16.07.2020

Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag das 2016 beschlossene Abkommen namens "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA gekippt. Damit folgte das Gericht einer Beschwerde des Datenschützers Max Schrems. Facebook darf Daten europäischer User nicht in die USA übermitteln.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ zwischen der EU und den USA aufgehoben. Dafür verantwortlich war unter anderem eine Beschwerde des österreichischen Datenschutz-Aktivisten, der sich seit Jahren für einen stärkeren Datenschutz in Europa einsetzt.

„USA müssen Überwachungsgesetze ändern“

„Ich freue mich sehr über das Urteil. Es scheint, dass der Gerichtshof uns in allen Aspekten gefolgt ist. Dies ist ein schwerer Schlag für den irischen DPC (Anm.: Leiter der nationalen Datenschutzbehörde in Irland) und Facebook. Es ist klar, dass die USA ihre Überwachungsgesetze ernsthaft ändern müssen, wenn US-Unternehmen weiterhin eine wichtige Rolle auf dem EU-Markt spielen wollen“, so Schrems in einer ersten Reaktion.

Dem Gerichtshof war klar, dass die weitreichenden US-Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen. Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf „US-Personen“, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA. Da es keine Möglichkeit gibt, herauszufinden, welche Unternehmen überwacht werden, haben die Menschen auch keine Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. Der EuGH stellte fest, dass dies das „Wesen“ bestimmter EU-Grundrechte verletzt.

„Der Gerichtshof hat zum zweiten Mal klargestellt, dass es einen Konflikt zwischen dem EU-Datenschutzrecht und dem US-Überwachungsrecht gibt. Da die EU ihre Grundrechte nicht ändern wird, um der NSA zu gefallen, besteht die einzige Möglichkeit, diesen Konflikt zu überwinden, darin, dass die USA solide Datenschutzrechte für alle Menschen – einschließlich Ausländer – einführen. Die Überwachungsreform wird dadurch für die Geschäftsinteressen des Silicon Valley von entscheidender Bedeutung“, so Schrems weiter.

Gesetz im Drittland prüfen

Wie die Datenschutz-Plattform noyb.eu weiter schreibt, habe sich der Gerichtshof auch der Ansicht von Herrn Schrems angeschlossen, dass EU-Unternehmen und Nicht-EU-Empfänger von Daten in einem ersten Schritt das Gesetz im jeweiligen Drittland überprüfen müssen.

Laut Datenschutz-Grundverordnung: Datenflüsse weiterhin legal

Wichtig: Trotz des Urteils können weiterhin nach Artikel 49 der DSGVO absolut „notwendige“ Datenflüsse weitergegeben werden. Jede Situation, in der Benutzer möchten, dass ihre Daten ins Ausland fließen, ist weiterhin legal, da dies auf der Einwilligung des Benutzers beruht, die jederzeit zurückgezogen werden kann. Ebenso erlaubt das Gesetz Datenflüsse bei Bereichen, in denen es um die Erfüllung eines Vertrags geht. Dies sei eine solide Grundlage für die meisten Rechtsgeschäfte mit den USA.

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Das Gate-Space-Kernteam | (c) Gate Space
Das Gate-Space-Kernteam | (c) Gate Space

Großprojekte für ESA und das österreichische Verteidigungsministerium, eine eigene Test-Zentrale für Weltraummissionen und Österreichs bislang einziger Astronaut als Investor. Das 2022 gegründete TU-Wien-Spinoff Gate Space, das seinen Hauptsitz bereits vor Jahren nach San Francisco verlegte, aber operativ von Schwechat und Wien aus arbeitet, sorgte schon oft für brutkasten-Schlagzeilen.

Das Projekt „Beaconsat“ wird für ESA und Verteidigungsministerium umgesetzt | (c) Gate Space

Das Startup entwickelt Satelliten-Bauteile, etwa Antriebe. Die Technologien ermöglichen laut Unternehmen, Manöver wie agile Orbitwechsel, sichere Kollisionsvermeidung, präzise Andockmanöver und kontrollierte Entsorgung und sollen dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Lebensdauer von Satelliten signifikant zu erhöhen.

„Position als führender Anbieter für Mobilität und Infrastruktur im Weltraum weiter ausbauen“

Schon bislang waren laut Unternehmensangaben mehr als zehn Millionen Euro Kapital in Gate Space geflossen (brutkasten berichtete). Nun sicherte sich das Startup eine weitere große Finanzierung. Über das EIC Accelerator Programm der Europäischen Kommission holt man sich insgesamt 6,3 Millionen Euro. Das Kapital teilt sich auf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss des European Innovation Council (EIC) und ein Eigenkapital-Investment durch die Europäische Investmentbank (EIB) auf.

Das Geld soll nun eingesetzt werden, um die Industrialisierung der patentierten Technologie voranzutreiben, Produktionskapazitäten auszubauen und die internationale Marktposition weiter „offensiv“ zu stärken. „Diese Förderung ist eine außergewöhnliche Bestätigung unserer Technologie, unseres Teams und unserer Vision. Sie ermöglicht es uns, unsere Wachstumsstrategie deutlich zu beschleunigen und unsere Position als führender Anbieter für Mobilität und Infrastruktur im Weltraum weiter auszubauen“, kommentiert CEO und Mitgründer Moritz Novak.

Selektives Förderprogramm

Der EIC Accelerator zähle zu den selektivsten Förder- und Investitionsprogrammen für Deep-Tech-Unternehmen weltweit, betont man bei Gate Space. In der letzten Förderrunde seien lediglich rund sechs Prozent der Bewerbungen für eine Finanzierung ausgewählt worden. Das Scaleup sei dabei das einzige österreichische Unternehmen sowie das einzige Unternehmen aus den Bereichen Raumfahrt, Aerospace und Verteidigung, das in der aktuellen Förderrunde dabei ist.

Gate Space betreibt eine eigene Testzentrale | (c) Gate Space

Der mehrstufige Auswahlprozess umfasst die Begutachtung durch unabhängige Experten, eine umfassende technische, kommerzielle und finanzielle Due-Diligence-Prüfung und ein abschließendes Investment-Pitching vor einer internationalen Jury aus Investoren, Unternehmer:innen und Technologieexperten.

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AI Summaries

Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

  • Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ aufgehoben.
  • Dem Gerichtshof war klar, dass die weitreichenden US-Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen.
  • Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf „US-Personen“, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA.
  • Der EuGH stellte fest, dass dies das „Wesen“ bestimmter EU-Grundrechte verletzt.
  • Wichtig: Trotz des Urteils können weiterhin nach Artikel 49 der DSGVO absolut „notwendige“ Datenflüsse weitergegeben werden.

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