26.11.2020

DeliveryTest: Wiener Startup sorgt für Corona-Testergebnis in 10 Stunden ab Online-Bestellung

Das Wiener Startup DeliveryTest der beiden Gründer Marc Vesely und Jim Lefèbre verspricht ein Corona-Testergebnis nach zehn Stunden. Damit soll die steigende Nachfrage nach schnellen Tests adressiert werden.
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(c) DeliveryTest - Marc Vesely und Jim Lefèbre wollen mit ihrem Startup DeliveryTest der steigenden Nachfrage nach schnellen zertifizierten Corona-Tests Abhilfe schaffen.

Wien kämpft derzeit täglich mit mehreren Hundert Covid-19-Neuinfektionen. Das Wiener Unternehmen „DeliveryTest“ sieht nicht zuletzt deswegen auch eine wachsende Nachfrage nach Corona-Tests, aber noch kein ausreichendes Angebot.

Test in zwei bis drei Stunden da

Das Startup ist seit wenigen Wochen online und ermöglicht es Kunden, per Mausklick einen PCR-Test (Gurgeltest) zu bestellen. Der Test wird dannMontag bis Sonntag von 8 bis 18 Uhr innerhalb von zwei bis drei Stunden angeliefert. Sofern man Montag bis Freitag zwischen acht und 13 Uhr bzw. Samstag von acht bis elf Uhr bestellt, kommt das Ergebnis noch am selben Tag, andernfalls am nächsten Werktag. Der Preis dafür ist 149 Euro.

DeliveryTest: In zehn Stunden ein Ergebnis

So funktioniert’s: Ein Veloce-Kurier bringt den Test zum Kunden (amtlicher Lichtbildausweis benötigt), dieser gurgelt und gibt die Probe wieder ab. Danach wird sie in einem Labor ausgewertet. Die Testperson erfährt innerhalb von zehn Stunden ab Bestellung das Ergebnis. Das Startup arbeitet dabei sehr eng mit dem Labor DNA Confidence zusammen, das den Befund explizit nur an den Kunden überstellt. DeliveryTest erhält hierzu keine Daten.

Behördlich anerkannt

Die Übermittlung eines negativen oder positiven Befundes erfolgt per E-Mail. In Ausnahmefällen kann der Nachweis eines positiven Testergebnisses außerdem auch telefonisch vom Partnerlabor übermittelt werden. Der negative Befund wird laut Startup von den Behörden anerkannt und entspreche höchsten medizinischen Standards. Für Auslandsreisepläne wird dennoch geraten, mögliche lokale Einschränkungen zu überprüfen.

Sollte das Labor zu einem positives Testergebnis gelangen, so ergeht eine Meldung automatisch an das Epidemiologische Meldezentrum. Anschließend nimmt die zuständige Behörde Kontakt mit der Testperson auf.

DeliveryTest-Gründer: Hohe Nachfrage nach Tests

„Durch die Zusammenarbeit mit dem schnellsten PCR-Labor in Wien werden Ergebnisse konkurrenzlos schnell geliefert, ohne das Haus verlassen zu müssen. Das bedeutet auch, dass der Kunde niemanden in seinem Umfeld gefährden muss“, sagt Founder Marc Vesely, der das Unternehmen gemeinsam mit Jim Lefèbre gegründet hat und eine hohe Nachfrage nach schnellen zertifizierten Tests, abseits der öffentlich Hand, sieht.: „DeliveryTest richtet sich an alle, die mangels Symptome oder K1-Status keine staatliche-geförderten Tests beanspruchen können und trotzdem ein Testergebnis brauchen. So wie Berufspendler, Menschen, die auf Nummer sicher oder einfach die Großeltern besuchen gehen wollen.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

DeliveryTest: Wiener Startup sorgt für Corona-Testergebnis in 10 Stunden ab Online-Bestellung

  • Das Wiener Unternehmen „DeliveryTest“ sieht eine wachsende Nachfrage nach Corona-Tests, aber noch kein ausreichendes Angebot.
  • Der Test wird dann innerhalb von zwei bis drei Stunden angeliefert, sofern man Montag bis Freitag zwischen acht und 13 Uhr bzw. Samstag von acht bis elf Uhr bestellt.
  • Die Testperson erfährt innerhalb von zehn Stunden seit der Bestellung das Ergebnis.
  • In Ausnahmefällen kann der Nachweis eines positiven Testergebnisses außerdem auch telefonisch vom Partnerlabor übermittelt werden.
  • Der negative Befund wird dem Unternehmen nach von den Behörden anerkannt und entspreche höchsten medizinischen Standards.
  • Sollte das Labor zu einem positives Testergebnis gelangen, so ergeht eine Meldung automatisch an das Epidemiologische Meldezentrum.

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