16.07.2020

Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag das 2016 beschlossene Abkommen namens "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA gekippt. Damit folgte das Gericht einer Beschwerde des Datenschützers Max Schrems. Facebook darf Daten europäischer User nicht in die USA übermitteln.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ zwischen der EU und den USA aufgehoben. Dafür verantwortlich war unter anderem eine Beschwerde des österreichischen Datenschutz-Aktivisten, der sich seit Jahren für einen stärkeren Datenschutz in Europa einsetzt.

„USA müssen Überwachungsgesetze ändern“

„Ich freue mich sehr über das Urteil. Es scheint, dass der Gerichtshof uns in allen Aspekten gefolgt ist. Dies ist ein schwerer Schlag für den irischen DPC (Anm.: Leiter der nationalen Datenschutzbehörde in Irland) und Facebook. Es ist klar, dass die USA ihre Überwachungsgesetze ernsthaft ändern müssen, wenn US-Unternehmen weiterhin eine wichtige Rolle auf dem EU-Markt spielen wollen“, so Schrems in einer ersten Reaktion.

Dem Gerichtshof war klar, dass die weitreichenden US-Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen. Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf „US-Personen“, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA. Da es keine Möglichkeit gibt, herauszufinden, welche Unternehmen überwacht werden, haben die Menschen auch keine Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. Der EuGH stellte fest, dass dies das „Wesen“ bestimmter EU-Grundrechte verletzt.

„Der Gerichtshof hat zum zweiten Mal klargestellt, dass es einen Konflikt zwischen dem EU-Datenschutzrecht und dem US-Überwachungsrecht gibt. Da die EU ihre Grundrechte nicht ändern wird, um der NSA zu gefallen, besteht die einzige Möglichkeit, diesen Konflikt zu überwinden, darin, dass die USA solide Datenschutzrechte für alle Menschen – einschließlich Ausländer – einführen. Die Überwachungsreform wird dadurch für die Geschäftsinteressen des Silicon Valley von entscheidender Bedeutung“, so Schrems weiter.

Gesetz im Drittland prüfen

Wie die Datenschutz-Plattform noyb.eu weiter schreibt, habe sich der Gerichtshof auch der Ansicht von Herrn Schrems angeschlossen, dass EU-Unternehmen und Nicht-EU-Empfänger von Daten in einem ersten Schritt das Gesetz im jeweiligen Drittland überprüfen müssen.

Laut Datenschutz-Grundverordnung: Datenflüsse weiterhin legal

Wichtig: Trotz des Urteils können weiterhin nach Artikel 49 der DSGVO absolut „notwendige“ Datenflüsse weitergegeben werden. Jede Situation, in der Benutzer möchten, dass ihre Daten ins Ausland fließen, ist weiterhin legal, da dies auf der Einwilligung des Benutzers beruht, die jederzeit zurückgezogen werden kann. Ebenso erlaubt das Gesetz Datenflüsse bei Bereichen, in denen es um die Erfüllung eines Vertrags geht. Dies sei eine solide Grundlage für die meisten Rechtsgeschäfte mit den USA.

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AustrianStartups
© AustrianStartups - Michael Kowatschew und Nina Hödlmayr.

Nach vier Jahren Arbeit im AustrianStartups-Vorstand übergibt Nina Hödlmayr ihre Rolle an Michael Kowatschew, Co-Founder von Heizma. Nach diesem Wechsel gehören dem Vorstand Markus Raunig, Stephanie Cox, Bernhard Niesner, Kilian Kaminski, Anna Pölzl und Kowatschew an.

„Fällt mir nicht leicht“

„Ich freue mich, dass Misha (Anm.: Michael Kowatschew) meine Rolle im Vorstand übernimmt. Ich kenne ihn seit einigen Jahren als klugen, ambitionierten Gründer mit Integrität und der Fähigkeit, andere zu inspirieren. Er bringt genau die Perspektive mit, die AustrianStartups braucht, um Gründer auch weiterhin bestmöglich zu unterstützen“, sagt Hödlmayr. „Ich war bei AustrianStartups mit ganzem Herzen dabei, und ich hoffe, das war für alle spürbar. Diese Arbeit loszulassen, fällt mir nicht leicht. Gleichzeitig glaube ich daran, dass Organisationen sich weiterentwickeln und es manchmal richtig ist, einen Schritt zurückzutreten und Platz zu machen. Mein Engagement für Gründer werde ich auch weiterhin durch Investments und Mentoring fortsetzen.“

Hödlmayr war seit Mai 2022 Teil des Vorstands, Mentorin beim Entrepreneurial Leadership Program, Jurorin bei der Youth Entrepreneurship Week und Stifterin der Stiftung Unternehmerische Zukunft, deren Gründung sie bei einem Vorstands-Offsite mit anstieß.

„Ohne Nina wäre AustrianStartups nicht da, wo wir heute sind. Sie hat unsere Professionalisierung entscheidend vorangetrieben und war sich nie zu schade, selbst anzupacken – ob als unermüdliche Mentorin in unseren Bildungsprogrammen oder als Co-Gründerin der Stiftung Unternehmerische Zukunft. Ein großes Danke an Nina für ihren herausragenden Einsatz für AustrianStartups – auch ohne Vorstandsrolle bleibt sie uns als großartiges Vorbild für die nächsten Gründer erhalten“, sagt Raunig, Vorsitzender des Vorstands.

Und er ergänzt: „Misha ist ein Vollblutunternehmer, der selbst schon durch alle Höhen und Tiefen gegangen ist. Durch seine Arbeit bei der Sigma Squared Society bringt er wertvolle Erfahrung im Aufbau internationaler Gründer mit. Wir freuen uns sehr, dass er mit an Bord kommt und gemeinsam mit uns daran arbeiten wird, dass in Österreich wieder mehr Zukunft gebaut wird.“

Unternehmertum positiver wahrnehmen

Kowatschew möchte mit seiner Rolle im Vorstand dazu beitragen, dass mehr junge Menschen den Mut haben, zu gründen, und das Bild von Unternehmertum in Österreich positiver wahrgenommen wird: „Ich möchte mehr Brücken zwischen den besten Leuten aus unterschiedlichen Gründungsphasen bauen, von Early Stage über Scaleup und Exit bis zum Mittelstand. In der Verbindung talentierter und inspirierender Menschen aus unterschiedlichen unternehmerischen Phasen steckt viel Magie“, sagt er.

Sein Debüt in seiner neuen Rolle gibt Michael Kowatschew am 15. Oktober 2026 beim AustrianStartups Summit in der Ottakringer Brauerei in Wien. Dort wird er über seine persönliche Gründerstory sprechen.

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Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

  • Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ aufgehoben.
  • Dem Gerichtshof war klar, dass die weitreichenden US-Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen.
  • Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf „US-Personen“, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA.
  • Der EuGH stellte fest, dass dies das „Wesen“ bestimmter EU-Grundrechte verletzt.
  • Wichtig: Trotz des Urteils können weiterhin nach Artikel 49 der DSGVO absolut „notwendige“ Datenflüsse weitergegeben werden.

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