26.01.2018

DAICO: Buterin schlägt Modell gegen Scam-ICOs vor

Mit dem ICO-Hype seit dem vergangenen Jahr kamen nicht nur seriöse Unternehmen zu viel Kapital. Ethereum-Founder Vitalik Buterin schlug kürzlich ein neues System vor, um Scam-ICOs zu verhindern: DAICO.
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Vitalik Buterin schlägt DAICO vor.
(c) TechCrunch: Vitalik Buterin bei der TechCrunch Disrupt San Francisco 2017.

Wer die Berichterstattung über ICOs der letzten Monate mitverfolgt hat, weiß: Nicht alle Projekte, die die Finanzierungsform nutzen, agieren seriös. Tatsächlich ist die Verlockung groß: Über ein Initial Coin Offering können Coins im Wert von mehreren Millionen US-Dollar auf der Wallet eines Unternehmens landen. Anders als bei klassischen Finanzierungsformen haben die ICO-Investoren aber durch ihr Investment per se keine Rechte. Sie haben eben Coins, die entweder performen, oder nicht. Die Initiatoren können sich mit der Summe, die beim ICO hereingekommen ist, also prinzipiell auch einfach ein schönes Leben machen. Und sie können dafür rechtlich nicht einmal belangt werden. Klar, das ist nicht überall so. Gerade für die bisherigen österreichischen ICOs wurden etwa Regelungen wie das „Gutschein-Modell“ genutzt, die so ein Verhalten verhindern. Dennoch: International gab es einige der beschriebenen Scam-ICOs. Ein Modell, sie zu verhindern, hat kürzlich Ethereum-Founder Vitalik Buterin vorgeschlagen: Den DAICO.

+++ ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich +++

2017 über vier Milliarden US-Dolar über Ethereum-ICOs

Dass so ein Vorschlag von Buterin kommt, kommt nicht von ungefähr. Denn der Großteil der bisherigen ICOs verlief über die Ethereum-Blockchain. Verkauft wurden mehrheitlich „ERC20-Tokens“. Das war auch bei den bisherigen österreichischen ICOs der Fall. Im Jahr 2017 flossen so weltweit umgerechnet mehr als vier Milliarden US-Dollar bei ICOs im Ethereum-System. Das einige davon sich als Betrug herausgestellt haben, ist eben auch Buterin, der für seine idealistischen Ansichten bekannt ist, ein Dorn im Auge.

Deutlich mehr Rechte für Investoren bei DAICO

Der von Buterin vorgeschlagene DAICO über die Ethereum-Blockchain könnte die Betrugsmöglichkeiten deutlich minimieren. Konkret soll beim DAICO nach dem Ende des Token-Verkaufes vorerst nur ein kleiner Teil des eingenommenen Geldes ausgeschüttet werden. Anschließend fließt das restliche Geld schrittweise. Sollte das Unternehmen zwischendurch eine Kapital-Aufstockung benötigen, kann diese von den Token-Käufern in einer Abstimmung genehmigt werden – die Emissionsrate wird dann erhöht. Wenn die Investoren mit der Unternehmensentwicklung aber nicht zufrieden sind, können sie sich ihr verbliebenes Geld über eine „Withdraw“-Funktion wieder auszahlen lassen. Der ganze Mechanismus läuft über einen Smart-Contract, den Buterin bereits skizziert hat.

Hintergrund: Synthese aus DAO und ICO

DAICO steht für „Decentralized autonomous Inital Coin Offering“. Der neue Ansatz stellt eine Synthese aus dem DAO („Dezentralized Autonomuos Organization“)-System und dem ICO-System dar. DAO galt eine Zeit lang als zukunftsträchtige Finanzierungsform über das Ethereum-Netzwerk, die der Crowd maßgebliche Mitbestimmungsrechte einräumte. Nachdem bei einem Hack auf DAO im Juni 2016 Millionen Ether gestohlen wurden, schien das Konzept gestorben. Mit dem DAICO will Buterin nun das jeweils Beste der zwei Konzepte zu einem stärkeren Modell kombinieren.

+++ Ethereum – eine Analyse +++


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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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