16.07.2020

Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag das 2016 beschlossene Abkommen namens "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA gekippt. Damit folgte das Gericht einer Beschwerde des Datenschützers Max Schrems. Facebook darf Daten europäischer User nicht in die USA übermitteln.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ zwischen der EU und den USA aufgehoben. Dafür verantwortlich war unter anderem eine Beschwerde des österreichischen Datenschutz-Aktivisten, der sich seit Jahren für einen stärkeren Datenschutz in Europa einsetzt.

„USA müssen Überwachungsgesetze ändern“

„Ich freue mich sehr über das Urteil. Es scheint, dass der Gerichtshof uns in allen Aspekten gefolgt ist. Dies ist ein schwerer Schlag für den irischen DPC (Anm.: Leiter der nationalen Datenschutzbehörde in Irland) und Facebook. Es ist klar, dass die USA ihre Überwachungsgesetze ernsthaft ändern müssen, wenn US-Unternehmen weiterhin eine wichtige Rolle auf dem EU-Markt spielen wollen“, so Schrems in einer ersten Reaktion.

Dem Gerichtshof war klar, dass die weitreichenden US-Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen. Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf „US-Personen“, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA. Da es keine Möglichkeit gibt, herauszufinden, welche Unternehmen überwacht werden, haben die Menschen auch keine Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. Der EuGH stellte fest, dass dies das „Wesen“ bestimmter EU-Grundrechte verletzt.

„Der Gerichtshof hat zum zweiten Mal klargestellt, dass es einen Konflikt zwischen dem EU-Datenschutzrecht und dem US-Überwachungsrecht gibt. Da die EU ihre Grundrechte nicht ändern wird, um der NSA zu gefallen, besteht die einzige Möglichkeit, diesen Konflikt zu überwinden, darin, dass die USA solide Datenschutzrechte für alle Menschen – einschließlich Ausländer – einführen. Die Überwachungsreform wird dadurch für die Geschäftsinteressen des Silicon Valley von entscheidender Bedeutung“, so Schrems weiter.

Gesetz im Drittland prüfen

Wie die Datenschutz-Plattform noyb.eu weiter schreibt, habe sich der Gerichtshof auch der Ansicht von Herrn Schrems angeschlossen, dass EU-Unternehmen und Nicht-EU-Empfänger von Daten in einem ersten Schritt das Gesetz im jeweiligen Drittland überprüfen müssen.

Laut Datenschutz-Grundverordnung: Datenflüsse weiterhin legal

Wichtig: Trotz des Urteils können weiterhin nach Artikel 49 der DSGVO absolut „notwendige“ Datenflüsse weitergegeben werden. Jede Situation, in der Benutzer möchten, dass ihre Daten ins Ausland fließen, ist weiterhin legal, da dies auf der Einwilligung des Benutzers beruht, die jederzeit zurückgezogen werden kann. Ebenso erlaubt das Gesetz Datenflüsse bei Bereichen, in denen es um die Erfüllung eines Vertrags geht. Dies sei eine solide Grundlage für die meisten Rechtsgeschäfte mit den USA.

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Christoph Schmidt (dritter v. l.) wird Präsident des neu gegründeten Bundesverbandes Energiespeicher Österreich. (c) BMWET

Österreich erzeugt zunehmend mehr erneuerbaren Strom, als das System in Echtzeit aufnehmen kann, heißt es von Seiten des neu gegründeten Bundesverbandes Energiespeicher Österreich. Das Problem: Überschussstrom werde zu Niedrigstpreisen exportiert, während man in anderen Phasen auf Importstrom angewiesen ist. Energiespeicher, wie jener in Nickelsdorf im Burgenland, sollen eine Lösung sein, indem sie Energieüberschüsse speichern und das Netz bei Bedarf stabilisieren.

Um die Energiespeicher in ihrer Entwicklung voranzutreiben, wurde mit dem Bundesverband Energiespeicher Österreich eine eigenständige Interessenvertretung geschaffen, die als Partner von Politik und Regulierungsbehörden auftreten soll.

Geschäftsführer von Bloch3 S als Präsident

Die Funktion des Präsidenten nimmt Christoph Schmidt ein. Als Geschäftsführer von Bloch3 S, der Speichersparte der Blochberger Gruppe, bringt er mehr als 15 Jahre Erfahrung in Energie- und Infrastrukturunternehmen mit. Schmidt ist unter anderem auch als ehemaliger Geschäftsführer des Vienna Airport Conference & Innovation Center bekannt.

Der Verband repräsentiert mehr als 35 Unternehmen und Organisationen aus den Bereichen Speicherbetrieb, Projektentwicklung, Energiewirtschaft, Technologie, Infrastruktur, Finanzierung und Vermarktung. Darunter fallen: EVN Naturkraft, BE Energy GmbH, Blackvolt Energy, Bloch3, Püspök, Electrify, Enspired, Contour Global, Enrail, Metaplan, Amarenco, Impeto und Hello Energy.

Ziel: Überwindung von Hemmnissen

Von Seiten des Verbands wird kritisiert, dass Energiespeicher in Österreich aktuell wie „Endverbraucher“, wie beispielsweise Haushalte oder Industriebetriebe, behandelt werden und dadurch doppelte Netzentgelte anfallen. Obwohl sie den Strom nicht selbst verbrauchen, sondern ihn für das Stromnetz zwischenspeichern und bei Bedarf wieder abgeben, blockiert diese finanzielle Doppelbelastung laut Verband aktuell geplante Investitionen von bis zu fünf Milliarden Euro.

Um diesen Investitionsstau aufzulösen, fordert der Bundesverband die rechtliche Anerkennung von Speichern als essenzielle Netzinfrastruktur und will nun darauf drängen, dass auf Basis des neuen Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) diese regulatorischen Hürden in der Praxis endgültig abgebaut werden.

„Wir fordern keine Förderungen – wir fordern faire Spielregeln. Wenn Österreich die regulatorischen Hürden beseitigt, werden private Unternehmen die nötigen Milliarden investieren. Das Ergebnis: niedrigere Energiekosten, mehr Versorgungssicherheit und ein stärkerer Wirtschaftsstandort“, so Christoph Schmidt.

Österreich als Energiestandort

Als potenzieller Vorreiter für erneuerbare Energien in Mitteleuropa bringe Österreich beste Voraussetzungen mit. Der Bundesverband setzt sich dafür ein, dieses Potenzial durch einen einheitlichen nationalen Plan nutzbar zu machen. So sollen langfristig eine verlässliche Energieversorgung, wirtschaftliche Stärke und nationale Unabhängigkeit im Energiesektor gesichert werden.

Eine aktuelle Ausarbeitung belege laut Verband das Potenzial: Ein konsequenter Speicherausbau könne Österreich jährlich bis zu 4,1 Milliarden Euro an vermeidbaren Systemkosten einsparen. Haushalte würden von einer Entlastung von rund 200 Euro pro Jahr profitieren.

„Jede Kilowattstunde, die wir intelligent speichern, ist eine Kilowattstunde weniger Abhängigkeit von Gaslieferungen und geopolitischen Risiken. Energiespeicher sind keine Technologiefrage – sie sind eine wirtschaftspolitische Notwendigkeit und eine nationale Chance“, appelliert Schmidt.

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AI Summaries

Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

  • Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ aufgehoben.
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  • Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf „US-Personen“, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA.
  • Der EuGH stellte fest, dass dies das „Wesen“ bestimmter EU-Grundrechte verletzt.
  • Wichtig: Trotz des Urteils können weiterhin nach Artikel 49 der DSGVO absolut „notwendige“ Datenflüsse weitergegeben werden.

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