16.07.2020

Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag das 2016 beschlossene Abkommen namens "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA gekippt. Damit folgte das Gericht einer Beschwerde des Datenschützers Max Schrems. Facebook darf Daten europäischer User nicht in die USA übermitteln.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ zwischen der EU und den USA aufgehoben. Dafür verantwortlich war unter anderem eine Beschwerde des österreichischen Datenschutz-Aktivisten, der sich seit Jahren für einen stärkeren Datenschutz in Europa einsetzt.

„USA müssen Überwachungsgesetze ändern“

„Ich freue mich sehr über das Urteil. Es scheint, dass der Gerichtshof uns in allen Aspekten gefolgt ist. Dies ist ein schwerer Schlag für den irischen DPC (Anm.: Leiter der nationalen Datenschutzbehörde in Irland) und Facebook. Es ist klar, dass die USA ihre Überwachungsgesetze ernsthaft ändern müssen, wenn US-Unternehmen weiterhin eine wichtige Rolle auf dem EU-Markt spielen wollen“, so Schrems in einer ersten Reaktion.

Dem Gerichtshof war klar, dass die weitreichenden US-Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen. Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf „US-Personen“, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA. Da es keine Möglichkeit gibt, herauszufinden, welche Unternehmen überwacht werden, haben die Menschen auch keine Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. Der EuGH stellte fest, dass dies das „Wesen“ bestimmter EU-Grundrechte verletzt.

„Der Gerichtshof hat zum zweiten Mal klargestellt, dass es einen Konflikt zwischen dem EU-Datenschutzrecht und dem US-Überwachungsrecht gibt. Da die EU ihre Grundrechte nicht ändern wird, um der NSA zu gefallen, besteht die einzige Möglichkeit, diesen Konflikt zu überwinden, darin, dass die USA solide Datenschutzrechte für alle Menschen – einschließlich Ausländer – einführen. Die Überwachungsreform wird dadurch für die Geschäftsinteressen des Silicon Valley von entscheidender Bedeutung“, so Schrems weiter.

Gesetz im Drittland prüfen

Wie die Datenschutz-Plattform noyb.eu weiter schreibt, habe sich der Gerichtshof auch der Ansicht von Herrn Schrems angeschlossen, dass EU-Unternehmen und Nicht-EU-Empfänger von Daten in einem ersten Schritt das Gesetz im jeweiligen Drittland überprüfen müssen.

Laut Datenschutz-Grundverordnung: Datenflüsse weiterhin legal

Wichtig: Trotz des Urteils können weiterhin nach Artikel 49 der DSGVO absolut „notwendige“ Datenflüsse weitergegeben werden. Jede Situation, in der Benutzer möchten, dass ihre Daten ins Ausland fließen, ist weiterhin legal, da dies auf der Einwilligung des Benutzers beruht, die jederzeit zurückgezogen werden kann. Ebenso erlaubt das Gesetz Datenflüsse bei Bereichen, in denen es um die Erfüllung eines Vertrags geht. Dies sei eine solide Grundlage für die meisten Rechtsgeschäfte mit den USA.

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Chaka2
© Chaka2 - (v.l.) Martin Kaswurm, Klaus Laimer und Stephan Kirchtag.

Die in Wien und auch in Salzburg bzw. Los Angeles (USA) ansässige Agentur Chaka2 setzt den nächsten Wachstumsschritt: Das Unternehmen übernimmt die Kreativ- und Werbeagentur Creative Tactics und möchte damit sein Leistungsangebot in den Bereichen Strategie, Branding, Kampagnenentwicklung, Design und Content erweitern.

Chaka2-Founder: „Marken nicht mehr in einzelnen Kanälen denken“

Das Unternehmen von Gründer Martin Kaswurm ist seit Jahren im Live-Marketing tätig und realisiert Events, Brand Experiences und internationale Markeninszenierungen. Mit Creative Tactics kommt nun eine Kreativagentur hinzu, die auf Markenarbeit, Kampagnen, Design, Social Media und Content spezialisiert ist.

Ziel der Übernahme ist es, Marken künftig ganzheitlicher begleiten zu können – von der strategischen Idee über die kreative Kampagne bis zur Umsetzung: „Wir glauben daran, dass starke Marken heute nicht mehr in einzelnen Kanälen gedacht werden dürfen. Es geht um Ideen, die digital funktionieren, live spürbar werden und im Kopf bleiben. Mit Creative Tactics ergänzen wir genau jene kreative Stärke, die unser bestehendes Live-Marketing-Angebot ideal erweitert“, sagt Kaswurm. Künftig werden die Leistungen beider Unternehmen in einer gemeinsamen Agentur zusammengeführt.

Veränderte Anforderungen

Für Chaka2 ist dieser Schritt auch eine Reaktion auf veränderte Anforderungen im Markt: Kunden würden zunehmend integrierte Lösungen suchen, bei denen Strategie, Kreation, Content, Aktivierung, Events, Retail und digitale Maßnahmen auf einer gemeinsamen Markenidee aufbauen.

„Die Grenzen zwischen Kreativagentur, Eventagentur, Content-Studio und Markenberatung verschwimmen immer stärker. Genau darin sehen wir eine große Chance. Wir wollen für unsere Kunden ein Angebot schaffen, das schneller, kreativer und wirkungsvoller arbeitet“, sagt Co-Founder und ebenfalls CEO von Chaka2 Stephan Kirchtag.

Klaus Laimer, Gründer von Creative Tactics und künftiger Head of Creative bei Chaka2, ergänzt: „Creative Tactics stand von Beginn an für mutige Ideen, starke Marken und kreative Exzellenz. Mit Chaka2 haben wir den idealen Partner gefunden, um diese Stärke weiterzuentwickeln. Für unsere Kunden bleibt unsere kreative Handschrift erhalten, gleichzeitig eröffnen sich neue Möglichkeiten durch die Verbindung von Kreation, Content und Live Experience.“

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AI Summaries

Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

  • Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ aufgehoben.
  • Dem Gerichtshof war klar, dass die weitreichenden US-Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen.
  • Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf „US-Personen“, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA.
  • Der EuGH stellte fest, dass dies das „Wesen“ bestimmter EU-Grundrechte verletzt.
  • Wichtig: Trotz des Urteils können weiterhin nach Artikel 49 der DSGVO absolut „notwendige“ Datenflüsse weitergegeben werden.

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