16.07.2020

Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag das 2016 beschlossene Abkommen namens "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA gekippt. Damit folgte das Gericht einer Beschwerde des Datenschützers Max Schrems. Facebook darf Daten europäischer User nicht in die USA übermitteln.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ zwischen der EU und den USA aufgehoben. Dafür verantwortlich war unter anderem eine Beschwerde des österreichischen Datenschutz-Aktivisten, der sich seit Jahren für einen stärkeren Datenschutz in Europa einsetzt.

„USA müssen Überwachungsgesetze ändern“

„Ich freue mich sehr über das Urteil. Es scheint, dass der Gerichtshof uns in allen Aspekten gefolgt ist. Dies ist ein schwerer Schlag für den irischen DPC (Anm.: Leiter der nationalen Datenschutzbehörde in Irland) und Facebook. Es ist klar, dass die USA ihre Überwachungsgesetze ernsthaft ändern müssen, wenn US-Unternehmen weiterhin eine wichtige Rolle auf dem EU-Markt spielen wollen“, so Schrems in einer ersten Reaktion.

Dem Gerichtshof war klar, dass die weitreichenden US-Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen. Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf „US-Personen“, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA. Da es keine Möglichkeit gibt, herauszufinden, welche Unternehmen überwacht werden, haben die Menschen auch keine Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. Der EuGH stellte fest, dass dies das „Wesen“ bestimmter EU-Grundrechte verletzt.

„Der Gerichtshof hat zum zweiten Mal klargestellt, dass es einen Konflikt zwischen dem EU-Datenschutzrecht und dem US-Überwachungsrecht gibt. Da die EU ihre Grundrechte nicht ändern wird, um der NSA zu gefallen, besteht die einzige Möglichkeit, diesen Konflikt zu überwinden, darin, dass die USA solide Datenschutzrechte für alle Menschen – einschließlich Ausländer – einführen. Die Überwachungsreform wird dadurch für die Geschäftsinteressen des Silicon Valley von entscheidender Bedeutung“, so Schrems weiter.

Gesetz im Drittland prüfen

Wie die Datenschutz-Plattform noyb.eu weiter schreibt, habe sich der Gerichtshof auch der Ansicht von Herrn Schrems angeschlossen, dass EU-Unternehmen und Nicht-EU-Empfänger von Daten in einem ersten Schritt das Gesetz im jeweiligen Drittland überprüfen müssen.

Laut Datenschutz-Grundverordnung: Datenflüsse weiterhin legal

Wichtig: Trotz des Urteils können weiterhin nach Artikel 49 der DSGVO absolut „notwendige“ Datenflüsse weitergegeben werden. Jede Situation, in der Benutzer möchten, dass ihre Daten ins Ausland fließen, ist weiterhin legal, da dies auf der Einwilligung des Benutzers beruht, die jederzeit zurückgezogen werden kann. Ebenso erlaubt das Gesetz Datenflüsse bei Bereichen, in denen es um die Erfüllung eines Vertrags geht. Dies sei eine solide Grundlage für die meisten Rechtsgeschäfte mit den USA.

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Die Quivo-Geschäftsführer Christoph Glatzl und Georg Weiß | (c) Quivo
Die Quivo-Geschäftsführer Christoph Glatzl und Georg Weiß | (c) Quivo

Mit rund 55 Millionen Euro Schulden war die Insolvenz des von Katharina Schneider aufgebauten Unternehmens MediaShop im Februar eine der aufsehenerregenderen in diesem Jahr. Zunächst war die Zukunft der Marke ungewiss. Mit dem Unternehmer Christoph Bauer mit One Spot fand sich ein Käufer, der die Marke seit Anfang Juni weiterführte und neu aufstellte. Im Zuge dessen wird nun auch die Logistik am deutschen Markt umgestellt. Dieser ist mit rund der Hälfte der Gesamtumsätze der wichtigste Einzelmarkt des Unternehmens. In den drei Monaten nach dem Neustart Anfang Juni wurden dort nach Unternehmensangaben mit rund 60.000 Bestellungen mehr als vier Millionen Euro Umsatz erzielt.

Neuer Partner im Fulfillment ist das vom österreichischen Gründer-Duo Christoph Glatzl und Georg Weiß geführte Scaleup Quivo, das stark auf Automatisierung setzt. Dieses war 2022 aus der Fusion des Wiener Startup Logsta mit der deutschen Ancla hervorgegangen und hat seinen formellen Hauptsitz in Deutschland, seinen operativen Sitz aber in Wien. Vor etwa einem Jahr machte es mit einer großen Finanzierungsrunde auf sich aufmerksam, wie brutkasten berichtete.

Logistische Herausforderungen durch kurzfristige Peaks

Mit der Logistik-Umstellung von MediaShop in Deutschland werden nun rund 10.000 Paletten Ware vom bisherigen Zentrallager in Augsburg nach Frankfurt verlagert. Das ist aber nur die erste von vielen zu erwartenden logistischen Herausforderungen, will das Teleshopping-Unternehmen seine Präsenz am deutschen Markt doch noch stärker ausbauen. So steigerte man die TV-Einschaltungen in Deutschland seit dem Neustart von zwischenzeitlich nur drei Sendern auf zwölf. International stieg die Zahl der Sender seit dem Neustart von 16 in zwei Ländern auf 50 in fünf Ländern.

Das Geschäftsmodell von MediaShop stelle enorme Anforderungen an Geschwindigkeit und Flexibilität, sagt Quivo-CEO Weiß: „Bei MediaShop zeigt sich besonders deutlich, dass modernes Fulfillment weit mehr ist als Lagerfläche und Paketversand. Wenn innerhalb kurzer Zeit große Bestellmengen eingehen, müssen Technologie, Prozesse und Personal nahtlos zusammenspielen.“ Die Plattform verbinde unterschiedliche Systeme und automatisiere große Teile der Bestellabwicklung. „Gleichzeitig haben wir die Infrastruktur und die personellen Ressourcen, um auch kurzfristige Nachfragespitzen abzufangen. Genau für solche Wachstumsszenarien haben wir Quivo aufgebaut“, so der Gründer.

„Wir haben MediaShop in sehr kurzer Zeit neu aufgestellt und sind wieder auf Kurs. Dafür brauchen wir eine Logistik, die nicht nur unser heutiges Bestellvolumen zuverlässig bewältigt, sondern auch mit uns wachsen kann“, kommentiert der neue MediaShop-Inhaber und -Chef Christoph Bauer. „Mit Quivo haben wir einen Partner gefunden, der Technologie, operative Erfahrung und die notwendige Skalierbarkeit verbindet. Das ist für uns insbesondere in einem Geschäft entscheidend, in dem Nachfrage sehr kurzfristig entstehen kann.“

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AI Summaries

Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

  • Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ aufgehoben.
  • Dem Gerichtshof war klar, dass die weitreichenden US-Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen.
  • Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf „US-Personen“, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA.
  • Der EuGH stellte fest, dass dies das „Wesen“ bestimmter EU-Grundrechte verletzt.
  • Wichtig: Trotz des Urteils können weiterhin nach Artikel 49 der DSGVO absolut „notwendige“ Datenflüsse weitergegeben werden.

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