31.10.2019

Datenschützer: 18-Millionen-Euro-Strafe gegen die Post ist schlechtes Zeichen für Startups

Die Post wurde von der Datenschutzbehörde mit einer Strafe in Höhe von 18 Millionen Euro belegt, weil Daten aus Onlinequellen zum Schätzen von Parteiaffinitäten genutzt wurden. Das ist ein schlechtes Zeichen, meint Datenschützer Hans Zeger.
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DSGVO - Deloitte-Umfrage
(c) fotolia.com - Robert Kneschke

Von den heimischen Datenschützern ist es man es nicht unbedingt gewohnt, dass sie sich hinter große Unternehmen stellen, wenn diese Daten für Marketingzwecke nutzen. Eine Ausnahme macht nun Hans Zeger, Obmann der Arge Daten: Er kritisiert die 18 Millionen Euro schwere Strafe der Datenschutzbehörde gegen der Post AG.

+++Twitter verbietet politische Werbung+++

Diese Strafe werde wohl abschreckend wirken – allerdings nicht auf die großen Internetkonzerne, sondern auf die zahlreichen heimischen Startups, sowie diverse Unternehmen mit neuen Ideen. „Lieber bleiben lassen und Zulieferer für Google und Co werden, werden sich viele nach dieser DSB-Entscheidung denken,“ heißt es in einer Presseaussendung der Arge Daten.

Die Strafe wurde für Big Data Analysen verhängt, bei denen die Post AG anhand von Informationen aus verschiedenen Quellen zu erraten versuchte, welche Parteipräferenzen Personen haben. Die besagten Schätzungen konnten anschließend von Kunden der Post AG für Marketingzwecke genutzt werden – was den Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) widerspricht.

US-Konzerne geben den Ton an

Allerdings habe die Post AG mit diesem Schritt auf die allgemeinen Entwicklungen am Werbemarkt reagiert, heißt es seitens der Arge Daten: Mittlerweile fallen 42 Prozent (47 Milliarden Euro) des gesamten EU-Werbeetats allein auf Onlinewerbung, noch vor 6 Jahren waren es bloß 21 Prozent (19 Milliarden Euro). Von diesen 47 Milliarden Euro entfallen rund 80 Prozent auf Nicht-EU-Firmen: Allein Google und Facebook zusammen kommen laut Arge Daten auf 28 Milliarden Euro, oder mehr als 25 Prozent aller Werbeausgaben in der EU.

Ähnlich gestalte sich das Bild beim Blick auf genutzte Technologien und IT-Infrastruktur: Beim Cloud Computing wird der Markt dominiert von Micosoft, Amazon und Cloudflare, bei Smartphone-Betriebssystemen von Apple und Google, bei Social Networks von Facebook.

„DSGVO ist die falsche Antwort“

Entsprechend dieser Marktsituation findet der Datenschützer harte Worte gegenüber der EU: Digitalsteuer, Uploadfilter, ePrivacy, eCommerce-Regulierung und eben auch die DSGVO seien „hilflose und falsche Antworten auf die Dynamik der Informationsgesellschaft“. Jede neue Regulierung sei von den Riesen leichter umzusetzen als von Startups, die neu auf den Markt kommen.

Der Plan sei zwar gewesen, dass die IT-Riesen durch die neuen Regeln gezwungen werden, die europäischen Grundwerte einzuhalten. Dabei sei aber übersehen worden, dass Google, Amazon, Facebook und andere Konzerne in punkto Service, Qualität und Bequemlichkeit ein „de-facto-Monopol“ haben. Europäische Startups haben laut Aussendung des Datenschützers hingegen „keine Chance, Kunden vergleichbare Bedingungen aufzuzwingen.“

Die Strafe gegen die Post AG ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Strafe  durch alle Instanzen hält werden wir wohl erst in einigen Jahren wissen, heißt es abschließend in der Aussendung.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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