16.07.2020

Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag das 2016 beschlossene Abkommen namens "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA gekippt. Damit folgte das Gericht einer Beschwerde des Datenschützers Max Schrems. Facebook darf Daten europäischer User nicht in die USA übermitteln.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ zwischen der EU und den USA aufgehoben. Dafür verantwortlich war unter anderem eine Beschwerde des österreichischen Datenschutz-Aktivisten, der sich seit Jahren für einen stärkeren Datenschutz in Europa einsetzt.

„USA müssen Überwachungsgesetze ändern“

„Ich freue mich sehr über das Urteil. Es scheint, dass der Gerichtshof uns in allen Aspekten gefolgt ist. Dies ist ein schwerer Schlag für den irischen DPC (Anm.: Leiter der nationalen Datenschutzbehörde in Irland) und Facebook. Es ist klar, dass die USA ihre Überwachungsgesetze ernsthaft ändern müssen, wenn US-Unternehmen weiterhin eine wichtige Rolle auf dem EU-Markt spielen wollen“, so Schrems in einer ersten Reaktion.

Dem Gerichtshof war klar, dass die weitreichenden US-Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen. Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf „US-Personen“, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA. Da es keine Möglichkeit gibt, herauszufinden, welche Unternehmen überwacht werden, haben die Menschen auch keine Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. Der EuGH stellte fest, dass dies das „Wesen“ bestimmter EU-Grundrechte verletzt.

„Der Gerichtshof hat zum zweiten Mal klargestellt, dass es einen Konflikt zwischen dem EU-Datenschutzrecht und dem US-Überwachungsrecht gibt. Da die EU ihre Grundrechte nicht ändern wird, um der NSA zu gefallen, besteht die einzige Möglichkeit, diesen Konflikt zu überwinden, darin, dass die USA solide Datenschutzrechte für alle Menschen – einschließlich Ausländer – einführen. Die Überwachungsreform wird dadurch für die Geschäftsinteressen des Silicon Valley von entscheidender Bedeutung“, so Schrems weiter.

Gesetz im Drittland prüfen

Wie die Datenschutz-Plattform noyb.eu weiter schreibt, habe sich der Gerichtshof auch der Ansicht von Herrn Schrems angeschlossen, dass EU-Unternehmen und Nicht-EU-Empfänger von Daten in einem ersten Schritt das Gesetz im jeweiligen Drittland überprüfen müssen.

Laut Datenschutz-Grundverordnung: Datenflüsse weiterhin legal

Wichtig: Trotz des Urteils können weiterhin nach Artikel 49 der DSGVO absolut „notwendige“ Datenflüsse weitergegeben werden. Jede Situation, in der Benutzer möchten, dass ihre Daten ins Ausland fließen, ist weiterhin legal, da dies auf der Einwilligung des Benutzers beruht, die jederzeit zurückgezogen werden kann. Ebenso erlaubt das Gesetz Datenflüsse bei Bereichen, in denen es um die Erfüllung eines Vertrags geht. Dies sei eine solide Grundlage für die meisten Rechtsgeschäfte mit den USA.

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Marie-Therese Barth und Florian Moosbeckhofer | (c) We Are Unicorns
Marie-Therese Barth und Florian Moosbeckhofer | (c) We Are Unicorns

„Wir wollen Lust auf Zukunft machen, zeigen, dass KMU bereit sind für die Transformation und sie dabei an der Hand nehmen“, sagt Florian Moosbeckhofer im brutkasten-Talk. Gemeinsam mit Marie-Therese Barth hat er nun in Wien das Unternehmen We Are Unicorns gegründet. Die beiden arbeiteten zuvor knapp sieben Jahre lang in der Wirtschaftskammer zusammen – unter anderem an der „Innovation Map“. Aus dieser gemeinsamen Zeit kenne man die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen genau, sagt Barth.

„Ziellosigkeit“ als Ausgangslage

Und heimische Betriebe würden aktuell massiv unter Druck stehen. Die Energiewende, der Fachkräftemangel und die rasche Digitalisierung würden den Geschäftsalltag tiefgreifend verändern. Den Unternehmen fehlt dabei für weitreichende Strategieprozesse nach Erfahrung von Barth oft schlichtweg die Zeit. „Viele KMU suchen nach Wegen zur Zukunftsgestaltung und stehen dabei häufig vor einer gewissen Ziellosigkeit“, erklärt die Co-Gründerin. „Sie wissen, sie müssen etwas tun, wissen aber nicht, wie sie anfangen sollen“.

„Innovationsabteilung as a Service“

Genau diese Lücke möchte We Are Unicorns mit dem sogenannten Future Radar schließen, dessen Oberfläche optisch an die genannte „Innovation Map“ erinnert. Das kostenfreie digitale Werkzeug soll den Betrieben 55 handfeste Chancen für den eigenen unternehmerischen Erfolg aufzeigen. „Es ist ein Zukunftsradar, das sehr klar und greifbar konkrete Chancen zeigt, die KMU direkt ergreifen können“, betont Moosbeckhofer. Ein eigens entwickelter KI-Assistent ergänzt das Programm. Dieser Helfer ordnet relevante Themen ein und leitet daraus konkrete nächste Schritte für das jeweilige Unternehmen ab. Das Gründerteam versteht sich dabei als unmittelbare, zusätzliche Ressource für die Betriebe. „Wir fungieren ein bisschen als Innovationsabteilung as a Service“, beschreibt Barth den Ansatz. „Wir kommen in den Betrieb und arbeiten gemeinsam mit dem Team, denn jedes Unternehmen ist selbst Experte in der eigenen Branche“.

Verbindung mit Startups als wichtiger Baustein

Besondere Gelegenheiten für derartige Innovationen entstehen nach Beobachtung des Gründer:innen-Duos bei Betriebsübergaben. Tausende Familienunternehmen stehen in den kommenden Jahren vor einer solchen Nachfolgesituation. „Das sind oft Fenster, die sich im betrieblichen Ablauf öffnen, um Dinge neu zu denken“, schildert Moosbeckhofer seine Erfahrungen aus der Beratungspraxis. Das Team sieht hier hohes Potenzial in einer gezielten Zusammenarbeit mit Startups. Junge Technologieunternehmen bringen nach Überzeugung von Moosbeckhofer häufig völlig neue Lösungen mit. Die etablierten Betriebe bieten den Startups im Gegenzug Verbindlichkeit und Marktzugang. „Für Startups sind KMU extrem gut, weil sie Traktion am Markt und eine hohe Verbindlichkeit haben“, führt Moosbeckhofer aus.

„Wieder positive Narrative nach vorne holen“

Dieser Weg in die Zukunft gelingt für alle Akteur:innen nach Ansicht der Gründer:innen am besten mit einer positiven Grundeinstellung. „Destruktives Jammern“ löse eine negative Spirale aus und bremse die Gestaltungskraft, meint Barth. Sie verweist dabei auf Erkenntnisse aus der Hirnforschung, wonach Jammern einen ähnlichen Effekt im Gehirn auslöse wie eine Sucht. „Wir müssen schauen, dass wir wieder positive Narrative nach vorne holen“, fordert sie daher. Es brauche einen bewussten Perspektivenwechsel. „Unsere Zukunft ist positiv und wir können stolz darauf sein“.

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AI Summaries

Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

  • Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ aufgehoben.
  • Dem Gerichtshof war klar, dass die weitreichenden US-Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen.
  • Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf „US-Personen“, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA.
  • Der EuGH stellte fest, dass dies das „Wesen“ bestimmter EU-Grundrechte verletzt.
  • Wichtig: Trotz des Urteils können weiterhin nach Artikel 49 der DSGVO absolut „notwendige“ Datenflüsse weitergegeben werden.

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