16.07.2020

Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag das 2016 beschlossene Abkommen namens "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA gekippt. Damit folgte das Gericht einer Beschwerde des Datenschützers Max Schrems. Facebook darf Daten europäischer User nicht in die USA übermitteln.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die Datenschutzvereinbarung “Privacy Shield” zwischen der EU und den USA aufgehoben. Dafür verantwortlich war unter anderem eine Beschwerde des österreichischen Datenschutz-Aktivisten, der sich seit Jahren für einen stärkeren Datenschutz in Europa einsetzt.

“USA müssen Überwachungsgesetze ändern”

“Ich freue mich sehr über das Urteil. Es scheint, dass der Gerichtshof uns in allen Aspekten gefolgt ist. Dies ist ein schwerer Schlag für den irischen DPC (Anm.: Leiter der nationalen Datenschutzbehörde in Irland) und Facebook. Es ist klar, dass die USA ihre Überwachungsgesetze ernsthaft ändern müssen, wenn US-Unternehmen weiterhin eine wichtige Rolle auf dem EU-Markt spielen wollen”, so Schrems in einer ersten Reaktion.

Dem Gerichtshof war klar, dass die weitreichenden US-Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen. Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf “US-Personen”, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA. Da es keine Möglichkeit gibt, herauszufinden, welche Unternehmen überwacht werden, haben die Menschen auch keine Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. Der EuGH stellte fest, dass dies das “Wesen” bestimmter EU-Grundrechte verletzt.

“Der Gerichtshof hat zum zweiten Mal klargestellt, dass es einen Konflikt zwischen dem EU-Datenschutzrecht und dem US-Überwachungsrecht gibt. Da die EU ihre Grundrechte nicht ändern wird, um der NSA zu gefallen, besteht die einzige Möglichkeit, diesen Konflikt zu überwinden, darin, dass die USA solide Datenschutzrechte für alle Menschen – einschließlich Ausländer – einführen. Die Überwachungsreform wird dadurch für die Geschäftsinteressen des Silicon Valley von entscheidender Bedeutung”, so Schrems weiter.

Gesetz im Drittland prüfen

Wie die Datenschutz-Plattform noyb.eu weiter schreibt, habe sich der Gerichtshof auch der Ansicht von Herrn Schrems angeschlossen, dass EU-Unternehmen und Nicht-EU-Empfänger von Daten in einem ersten Schritt das Gesetz im jeweiligen Drittland überprüfen müssen.

Laut Datenschutz-Grundverordnung: Datenflüsse weiterhin legal

Wichtig: Trotz des Urteils können weiterhin nach Artikel 49 der DSGVO absolut “notwendige” Datenflüsse weitergegeben werden. Jede Situation, in der Benutzer möchten, dass ihre Daten ins Ausland fließen, ist weiterhin legal, da dies auf der Einwilligung des Benutzers beruht, die jederzeit zurückgezogen werden kann. Ebenso erlaubt das Gesetz Datenflüsse bei Bereichen, in denen es um die Erfüllung eines Vertrags geht. Dies sei eine solide Grundlage für die meisten Rechtsgeschäfte mit den USA.

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Das Gründerteam von GetNano: Daniel Keinrath, Claudio Rebernig und Late-Co-Founder Raphael Sperlich (c) LinkedIn

Unter dem Namen Nano Influence GmbH gründeten Claudio Rebernig – auch Regional Director der Sigma Squared Society – und Daniel Keinrath eine Plattform zur User-Generated-Content-Videovermarktung im DACH-Raum. Seit seiner Gründung 2020 entwickelte sich das Startup zu “GetNano” – einer der “größten Plattformen für deutschsprachige User-Generated-Content-Videos (UGC)”. In vier Jahren erreichte GetNano über 2.500 B2B-Kund:innen und 20.000 registrierte Content Creators.

Switch zu UGC brachte Erfolg

Geschäftskern von GetNano waren ursprünglich Nano-Influencer – per Definition “die kleinste Variante des klassischen Influencers”, die auf Sozialen Medien eine Follower-Zahl von 1.000 bis etwa 10.000 zählen. In seiner Rohfassung vermarktete GetNano die Social-Media-Reichweite von Nano-Influencern.

Nach einem Switch des Business-Modells hat sich das Wiener Startup als Video-Vernetzungsplattform und Marketing-Tool aufgestellt: Marken oder Agenturen können über GetNano individuelle User-Generated-Content-Werbevideos beantragen.

User-Generated-Content (UGC) bedeutet: “Simple” Social-Media-Nutzer:innen können Werbevideos produzieren, ohne den professionellen “Influencer-Stempel” zu tragen. Auf demselben Prinzip basieren heute unter anderem die vor allem unter der Gen Z aufstrebende Plattform TikTok sowie das bekannte Social- und Marketing-Network Instagram.

AdTech hält Kunden wie ÖAMTC, Maresi und Stiegl

Marken, Unternehmen oder Agenturen können über GetNano Aufträge für UGC-Werbevideos erstellen, einen zur Corporate Identity des Unternehmens passenden Influencer wählen und im Anschluss ein individuell kreiertes UGC-Video erhalten. Der Content wurde für Social Media Ads optimiert – die Werbevideos der durch GetNano vermittelten Content Creators konnten bereits am 59 Euro pro Stück angeboten werden.

Wie das Gründerteam per Aussendung kommuniziert, soll es damit bereits Kunden wie ÖAMTS, Maresi, Isostar und Stiegl an Bord geholt haben. „Die Vorteile liegen auf der Hand – geringe costs per click, eine conversion rate von 200% und dreimal höherer return on advertising spending im Vergleich zu klassischen Werbevideos“, so CO-Founder Keinrath über ihr Erfolgsmodell. Aktuell soll GetNano sechsstellige Umsätze verzeichnen.

Das Geschäftsmodell erwies sich auch für Käufer aus dem DACH-Raum interessant. Gerade in Zeiten des hohen Streuverlusts und praktisch unvermeidbarer, Algorithmus-basierter Filterbubbles scheint eine Nano-Zielgruppe für Marken als optimale Engagement-Strategie.

Exit nach Münster

Potenzial sieht nun auch die internationale Influencer-Vergütungsplattform stylink: Wie GetNano-Co-Founder Rebernig gestern in einem LinkedIn-Posting verkündete, wurde das Wiener Startup von der deutschen Agentur akquiriert. Eine Summe oder Größenordnung wurde nicht genannt. Eine brutkasten-Anfrage blieb bislang unbeantwortet. Wie die Website des Käufers verrät, soll die in Münster sitzende Plattform stylink im DACH-Raum, in einigen Ländern Europas sowie Übersee in den USA und in Australien aktiv sein.

Expansion in Aussicht

Mit der Übernahme sollen internationale Expansion und Volumen gestärkt werden. Skylink zählt – laut Aussendung des gekauften Ad-Techs – international 200.000 Content Creators und soll für Kund:innen einen jährlichen Bruttowarenwert von 600 Millionen Euro generieren.

Das GetNano-Founderteam Rebernig und Keinrath – später ergänzt durch Late-Co-Founder Raphael Sperlich und unterstützt von Investoren Michael Rosenzweig, Norbert Himmelbauer und Stefan Ortmair – tätigte erste Gründungsversuche noch während der Schulzeit. Die Gründung erfolgte in ihrem ersten Uni-Jahr 2020.

Nun trennen sich aber vorerst die Wege der seit Schulzeiten vereinten Co-Gründer: Keinrath verlässt GetNano und plant bereits sein nächstes Unternehmen. Rebernig wird die technische Produkt-Weiterentwicklung der Plattform fortführen: „Stylink wird die Marke GetNano weiterführen. Wir verfolgen mit der Übernahme und den neuen Ressourcen zwei Ziele: Eine Expansion innerhalb ganz Europas und den Ausbau unserer Plattform durch die Nutzung von KI.”

Auf LinkedIn verrät der Co-Founder, sich wieder in das österreichische Startup-Ecosystem stürzen zu wollen. Von Februar bis April dieses Jahres war Rebernig indes als Event & Startup Manager, zuvor in der Rolle des Partnerships Lead bei AustrianStartups tätig.

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AI Summaries

Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

  • Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die EU-US-Datenschutzvereinbarung “Privacy Shield” aufgehoben.
  • Dem Gerichtshof war klar, dass die weitreichenden US-Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen.
  • Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf “US-Personen”, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA.
  • Der EuGH stellte fest, dass dies das “Wesen” bestimmter EU-Grundrechte verletzt.
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