16.07.2020

Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag das 2016 beschlossene Abkommen namens "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA gekippt. Damit folgte das Gericht einer Beschwerde des Datenschützers Max Schrems. Facebook darf Daten europäischer User nicht in die USA übermitteln.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ zwischen der EU und den USA aufgehoben. Dafür verantwortlich war unter anderem eine Beschwerde des österreichischen Datenschutz-Aktivisten, der sich seit Jahren für einen stärkeren Datenschutz in Europa einsetzt.

„USA müssen Überwachungsgesetze ändern“

„Ich freue mich sehr über das Urteil. Es scheint, dass der Gerichtshof uns in allen Aspekten gefolgt ist. Dies ist ein schwerer Schlag für den irischen DPC (Anm.: Leiter der nationalen Datenschutzbehörde in Irland) und Facebook. Es ist klar, dass die USA ihre Überwachungsgesetze ernsthaft ändern müssen, wenn US-Unternehmen weiterhin eine wichtige Rolle auf dem EU-Markt spielen wollen“, so Schrems in einer ersten Reaktion.

Dem Gerichtshof war klar, dass die weitreichenden US-Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen. Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf „US-Personen“, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA. Da es keine Möglichkeit gibt, herauszufinden, welche Unternehmen überwacht werden, haben die Menschen auch keine Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. Der EuGH stellte fest, dass dies das „Wesen“ bestimmter EU-Grundrechte verletzt.

„Der Gerichtshof hat zum zweiten Mal klargestellt, dass es einen Konflikt zwischen dem EU-Datenschutzrecht und dem US-Überwachungsrecht gibt. Da die EU ihre Grundrechte nicht ändern wird, um der NSA zu gefallen, besteht die einzige Möglichkeit, diesen Konflikt zu überwinden, darin, dass die USA solide Datenschutzrechte für alle Menschen – einschließlich Ausländer – einführen. Die Überwachungsreform wird dadurch für die Geschäftsinteressen des Silicon Valley von entscheidender Bedeutung“, so Schrems weiter.

Gesetz im Drittland prüfen

Wie die Datenschutz-Plattform noyb.eu weiter schreibt, habe sich der Gerichtshof auch der Ansicht von Herrn Schrems angeschlossen, dass EU-Unternehmen und Nicht-EU-Empfänger von Daten in einem ersten Schritt das Gesetz im jeweiligen Drittland überprüfen müssen.

Laut Datenschutz-Grundverordnung: Datenflüsse weiterhin legal

Wichtig: Trotz des Urteils können weiterhin nach Artikel 49 der DSGVO absolut „notwendige“ Datenflüsse weitergegeben werden. Jede Situation, in der Benutzer möchten, dass ihre Daten ins Ausland fließen, ist weiterhin legal, da dies auf der Einwilligung des Benutzers beruht, die jederzeit zurückgezogen werden kann. Ebenso erlaubt das Gesetz Datenflüsse bei Bereichen, in denen es um die Erfüllung eines Vertrags geht. Dies sei eine solide Grundlage für die meisten Rechtsgeschäfte mit den USA.

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Das Grazer High-Tech Unternehmen Easelink und SEG Automotive geben heute eine Partnerschaft bekannt. Easelink entwickelt die automatisierte Ladelösung Matrix Charging. Mit SEG Automotive zieht das Startup neben Audi, Nissan und Voyah einen weiteren namhaften Partner an.
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CEO und Founder von Easelink (vierter v.l.) und Gunter Meyer, Chief Market Officer von SEG Automotive (dritter v.l.) verkünden die Zusammenarbeit. (c) Easelink

E-Fahrzeuge laden, ganz ohne ein Kabel manuell anzuschließen. Das steckt hinter der Matrix-Charging-Technologie vom Grazer Startup Easelink. Erst letztes Jahr gründete das Unternehmen seine Matrix Charging Interest Group (MCIG), eine Branchenkooperation gemeinsam mit Audi, Nissan und dem chinesischen Anbieter Voyah, wie brutkasten berichtete.

Jetzt konnte auch SEG Automotive als Partner gewonnen werden, einer der weltweit führenden Zulieferer von Antriebskomponenten für die Automobilindustrie.

Kabelloses Laden

Eine der größten Änderungen, wenn man von einem Verbrenner auf ein E-Auto umsteigt, ist das Laden. Matrix-Charging setzt hier an, denn es funktioniert ohne Kabel: Ein Connector, der sich unter dem Fahrzeug im Bereich der Vorderachse befindet, senkt sich automatisch ab und verbindet sich mit dem Lade-Pad auf dem Parkplatz. Vor allem bei Taxis ist das von Vorteil. Hier hat Easelink bereits 2023 das Pilotprojekt „eTaxi Austria“ gestartet.

Steigende Bedeutung

Laut Easelink seien vor allem steigende Anforderungen an Nutzerkomfort, neue autonome Fahrzeugfunktionen und der Wunsch nach einer Integration von E-Fahrzeugen in intelligente Energiesysteme die Gründe, die die Bedeutung von automatisierten Ladelösungen steigen lassen.

„Wir sehen großes Potenzial für automatisierte Ladelösungen und möchten unseren Kunden künftig entsprechende Produkte und Integrationslösungen anbieten. Gleichzeitig unterstützen wir die Standardisierung innerhalb der MCIG, als wichtigen Schritt für Marktakzeptanz, langfristige Interoperabilität und somit auch Investitionssicherheit“, sagt Gunter Meyer, Chief Market Officer New Business bei SEG Automotive.

Aufnahme in Produktportfolio

Beide Partner verfolgen das Ziel, die Industrialisierung und Markteinführung von Matrix-Charging voranzutreiben. SEG Automotive wird daher die Ladetechnologie künftig direkt den großen Autoherstellern (OEMs) anbieten, damit diese die Technik in ihre neuen Autos einbauen können. SEG Automotive bereitet die Aufnahme der Matrix Charging Technologie in das eigene Produktportfolio bereits vor.

Außerdem wird SEG Automotive wie die anderen zuvor genannten Autohersteller, der Matrix Charging Interest Group (MCIG) beitreten. Die MCIG vereint Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette des automatisierten Ladens.

„Wichtiger Baustein unserer Mission“

„Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit SEG Automotive. Die Partnerschaft ist ein wichtiger Baustein unserer Mission, Innovation voranzutreiben und gemeinsam mit starken Industriepartnern den globalen Standard für automatisiertes Laden zu etablieren. Durch die Lizenzierung der Matrix-Charging-Technologie schaffen wir die Voraussetzungen für eine schnelle Skalierung und können die Technologie optimal in bestehende Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie integrieren“, äußert sich Hermann Stockinger, CEO und Gründer von Easelink, über die Partnerschaft.

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AI Summaries

Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

  • Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ aufgehoben.
  • Dem Gerichtshof war klar, dass die weitreichenden US-Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen.
  • Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf „US-Personen“, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA.
  • Der EuGH stellte fest, dass dies das „Wesen“ bestimmter EU-Grundrechte verletzt.
  • Wichtig: Trotz des Urteils können weiterhin nach Artikel 49 der DSGVO absolut „notwendige“ Datenflüsse weitergegeben werden.

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