15.12.2025
NEOBANK

Deutsche Finanzaufsicht BaFin setzt harte Maßnahmen gegen N26

Die deutsche Finanzaufsicht ordnet ein Maßnahmenpaket, einen Sonderbeauftragten und Geschäftsbeschränkungen gegen die von zwei Österreichern gegründete Neobank an.
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Das Krypto-Angebot in der N26-App
Foto: N26

Die von den Österreichern Valantin Stalf und Maximilian Thayenthal gegründete deutsche Neobank hatte bereits in der Vergangenheit mit der deutschen Finanzaufsicht zu tun: Im November 2021 wurde N26 von der BaFin vorgegeben, nicht mehr als 50.000 verifizierte Kund:innen pro Monat aufzunehmen. Daneben hatte die Behörde im November 2021 einen Sonderbeauftragten in die Bank geschickt. Mit Dezember 2023 war die Verordnung auf 60.000 verifizierte Kund:innen angehoben worden. Grund für damalige Maßnahme waren Defizite in der Geldwäsche-Bekämpfung.

Diese Wachstumsbeschränkung fiel Ende Mai 2024 weg. Mitgründer und Co-CEO Maximilian Tayenthal hatte damals auf die Fortschritte in der Betrugs- und Geldwäschebekämpfung hingewiesen.

Nun jedoch schaltete sich die die deutsche Finanzaufsicht erneut ein und verordnete ein hartes Maßnahmenpaket gegen das Scaleup.

N26: Kein Neugeschäft in den Niederlanden mit Hypothekenkrediten

„Die N26 Bank SE muss angemessene und wirksame Maßnahmen ergreifen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen. Die BaFin hat zudem einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Einhaltung der Maßnahmen überwachen und der BaFin über den Umsetzungsfortschritt berichten wird. Darüber hinaus hat die BaFin zusätzliche Eigenmittelanforderungen sowie Geschäftsbeschränkungen für das Institut festgelegt. Die Bank darf in den Niederlanden kein Neugeschäft mehr mit Hypothekenkrediten betreiben. Auch die Verbriefung von Forderungen aus diesem Geschäft ist dem Institut untersagt“, heißt es konkret in der veröffentlichten Meldung der Finanzaufsicht.

Mängel in der Geschäftsorganisation

Grund dafür seien erhebliche Mängel in der Geschäftsorganisation, die im Zuge einer Sonderprüfung sowie der Jahresabschlussprüfung 2024 festgestellt wurden. Die Anordnungen sind seit dem 10. bzw. 13. Dezember 2025 rechtskräftig.

Konkret bemängelt die BaFin gravierende Defizite im Risiko- und Beschwerdemanagement sowie in der Organisation des Kreditgeschäfts. Damit habe N26 gegen zentrale Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) verstoßen, insbesondere gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß § 25a KWG.

N26 erklärte laut Reuters, dass man „in engem und konstruktivem Austausch mit den Aufsichtsbehörden sowie dem ernannten Sonderbeauftragten“, stehe.

Gründer zog sich im August zurück

N26 hat 2025 ein ereignisreiches Jahr hinter sich. Mitte August hatten das deutsche „manager magazin“ und die WirtschaftsWoche sowie das Handelsblatt jeweils unter Berufung auf Insider berichtet, dass die beiden Wiener N26-Gründer Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal an der Führungsspitze in Bedrängnis wären. Die drei aus den USA stammenden Investoren Thirdpoint, Dragoneer und Coatue forderten demnach damals deren Ablösung. Wenige Tage danach wurde das, was sich am 13. August abgezeichnet hatte, Realität und Valentin Stalf erklärte im brutkasten-Interview seinen Rückzug – siehe hier.

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Der deutsche Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) | (c) Sandro Halank via Wikimedia Commons
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Im Vergleich zu Österreich hatte Deutschland die Nase bei Startup-Finanzierungen auch in Relation zur Gesamtbevölkerung zuletzt deutlich vorne. Im Vergleich zu den USA steht Österreichs großes Nachbarland aber vor demselben Problem, das auch hierzulande nur allzu gut bekannt ist: Während die Frühphasenfinanzierung im Land noch recht gut abgedeckt werden kann, sind die großen Kapitalbeträge für spätere Wachstumsphasen oft nur in Übersee zu holen – und das immer wieder in Verbindung mit einer Verlegung des Firmensitzes.

„Deutlich mehr privates Kapital“

„Mein Ziel ist, dass die Weltmarktführer von morgen in Deutschland gegründet werden und hier groß werden können“, sagte der deutsche Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil nun gegenüber der Nachrichtenagentur „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) im Vorfeld eines Treffens mit der ostdeutschen Startup-Szene. Mit besseren steuerlichen Bedingungen für Startup-Investments wolle die deutsche Regierung daher dafür sorgen, „dass deutlich mehr privates Kapital in junge, innovative Unternehmen fließt“.

Zuletzt große Budget-Zusagen für staatliche Finanzierungsvehikel

Zudem sollen größere Startup-Finanzierungen durch deutsche Staatsfonds mehr privates Kapital mobilisieren. Dazu stehen mehrere Vehikel bereit, die zuletzt mitunter Budget-Zusagen im neun- bis zehnstelligen Bereich bekommen haben, etwa „Scale-up Direct“ von KfW Capital, für das bis Ende 2030 eine Milliarde Euro vorgesehen ist, womit Einzelinvestments bis zu 50 Millionen Euro umgesetzt werden können.

Beteiligungsfreibetrag in Österreich weiterhin nur am Wunschzettel

Wie die angedachten steuerlichen Begünstigungen konkret aussehen sollen, ist aktuell noch nicht bekannt. Ein typisches Modell wäre ein Beteiligungsfreibetrag nach Vorbild des Vereinigten Königreichs, wie er auch von den österreichischen Startup-Stakeholdern seit Jahren gefordert wird. Hierzulande schaffte es diese Maßnahme abermals nicht ins laufende Regierungsprogramm – dem Vernehmen nach vor allem wegen Widerständen des Koalitionspartners SPÖ. Dass nun im Nachbarland mit Lars Klingbeil ein sozialdemokratischer Minister einen solchen Vorschlag von sich aus aufs Tapet bringt, ist in diesem Kontext durchaus bemerkenswert.

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