24.03.2023

Crypto Weekly #95: Was das Vorgehen der US-Börsenaufsicht gegen Coinbase bedeutet

Diese Woche: Bitcoin steigt weiter und erreichte den höchsten Stand seit Juni 2022. Unterdessen ist bei der Kryptobörse Coinbase ein Schreiben der US-Börsenaufsicht eingetrudelt. Diese sieht das Unternehmen in Konflikt mit dem US-Wertpapierrecht.
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The logo of coinbase on a computer screen
Foto: Adobe Stock

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Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 28.034 US-Dollar (+11 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.784 Dollar (+6 %)
  • BNB: 332 Dollar (-3 %)
  • XRP: 0,43 Dollar (+17 %)
  • Cardano (ADA): 0,36 Dollar (+11 %)
  • Solana (SOL): 22 Dollar (+10 %)

📈 Bitcoin steigt weiter – und erreicht mit 28.800 US-Dollar höchsten Stand seit Juni

Am Kryptomarkt geht eine weitere starke Woche zu Ende. Am Mittwoch stieg der Bitcoin-Kurs zwischenzeitlich bis auf 28.800 US-Dollar – und erreichte damit den höchsten Stand seit Juni des Vorjahres. Einen kurzen Rücksetzer auf unter 27.000 Dollar gab es nur am Mittwochabend nach der Zinsentscheidung der US-Notenbank Federal Reserve. 

Diese hatte ihren Leitzins trotz mehreren Bankpleiten erhöht. Eine Zinssenkung zur Stützung der Konjunktur stellte Notenbank-Chef Jerome Powell auch für den weiteren Jahresverlauf nicht in Aussicht. Sämtliche Risk-Assets reagierten negativ – von Tech-Aktien bis hin zu Kryptowährungen. Als dauerhafte Belastung erwies sich die Zinsentscheidung jedoch nicht. Schon am Donnerstagnachmittag überschritt Bitcoin erneut die 28.000-Dollar-Marke. 

Auch die übrigen großen Kryptowährungen legten seit vergangenem Freitag deutlich zu. Der Ether-Kurs (ETH) stieg um 6 Prozent. Für den Cardano-Token ADA und Solanas SOL-Token ging es jeweils im zweistelligen Prozentbereich nach oben. 

Noch stärker legte Ripples XRP-Token zu, der ein Plus von rund 15 Prozent verzeichnete. Hintergrund waren Gerüchte, wonach der seit mehr als zwei Jahren andauernde Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) zu einem baldigen – und für Ripple positiven – Ende kommen könnte. Belastbare Informationen dazu gibt es allerdings keine. Der Ausgang des Verfahrens ist weiter offen. Aber immerhin sind wir damit schon beim größeren Thema dieser Ausgabe angelegt: Dem Disput zwischen der Börsenaufsicht und der Krypto-Branche.

🧐 US-Börsenaufsicht vs. Coinbase: Das ist die Vorgeschichte

Dass der Chef der Börsenaufsicht, Gary Gensler, kein Fan der Krypto-Branche ist, das ist schon lange klar. Aber in den vergangenen Wochen und Monaten hat die Behörde ihr Vorgehen gegen Akteure aus der Szene deutlich intensiviert. Und auch große Namen sind davor nicht gefeit. 

Dies zeigte sich allerspätestens Mitte Februar, als die Behörde mit der US-Kryptobörse Kraken einen umfassenden Vergleich abschloss. Dieser sah nicht nur eine Strafzahlung in der Höhe von 30 Mio. Dollar vor – die Börse musste sich auch dazu verpflichten, ihr Staking-Angebot vom US-Markt zu nehmen.

Schon damals meldete sich der Kraken-Konkurrent Coinbase zu Wort. CEO Brian Armstrong warf kurz vor Bekanntwerden des Vergleichs der Behörde vor, Staking für Privatanleger:innen in den USA verunmöglichen zu wollen. Nach Bekanntwerden des Vergleichs wiederum war Coinbase bemüht zu betonen, dass sich das eigene Staking-Angebot deutlich von jenem von Coinbase unterscheide.

Kurzer Einschub dazu: Staking wird bei “Proof of Stake”-Chains wie etwa Ethereum und Solana verwendet – anstelle des Minings wie es beispielsweise bei Bitcoin im Einsatz ist. Validatoren, die neue Blocks zur Chain hinzufügen wollen, müssen daher kein energieintensives Mining betreiben – sondern eine bestimmte Anzahl an Token in einem Smart Contract hinterlegen und dort “sperren” lassen. Im Gegenzug erhalten sie zinsähnliche Erträge. 

Wer auf eigene Faust Ethereum-Blocks validieren will, benötigt dazu aber eine Mindestsumme von 32 Ether (ETH). Ziemlich viel für eine:n Privatanleger:in. Deshalb gibt es Anbieter, die Staking als Dienstleistungsangebot auch für kleinere Beträge ermöglichen. Und dazu gehören eben Kraken (mittlerweile nur mehr außerhalb der USA) und Coinbase.

Das Problem dabei: Laut der US-Börsenaufsicht steht ein solches Angebot in Konflikt mit dem US-Wertpapierrecht. Denn rechtlich gesehen, so argumentiert die Behörde, handle es sich dabei um ein Wertpapierangebot. Und das müsse die entsprechenden Registrierungsprozesse bei der SEC durchlaufen.

Das Argument ist nicht neu. Und es betrifft in der einen oder anderen Form den überwiegenden Großteil aller Krypto-Projekte. Börsenaufsichts-Chef Gary Gensler selbst scheint auf dem Standpunkt zu stehen, dass überhaupt alle Krypto-Assets ausgenommen Bitcoin nach US-Recht als Wertpapiere einzustufen seien. 

Dass er Staking-Angebote jedenfalls in Konflikt mit dem Wertpapierrecht sieht, hat er bereits im September 2022 recht deutlich gesagt – die Details haben wir damals in Crypto Weekly #71 berichtet.

Speziell nach dem Vergleich der Börsenaufsicht mit Kraken stellte sich die Frage: Bedeutet dieser nicht zwangsläufig, dass die SEC bald auch Coinbase ins Visier nehmen würde? Oder ist es wirklich vorstellbar, dass die Börsenaufsicht der Argumentation von Coinbase folgt, wonach sich die beiden Staking-Angebote grundlegend unterscheiden – auch im rechtlichen Sinne?

🤔 Was das Vorgehen der Behörde gegen Coinbase jetzt bedeutet

Gleich vorweg: Mit Sicherheit wissen wir es weiterhin nicht. Aber jedenfalls hat die Börsenaufsicht einen nächsten Schritt gesetzt. Bei Coinbase ist eine sogenannte Wells Notice der SEC eingetrudelt, wie die Börse diese Woche selbst mitteilte. Etwas vereinfacht gesagt handelt es sich bei einer Wells Notice um eine Vorwarnung, dass die Behörde rechtliche Schritte gegen ein Unternehmen einleiten wird.

Die genauen Vorwürfe kennt Coinbase laut eigenen Angaben nicht. Die Wells Notice beziehe sich auf “auf einen nicht näher spezifizierten Teil unserer gelisteten digitalen Vermögenswerte, unseren Staking-Service Coinbase Earn, Coinbase Prime und Coinbase Wallet” und sei das Ergebnis einer – schon länger bekannten – ersten Untersuchung der SEC, schreibt Paul Grewal, der Chief Legal Officer von Coinbase, in einem Blog-Eintrag.

“Die heutige Mitteilung von Wells enthält nicht viele Informationen, auf die wir reagieren könnten”, schreibt Grewal weiter. Die SEC habe Coinbase mitgeteilt, dass potenzielle Verstöße gegen das Wertpapierrecht festgestellt worden seien – aber nicht viel mehr.

Grewal bekräftigt in dem Blog-Eintrag auch etwas, das das Unternehmen bereits anlässlich des Vergleichs des Konkurrenten Kraken angekündigt hatte: Man sei bereit, sich auf ein Gerichtsverfahren einzulassen und die Vorwürfe zu entkräften. Anders formuliert: Einen Vergleich, wie ihn Kraken eingegangen ist, will Coinbase offenbar nicht in Betracht ziehen.

Das ist ein wichtiger Punkt. Denn im US-Rechtssystem reicht es keineswegs aus, dass die Börsenaufsicht der Meinung ist, ein bestimmtes Produkt sei als Wertpapier einzustufen. Sie muss das auch vor Gericht belegen können – und das Gericht entscheidet dann. Viele Krypto-Unternehmen wollen sich darauf nicht einlassen und vergleichen sich daher mit der Behörde. Häufig beinhaltet ein solcher Vergleich eine Strafzahlung und die Verpflichtung, das beanstandete Angebot vom US-Markt zurückzuziehen.

Ebenfalls auf keinen Vergleich einlassen wollte sich Ripple. Der eingangs bereits erwähnte Rechtsstreit des Unternehmens mit der Börsenaufsicht wird daher seit mittlerweile mehr als zwei Jahren vor Gericht ausgetragen. Und auch wenn es jetzt wieder Gerüchte über ein baldiges Ende gegeben hat: Der Ausgang des Verfahrens ist natürlich weiterhin unklar. Und selbst wenn das Urteil zugunsten von Ripple ausfällt, sind mehr als zwei Jahre Zeit, Energie und viel Geld in das Verfahren geflossen. Eine ähnliche Situation könnte nun auch auf Coinbase zukommen. 

Was bedeutet die Situation nun für die Branche und für den Markt? Klar ist: Überrascht konnte davon niemand mehr sein. Ja, verglichen mit vielen Konkurrenten mag Coinbase regulatorisch durchaus als “good guy” positioniert sein. Immerhin ist das Unternehmen im Gegensatz zu den meisten Konkurrenten an der Börse notiert und unterliegt daher strengen Transparenzvorschriften. Coinbase hat auch sicherlich ein besseres Image als das Tron-Projekt rund um Justin Sun, gegen das die SEC ebenfalls seit dieser Woche vorgeht.

Aber dennoch liegt auch Coinbase mit der SEC schon länger im Clinch. Man erinnere sich etwa an den Sommer 2021, als die Börse ein geplantes Produkt zum Verleih von Kryptowährungen auf Druck der SEC am US-Markt zurückziehen musste. Und spätestens mit dem Vorgehen gegen Kraken musste klar sein: Die SEC schreckt auch vor den großen Akteuren der Branche nicht zurück. Hier ist wohl auch aufgrund der FTX-Pleite der Druck auf die Behörde gestiegen. Aus all diesen Gründen dürfte der Schritt in der Branche keinen Schock mehr ausgelöst haben.

Am Markt hat sich die Nachricht dementsprechend auch nicht besonders stark niedergeschlagen. Als sie am späten Mittwochabend bekannt wurde, lag der Kryptomarkt zwar tatsächlich stark im Minus. Diese Verluste waren jedoch durch die eingangs erwähnte US-Zinsentscheidung wenige Stunden zuvor ausgelöst worden.


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Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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SuperCycle Gründerinnen Rhana Loudon und Olivia "Lilli" Hromatka © SuperCycle / Sigrid Mayer

Discokugel an der Decke, Spiegel an den Wänden und ein neonpinker Schriftzug, auf dem „SuperCycle“ zu lesen ist. Im Takt treten bis zu 40 Beinpaare auf den Bikes und lassen Herzfrequenzen in die Höhe schnellen.

Dieses Gefühl, das SuperCycle seit 2016 in seinen fünf Wiener Studios aufgebaut hat, soll jetzt über die Stadtgrenzen hinausfinden. Seit dem ersten Jahr erreichen Mitgründerin Olivia „Lilli“ Hromatka und ihre Co-Founderin Rhana Loudon laufend E-Mails aus anderen Städten, vor allem aus Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck. Jetzt reagiert das Unternehmen darauf: Mit einem Franchisemodell soll das Boutique-Cycling-Konzept österreichweit wachsen.

Was hinter dem Konzept steckt

© SuperCycle / Sigrid Mayer

SuperCycle ist ein Indoorcycling-Studio: Auf stationären Rädern fahren die Teilnehmenden im Gruppenkurs zur Musik, angeleitet von Instructor:innen, die Tempo, Widerstand und Choreografie vorgeben. Dabei setzen die Trainer:innen auf durchchoreografierte, HIIT(High-Intensity-Intervall-Training)-basierte Einheiten im abgedunkelten Raum, mit Lichtshow und Playlist als festem Bestandteil der Stunde.

Über 165 solcher Kurse laufen aktuell pro Woche in den Wiener Studios, aufgeteilt auf Formate wie Soft-, Sculpt- und Music-Rides. Die Gründerinnen Loudon und Hromatka haben SuperCycle über das letzte Jahrzehnt ohne Investor:innen aufgebaut.

Zehn Prozent Abgaben und 32.000 Euro Einstiegsgebühr

Konkrete Zahlen zum neuen Franchisemodell nennt Hromatka im brutkasten-Interview: Die monatlichen Gesamtgebühren sollen sollen bei rund zehn Prozent des Nettoumsatzes liegen, dazu kommt die Einstiegsgebühr von 32.000 Euro. Auf weitere Kosten bzw. genauere Zahlen wird im näheren Kennenlernen der Franchise PartnerInnen eingegangen, erklärt Hromatka. Denn wer ein Studio eröffnet, muss auch investieren: SuperCycle-Studios brauchen etwa eine eigene Lüftung sowie einen Raum-in-Raum, um die Musik in voller Lautstärke spielen zu können, ohne die Nachbarschaft zu stören.

Auch die Bikes schaffen sich Franchisenehmer:innen selbst an. Wie hoch die Gesamtinvestition ausfällt, hängt von Studiogröße und Standort ab. Wichtig seien in jedem „Fall Hands-on-Mentalität, Organisationstalent, die Liebe zu SuperCycle, und die Bereitschaft, regelmäßig vor Ort im Studio zu sein, um eine Community aufzubauen“, ergänzt die Co-Founderin.

Vier Landeshauptstädte zuerst

Die Expansion soll schrittweise erfolgen. „Ziel wäre Graz, ein bis zwei Studios, Linz, Salzburg, Innsbruck“, so Hromatka. Erst wenn die Partnerschaften in Österreich funktionieren, ist internationale Expansion geplant. „Ich bin ein großer Fan davon, sich realistische Ziele zu setzen“, erklärt die Co-Founderin weiter. Für jeden Standort gibt es laut eigenen Angaben bereits eine Gebietsanalyse, auf deren Basis ein Gebietsschutz vergeben wird, je nach Nachfrage auch mehrere Gebiete pro Stadt.

Rund 30 Interessent:innen, gezielte Auswahl

Bislang haben sich laut Hromatka rund 30 Interessent:innen gemeldet. Gesucht wird nicht in erster Linie Fitnessbranchen-Erfahrung, sondern Haltung: „Es geht nicht darum, dass jemand das aufbauen will, um einfach nur Geld zu machen“, sagt Hromatka. Wichtiger seien Hands-on-Mentalität, Organisationstalent, ein finanzielles Backup und die Bereitschaft, regelmäßig vor Ort im Studio zu sein.

Der Anspruch bleibt laut Hromatka derselbe wie beim Wiener Start: „Wir wollten weg von diesem langweiligen Sport.“ Wer einmal eine Sportart gefunden hat, die Freude macht, bleibt langfristig dabei. Genau dieses Gefühl soll das Franchisemodell nun nach ganz Österreich bringen.

© SuperCycle / Sigrid Mayer
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