16.07.2020

Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag das 2016 beschlossene Abkommen namens "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA gekippt. Damit folgte das Gericht einer Beschwerde des Datenschützers Max Schrems. Facebook darf Daten europäischer User nicht in die USA übermitteln.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ zwischen der EU und den USA aufgehoben. Dafür verantwortlich war unter anderem eine Beschwerde des österreichischen Datenschutz-Aktivisten, der sich seit Jahren für einen stärkeren Datenschutz in Europa einsetzt.

„USA müssen Überwachungsgesetze ändern“

„Ich freue mich sehr über das Urteil. Es scheint, dass der Gerichtshof uns in allen Aspekten gefolgt ist. Dies ist ein schwerer Schlag für den irischen DPC (Anm.: Leiter der nationalen Datenschutzbehörde in Irland) und Facebook. Es ist klar, dass die USA ihre Überwachungsgesetze ernsthaft ändern müssen, wenn US-Unternehmen weiterhin eine wichtige Rolle auf dem EU-Markt spielen wollen“, so Schrems in einer ersten Reaktion.

Dem Gerichtshof war klar, dass die weitreichenden US-Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen. Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf „US-Personen“, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA. Da es keine Möglichkeit gibt, herauszufinden, welche Unternehmen überwacht werden, haben die Menschen auch keine Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. Der EuGH stellte fest, dass dies das „Wesen“ bestimmter EU-Grundrechte verletzt.

„Der Gerichtshof hat zum zweiten Mal klargestellt, dass es einen Konflikt zwischen dem EU-Datenschutzrecht und dem US-Überwachungsrecht gibt. Da die EU ihre Grundrechte nicht ändern wird, um der NSA zu gefallen, besteht die einzige Möglichkeit, diesen Konflikt zu überwinden, darin, dass die USA solide Datenschutzrechte für alle Menschen – einschließlich Ausländer – einführen. Die Überwachungsreform wird dadurch für die Geschäftsinteressen des Silicon Valley von entscheidender Bedeutung“, so Schrems weiter.

Gesetz im Drittland prüfen

Wie die Datenschutz-Plattform noyb.eu weiter schreibt, habe sich der Gerichtshof auch der Ansicht von Herrn Schrems angeschlossen, dass EU-Unternehmen und Nicht-EU-Empfänger von Daten in einem ersten Schritt das Gesetz im jeweiligen Drittland überprüfen müssen.

Laut Datenschutz-Grundverordnung: Datenflüsse weiterhin legal

Wichtig: Trotz des Urteils können weiterhin nach Artikel 49 der DSGVO absolut „notwendige“ Datenflüsse weitergegeben werden. Jede Situation, in der Benutzer möchten, dass ihre Daten ins Ausland fließen, ist weiterhin legal, da dies auf der Einwilligung des Benutzers beruht, die jederzeit zurückgezogen werden kann. Ebenso erlaubt das Gesetz Datenflüsse bei Bereichen, in denen es um die Erfüllung eines Vertrags geht. Dies sei eine solide Grundlage für die meisten Rechtsgeschäfte mit den USA.

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CEO und Co-Founder Matthäus Offner | (c) Find my Werkstatt / Canva

So manche Autofahrer:innen hat wohl schon einmal der Schreck eingeholt, als die Rechnung für das letzte Service geschrieben wurde. Neben hohen Preisen ist es oft schwierig nachzuvollziehen, wie teuer die Reparatur sein darf. Das soll sich nun mit Find my Werkstatt ändern, denn das Wiener Unternehmen möchte Kosten sichtbar und transparent machen. Es stellt dafür digitale Fahrzeugberichte aus, die Autofahrer:innen zeigen, welche Arbeiten laut Wartungsplan vorgesehen sind, welche Ersatzteile benötigt werden und mit welchem Arbeitsaufwand zu rechnen ist.

„Wir machen Informationen zugänglich“

„Wer sein Auto zum Service bringt, weiß meistens nicht, was tatsächlich gemacht werden muss und wie sich die Rechnung zusammensetzt. Genau das wollen wir ändern. Wir machen Informationen zugänglich, die bisher vor allem Werkstätten zur Verfügung standen“, erklärt Matthäus Offner, Geschäftsführer von Find my Werkstatt. Ihm gehören 49 Prozent der Firma, Mehrheitseigentümer ist die pubbles FilmgesmbH.

Find my Werkstatt greift bei seinen Analysen auf technische Fahrzeugdaten, Wartungsvorgaben, Arbeitszeitwerte und aktuelle Ersatzteilpreise zurück. Laut dem Wiener Unternehmen würden die Service- und Reparaturkosten nach einem ähnlichen Prinzip berechnet werden, wie es auch in professionellen Werkstätten üblich sei. Find my Werkstatt betont aber, dass die berechneten Kosten als Orientierung dienen.

Ein Ersatzteil, zwei Preise

„Was mich immer wieder überrascht, sind die enormen Preisunterschiede bei Windschutzscheiben. Für ein und dasselbe Fahrzeug kann eine Windschutzscheibe bei einem Anbieter rund 300 Euro und bei einem anderen weit über 1.000 Euro kosten“, sagt Offner und ergänzt bezüglich der Arbeitskosten: „Der Stundensatz kann von Werkstatt zu Werkstatt um bis zum Dreifachen variieren. Viele Autofahrer wissen gar nicht, wie groß diese Unterschiede tatsächlich sein können.“ Durch Find my Werkstatt sollen Autofahrer:innen Angebote besser einschätzen können und informiertere Entscheidungen treffen.

Die Plattform würde auch beim Gebrauchtwagenkauf wichtige Informationen zur Verfügung stellen, wodurch Folgekosten besser berücksichtigt werden können. „Ein vermeintlich günstiges Auto kann schnell teuer werden, wenn kurz nach dem Kauf größere Wartungen oder Reparaturen anstehen. Wir wollen, dass man solche Kosten bereits vor dem Kauf besser einschätzen kann“, erklärt Offner.

Recherche nach der passenden Werkstatt

Grundsätzlich wurde Find my Werkstatt vor zwei Jahren gegründet, um eine passende Kfz-Werkstatt in der Nähe zu finden. Nutzer:innen können Betriebe anhand von Standort, angebotenen Leistungen und Bewertungen entdecken und direkt kontaktieren. Bisher habe die Firma 20.000 User:innen und mache laut eigenen Angaben heuer einen Umsatz von rund 100.000 Euro.

Vollständig gebootstrappt, jetzt beginnt Investorensuche

Werkstätte, die auf der Plattform aufgeführt werden möchten, zahlen eine Gebühr zwischen 109 Euro und 150 Euro. Je nach Preis ist eine einfache Listung bis hin zur Verfügungstellung einer Software, die den Prozess des Ersatzteilebesorgens vereinfacht, möglich. Aktuell seien rund 4.300 Werkstätten verzeichnet. Auf der anderen Seite bezahlen Autofahrer:innen pro Bericht zwischen 5,90 Euro und 19,90 Euro. Je nach Preis erhalten sie unterschiedlich ausführliche Informationen. Find my Werkstatt ist bisher eigenfinanziert, wobei man aktuell nach großen Investoren wie Versicherungen, Automarken etc. suche.

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AI Summaries

Datenschutzabkommen ade: EuGH kippt Vereinbarung zwischen EU und USA

  • Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ aufgehoben.
  • Dem Gerichtshof war klar, dass die weitreichenden US-Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen.
  • Er ist folgendem Gedankengang gefolgt: Die USA beschränken den größten Schutz auf „US-Personen“, schützen jedoch nicht die Daten ausländischer Kunden von US-Unternehmen vor der NSA.
  • Der EuGH stellte fest, dass dies das „Wesen“ bestimmter EU-Grundrechte verletzt.
  • Wichtig: Trotz des Urteils können weiterhin nach Artikel 49 der DSGVO absolut „notwendige“ Datenflüsse weitergegeben werden.

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