26.11.2020

DeliveryTest: Wiener Startup sorgt für Corona-Testergebnis in 10 Stunden ab Online-Bestellung

Das Wiener Startup DeliveryTest der beiden Gründer Marc Vesely und Jim Lefèbre verspricht ein Corona-Testergebnis nach zehn Stunden. Damit soll die steigende Nachfrage nach schnellen Tests adressiert werden.
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(c) DeliveryTest - Marc Vesely und Jim Lefèbre wollen mit ihrem Startup DeliveryTest der steigenden Nachfrage nach schnellen zertifizierten Corona-Tests Abhilfe schaffen.

Wien kämpft derzeit täglich mit mehreren Hundert Covid-19-Neuinfektionen. Das Wiener Unternehmen „DeliveryTest“ sieht nicht zuletzt deswegen auch eine wachsende Nachfrage nach Corona-Tests, aber noch kein ausreichendes Angebot.

Test in zwei bis drei Stunden da

Das Startup ist seit wenigen Wochen online und ermöglicht es Kunden, per Mausklick einen PCR-Test (Gurgeltest) zu bestellen. Der Test wird dannMontag bis Sonntag von 8 bis 18 Uhr innerhalb von zwei bis drei Stunden angeliefert. Sofern man Montag bis Freitag zwischen acht und 13 Uhr bzw. Samstag von acht bis elf Uhr bestellt, kommt das Ergebnis noch am selben Tag, andernfalls am nächsten Werktag. Der Preis dafür ist 149 Euro.

DeliveryTest: In zehn Stunden ein Ergebnis

So funktioniert’s: Ein Veloce-Kurier bringt den Test zum Kunden (amtlicher Lichtbildausweis benötigt), dieser gurgelt und gibt die Probe wieder ab. Danach wird sie in einem Labor ausgewertet. Die Testperson erfährt innerhalb von zehn Stunden ab Bestellung das Ergebnis. Das Startup arbeitet dabei sehr eng mit dem Labor DNA Confidence zusammen, das den Befund explizit nur an den Kunden überstellt. DeliveryTest erhält hierzu keine Daten.

Behördlich anerkannt

Die Übermittlung eines negativen oder positiven Befundes erfolgt per E-Mail. In Ausnahmefällen kann der Nachweis eines positiven Testergebnisses außerdem auch telefonisch vom Partnerlabor übermittelt werden. Der negative Befund wird laut Startup von den Behörden anerkannt und entspreche höchsten medizinischen Standards. Für Auslandsreisepläne wird dennoch geraten, mögliche lokale Einschränkungen zu überprüfen.

Sollte das Labor zu einem positives Testergebnis gelangen, so ergeht eine Meldung automatisch an das Epidemiologische Meldezentrum. Anschließend nimmt die zuständige Behörde Kontakt mit der Testperson auf.

DeliveryTest-Gründer: Hohe Nachfrage nach Tests

„Durch die Zusammenarbeit mit dem schnellsten PCR-Labor in Wien werden Ergebnisse konkurrenzlos schnell geliefert, ohne das Haus verlassen zu müssen. Das bedeutet auch, dass der Kunde niemanden in seinem Umfeld gefährden muss“, sagt Founder Marc Vesely, der das Unternehmen gemeinsam mit Jim Lefèbre gegründet hat und eine hohe Nachfrage nach schnellen zertifizierten Tests, abseits der öffentlich Hand, sieht.: „DeliveryTest richtet sich an alle, die mangels Symptome oder K1-Status keine staatliche-geförderten Tests beanspruchen können und trotzdem ein Testergebnis brauchen. So wie Berufspendler, Menschen, die auf Nummer sicher oder einfach die Großeltern besuchen gehen wollen.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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AI Summaries

DeliveryTest: Wiener Startup sorgt für Corona-Testergebnis in 10 Stunden ab Online-Bestellung

  • Das Wiener Unternehmen „DeliveryTest“ sieht eine wachsende Nachfrage nach Corona-Tests, aber noch kein ausreichendes Angebot.
  • Der Test wird dann innerhalb von zwei bis drei Stunden angeliefert, sofern man Montag bis Freitag zwischen acht und 13 Uhr bzw. Samstag von acht bis elf Uhr bestellt.
  • Die Testperson erfährt innerhalb von zehn Stunden seit der Bestellung das Ergebnis.
  • In Ausnahmefällen kann der Nachweis eines positiven Testergebnisses außerdem auch telefonisch vom Partnerlabor übermittelt werden.
  • Der negative Befund wird dem Unternehmen nach von den Behörden anerkannt und entspreche höchsten medizinischen Standards.
  • Sollte das Labor zu einem positives Testergebnis gelangen, so ergeht eine Meldung automatisch an das Epidemiologische Meldezentrum.

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