14.01.2020

Die Rolle des Vorsitzenden in der GmbH-Generalversammlung

In der ersten Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs wurde die Einflussnahme auf den Vorsitzenden im "stärksten Organ" der GmbH – der Generalversammlung – relativiert.
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Philip Rosenauer von PHH Rechtsanwälter erklärt: Der Vorsitzende der GmbH-Generalversammlung
(c) PHH Rechtsanwälte: Philip Rosenauer

Die GmbH ist hierzulande die beliebteste Rechtsform bei Startups, aufgrund der beschränkten Haftung der Founder in ihrer Eigenschaft als Gründungsgesellschafter. In dieser Gruppierung bilden die Founder, als sämtliche Gesellschafter nach der Gründung, anfangs die GmbH-Generalversammlung. Das GmbH-Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Gesellschafter durch Beschlussfassung in der Generalversammlung über (i) außergewöhnliche Geschäfte (mit anderen Worten, sofern ein Rechtsgeschäft – wie zB. im Fall der Aufnahme einer hohen Kreditsumme – einen wesentlichen Einfluss auf die Gesellschaft hat und nicht zum Tagesgeschäft gehört), (ii) Weisungen an die Geschäftsführung, und (iii) die Umsetzung von Kapitalmaßnahmen entscheiden. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung und der damit verbundenen Befugnis zur Einflussnahme auf die Geschäftsführung wird die Generalversammlung somit zurecht als „stärkstes Organ“ der GmbH bezeichnet. Doch welche Rolle spielt der Vorsitzende der GmbH-Generalversammlung?

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Wie wird der Vorsitzende der GmbH-Generalversammlung bestimmt?

Das GmbH-Gesetz beinhaltet keine Regelungen zum Erfordernis eines Vorsitzenden in einer Generalversammlung. Ein Vorsitzender ist daher nicht zwingend erforderlich und es bestehen auch keine gesetzlichen Regelungen über die Wahl und, im Falle der Bestellung, über die Rechte eines Vorsitzenden. Konkrete Regelungen dazu können im Gesellschaftsvertrag der GmbH oder in einem Syndikatsvertrag zwischen den Gesellschaftern (z.B. Foundern und Investoren) getroffen werden.

Der Gestaltungsspielraum bei den Regelungen zur Wahl des Vorsitzenden umfasst unter anderem die Möglichkeit einen Gesellschafter, Geschäftsführer, oder Dritten (z.B. Rechtsanwalt) vorzusehen und dabei die Wahl des Vorsitzenden aus dem vorgenannten Personenkreis zB einem speziellen Gesellschafter zu übertagen oder zwischen den Gesellschaftern „rotieren“ zu lassen.

Welche Aufgaben hat der Vorsitzende der GmbH-Generalversammlung?

Der Vorsitzende einer Generalversammlung leitet diese Versammlung durch Feststellung der Beschlussfähigkeit, Wahl der Abstimmungsform, Wahrnehmung sitzungspolizeilicher Befugnisse (z.B. die Festlegung der Redezeit, Erteilung sowie Entziehung des Wortes, Zulassung des Stimmrechts bzw. Ausspruch eines Stimmverbots bei Interessenskonflikten eines Gesellschafters), und Feststellung der Abstimmungsergebnisse nach durchgeführter Abstimmung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten.

Die Befugnisse des Vorsitzenden einer GmbH-Generalversammlung können somit weitreichende Folgen für das Zustandekommen eines Beschlusses und somit auch für das Startup haben. Beispielsweise ist zur Umsetzung einer Kapitalerhöhung aufgrund eines akuten Liquiditätsbedarfs sowie im Fall eines Pivots aufgrund eines geänderten Marktumfelds (als Änderung der Geschäftspolitik und des Unternehmensgegenstandes) in einer Generalversammlung ein Beschluss zu fassen. Wird das Abstimmungsergebnis durch den Vorsitzenden nicht festgestellt oder einem Gesellschafter aufgrund vermeintlicher Interessenskonflikte (z.B. wegen der Verfolgung von Eigeninteressen) ein Stimmverbot auferlegt, kann dies für die Umsetzung einer dringlichen Maßnahme entscheidend sein.

Erkenntnisse aus der höchstgerichtlichen Entscheidung

Im Anlassfall der ersten Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs wurde die Einflussnahme auf den Vorsitzenden im „stärksten Organ“ der GmbH – der Generalversammlung – relativiert. Wie bereits thematisiert, kann einzelnen Gesellschaftern (somit Foundern und Investoren) ein Recht zur Wahl des Vorsitzenden eingeräumt werden. Ernennt ein Gesellschafter einen Vorsitzenden, so hat diese Person das Amt des Vorsitzenden gänzlich unparteilich auszuüben. Dasselbe gilt – und darin liegt die wesentliche Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs – auch für einen von seinem Mandanten ernannten Rechtsanwalt. Ernennt daher ein Gesellschafter dessen Rechtsanwalt, so hat dieser den Vorsitz gänzlich unparteilich auszuüben und ist entgegen seiner gesetzlichen Pflicht zur Wahrung der Interessen seines Mandanten in diesem Ausnahmefall nicht an Weisungen seines Mandanten gebunden.

To cut it short

Der Vorsitzende der GmbH-Generalversammlung kann maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des Startups nehmen, wobei die Ausübung der Befugnisse ausschließlich unparteilich zu erfolgen hat. Diese Unparteilichkeit kann auch nicht durch ein Auftragsverhältnis mit einem Rechtsanwalt umgangen werden. Somit sind vertragliche Ernennungsrechte einzelner Gesellschafter (Founder sowie Investoren) weiterhin von Bedeutung, wobei Unparteilichkeit und Sachlichkeit bei der Funktionsausübung des Vorsitzenden dessen Eigeninteressen voranzustellen sind.


Zum Autor

Dr. Philip Rosenauer, LL.M., ist Rechtsanwalt und Experte für Gesellschaftsrecht, M&A, Kapitalmarkt und Startups sowie Investoren bei PHH Rechtsanwälte.

Über PHH Rechtsanwälte

PHH Prochaska Havranek Rechtsanwälte GmbH & Co KG in Wien ist eine der Top-Anwaltskanzleien für Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Österreich. Seit ihrer Gründung 2001 ist die Kanzlei stetig gewachsen und wurde international mehrfach ausgezeichnet. Die elf PHH-Partner und knapp 40 Juristen arbeiten in Experten-Clustern, die von M&A über Prozessführung zu Wirtschaftsstrafrecht reichen. PHH steht für persönliche und kompetente Beratung, Loyalität ihren Kunden gegenüber und kreative Lösungsansätze.

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Der Austrian Tech Innovator wird von KPMG veranstaltet und soll österreichischen Startups und Scaleups eine Bühne vor Publikum aus Wirtschaft und Investor:innen bieten. Heuer ging der Sieg an die Aurimod GmbH. Das Unternehmen entwickelt ein tragbares Gerät zur Vagusnerv-Stimulation am Ohr, mit dem Schmerzen ohne Medikamente behandelt werden sollen.

„Unser Ziel ist, Betroffenen eine wirksame Ergänzung zu herkömmlichen Schmerzbehandlungen anzubieten. Mittels Vagusnerv-Stimulation am Ohr können Schmerzen wie beispielsweise chronische Rückenschmerzen, Migräne oder akute postoperative Schmerzen nachhaltig behandelt werden“, erklärt Stefan Kampusch, CEO von Aurimod.

Seit Herbst letzten Jahres tritt das Unternehmen unter einer Doppelspitze auf: Manuel Leal Garcia, seit Mitte 2024 Head of Business Development, wurde zum Chief Commercial Officer und Co-Geschäftsführer neben Kampusch bestellt. Er verantwortet Vertrieb, Marketing und das internationale Geschäft, mit Fokus auf Deutschland, die Schweiz, Großbritannien sowie weitere europäische und nordamerikanische Märkte.

Ticket für den Global Tech Innovator

Mit dem Sieg hat sich Aurimod auch die Teilnahme am Global Tech Innovator gesichert. Dort tritt das Unternehmen gegen die Gewinner:innen der anderen teilnehmenden Länder an. Das internationale Finale findet zum sechsten Mal im Rahmen des Web Summit in Lissabon statt.

„Sichtbarkeit, ein starkes Netzwerk, professionelle Begleitung und ein klarer Blick auf den Markt können den entscheidenden Unterschied machen, um als Startup auch globale Reichweite zu erlangen“, sagt Benjamin Behr, Director im Bereich Advisory bei KPMG und Host des Abends.

Neoalp, fibionic und openmaind unter den Finalisten

Neben Aurimod standen vier weitere Unternehmen im Finale. Drei davon sind brutkasten-Leser:innen bereits bekannt:

Das Wiener Startup Neoalp entwickelt eine vendor-neutrale Operations-Plattform für industrielle humanoide Robotik. Anfang des Jahres berichtete brutkasten, wie das Startup Semperit bei der Einführung humanoider Roboter in der Fertigung unterstützt, gemeinsam mit Projektpartner Cancom.

Das Tiroler Startup fibionic aus Götzens setzt mit seinem patentierten Verfahren „fibionic fiber placement“ auf bionisch inspirierten Leichtbau: Fasern werden gezielt entlang realer Lastpfade ausgerichtet, das Vorbild sind Strukturen wie die Flügel einer Libelle. Im März holte sich das 2021 gegründete DeepTech-Startup drei Millionen Euro, angeführt von Redstone und Euregio+.

Das Grazer Startup openmaind arbeitet an einer KI-basierten Intelligence-Layer für industrielle Robotikprozesse. Die Software vernetzt autonome Transportroboter unterschiedlicher Hersteller in Produktionshallen und lässt sich per natürlicher Sprache steuern. Im Herbst 2025 stieg KaPa Ventures mit einem mittleren sechsstelligen Betrag ein. Die Mitgründer Michael Reip und Christoph Zehentner hatten 2021 bereits ihr Unternehmen Incubed IT an Verizon verkauft.

Vierter Finalist war die backbone.one GmbH, die eine digitale Infrastruktur für erneuerbare Energie entwickelt und das Konzept „Energy-as-a-Currency“ verfolgt.

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Die Rolle des Vorsitzenden in der GmbH-Generalversammlung

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