11.06.2026
SCHEIDUNG

„Dein Mann oder deine Frau kann heimlich einen Teil deines Startups besitzen“

So beginnt Investorin Laura Raggl ihren neuesten LinkedIn-Post. Und öffnet damit ein heikles Thema der Startup-Welt.
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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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Carina Roth ist ab sofort Partnerin bei Fund F. (c) brutkasten

Vor rund zwei Jahren ist Carina Roth als Investment Managerin bei Fund F eingestiegen (brutkasten berichtete). Nun folgt der nächste Schritt. Die ehemalige „Forbes 30 Under 30“-Unternehmerin ist ab sofort Partnerin beim Fonds. Bekannt als Co-Founderin des Startups WisR, bringt Roth auch Erfahrungen als Gründerin mit.

„Als Gründerin habe ich selbst erlebt, welchen Unterschied die richtigen Investor:innen in den ersten Jahren machen können. Dieser Perspektivwechsel – von der Gründerin zur Investorin – hat meinen Glauben daran nur noch verstärkt, wie wichtig es ist, ambitionierte Gründerinnen früh zu unterstützen. Ich freue mich sehr darauf, Fund F als Partnerin in der nächsten Wachstumsphase mitzugestalten und gemeinsam mit unserem Team die nächste Generation europäischer Technologieunternehmen aufzubauen“, sagt Carina Roth, Partnerin bei Fund F.

Erweiterung des Partner:innenkreises

Roth wird niemanden ersetzen, sondern Fund F erweitert laut eigenen Angaben den Partner:innenkreis. Das sechsköpfige Team verwaltet einen Fonds mit einem 28-Mio.-Euro-Volumen. Seit ihrem Einstieg bei Fund F verantwortet Carina Roth mehrere Investments, darunter The Blue Box, Uplift360, Heim Health und AI-BOB, und begleitet Gründer:innen bis über das Investment hinaus.

„Carina hat in den vergangenen Jahren eindrucksvoll bewiesen, dass sie außergewöhnliche Gründer:innen erkennt, starke Investmententscheidungen trifft und Unternehmen mit großer Überzeugung begleitet. Gleichzeitig bringt sie durch ihre eigene Gründungserfahrung ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen von Unternehmer:innen mit. Ihre Ernennung zur Partnerin ist deshalb ein logischer und wichtiger Schritt – sowohl für Carina als auch für die Weiterentwicklung von Fund F“, sagen Lisa-Marie Fassl und Nina Wöss, General Partners bei Fund F.

Gründerin von WisR

Roth ist in der Szene vor allem durch die Gründung ihres Startups WisR 2017 bekannt geworden. Die Jobplattform für Senior-Talente wurde vier Jahre später liquidiert. Über den Zusammenbruch von WisR sprach die Co-Founderin im brutkasten-Interview.

Nach ihrer Zeit als Startup-Founderin sammelte Roth Investment-Erfahrung bei Calm/Storm Ventures, wo sie in Frühphasenunternehmen in Europa und den USA investierte, bevor sie zu Fund F wechselte.

Female-led-Ansatz

Mit einem Volumen von 28 Millionen Euro investiert Fund F gezielt in europäische Pre-Seed- und Seed-Unternehmen, die mindestens eine Gründerin im Team aufweisen. Dabei unterstützt der Fonds derzeit 26 Startups finanziell und begleitet sie auch operativ und mit einem weitreichenden Netzwerk auf ihrem Wachstumskurs. Mit der Erweiterung des Partner:innenkreises unterstreicht Fund F nach eigenen Angaben seinen Anspruch, langfristig einen der führenden europäischen Frühphasenfonds für technologiegetriebene Startups mit diversen Gründungsteams aufzubauen.

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