Cycle-Gründer: „E-Bike-Markt noch lange nicht gesättigt“
Das Berliner Startup Cycle rund um den österreichischen Gründer Luis Orsini-Rosenberg hat sich in der jüngsten Finanzierungsrunde 10,3 Millionen Euro gesichert. Im brutkasten-Interview geht der Gründer auf die Anfänge des Startups, das rasante Wachstum und sowie die aktuellen Herausforderungen im E-Bike-Sektor ein.
Luis Orsini-Rosenberg ist Gründer des Berliner Startups Cycle, das sich kürzlich ein Investment von über 10,3 Millionen Euro gesichert hat. Das Unternehmen bietet Full-Service-Mobility-Lösungen für Lieferdienste an, mittlerweile sind über 10.000 E-Bikes von Cycle im Einsatz. Im brutkasten-Talk spricht Orsini-Rosenberg über die Unternehmensgeschichte, die E-Bike-Branche und Zukunftspläne.
Ursprünglich wurde Cycle 2018 in Wien von Orsini-Rosenberg und seinem Cousin Nikodemus Seilern als GetHenry gegründet. Das anfängliche Konzept war, Flotten von E-Scootern an Hotels zur Verfügung zu stellen, unter anderem an das Hotel Sacher. Während der Covid-Lockdowns wurden die Scooter dann von den Hotels selbst benutzt, um Dinge wie Sachertorten auszuliefern.
Von der E-Bike-Not zur Eigenproduktion
Der Sprung zu Lieferplattformen wie dem damaligen Mjam (heute Foodora) war dadurch nicht weit. „Wir sind aber im Laufe der ersten Tests recht schnell draufgekommen, dass E-Scooter vielleicht nicht das ideale Fortbewegungsmittel sind für Lieferungen“, so Orsini-Rosenberg. Somit kam die Entscheidung, die E-Scooter zu verkaufen und E-Bikes anzuschaffen. Nach Bekanntgabe der Partnerschaft mit Mjam „hat sich eine Schlange vor dem Büro gebildet an Kurieren, die E-Bikes von uns haben wollten. Die haben uns teilweise Geld angeboten, um in der Warteschlange vorgereiht zu werden.“ 15 Räder hatte Cycle damals am Start, die sofort ausgebucht gewesen waren.
Zu Jahreswechsel 2020/2021 kamen durch den pandemiebedingten Lieferboom auch Anfragen anderer Firmen, unter anderem vom Lieferdienst Gorillas in Berlin. Durch die hohe Nachfrage und zu langen Bike-Lieferzeiten haben sich die Cousins dazu entschlossen, selbst E-Bikes zu produzieren. Die ersten eigens produzierten Räder kamen Anfang 2022 auf den Markt.
E-Bike-Markt noch lange nicht gesättigt
Doch der Lieferboom der Pandemie sollte nicht für immer andauern. Erst im Juli diesen Jahres gab der niederländische E-Bike-Hersteller Vanmoof seine Insolvenz bekannt. „Das ist natürlich ein Schock für die gesamte Industrie“, so Orsini-Rosenberg. Trotzdem sieht er keine Gefahr für sein eigenes Unternehmen: „Das Modell von Vanmoof ist von unserem aber ziemlich weit entfernt. Es war sehr stark B2C fokussiert.“ Cycle sei zu 90 Prozent im B2B-Bereich aktiv. Auch betonte Orsini-Rosenberg das eigene starke Serviceangebot – was bei Vanmoof gefehlt habe.
Aktuell ist Cycle in 85 europäischen Städten aktiv. Orsini-Rosenberg sieht auf dem B2B-Markt aber noch lange keine E-Bike-Sättigung: „Der Großteil aller Lieferungen auf der letzten Meile wird nach wie vor mit Vans durchgeführt.“ Besonders im Paketbereich sei hier noch viel zu tun. Der Trend gehe hier in Richtung Same-Day-Delivery, aber auch Nachhaltigkeit in der Zustellung sei Kunden wichtig. „Das sind zwei Trends, die in unsere Hände spielen.“
10,3 Millionen Series-A-Investment
Diese positiven Aussichten spiegeln sich auch in der jüngsten Series-A-Finanzierungsrunde über 10,3 Millionen Euro wider. Unter anderem ist Scania Growth Capital eingestiegen. Die Gründer haben sich aus strategischen Gründen für die Skandinavier entschieden, da sie einiges an Erfahrung im Lieferbereich mitbringen würden. Ein gutes Argument, um die Finanzierung zu sichern, war das zwar mittlerweile gesunkene, aber immer noch eindeutige Wachstum des Unternehmens. Sie seien derzeit noch nicht profitabel, sind aber „immer sehr, sehr nahe an der Profitabilität geblieben“, so Orsini-Rosenberg. Cycle möchte bis zum ersten Quartal 2024 profitabel sein.
Durch eine Partnerschaft mit der niederländischen Firma Rad Power Bikes gibt es seit Kurzem auch einen Vertrieb an Endverbraucher. Durch ein monatliches Abo können beispielsweise Familien Longtail-Cargo-Bikes mieten, in denen es möglich ist, bis zu zwei Kinder zu transportieren. Orsini-Rosenberg hält die Möglichkeit, auch den Rest der eigenen Flotte im B2C-Bereich einzusetzen, offen: „Natürlich liegt der Fokus nach wie vor auf dem Liefersegment. Aber was geliefert wird, spielt keine so große Rolle. Es könnten eben auch Kinder sein.“
Die 6 häufigsten Rechtsfallen für Startups im ersten Geschäftsjahr
Im ersten Geschäftsjahr konzentrieren sich Gründer:innen meist voll auf Produkt und Wachstum – rechtliche Risiken werden dabei leicht unterschätzt. Doch Rechtsfehler können schnell existenzgefährdend werden. brutkasten sprach dazu mit Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von ERGO Versicherung AG.
Die 6 häufigsten Rechtsfallen für Startups im ersten Geschäftsjahr
Im ersten Geschäftsjahr konzentrieren sich Gründer:innen meist voll auf Produkt und Wachstum – rechtliche Risiken werden dabei leicht unterschätzt. Doch Rechtsfehler können schnell existenzgefährdend werden. brutkasten sprach dazu mit Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von ERGO Versicherung AG.
In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.
“Ich mache ja nichts falsch”
„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.
Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung
Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.
Die 6 häufigsten Rechtsfallen
Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.
1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen
In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.
Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.
2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben
Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.
Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.
3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung
Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.
Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.
4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP
Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.
Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.
5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln
Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.
Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.
6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung
In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.
Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.
Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks
Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.
Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.
Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.