08.10.2020

D-Aria: CDM macht sichere Events ohne Sitzplatzzuweisung möglich

Der 1st Women’s Distance Run mit 2 x 99 Teilnehmerinnen Ende September im Wiener Prater war der erste Lauf-Event, bei dem der Community Distance Marker (CDM) zum Einsatz gekommen ist. Damit wurde erstmals Contact Tracing bei Veranstaltungen mit nicht zugewiesenen Sitzplätzen möglich. Gesammelte Daten des Events lassen für zukünftige Veranstaltungen ohne Sitzplatzzuweisung Hoffnungen zu.
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CDM, Contact Tracing, Frauenlauf, Corona, Covid-19
(c) DIENER/Eva Manhart - Beim 1st Women's Distance Run 2020 kam der Community Distance Marker zum Einsatz.

Das Veranstaltungsteam des ASICS Österreichischen Frauenlaufes setzte neben Corona-Präventionsmaßnahmen, wie getrennte Startnummernausgabe, Tragen des Mund-Nasen-Schutzes bis eine Minute vor dem Start oder markierte Startplätze mit 1,5m Abstand, auch auf den Community Distance Marker. Jede Teilnehmerin wurde mit dem CDM ausgestattet. In Zusammenarbeit mit D-Aria, einem eigener Definition nach, „high-tech Grow-Up“ aus dem Bereich Logistik, Technik und Forschung, wurde damit erstmals ein umfassendes Contact Tracing bei einer Veranstaltung mit nicht zugewiesenen Sitzplätzen möglich.

Daten und Warnungen

In der ersten Startgruppe zeichnete der CDM ausschließlich die Kontakte auf. Im zweiten Rennen warnte der Marker, wenn der Mindestabstand von einem Meter unterschritten wurde. In beiden Gruppen war den Veranstaltern nach, zu sehen, dass es bei Laufbewerben nur zu Kurzkontakten kommt. 88 Prozent bzw. 90 Prozent aller Kontakte waren kürzer als 30 Sekunden und wurden damit als nicht kritisch betrachtet.

Laufen als sicher einzustufen

„Die Dauer der Kontakte liegt bei unter einem Dreißigstel von der von der AGES, Österreichische Agentur für Gesundheit, kommunizierten kritischen Kontaktdauer von 15 Minuten“, sagt Frauenlauf-Geschäftsführerin Ilse Dippmann. „Somit sind Laufveranstaltungen als sicher einzustufen“

CDM-Warnsignal sensibilisiert

In Sachen CDM-Einsatz ist zusätzlich erkannt worden, dass die Zahl der Abstands-Unterschreitungen um rund 55 Prozent reduziert wurden. Durchschnittlich hatte jede Läuferin Kurzkontakte mit 1,83 anderen Läuferinnen, bei einer mittleren Kontaktdauer von 18 Sekunden. 20 Prozent hatten gar keine Berührungspunkte.

Dass das Einhalten des Mindestabstandes die sicherste Variante der Prävention ist, ist großen Teilen der Gesellschaft klar. Auch die Möglichkeit der raschen Nachverfolgung etwaiger kritischer Kontakte – Stichwort: Contact Tracing, erweist sich als ein weiterer Baustein, um die Ausbreitung von Covid-19 zu verringern.

In diesem Sinne hat D-Aria beide „Funktionen“ in einem Gerät vereint: Mittels UWB-Technologie misst der CDM den Abstand zu anderen Geräten und warnt seine Träger, sobald der einzuhaltende Sicherheitsabstand unterschritten wird. Die Contact Tracing-Funktion kann optional eingesetzt werden.

Senkung der Abstandsunterschreitungen

„Die Ergebnisse zeigen, dass die Abstandsunterschreitungen bei Gruppenläufen im Freien im Bereich von fünf bis 60 Sekunden liegen – sowohl bei der Kontrollgruppe als auch jener Gruppe mit Warnfunktion. In Bezug auf ein Ansteckungsrisiko ist hier demnach generell ein minimales Risiko zu erwarten. Mit dem CDM konnte die Dauer der Unterschreitungen weiter gesenkt werden“, heißt es laut Aussendung.

CDM als Ersatz für festen Sitzplatz?

Maximilian Mrstik, CEO von D-Aria geht sogar so weit eine gewisse „Normalität“ in diesem Bereich in Aussicht zu stellen. Er sagt: „Der ‚Community Distance Marker‘ ist der Ersatz für einen festen Sitzplatz. Veranstaltungen werden damit auch ohne Sitzplatzzuweisung – dafür mit Contact Tracing-Funktion – sicher möglich.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

D-Aria: CDM macht sichere Events ohne Sitzplatzzuweisung möglich

  • Im Zuge des 1st Women’s Distance Run, organisiert von der „Österreichischer Frauenlauf GmbH“, wurde anhand des gesammelten Datenmaterials die Wirksamkeit des „Community Distance Marker“ geprüft.
  • Zwei Gruppen wurden mit dem CDM ausgestattet, wobei bei einer Gruppe die Warnfunktion aktiv war.
  • Der Vergleich der beiden Laufgruppen hat gezeigt, dass die Warnfunktion die Träger sensibilisiert auf den Mindestabstand zu achten.
  • Mittels UWB-Technologie misst der CDM den Abstand zu anderen Geräten und warnt seine Träger, sobald der einzuhaltende Sicherheitsabstand unterschritten wird.

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