16.07.2020

Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag das 2016 beschlossene Abkommen namens "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA gekippt. Damit folgte das Gericht einer Beschwerde des Datenschützers Max Schrems. Facebook darf Daten europäischer User nicht in die USA übermitteln.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ zwischen der EU und den USA aufgehoben. Dafür verantwortlich war unter anderem eine Beschwerde des österreichischen Datenschutz-Aktivisten, der sich seit Jahren für einen stärkeren Datenschutz in Europa einsetzt.

„USA müssen Überwachungsgesetze ändern“

„Ich freue mich sehr über das Urteil. Es scheint, dass der Gerichtshof uns in allen Aspekten gefolgt ist. Dies ist ein schwerer Schlag für den irischen DPC (Anm.: Leiter der nationalen Datenschutzbehörde in Irland) und Facebook. Es ist klar, dass die USA ihre Überwachungsgesetze ernsthaft ändern müssen, wenn US-Unternehmen weiterhin eine wichtige Rolle auf dem EU-Markt spielen wollen“, so Schrems in einer ersten Reaktion.

Dem Gerichtshof war klar, dass die weitreichenden US-Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen. Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf „US-Personen“, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA. Da es keine Möglichkeit gibt, herauszufinden, welche Unternehmen überwacht werden, haben die Menschen auch keine Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. Der EuGH stellte fest, dass dies das „Wesen“ bestimmter EU-Grundrechte verletzt.

„Der Gerichtshof hat zum zweiten Mal klargestellt, dass es einen Konflikt zwischen dem EU-Datenschutzrecht und dem US-Überwachungsrecht gibt. Da die EU ihre Grundrechte nicht ändern wird, um der NSA zu gefallen, besteht die einzige Möglichkeit, diesen Konflikt zu überwinden, darin, dass die USA solide Datenschutzrechte für alle Menschen – einschließlich Ausländer – einführen. Die Überwachungsreform wird dadurch für die Geschäftsinteressen des Silicon Valley von entscheidender Bedeutung“, so Schrems weiter.

Gesetz im Drittland prüfen

Wie die Datenschutz-Plattform noyb.eu weiter schreibt, habe sich der Gerichtshof auch der Ansicht von Herrn Schrems angeschlossen, dass EU-Unternehmen und Nicht-EU-Empfänger von Daten in einem ersten Schritt das Gesetz im jeweiligen Drittland überprüfen müssen.

Laut Datenschutz-Grundverordnung: Datenflüsse weiterhin legal

Wichtig: Trotz des Urteils können weiterhin nach Artikel 49 der DSGVO absolut „notwendige“ Datenflüsse weitergegeben werden. Jede Situation, in der Benutzer möchten, dass ihre Daten ins Ausland fließen, ist weiterhin legal, da dies auf der Einwilligung des Benutzers beruht, die jederzeit zurückgezogen werden kann. Ebenso erlaubt das Gesetz Datenflüsse bei Bereichen, in denen es um die Erfüllung eines Vertrags geht. Dies sei eine solide Grundlage für die meisten Rechtsgeschäfte mit den USA.

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Soluto-Chef Martin Zagler | (c) Sima Prodinger
Soluto-Chef Martin Zagler | (c) Sima Prodinger

„Wie eine Baufirma nach 70 Jahren zum Scaleup wurde“ titelte brutkasten 2024 bei einer Story über das Sanierungunternehmen Soluto. Denn die Firma rund um Unternehmer Martin Zagler zeigt exemplarisch, das nicht nur Startups zu Scaleups werden können, sondern auch alteingesessene KMU – wenn die entsprechende Ambition vorhanden ist.

Und die hat Zagler. Bereits mit 19 erbte er zwei Baufirmen „obwohl ich mich eigentlich nicht für die Baubranche interessiert habe“, wie er brutkasten erzählte. Mit einer davon musste er einige Jahre später Insolvenz anmelden. Mit der anderen vollzog er 2012 einen Pivot zum Sanierungsunternehmen – und zu einer durchaus riskanten Wachstumsstrategie.

Ambitionierte Deutschland-Expansionspläne via Franchise

Soluto setzt rein auf durch Versicherungen gedeckte Schadenssanierung und expandiert dabei über ein Franchise-System. In Österreich betreibt man aktuell drei Standorte selbst und acht über Franchisenehmer. Fünf weitere seien in Planung, heißt es vom Unternehmen. In Deutschland eröffnete man im April dieses Jahres den ersten Standort in der Metropolregion München.

Und so soll es weitergehen. Seit 2023 steigerte Soluto seinen Umsatz um 53 Prozent auf rund 35 Millionen Euro. Die Zahl der Mitarbeiter:innen stieg in der Zeit von 200 auf 301. Bis 2029 sollen es laut Plan 600 Leute werden – bei einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro und 20 Franchise-Standorten in Deutschland.

Kapitalspritze von Tauros

Um die ambitionierten Ziele zu stemmen, setzt Soluto neben dem Cashflow auch auf externe Finanzierung. Bereits zum zeiten Mal nach 2023 holte man sich nun eine siebenstellige Kapitalspritze von Tauros Capital. Das Wiener Unternehmen setzt auf Revenue-based Financing, also Finanzierung gegen Umsatzbeteiligung.

„Ein Folgeinvestment ist für uns die stärkste Bestätigung unserer ursprünglichen Investmententscheidung. Soluto hat die ambitionierten Wachstumspläne der vergangenen Jahre erfolgreich umgesetzt und unsere Erwartungen in vielerlei Hinsicht erfüllt“, kommentiert Christof Neuner, Senior Investment Manager bei Tauros Capital. Zagler gibt das Lob zurück: „Sie waren und sind für uns ein souveräner Partner und erweisen uns auch das nötige Vertrauen, so dass wir unsere operativen und strategischen Ziele auf unsere individuelle Art und Weise erreichen können.“

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AI Summaries

Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

  • Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ aufgehoben.
  • Dem Gerichtshof war klar, dass die weitreichenden US-Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen.
  • Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf „US-Personen“, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA.
  • Der EuGH stellte fest, dass dies das „Wesen“ bestimmter EU-Grundrechte verletzt.
  • Wichtig: Trotz des Urteils können weiterhin nach Artikel 49 der DSGVO absolut „notwendige“ Datenflüsse weitergegeben werden.

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