15.12.2025
NEOBANK

Deutsche Finanzaufsicht BaFin setzt harte Maßnahmen gegen N26

Die deutsche Finanzaufsicht ordnet ein Maßnahmenpaket, einen Sonderbeauftragten und Geschäftsbeschränkungen gegen die von zwei Österreichern gegründete Neobank an.
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Das Krypto-Angebot in der N26-App
Foto: N26

Die von den Österreichern Valantin Stalf und Maximilian Thayenthal gegründete deutsche Neobank hatte bereits in der Vergangenheit mit der deutschen Finanzaufsicht zu tun: Im November 2021 wurde N26 von der BaFin vorgegeben, nicht mehr als 50.000 verifizierte Kund:innen pro Monat aufzunehmen. Daneben hatte die Behörde im November 2021 einen Sonderbeauftragten in die Bank geschickt. Mit Dezember 2023 war die Verordnung auf 60.000 verifizierte Kund:innen angehoben worden. Grund für damalige Maßnahme waren Defizite in der Geldwäsche-Bekämpfung.

Diese Wachstumsbeschränkung fiel Ende Mai 2024 weg. Mitgründer und Co-CEO Maximilian Tayenthal hatte damals auf die Fortschritte in der Betrugs- und Geldwäschebekämpfung hingewiesen.

Nun jedoch schaltete sich die die deutsche Finanzaufsicht erneut ein und verordnete ein hartes Maßnahmenpaket gegen das Scaleup.

N26: Kein Neugeschäft in den Niederlanden mit Hypothekenkrediten

„Die N26 Bank SE muss angemessene und wirksame Maßnahmen ergreifen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen. Die BaFin hat zudem einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Einhaltung der Maßnahmen überwachen und der BaFin über den Umsetzungsfortschritt berichten wird. Darüber hinaus hat die BaFin zusätzliche Eigenmittelanforderungen sowie Geschäftsbeschränkungen für das Institut festgelegt. Die Bank darf in den Niederlanden kein Neugeschäft mehr mit Hypothekenkrediten betreiben. Auch die Verbriefung von Forderungen aus diesem Geschäft ist dem Institut untersagt“, heißt es konkret in der veröffentlichten Meldung der Finanzaufsicht.

Mängel in der Geschäftsorganisation

Grund dafür seien erhebliche Mängel in der Geschäftsorganisation, die im Zuge einer Sonderprüfung sowie der Jahresabschlussprüfung 2024 festgestellt wurden. Die Anordnungen sind seit dem 10. bzw. 13. Dezember 2025 rechtskräftig.

Konkret bemängelt die BaFin gravierende Defizite im Risiko- und Beschwerdemanagement sowie in der Organisation des Kreditgeschäfts. Damit habe N26 gegen zentrale Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) verstoßen, insbesondere gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß § 25a KWG.

N26 erklärte laut Reuters, dass man „in engem und konstruktivem Austausch mit den Aufsichtsbehörden sowie dem ernannten Sonderbeauftragten“, stehe.

Gründer zog sich im August zurück

N26 hat 2025 ein ereignisreiches Jahr hinter sich. Mitte August hatten das deutsche „manager magazin“ und die WirtschaftsWoche sowie das Handelsblatt jeweils unter Berufung auf Insider berichtet, dass die beiden Wiener N26-Gründer Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal an der Führungsspitze in Bedrängnis wären. Die drei aus den USA stammenden Investoren Thirdpoint, Dragoneer und Coatue forderten demnach damals deren Ablösung. Wenige Tage danach wurde das, was sich am 13. August abgezeichnet hatte, Realität und Valentin Stalf erklärte im brutkasten-Interview seinen Rückzug – siehe hier.

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Nach dem Ministerrat wurden zentrale Punkte der Staatsreform präsentiert. (c) BKA/Valentin Brauneis

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Abbau von Bürokratie, Fokus auf Digitalisierung

Eines der großen Themen ist die Entbürokratisierung durch Digitalisierung. „Wir befreien Bürger, Unternehmen und Verwaltung von unnötigen analogen Pflichten. Also: Was digital einfacher geht soll auch digital gehen“, sagt Pröll. Als Beispiel nennt er, dass die verpflichtende Barzahlung oder mehrfach auszudruckende Antragsunterlagen zukünftig wegfallen und durch digitale Wege ersetzt werden würden.

„Herzensprojekt“: Das Once-Only-Prinzip

Einer der dreizehn Punkte ist die langfristige Verwirklichung des Once-Only-Prinzips. Unternehmen müssten dadurch künftig keine Nachweise mehr vorlegen, die dem Staat ohnehin schon vorliegen. Dadurch würden Amtswege einfacher und schneller gemacht werden. Project X bildet die technologische und organisatorische Grundlage, um das Once-Only-Prinzip in der österreichischen Verwaltung in die Realität umzusetzen. Durch den Ausbau der zentralen Datenmanagement-Infrastruktur (dadeX) im Rahmen dieses Projekts wird sichergestellt, dass der Staat bereits vorhandene Daten selbstständig abrufen und verknüpfen kann.

„Das ist eines meiner Herzensprojekte, weil ich glaube, dass es eine maßgebliche Veränderung herbeiführen wird. […] Das ist ein Projekt, das definitiv über die nächsten zwei Jahre gehen wird, weil wir die Register ordnen müssen, wir müssen die Datenqualität erhöhen und wir müssen Schnittstellen schaffen. Aber es ist zentral, um einen modernen, effizienten und vor allem digitalen Staat zu haben“, so Pröll.

Chatbots bei Verwaltungsverfahren

Mit der neuen AVG-Novelle (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) soll der Kontakt zu den Behörden spürbar moderner und unkomplizierter werden. Es wurden rechtliche Regeln für den Einsatz von digitalen Helfern in der Verwaltung präsentiert. Das bedeutet, dass künftig Chatbots und digitale Assistenten ganz offiziell und rechtlich abgesichert dabei helfen dürfen, Bürger:innen und Unternehmen Schritt für Schritt durch Formulare zu führen. Gleichzeitig können einfache Standardfälle in Zukunft vollautomatisch erledigt werden. Insgesamt soll das Einreichen von behördlichen Anträgen dadurch leichter und zugänglicher werden. Die AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung wurde bereits im März 2026 beschlossen.

Einheitliche Regelungen

Pröll spricht auch das Thema „Fleckerlteppich“ in Bezug auf Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung in Österreich zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden an. Diese teils sehr komplizierte Verteilung soll klarer werden. Durch die Kompetenzbereinigung wandern bestimmte Zuständigkeiten zum Bund, was einheitliche Regeln im ganzen Land schafft. Pröll nennt hier explizit für Unternehmen relevante Bereiche wie das Bauprodukterecht, das Wettwesen und das kleine Glücksspiel.

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