16.07.2020

Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag das 2016 beschlossene Abkommen namens "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA gekippt. Damit folgte das Gericht einer Beschwerde des Datenschützers Max Schrems. Facebook darf Daten europäischer User nicht in die USA übermitteln.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ zwischen der EU und den USA aufgehoben. Dafür verantwortlich war unter anderem eine Beschwerde des österreichischen Datenschutz-Aktivisten, der sich seit Jahren für einen stärkeren Datenschutz in Europa einsetzt.

„USA müssen Überwachungsgesetze ändern“

„Ich freue mich sehr über das Urteil. Es scheint, dass der Gerichtshof uns in allen Aspekten gefolgt ist. Dies ist ein schwerer Schlag für den irischen DPC (Anm.: Leiter der nationalen Datenschutzbehörde in Irland) und Facebook. Es ist klar, dass die USA ihre Überwachungsgesetze ernsthaft ändern müssen, wenn US-Unternehmen weiterhin eine wichtige Rolle auf dem EU-Markt spielen wollen“, so Schrems in einer ersten Reaktion.

Dem Gerichtshof war klar, dass die weitreichenden US-Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen. Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf „US-Personen“, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA. Da es keine Möglichkeit gibt, herauszufinden, welche Unternehmen überwacht werden, haben die Menschen auch keine Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. Der EuGH stellte fest, dass dies das „Wesen“ bestimmter EU-Grundrechte verletzt.

„Der Gerichtshof hat zum zweiten Mal klargestellt, dass es einen Konflikt zwischen dem EU-Datenschutzrecht und dem US-Überwachungsrecht gibt. Da die EU ihre Grundrechte nicht ändern wird, um der NSA zu gefallen, besteht die einzige Möglichkeit, diesen Konflikt zu überwinden, darin, dass die USA solide Datenschutzrechte für alle Menschen – einschließlich Ausländer – einführen. Die Überwachungsreform wird dadurch für die Geschäftsinteressen des Silicon Valley von entscheidender Bedeutung“, so Schrems weiter.

Gesetz im Drittland prüfen

Wie die Datenschutz-Plattform noyb.eu weiter schreibt, habe sich der Gerichtshof auch der Ansicht von Herrn Schrems angeschlossen, dass EU-Unternehmen und Nicht-EU-Empfänger von Daten in einem ersten Schritt das Gesetz im jeweiligen Drittland überprüfen müssen.

Laut Datenschutz-Grundverordnung: Datenflüsse weiterhin legal

Wichtig: Trotz des Urteils können weiterhin nach Artikel 49 der DSGVO absolut „notwendige“ Datenflüsse weitergegeben werden. Jede Situation, in der Benutzer möchten, dass ihre Daten ins Ausland fließen, ist weiterhin legal, da dies auf der Einwilligung des Benutzers beruht, die jederzeit zurückgezogen werden kann. Ebenso erlaubt das Gesetz Datenflüsse bei Bereichen, in denen es um die Erfüllung eines Vertrags geht. Dies sei eine solide Grundlage für die meisten Rechtsgeschäfte mit den USA.

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Das Founder-Team von hello again rund um Franz Tretter (2.v.l.) | (c) hello again
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Mehr als 1.000 Unternehmenskunden mit insgesamt rund 18 Millionen App-User:innen – da steht hello again mit seinem Loyalty-App-Angebot aktuell. Zu den Kunden des Scaleups mit Sitz in Leonding neben Linz zählen große Ketten wie Müller, Deichmann, Klipp, L’Osteria oder Vamed Vitality World ebenso wie zahlreiche kleinere Ketten und Betriebe, wie etwa Leberkas-Pepi.

Im Mittelstand sei man im DACH-Raum Marktführer, sagt Gründer und CEO Franz Tretter gegenüber brutkasten. In der Region liegt bislang auch der klare geografische Fokus. „Wir haben zwar Kunden in 25 Ländern, aber keine Verkaufsteams vor Ort“, erklärt Tretter. Dazu gekommen sei es hauptsächlich über Weiterempfehlung, über Kunden die in weiteren Märkten aktiv sind oder etwa im Fall Südtirols über die kulturelle Nähe.

„Mont Blanc“, noch nicht „Mount Everest“

Doch nun stehen weitere Expansionsschritte bevor. „Wir wollen die Nummer 1 in Europa werden“, so Tretter selbstbewusst. Dafür nahm hello again nun eine größere Summe Kapital auf. Die Münchner Beteiligungsgesellschaft Emeram steigt mit einem nicht konkret bezifferten achtstelligen Betrag ein. Es sei ein „mittlerer“ achtstelliger Betrag, präzisiert Tretter auf brutkasten-Rückfrage. Das Gründer-Team behalte dabei die Mehrheit und bleibe „im Driver-Seat“.

Dabei habe man mehrere konkrete Angebote gehabt und sich letztlich für die Münchner Gesellschaft entschieden: „Es ist der absolute best case“, so der Gründer. „Das ist schon Oberliga. Es fühlt sich an, als hätten wir den Mount Everest bestiegen“, sagt Tretter, um sich gleich selbst auszubessern: „Oder besser den Mont Blanc. Weil fertig sind wir noch lange nicht, es warten noch viele höhere Gipfel.“ Und schließlich sei ihm in den vergangenen Jahren als Unternehmer auch eines immer mehr bewusst geworden: „Der Weg ist das Ziel.“

Spanien oder Polen als nächster Markt

Und dieser Weg soll nun in weitere europäische Fokusmärkte führen. Konkret teste man aktuell bereits die Märkte Polen und Spanien, um die nächsten großen Schritte auszuloten. Tretter betont aber: „Der DACH-Raum bleibt noch unser größter Wachstumsmarkt. Es gibt noch sehr viel Potenzial.“ Schließlich kommen etwa vier der aktuell rund 18 Millionen App-User:innen aus dem Heimatmarkt Österreich. Entsprechend viel ist im mittlerweile wichtigsten Markt Deutschland noch zu holen.

Die geografische Expansion ist aber nicht die einzige aktuelle Entwicklung. So arbeite man etwa seit Kurzem mit netzwerkübergreifenden Prämien. „Es bekommt also zum Beispiel ein Leberkas-Pepi-Kunde einen Benefit bei Sky angeboten. Das ist ein riesiger Reichweiten-Vorteil“, erklärt Tretter.

Ein weiteres Thema, auf das man stark setze, sei Individualisierung durch KI. „Wir können auf Basis anonymisierter Daten zielgenaue personalisierte Angebote verschicken. Die User bekommen Benefits, die genau gerade relevant für sie sind. Das steigert den Umsatz nachweislich um acht Prozent“, sagt der Gründer. Denn diese Personalisierung sei auch eine „absolute Konsumentenerwartung“.

„Wir waren immer bodenständig“

Der Plan steht also. Das Mindset soll dabei das bewährte bleiben. „Wir waren immer bodenständig. Aber die Dampflok rollt und fährt und fährt“, sagt Tretter. Getreu dem zuvor erwähnten Motto – „der Weg ist das Ziel“ – soll es auch weitergehen. „Wird morgen alles einfacher?“, fragt Tretter in den Raum. „Nein, die nächsten Challenges kommen und wir werden gemeinsam weiter wachsen. Nicht nur das Unternehmen sondern auch die Mitarbeiter.“

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AI Summaries

Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

  • Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ aufgehoben.
  • Dem Gerichtshof war klar, dass die weitreichenden US-Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen.
  • Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf „US-Personen“, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA.
  • Der EuGH stellte fest, dass dies das „Wesen“ bestimmter EU-Grundrechte verletzt.
  • Wichtig: Trotz des Urteils können weiterhin nach Artikel 49 der DSGVO absolut „notwendige“ Datenflüsse weitergegeben werden.

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