11.06.2026
SCHEIDUNG

„Dein Mann oder deine Frau kann heimlich einen Teil deines Startups besitzen“

So beginnt Investorin Laura Raggl ihren neuesten LinkedIn-Post. Und öffnet damit ein heikles Thema der Startup-Welt.
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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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Vl.: Albert Schmidbauer, Philip Pauer und Laurenz Hoffmann | (c) Biogena / Reploid / Alimentastic
v.l.: Albert Schmidbauer, Philip Pauer und Laurenz Hoffmann | © Biogena / Reploid / Alimentastic

Das Welser Insektenzucht-Scaleup Reploid bleibt weiterhin voll auf Wachstumskurs. Erst vor wenigen Tagen berichtete brutkasten über aktuelle Geschäftszahlen und Nordamerika-Expansionspläne. Nun verkündete das Unternehmen eine Beteiligung über 25,5 Prozent am Salzburger Food-Vertriebsspezialisten Alimentastic. Dabei bestehe die Option auf eine Aufstockung auf 51 Prozent in den kommenden drei Jahren. Spannend: Bereits seit März ist laut Firmenbuch die Addendum Holding von Reploid-Gründer Philip Pauer mit 25,5 Prozent an Alimentastic beteiligt. Somit befinden sich bereits jetzt 51 Prozent der Anteile in seiner Einflusssphäre.

Alimentastic als „Brückenbauer“ für Food-Unternehmen

Die Anteile übernahm Reploid von der Akira Management Holding von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer, die nun noch 26 Prozent hält. Der Salzburger Nahrungsergänzungsmittel-Spezialist ist bekanntlich bei mehreren heimischen Food-Startups beteiligt und baute die Marke Alimentastic in den vergangenen Jahren unter anderem auch für diese Portfolio-Unternehmen auf. Das Unternehmen versteht sich als „Brückenbauer zwischen den Herstellern von Produkten auf der einen Seite und dem Lebensmittelhandel, dem Fachhandel und dem Großhandel auf der anderen Seite“. Dabei übernehme man die komplette Wertschöpfungskette von der Produktentwicklung zur Markteinführung über Distribution und Logistik bis hin zu Marketing- und Vertriebsstrategien, heißt es in einer Aussendung.

Reploid setzt auch auf Consumer Brands

Reploid wiederum betreibt neben seinem B2B-Geschäft mit dem Aufbau von Insektenzuchtanlagen ebenfalls zwei Consumer Brands – die Hundefutter-Marke „Schnauze & Co“ und die Edelpilz-Marke „Vitus Vitality“. Für diese und weitere geplante Marken soll Alimentastic nun den Vertrieb übernehmen. Mastermind soll dabei Geschäftsführer und Eigentümer der verbleibenden 23 Prozent, Laurenz Hoffmann, bleiben. Er steht nach Führungspositionen bei Hofer, Aldi Süd und Kaufland und dem CEO-Posten der Restaurant-Kette dean&david seit 2023 an der Spitze von Alimentastic.

Er wolle nun den Wachstumskurs von Reploid marketingseitig unterstützen und die Produkte „vertriebsgerecht positionieren“, kommentiert Hoffmann. Und Reploid-CEO Pauer erklärt: „Mit unserer Beteiligung an Alimentastic erhalten wir sowohl einen stärkeren Zugang zum Einzelhandel als auch wertvolles Markt-Knowhow. Mit Laurenz Hoffmann verantwortet ein erfahrener Manager im Bereich Fast Moving Consumer Goods das gruppenweite Marketing und die Vertriebsaktivitäten von Konsumprodukten.“

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