12.03.2015

Der Businessplan – Von der Executive Summary bis zum Anhang

Viele Menschen haben eine Idee, wissen aber nicht, wie sie diese umsetzen sollen. Vor allem die Erstellung des Businessplans bereitet Kopfzerbrechen. Dabei ist gerade dieser eine der wichtigsten Voraussetzungen um überhaupt losstarten zu können.
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Der Businessplan muss ab Seite 1 den Leser überzeugen.

Es geht im Businessplan darum, ein schriftliches Konzept des Unternehmens darzulegen. Dieser Geschäftsplan schlüsselt alle Schritte auf, die der Gründer bewältigen muss, um seine Idee in die Tat umzusetzen. Vor allem bei der Finanzierungssuche spielt er eine große Rolle und ebenfalls, wenn man eine Förderung beantragen möchte, kommt man um ihn nicht herum. Der Businessplan ist eine Voraussetzung geworden, um potentielle Geldgeber anzusprechen. Darüber hinaus soll er eine Orientierungshilfe darstellen, damit man sich erreichbare Ziele setzt und diese verfolgt.

Was muss sich im Businessplan wiederfinden?

  • Ziele / „Die Vision“
  • Die Marktsituation
  • Zukunftsprognose
  • Marktakzeptanz

Der Geldgeber oder die Förderstelle beleuchten dann die Idee anhand ihrer Realisierbarkeit, dem Kundennutzen und ihrer Wirtschaftlichkeit. Für den Gründer selbst ist es ebenfalls hilfreich, eine fundierte Unterlage in der Hand zu halten, das eigene Risiko einschätzen zu lernen und außerdem eine Zielsetzung vor Augen zu haben. Meistens wird man von Investoren nach dem Geschäftsmodell befragt – darauf sollte man dann eine schnelle Antwort parat haben. Spätestens nach der Fertigstellung des Geschäftsplan sollte dies keine Schwierigkeit mehr darstellen.

+++ Mehr zum Thema: Pitch: Do’s & Don’ts! +++

Das bedeutet nicht, dass die errechneten Zukunftsprognosen auch tatsächlich erreicht werden. Letztendlich entscheidet natürlich der Markt darüber, welchen Wert das Produkt hat und ob es bei den Usern ankommt. Ein Anstoß, das Modell auf seine Praxistauglichkeit zu prüfen, sollte der Businessplan jedenfalls sein.

Der Aufbau – Und was machst du so?

Die überstrapatzierte “Wie geht’s?”- Frage, wird bei Network-Events durch die “Was genau machen Sie?”-Frage ersetzt. Und genau um diesen ein-Satz-Pitch geht es. Man muss seine Idee so spannend wie nur möglich, aber trotzdem verständlich und möglichst kurz präsentieren können. Es geht um das “Auf den Punkt bringen” und es ist wichtig, eine klare Linie zu haben.

Kurz und knackig muss der Businessplan sein, damit der Leser auch wirklich bis zum Ende an der Präsentation interessiert bleibt. So sollte der Umfang nicht mehr als 20 bis 30 A4-Seiten (plus Anlagen) umfassen. Außerdem ist es wichtig, sich möglichst klar und verständlich auszudrücken. Da man nicht neben dem Businessplan-Leser sitzt und Randbemerkungen machen kann, muss er auch für technische Laien verständlich sein.

Eine Frage, die man sich vorab überlegen sollte: Wer ist der Adressat? Je nach dem sollte man im Businessplan Schwerpunkte setzen oder diesen dementsprechend anpassen. Überhaupt heißt es nicht, dass man den Businessplan einmal erstellt und nie wieder umändern wird. Im Gegenteil: Der Geschäftsplan sollte mit der Zeit gehen, aktuell bleiben und immer wieder nachgebessert werden. 

Tipps: Wichtig ist es, alle Quellen anzugeben. Auch Prognosen müssen faktisch belegt sein. Ebenfalls aufpassen muss man darauf, dass man sich in unterschiedlichen Teilen des Plans nicht widerspricht.

“Das Auge isst mit”- Man sollte streng darauf achten, dass Layout und Struktur logisch aufgebaut sind und sich nirgends widersprechen. Das fängt beim Inhaltsverzeichnis an, geht über zu den Seitennummern, Nummerierungen der Grafiken, der Schriftgröße bis zu einem einheitlichen Design.

Inhalte des Businessplanes:

  • Executive Summary: Der wichtigste Teil des Business Plans ist die Executive Summary (auch Synopsis oder Management Summary genannt). Hier werden die Kernaussagen des Geschäftsplans zusammen gefasst. Daher kann diese Startseite auch erst am Ende, wenn der Plan bereits komplett fertig ist, erstellt werden. Die Management Summary ist der wichtigste Part des gesamten Konzepts, denn meist wird hier entschieden, ob das Produkt Interesse hervorruft – oder nicht. Man sollte sich bei der Executive Summary rein auf das wesentlichste konzentrieren, denn, wer danach in die Tiefe gehen will, holt sich das Detailwissen sowieso aus den speziellen Kategorien im Businessplan selbst.
  • Eine umfassende Beschreibung des Unternehmens: Geschäftstätigkeit, Rechtsform, Eigentumsverhältnis, Unternehmensziele, Standort
  • Produkt / Dienstleistung: Details zur Geschäftsidee und dem Kundennutzen
  • Der Markt: Alle Daten zur Branchen- und Marktanalyse (Trends, Entwicklungen, Marktpotenzial, Marktbarrieren, Zielgruppen, Konkurrenten)
  • Die Marketing-Strategie: Maßnahmen für die Umsetzung, sowie das konkrete Produkt/Leistungsangebot sollte hier beschrieben werden.Preise und Konditionen, Werbung und Verkaufsförderung, Vertrieb
  • Der Finanzbedarf mit Planrechnungen: Investitionsplanung, Umsatzplanung, Fixkosten- und Personalkostenplanung, Gewinnplanung
  • Das Team: Wer steht hinter der Idee/dem Unternehmen? Wer hat welche Funktion?
  • Chancen und Risiken: Überlegen Sie nicht nur die Chancen Ihrer Geschäftsidee sondern auch die Gefahren/ Wie man diese minimieren kann?
  • Durchführungsplanung/Meilensteine
  • Die Umsetzung: Welche Schritte zur Umsetzung sind geplant?
  • Anhang: ergänzende oder detailliertere Unterlagen (z.B. Maßnahmenplan, Lebensläufe der Manager und Gesellschafter,…)

Hilfestellung:

  1. Businessplan-Software “Plan4You Easy” vom Gründerservice: Das Programm beinhaltet etwa eine Planrechnung, sowie einen Fragenkatalog für den Businessplan.
  2. Kostenloses Businessplan Feedback gibt es von i2b: Hier wird kostenloses Feedback von Businessplan-Experten innherhalb von 5 Wochen angeboten.
  3. Original-Businessplan von Erfolgs-Unternehmen Runtastic gibt es hier zum Download.

Quelle: Gründerservice

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V.l.: Philipp von Lattorff, Johanna Pirker, Georg Kopetz und Dietrich Haubenberger bilden die Arbeitsgruppe "Science to Business" von Forwit | (c) Johannes Zinner

Die Verhandlungen zur gemeinsamen europäischen Gesellschaftsform EU Inc. bewegen sich langsam auf die Zielgerade zu. Mitsprache haben dabei nicht nur die EU-Kommission, die bereits im März ihren Entwurf vorlegte, und das EU-Parlament, das letztlich über das Regelwerk abstimmen wird, sondern auch der Rat der EU, also die Regierungen der Mitgliedstaaten. In der zweiten Reihe machen zudem einige mächtige Interessensvertretungen, etwa mehrere nationalstaatliche Notariatsverbände, ihren Einfluss geltend.

Eines zeichnet sich dabei bereits klar ab: Die Verhandlungen laufen auf einen Kompromiss hinaus, wie brutkasten bereits analysierte. Bereits der Kommissionsentwurf war eine im Vergleich zu den ursprünglichen Forderungen der im Startup-Umfeld formierten Initiative „EU-INC“ abgespeckte Version. Dass es in den Verhandlungen zu Abänderungen im Sinne der Initiative kommt, ist höchst unwahrscheinlich. Vielmehr stehen Streichungen zentraler Punkte im Raum, die für die Initiative zum Kern des Vorhabens zählen.

„Once in a generation-Chance für Österreich und Europa“

Diese adressiert nun auch die Arbeitsgruppe „Science to Business“ des österreichischen Rats für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung (Forwit) in einem offenen Brief an mehrere österreichische Regierungsmitglieder. Der Arbeitsgruppe gehören TTTech-Gründer Georg Kopetz, Informatik-Professorin Johanna Pirker, Neurologe Dietrich Haubenberger und Philipp von Lattorff, Aufsichtsratsvorsitzender des Boehringer Ingelheim Regional Center Vienna, an.

Die EU Inc. sei eine „once in a generation-Chance für Österreich und Europa“, heißt es im offenen Brief. Während die Bundesregierung mit der strategischen öffentlichen Beschaffung und der Errichtung eines Dachfonds bereits zwei „kritische Schwachstellen“ im Wissenstransfer in Österreich angehe, könne dies gemeinsam mit der EU mit der EU Inc. auch beim Thema Skalierung „schlagkräftig“ gelingen.

Regierung soll sich für zentrales Handelsregister und Mitarbeiter:innenbeteiligung einsetzen

Zwei aus Sicht von Forwit dafür maßgebliche Elemente der EU Inc., nämlich ein zentrales europäisches Handelsregister und eine standardisierte Mitarbeiter:innenbeteiligung, würden aber aktuell drohen, im Zuge der Verhandlungen gestrichen zu werden. Ersteres brauche man, damit es sich bei der EU Inc. tatsächlich um einen europäischen Standard handle, zweiteres, damit europäische Wachstumsunternehmen im Wettbewerb um Talente bestehen könnten. Zudem betont die Forwit-Arbeitsgruppe auch die Möglichkeiten, die die neue Gesellschaftsform KMU im Allgemeinen bieten könne.

Entsprechend fordert sie die Regierungsmitglieder im offenen Brief konkret dazu auf, sich in den Verhandlungen für das zentrale Handelsregister und die Mitarbeiter:innenbeteiligung einzusetzen, ebenso wie für die freie Wahl des Registrierungssitzes, den Zugang für alle Unternehmen und die Geltung des lokalen Arbeits- und Steuerrechts. Und zudem „die EU Inc. als Bestandteil der Umsetzung der Industriestrategie 2035 zu erachten und in der Folge entsprechend mitzugestalten.“ Man stehe den Adressat:innen und der gesamten Bundesregierung „für eine Vertiefung und Begleitung der österreichischen Position selbstverständlich zur Verfügung.“

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