16.07.2020

Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag das 2016 beschlossene Abkommen namens "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA gekippt. Damit folgte das Gericht einer Beschwerde des Datenschützers Max Schrems. Facebook darf Daten europäischer User nicht in die USA übermitteln.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ zwischen der EU und den USA aufgehoben. Dafür verantwortlich war unter anderem eine Beschwerde des österreichischen Datenschutz-Aktivisten, der sich seit Jahren für einen stärkeren Datenschutz in Europa einsetzt.

„USA müssen Überwachungsgesetze ändern“

„Ich freue mich sehr über das Urteil. Es scheint, dass der Gerichtshof uns in allen Aspekten gefolgt ist. Dies ist ein schwerer Schlag für den irischen DPC (Anm.: Leiter der nationalen Datenschutzbehörde in Irland) und Facebook. Es ist klar, dass die USA ihre Überwachungsgesetze ernsthaft ändern müssen, wenn US-Unternehmen weiterhin eine wichtige Rolle auf dem EU-Markt spielen wollen“, so Schrems in einer ersten Reaktion.

Dem Gerichtshof war klar, dass die weitreichenden US-Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen. Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf „US-Personen“, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA. Da es keine Möglichkeit gibt, herauszufinden, welche Unternehmen überwacht werden, haben die Menschen auch keine Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. Der EuGH stellte fest, dass dies das „Wesen“ bestimmter EU-Grundrechte verletzt.

„Der Gerichtshof hat zum zweiten Mal klargestellt, dass es einen Konflikt zwischen dem EU-Datenschutzrecht und dem US-Überwachungsrecht gibt. Da die EU ihre Grundrechte nicht ändern wird, um der NSA zu gefallen, besteht die einzige Möglichkeit, diesen Konflikt zu überwinden, darin, dass die USA solide Datenschutzrechte für alle Menschen – einschließlich Ausländer – einführen. Die Überwachungsreform wird dadurch für die Geschäftsinteressen des Silicon Valley von entscheidender Bedeutung“, so Schrems weiter.

Gesetz im Drittland prüfen

Wie die Datenschutz-Plattform noyb.eu weiter schreibt, habe sich der Gerichtshof auch der Ansicht von Herrn Schrems angeschlossen, dass EU-Unternehmen und Nicht-EU-Empfänger von Daten in einem ersten Schritt das Gesetz im jeweiligen Drittland überprüfen müssen.

Laut Datenschutz-Grundverordnung: Datenflüsse weiterhin legal

Wichtig: Trotz des Urteils können weiterhin nach Artikel 49 der DSGVO absolut „notwendige“ Datenflüsse weitergegeben werden. Jede Situation, in der Benutzer möchten, dass ihre Daten ins Ausland fließen, ist weiterhin legal, da dies auf der Einwilligung des Benutzers beruht, die jederzeit zurückgezogen werden kann. Ebenso erlaubt das Gesetz Datenflüsse bei Bereichen, in denen es um die Erfüllung eines Vertrags geht. Dies sei eine solide Grundlage für die meisten Rechtsgeschäfte mit den USA.

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Bernd Greifeneder vor dem in Bau befindlichen neuen Dynatrace Campus in Linz | © Hermann Wakolbinger
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Seinen Sitz hat der ursprünglich 2005 in Linz gegründete Observability-Spezialist Dynatrace bereits mit dem ersten Exit 2011 in die USA verlegt. 2019 folgte der Börsengang in New York (brutkasten berichtete damals). Österreich blieb dennoch ein zentraler Standort für den nunmehrigen Weltmarktführer im Bereich KI-basierter Observability. Ein neuer Büro-Campus in Linz mit 29.000 Quadratmetern soll demnächst bezogen werden, wie brutkasten berichtete. Von den weltweit aktuell rund 5.600 Mitarbeiter:innen sind etwa 28 Prozent an den sechs österreichischen Standorten in Linz, Wien, Graz, Klagenfurt, Hagenberg und Innsbruck beschäftigt.

Umsatzsprung um weitere 18 Prozent

Im Geschäftsjahr 2024/2025 war die Zahl der Beschäftigten noch bei rund 5.200 gelegen – und der jährlich wiederkehrende Umsatz (ARR) bei 1,7 Milliarden US-Dollar. Wie Dynatrace nun bekanntgab, konnte letzterer im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025/2026 auf 2,054 Milliarden Dollar erhöht werden – ein Sprung um 18 Prozent (bzw. 16 Prozent auf Basis konstanter Wechselkurse). Dabei habe man mit 29 Prozent „bereinigter operativer Marge“ eine „starke Profitabilität“ aufweisen können, heißt es vom Unternehmen.

Noch viel Potenzial bei KI-gestützter Observability

Und man sieht in der eigenen Branche noch enormes Potenzial: Der adressierbare Markt für Observability, Application Security und AI/LLM Observability werde auf 92 Milliarden US-Dollar geschätzt. Rund 10 Milliarden US-Dollar würden davon bereits AI Observability zugerechnet. „Wir sind auf dem Weg zu autonomen digitalen Ökosystemen, die sich selbst verwalten, Leistung sowie Kosten optimieren und Probleme beheben, bevor sie sich auf die Nutzer auswirken. Für diese Systeme ist KI-gestützte Observability unerlässlich, weil sie ansonsten blind für die reale Welt wären“, kommentiert Dynatrace-Gründer und CTO Bernd Greifeneder.

Standort Linz mit zentraler Rolle

Beim Abrufen dieses Potenzials spielt laut Gründer auch die oberösterreichische Hauptstadt mit dem Engineering Headquarter eine zentrale Rolle: „In Linz entwickeln wir nicht nur unser Produkt, das KI tief in seiner DNA trägt, sondern betreiben an der Johannes Kepler Universität auch Forschung, um Deep-Tech-Lösungen zu entwickeln, die es auf dem Markt noch nicht gibt.“

Greifeneder: „Zeigen jeden Tag, dass wir an den europäischen Standorten herausragende Engineering-Talente finden“

Greifeneder betont dabei, Europa könne im KI-Wettbewerb mit China und den USA selbstbewusst sein: „Bei Dynatrace zeigen wir jeden Tag, dass wir an den europäischen Standorten herausragende Engineering-Talente finden. Menschen aus der ganzen Welt entscheiden sich bewusst dafür, hier zu arbeiten und zu leben.“ Europa stehe an der Spitze, wenn es darum geht, Compliance-Anforderungen zu verstehen und ihnen gerecht zu werden. „Bereiche, in denen wir uns jedoch noch verbessern können, sind Geschwindigkeit und der Mut zum Risiko“, so der Gründer.

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Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

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