19.07.2023

Cycle: Österreichisches Gründer-Duo sichert sich für Berliner E-Bike-Startup 10,3 Mio Euro

Das Berliner Startup Cycle rund um die beiden österreichischen Gründer Luis Orsini-Rosenberg und Nikodemus Seilern hat eine Series-A-Finanzierungsrunde in Höhe von 10,3 Millionen Euro abgeschlossen. Nun soll die Expansion in Europa vorangetrieben und neue Geschäftsfelder erschlossen werden.
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(c) Cycle

Die beiden Cousins und Gründer Luis Orsini-Rosenberg und Nik Seilern gingen ursprünglich 2018 mit ihrem Unternehmen – damals noch GetHenry – in Österreich an den Start. Zunächst konzentrierten sie sich darauf, Hotels mit E-Scootern für ihre Gäste auszustatten. Mit dem Beginn der Pandemie änderten sie ihren Fokus und begannen, ein All-in-One-Paket für Lieferdienste und Kurierunternehmen anzubieten. Das Angebot beinhaltet neben der Vermietung auch die Wartung, Reparatur und Software für die Flotten. Unter anderem setzen bekannte Lieferdiensten wie Gorillas, Flink, Just Eat, Takeaway.com und Wolt auf die “Full-Service-Mobility-Lösung”. Fünf Jahre nach Gründung ist das Unternehmen europaweit in über 85 Städten aktiv und verlegte seinen Sitz mittlerweile nach Berlin. Im Sommer letzten Jahres vollzog das Startup zudem ein Rebranding und nannte sich in Cycle um.

Finanzierungsrunde für Cycle

Ebenfalls im Sommer 2022 gab Cycle den Abschluss einer Seed-Finanzierungsrunde in Höhe von 16,5 Millionen Euro bekannt. Nun folgt die Series-A-Runde, die mit 10,3 Millionen Euro allerdings kleiner ausfällt. Angeführt wird die Runde von Scania Growth Capital (East Hill Equity). Zudem beteiligen sich Local Globe, EnBW New Ventures (ENV), Visionaries Club, Third Sphere, Founder Collective, APX (first check investor by Porsche and Axel Springer) und die SpeedUp Venture Capital Gruppe, die bereits als Investoren an Bord waren.

“Trotz der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage steigt die Nachfrage nach nachhaltigen und effizienten Transportlösungen im urbanen Raum. Wir freuen uns sehr, unsere führende Position mit der neuen Finanzierung und der starken Ergänzung des Gesellschafterkreises weiter ausbauen zu können”, so Luis Orsini-Rosenberg, Mitbegründer und CEO von Cycle über das jüngste Investment.

Mit den mehr als zehn Millionen Euro soll Cycle weiter in Europa wachsen und unter anderem auch nach Großbritannien expandieren. Derzeit ist das Startup neben Deutschland und Österreich auch in Italien, Polen und den Niederlanden am Markt vertreten.

Entwicklung von E-Bikes und neue Geschäftsfelder

Mit der Finanzierungsrunde soll auch in die “kontinuierliche Weiterentwicklung” der E-Bikes investiert werden, wie es vom Startup heißt. Unter anderem ist geplant, ein neues E-Bike mit dem Modellnamen “20FIFTY” aus recyceltem Aluminium auf den Markt zu bringen. Das E-Bike soll über eine Ladekapazität von 200 Kilogramm und eine Batterie von 1000 Wattstunden verfügen. Außerdem sollen künftig auch neue Kund:innen aus Bereichen wie der Brief- und Paketlogistik bedient werden. Cycle spricht in diesem Zusammenhang von einer “Diversifizierung des Kundenportfolios”. Dazu zählt unter anderem auch die Lieferung von Medikamenten.

Tipp der Redaktion

In Österreich sind in den letzten Jahren immer mehr Startups aktiv, die sich voll und ganz dem “Fahrrad” verschrieben haben. Hier findet ihr einen Überblick über Startups.

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(c) Dorda - Alexandra Ciarnau und Axel Anderl von Dorda.

Mit dem neuen sprechenden KI-Assistenten “GPT-4o” ist die KI “Jarvis” aus dem Film “Iron Man” mit Robert Downey Jr. quasi in der Realität angekommen. Die österreichischen Unternehmen sind aber noch nicht so weit. Die meisten von ihnen befinden sich derzeit in der Konzeptionsphase ihrer KI-Projekte. Dabei müssen sie diese vier wichtigsten Regeln vom EU-AI-Act beachten:

Unternehmen müssen bereits bei der Konzeption, der Entwicklung und dem Testen von KI-Systemen Legal Compliance beachten und nicht erst bei der Markteinführung. Künstliche Intelligenz muss nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen, sondern technisch dokumentiert sowie nachvollziehbar sein und menschlich kontrolliert werden.

Kenne Deine KI-Risikostufe

Nachdem das grobe Konzept vorliegt, ist die Risikostufe zu hinterfragen. Denn der Kernpunkt des AI-Act ist die Einteilung von KI-Anwendungen in vier Risikoklassen:

  • Verbotene AI-Systeme, die in der EU nicht genutzt werden dürfen. Das umfasst beispielsweise Emotionserkennung am Arbeitsplatz, die Analyse von Video-Calls von Mitarbeiter:innen in Callcentern anhand von biometrischen Daten, um deren Gefühlszustände während der Interaktion mit Kund:innen zu analysieren.
  • Hochrisiko-KI, die nur unter Einhaltung strenger Auflagen betrieben werden darf. Dazu zählen selbstfahrende Autos, medizinische Anwendungen oder die biometrische Identifizierung, aber auch automatisierte Kreditvergabe außerhalb der Finanzbetrugserkennung.
  • General Purpose AI und viertens bestimmte KI-Systeme, die primär Transparenzvorgaben genügen müssen. Sie werden aktuell primär zur Interaktion mit Personen eingesetzt.

Du als KI-Betreiber trägst die größte Last

Angenommen, ein Unternehmen hat die Konzeptionsphase abgeschlossen. Es verfügt nun über eine selbst programmierte oder zugekaufte KI, die beispielsweise mit wenigen Worten Musik komponieren kann. Die Begeisterung ist groß – das Produkt wird released. Doch wenig später flattert überraschend ein Abmahnschreiben oder gar eine Klage ins Haus. Die Künstliche Intelligenzhat nichts selbst komponiert, sondern glatt Texte und Lieder anderer Musiker kopiert. Wer ist nun für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich? Der Programmierer oder Provider hat zwar das Tool bereitgestellt, die Urheberrechtsverletzung wurde jedoch vom Betreiber getriggert. Er haftet dafür verschuldensunabhängig. Dass er nichts davon wusste, schließt seine Verantwortung nicht aus. Da KI vielfach noch eine Blackbox ist – insbesondere für einen Käufer – sollte sich jedes Unternehmen in der IT-Beschaffung absichern, um sich beim Hersteller bzw. Händler zu regressieren. IT-Vertragsgestaltung ist das Um und Auf, um das Risiko allfälliger Verletzungen einer anderen Sphäre zuzuordnen.

Deine Künstliche Intelligenz schert aus: Zähme sie, achte auf Betriebsgeheimnisse und vermeide Schäden

Wenn die Künstliche Intelligenz einen Schritt weitergeht und Schäden verursacht, dann wird es ernst(er). KI-Roboter, die bei der Ausübung der Tätigkeiten Menschen verletzen oder Algorithmen, die finanzielle Schäden verursachen – die möglichen Szenarien sind vielseitig. Das Unternehmen wird nun in die Pflicht genommen. Aber wie kann ein Kläger überhaupt nachweisen, dass Künstliche Intelligenz den Schaden verursacht hat, hat er doch meist keinen Einblick in das KI-System? Das soll sich zukünftig ändern.

Hersteller, Importeure, Händler und Anbieter bzw. Betreiber sollen künftig in Schadenersatzprozessen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, Nachweise über ihre Künstliche Intelligenz offenzulegen. Das sehen die geplante KI-Haftungsrichtlinie und die Produkthaftungsnovelle vor.

Zudem wird die Produkthaftung durch die Erweiterung des Produktbegriffs auf “reine Software”, zu der auch KI zählt, ausgeweitet. Dies erhöht die Haftungsrisiken beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Hinzu kommen die Risiken aus anderen Regulierungen, die beim Einsatz von KI eine Rolle spielen. Diese reichen von Geldbußen nach der Datenschutzgrundverordnung bis hin zu Ansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen.

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