11.06.2026
SCHEIDUNG

„Dein Mann oder deine Frau kann heimlich einen Teil deines Startups besitzen“

So beginnt Investorin Laura Raggl ihren neuesten LinkedIn-Post. Und öffnet damit ein heikles Thema der Startup-Welt.
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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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Die Atira-Co-Founder Florian Diegruber und August DuMont Schütte | (c) Atira
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Vertriebsprozesse von Industrieunternehmen sind komplex: Zwischen CRM (Customer-Relationship-Management) und ERP (Enterprise-Resource-Planning) müssen Sales Engineers, Rechtsabteilungen, technisches Fachpersonal und das Commercial Team zusammenarbeiten, zahlreiche Seiten an Spezifikationen sichten und individuelle Unterlagen erstellen, bevor ein Angebot eingereicht werden kann. Die übliche manuelle Angebotslegung dauert daher oft Wochen bis Monate. Eine Automatisierung durch KI liegt also auf der Hand, ist aber alles andere als trivial.

Einzelnes System reicht nicht

„Das Sales-Engineering ist einer der umfangreichsten Workflows in der industriellen Fertigung, der mit Software bisher nie wirklich automatisiert wurde. Derzeit ist betriebskritisches Fachwissen auf Mitarbeiter:innen, Dokumente und nicht miteinander vernetzte Systeme verteilt“, sagt Florian Diegruber, CEO und Co-Founder des Münchner KI-Unternehmens Atira, das das Problem mit seiner Plattform lösen will. Diegruber war zuvor bei Palantir, sein Co-Founder August DuMont Schütte bei Google.

„Die gängige Annahme ist, dass ein einzelnes System diese Herausforderung lösen kann – mit echtem Umsatzeffekt für alle Kunden. Doch das Wissen, das tatsächlich zum Erfolg eines Deals führt, stammt aus der eigenen Angebotshistorie des Unternehmens, einem Gedächtnis, das mit jedem Projekt wächst“, erklärt Benjamin Erhart, General Partner in das Münchner VC UVC Partners. Dieser investierte nun zum wiederholten Mal beim Münchner KI-Unternehmen.

Orchestriertes Multi-KI-Agentensystem als Lösung

Das Unternehmen setzt dabei auf ein Multi-KI-Agentensystem, das Industrieunternehmen End-to-End vom Screening eingehender Anfragen über die Lösungskonfiguration bis zur Erstellung technischer und kommerzieller Angebotsinhalte unterstützen soll. 2025 am Markt gestartet, betreut man aktuell 15 Kunden, darunter nach eigenen Angaben „globale Konzerne mit mehr als einer Milliarde US-Dollar Jahresumsatz“. In ersten Projekten sei die Zeit für den Gesamtprozess um 80 Prozent reduziert worden, heißt es von Atira.

Nun schloss das Unternehmen seine Seed-Finanzierungsrunde über 15 Millionen US-Dollar ab. Den Lead übernahm dabei der US-VC Accel. Auch der Münchner Risikokapitalgeber UVC Partners, der sich in der Pre-Seed-Runde über 2,5 Millionen US-Dollar bereits beteiligt hatte, war wieder dabei. Hinzu kamen die Beteiligungsgesellschaften Fortino und Booom sowie die Einzelinvestor:innen Ann-Kristin Achleitner, Whirlpool-CEO Marc Bitzer, Markus Flik und Celonis-Co-Founder und Co-CEO Bastian Nominacher.

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