11.06.2026
SCHEIDUNG

„Dein Mann oder deine Frau kann heimlich einen Teil deines Startups besitzen“

So beginnt Investorin Laura Raggl ihren neuesten LinkedIn-Post. Und öffnet damit ein heikles Thema der Startup-Welt.
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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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© Wiener Börse/Nik Pichler

Der direct market plus der Wiener Börse ist nach Genehmigung durch die Finanzmarktaufsicht FMA seit 1. Juli 2026 offiziell als EU-KMU-Wachstumsmarkt registriert. Rechtliche Grundlage ist die nationale Umsetzung des EU Listing Act.

Für Unternehmen bedeutet das laut Wiener Börse konkret: Ausnahmen von der Prospekterstellung bei Kapitalerhöhungen sowie ein reduzierter Prospektumfang, wenn später ein Aufstieg in den prime market oder standard market (amtlicher Handel) erfolgt. In der Praxis dürfte das vor allem eines bedeuten: weniger bürokratischer Aufwand und geringere Rechtskosten beim Kapitalmarktzugang.

Zielgruppe: Klein- und Mittelbetriebe

Der direct market plus richtet sich an Klein- und Mittelbetriebe sowie Wachstumsunternehmen, die einen kosteneffizienten Einstieg in den Kapitalmarkt suchen. Als Segment des börsenregulierten Vienna MTF soll er Unternehmen ermöglichen, ihre Aktien handelbar zu machen, Kapitalmarkterfahrung aufzubauen und die Basis für weitere Finanzierungsschritte zu legen. Aktuell sind elf Unternehmen im direct market plus gelistet, darunter etwa das Welser Scaleup Reploid (brutkasten berichtete).

Schon vor der EU-Registrierung gefragt

Nicht nur in diesem Segment gab es schon vor der heutigen Registrierung Zulauf, wie das aktuelle IPO-Barometer von EY zeigt: Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die Wiener Börse mit Emerald Horizon AG, FIT GROUP AG und K2G Holding AG drei Neuzugänge, noch vor Inkrafttreten der neuen EU-Erleichterungen.

Emerald Horizon AG wurde in den Amtlichen Handel einbezogen, FIT GROUP AG nutzte den direct market plus, K2G Holding AG das Segment direct market. Größere internationale Sichtbarkeit erreichte im Juni zudem der in Tirol gegründete Gasmotorenhersteller Innio mit seinem Börsendebüt an der US-Technologiebörse Nasdaq.

Weltweit weniger, aber deutlich größere Börsengänge

Erfreuliche Entwicklungen verzeichnete zuletzt auch der ATX und überschritt im zweiten Quartal inklusive Dividenden erstmals die Marke von 16.000 Punkten. International ging die Zahl der Börsengänge im ersten Halbjahr laut EY allerdings um zwölf Prozent auf 483 zurück. Das Emissionsvolumen stieg dagegen massiv um 201 Prozent auf 186,8 Milliarden US-Dollar.

Haupttreiber war der Börsengang von SpaceX, der mit 86,2 Milliarden US-Dollar laut EY als größter IPO aller Zeiten gilt. „Die geopolitischen Spannungen und Unsicherheiten des ersten Halbjahres haben viele Börsenkandidaten zur Zurückhaltung veranlasst. Umso bemerkenswerter ist, wie widerstandsfähig sich die Kapitalmärkte gezeigt haben“, kommentiert Martina Geisler, Leiterin IPO und Partnerin bei EY Österreich.

Für den weiteren Jahresverlauf rechnet Geisler mit kurzen, selektiven IPO-Fenstern: Im Fokus der Investor:innen stünden laut Geisler Unternehmen, die Nachfrage nach KI-Anwendungen, Dateninfrastruktur, Energieversorgung, Halbleitern, Verteidigung oder kritischer Infrastruktur bereits in belastbare Umsätze und Margen übersetzen können. Für heimische Unternehmen mit Börsenambitionen dürfte der direct market plus ab heute ein administrativ leichterer erster Schritt in Richtung Kapitalmarkt sein.

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