03.08.2023

Cycle-Gründer: „E-Bike-Markt noch lange nicht gesättigt“

Das Berliner Startup Cycle rund um den österreichischen Gründer Luis Orsini-Rosenberg hat sich in der jüngsten Finanzierungsrunde 10,3 Millionen Euro gesichert. Im brutkasten-Interview geht der Gründer auf die Anfänge des Startups, das rasante Wachstum und sowie die aktuellen Herausforderungen im E-Bike-Sektor ein.
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Luis Orsini-Rosenberg, Gründer von Cycle, steht vor der Kamera, im Hintergrund ist das Brutkasten Logo zu sehen
(c) brutkasten

Luis Orsini-Rosenberg ist Gründer des Berliner Startups Cycle, das sich kürzlich ein Investment von über 10,3 Millionen Euro gesichert hat. Das Unternehmen bietet Full-Service-Mobility-Lösungen für Lieferdienste an, mittlerweile sind über 10.000 E-Bikes von Cycle im Einsatz. Im brutkasten-Talk spricht Orsini-Rosenberg über die Unternehmensgeschichte, die E-Bike-Branche und Zukunftspläne.

Ursprünglich wurde Cycle 2018 in Wien von Orsini-Rosenberg und seinem Cousin Nikodemus Seilern als GetHenry gegründet. Das anfängliche Konzept war, Flotten von E-Scootern an Hotels zur Verfügung zu stellen, unter anderem an das Hotel Sacher. Während der Covid-Lockdowns wurden die Scooter dann von den Hotels selbst benutzt, um Dinge wie Sachertorten auszuliefern.

Von der E-Bike-Not zur Eigenproduktion

Der Sprung zu Lieferplattformen wie dem damaligen Mjam (heute Foodora) war dadurch nicht weit. „Wir sind aber im Laufe der ersten Tests recht schnell draufgekommen, dass E-Scooter vielleicht nicht das ideale Fortbewegungsmittel sind für Lieferungen“, so Orsini-Rosenberg. Somit kam die Entscheidung, die E-Scooter zu verkaufen und E-Bikes anzuschaffen. Nach Bekanntgabe der Partnerschaft mit Mjam „hat sich eine Schlange vor dem Büro gebildet an Kurieren, die E-Bikes von uns haben wollten. Die haben uns teilweise Geld angeboten, um in der Warteschlange vorgereiht zu werden.“ 15 Räder hatte Cycle damals am Start, die sofort ausgebucht gewesen waren.

Zu Jahreswechsel 2020/2021 kamen durch den pandemiebedingten Lieferboom auch Anfragen anderer Firmen, unter anderem vom Lieferdienst Gorillas in Berlin. Durch die hohe Nachfrage und zu langen Bike-Lieferzeiten haben sich die Cousins dazu entschlossen, selbst E-Bikes zu produzieren. Die ersten eigens produzierten Räder kamen Anfang 2022 auf den Markt.

E-Bike-Markt noch lange nicht gesättigt

Doch der Lieferboom der Pandemie sollte nicht für immer andauern. Erst im Juli diesen Jahres gab der niederländische E-Bike-Hersteller Vanmoof seine Insolvenz bekannt. „Das ist natürlich ein Schock für die gesamte Industrie“, so Orsini-Rosenberg. Trotzdem sieht er keine Gefahr für sein eigenes Unternehmen: „Das Modell von Vanmoof ist von unserem aber ziemlich weit entfernt. Es war sehr stark B2C fokussiert.“ Cycle sei zu 90 Prozent im B2B-Bereich aktiv. Auch betonte Orsini-Rosenberg das eigene starke Serviceangebot – was bei Vanmoof gefehlt habe.

Aktuell ist Cycle in 85 europäischen Städten aktiv. Orsini-Rosenberg sieht auf dem B2B-Markt aber noch lange keine E-Bike-Sättigung: „Der Großteil aller Lieferungen auf der letzten Meile wird nach wie vor mit Vans durchgeführt.“ Besonders im Paketbereich sei hier noch viel zu tun. Der Trend gehe hier in Richtung Same-Day-Delivery, aber auch Nachhaltigkeit in der Zustellung sei Kunden wichtig. „Das sind zwei Trends, die in unsere Hände spielen.“

10,3 Millionen Series-A-Investment

Diese positiven Aussichten spiegeln sich auch in der jüngsten Series-A-Finanzierungsrunde über 10,3 Millionen Euro wider. Unter anderem ist Scania Growth Capital eingestiegen. Die Gründer haben sich aus strategischen Gründen für die Skandinavier entschieden, da sie einiges an Erfahrung im Lieferbereich mitbringen würden. Ein gutes Argument, um die Finanzierung zu sichern, war das zwar mittlerweile gesunkene, aber immer noch eindeutige Wachstum des Unternehmens. Sie seien derzeit noch nicht profitabel, sind aber „immer sehr, sehr nahe an der Profitabilität geblieben“, so Orsini-Rosenberg. Cycle möchte bis zum ersten Quartal 2024 profitabel sein.

Durch eine Partnerschaft mit der niederländischen Firma Rad Power Bikes gibt es seit Kurzem auch einen Vertrieb an Endverbraucher. Durch ein monatliches Abo können beispielsweise Familien Longtail-Cargo-Bikes mieten, in denen es möglich ist, bis zu zwei Kinder zu transportieren. Orsini-Rosenberg hält die Möglichkeit, auch den Rest der eigenen Flotte im B2C-Bereich einzusetzen, offen: „Natürlich liegt der Fokus nach wie vor auf dem Liefersegment. Aber was geliefert wird, spielt keine so große Rolle. Es könnten eben auch Kinder sein.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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