16.07.2020

Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag das 2016 beschlossene Abkommen namens "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA gekippt. Damit folgte das Gericht einer Beschwerde des Datenschützers Max Schrems. Facebook darf Daten europäischer User nicht in die USA übermitteln.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ zwischen der EU und den USA aufgehoben. Dafür verantwortlich war unter anderem eine Beschwerde des österreichischen Datenschutz-Aktivisten, der sich seit Jahren für einen stärkeren Datenschutz in Europa einsetzt.

„USA müssen Überwachungsgesetze ändern“

„Ich freue mich sehr über das Urteil. Es scheint, dass der Gerichtshof uns in allen Aspekten gefolgt ist. Dies ist ein schwerer Schlag für den irischen DPC (Anm.: Leiter der nationalen Datenschutzbehörde in Irland) und Facebook. Es ist klar, dass die USA ihre Überwachungsgesetze ernsthaft ändern müssen, wenn US-Unternehmen weiterhin eine wichtige Rolle auf dem EU-Markt spielen wollen“, so Schrems in einer ersten Reaktion.

Dem Gerichtshof war klar, dass die weitreichenden US-Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen. Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf „US-Personen“, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA. Da es keine Möglichkeit gibt, herauszufinden, welche Unternehmen überwacht werden, haben die Menschen auch keine Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. Der EuGH stellte fest, dass dies das „Wesen“ bestimmter EU-Grundrechte verletzt.

„Der Gerichtshof hat zum zweiten Mal klargestellt, dass es einen Konflikt zwischen dem EU-Datenschutzrecht und dem US-Überwachungsrecht gibt. Da die EU ihre Grundrechte nicht ändern wird, um der NSA zu gefallen, besteht die einzige Möglichkeit, diesen Konflikt zu überwinden, darin, dass die USA solide Datenschutzrechte für alle Menschen – einschließlich Ausländer – einführen. Die Überwachungsreform wird dadurch für die Geschäftsinteressen des Silicon Valley von entscheidender Bedeutung“, so Schrems weiter.

Gesetz im Drittland prüfen

Wie die Datenschutz-Plattform noyb.eu weiter schreibt, habe sich der Gerichtshof auch der Ansicht von Herrn Schrems angeschlossen, dass EU-Unternehmen und Nicht-EU-Empfänger von Daten in einem ersten Schritt das Gesetz im jeweiligen Drittland überprüfen müssen.

Laut Datenschutz-Grundverordnung: Datenflüsse weiterhin legal

Wichtig: Trotz des Urteils können weiterhin nach Artikel 49 der DSGVO absolut „notwendige“ Datenflüsse weitergegeben werden. Jede Situation, in der Benutzer möchten, dass ihre Daten ins Ausland fließen, ist weiterhin legal, da dies auf der Einwilligung des Benutzers beruht, die jederzeit zurückgezogen werden kann. Ebenso erlaubt das Gesetz Datenflüsse bei Bereichen, in denen es um die Erfüllung eines Vertrags geht. Dies sei eine solide Grundlage für die meisten Rechtsgeschäfte mit den USA.

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fonio.ai-Co-Founder Daniel Keinrath (CEO, l.) und Matthias Gruber (CTO) | (c) fonio.ai

Es ist bisher ein geschäftiges Jahr für das Wiener Startup fonio.ai. Im Juni schloss man eine Seed-Runde über 14,6 Millionen Euro ab – angeführt von 20VC, bei einer Bewertung von 120 Millionen Euro. Es folgte die Verkündung, die 10-Millionen-Dollar-ARR-Marke (Annual Recurring Revenue) geknackt zu haben – siehe hier – und dass man Pläne verfolge, neue Standorte zu eröffnen.

fonio-CEO: „Emotionaler Schritt“

Das Startup, das von Daniel Keinrath (CEO) und Matthias Gruber (CTO) gegründet wurde, entwickelt KI-Agenten für KMU, für die telefonische Erreichbarkeit geschäftskritisch ist. Kern ist ein Orchestration-Layer, der verschiedene KI-Modelle in Echtzeit mit der Unternehmenssoftware koordiniert. Nun tut man das auch aus Barcelona heraus.

Gründer Keinrath beschreibt die Eröffnung gegenüber brutkasten wie folgt: „Das ist ein sehr emotionaler Schritt für uns. Dieser Monat wird der erste, in dem voraussichtlich über 50 Prozent von unserem Umsatz bereits aus Non-DACH-Märkten kommt. Das Büro in Barcelona wird unser Hub für Italien, Frankreich und Spanien. Das Team für diese Märkte besteht schon aus über 15 Personen und wird wahrscheinlich bis Ende des Jahres auf 30 anwachsen. Wir suchen tatsächlich schon nach dem nächsten Büro“, sagt er.

Polen, Brasilien und England

Zusätzlich zu Barcelona sind auch Ausweitungen nach u.a. London, Warschau, München, Berlin, Amsterdam, New York und sogar nach Brasilien geplant: „Grundsätzlich expandieren wir unabhängig von Büros in Länder. Wir starten damit, dass wir top Leute aus den Ländern nach Wien (teils temporär) relocaten. Und wenn das Team dann groß genug wird, machen wir ein Büro auf“, erklärt Keinrath.

Das Warschau-Office soll bereits innerhalb der nächsten beiden Wochen eröffnet werden, gefolgt von Campinas (rund 100 Kilometer nordwestlich von São Paulo) Anfang November. London wird mit Dezember-Beginn anvisiert und New York wahrscheinlich in ersten Quartal 2027. „Für München, Berlin und Amsterdam“, so Keinrath weiter, „haben wir noch keine genauen Pläne, weil wir da den Headcount zuerst aufbauen. Aber wir haben bereits aus allen Städten Hires.“

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Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

  • Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ aufgehoben.
  • Dem Gerichtshof war klar, dass die weitreichenden US-Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen.
  • Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf „US-Personen“, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA.
  • Der EuGH stellte fest, dass dies das „Wesen“ bestimmter EU-Grundrechte verletzt.
  • Wichtig: Trotz des Urteils können weiterhin nach Artikel 49 der DSGVO absolut „notwendige“ Datenflüsse weitergegeben werden.

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