und seiner Aufgaben in der Demokratie“. Vom Grundrecht der Pressefreiheit hätten die Beiratsmitglieder offenbar noch nichts gehört. „Sie fordern Hofberichterstattung anstelle von kritischem Wirtschaftsjournalismus“, so der DJV.

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Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz

Schon seit mehr als einem Jahr ist Reploid nun an der Wiener Börse (und plant bereits den Wechsel in den prime market, wie brutkasten berichtete). Eine große Aktienemission gab es bislang aber nicht. Stattdessen nutzte das Welser Insektenzucht-Scaleup auch nach dem Listing andere Finanzierungsformen, wie eine umsatzbasierte Finanzierung, Crowdinvesting und einen großen Wachstumskredit.

Darlehen werden 2027 verpflichtend in Aktien umgewandelt

Nun kündigte Reploid in einer verpflichtenden Meldung an, bis 31. 12. bis zu 30 Millionen Euro aufnehmen zu wollen und macht dies abermals nicht via Aktienemission, aber mit einem Instrument, das dieser schon recht nahe kommt: Das Scaleup emittiert eine Wandelschuldverschreibung. Dabei wird das nun aufgenommene Kapital verpflichtend zwischen 15. August und 9. September 2027 in Aktien umgewandelt.

Das passiert zum dann aktuellen Aktienkurs bzw. zu einem Durchschnittskurs, allerdings mit einem Discount von 20 Prozent. Bis dahin bekommen die Zeichner:innen auf das formell unbesicherte und nachrangige Darlehen zudem einen Zinssatz von 2,5 Prozent p.a.. Das Angebot richtet sich allerdings nur an einen geschlossenen Kreis. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 100.000 Euro.

Vorteile im Vergleich zu Aktienemission

Die Vorteile für Reploid bei dieser Vorgehensweise liegen indessen auf der Hand. Erstens ist die Wandelschuldverschreibung, im geschlossenen Kreis platziert, regulatorisch deutlich einfacher handzuhaben als eine Aktienemission. So muss etwa kein öffentlicher Prospekt erstellt werden und es gibt keinen aufwändigen Zulassungsprozess. Zweitens hat das Scaleup die Chance, die Unternehmensbewertung bis zur Wandlung so weit zu steigern, dass das aufgenommene Kapital vergleichsweise günstiger wird.

Zweiteres könnte wiederum durch die erfolgreiche Aufnahme des Kapitals als Erfolgsmeldung begünstigt werden. Generell muss sich Reploid nach wie vor beweisen: Der zuletzt veröffentlichte Jahresabschluss 2025 weist zwar an der Oberfläche beachtliche Gewinne aus, bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber eine durchaus komplexe Situation, wie brutkasten analysierte.

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