04.11.2022

Crypto Weekly #78: Verluste nach US-Zinserhöhung – warum die Marktreaktion trotzdem ein gutes Zeichen war

Diese Woche: Die US-Notenbank Federal Reserve hat ihren Leitzins ein weiteres Mal kräftig erhöht. US-Aktien gaben daraufhin deutlich nach - und auch am Kryptomarkt ging es abwärts. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich aber: So negativ wie man auf den ersten Blick meinen könnte, war die Marktreaktion nicht.
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Bitcoin
Foto: Adobe Stock

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Kurstafel

  • Bitcoin (BTC): 26.600 US-Dollar (+2 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.580 Dollar (+4 %)
  • Cardano (ADA): 0,4 Dollar (+6 %)
  • Solana (SOL): 32 Dollar (+5 %)

? Wie die US-Notenbank weiterhin den Kryptomarkt beeinflusst

Wenn es darum geht, schlechte Stimmung am Kryptomarkt zu verbreiten, sind zwei Männer aus den USA ganz vorne dabei. Der eine ist Gary Gensler, der Chef der Börsenaufsicht. Mit seiner Behörde beobachtet er seit seinem Amtsantritt im April 2021 sehr genau, was in der Kryptoszene passiert – und macht auch keinen Hehl daraus, dass er einen Großteil aller Kryptowährungen nach dem US-Wertpapierrecht für illegal hält. Genslers Handlungen sind daher potenziell ein großer Risikofaktor für die Kryptoszene. 

Aber so unbeliebt der Chef der Börsenaufsicht auch sein mag: Was die unmittelbaren Auswirkungen auf die Kurse angeht, ist ihm einer weit voraus: Jerome Powell, der Chef der US-Notenbank Federal Reserve (Fed). Deren Geldpolitik beeinflusst seit Monaten die Märkte wie kein anderer Faktor. 

Aufgrund der hohen Inflation hat die Notenbank in diesem Jahr ihr Tempo bei den Zinserhöhungen deutlich beschleunigt. Das hat die Aktienmärkte ordentlich belastet – denn mit höheren Zinsen werden plötzlich weniger riskante Anlageformen wie beispielsweise Anleihen interessanter. Und das betrifft natürlich auch die Assetklasse, die vielleicht so riskant ist wie kaum eine andere: Krypto. 

Die ganz große Frage an den Finanzmärkten lautet daher seit Monaten: Wie lange wird die Fed mit ihren Zinserhöhungen noch weitermachen? Oder, wie es vielleicht manche Trader formulieren würden: Wie lange will uns dieser Powell noch nach unten prügeln?

Dazu muss man festhalten: An den Finanzmärkten gibt es traditionell viele, die der Fed generell nie so ganz trauen, wenn sie ankündigt, dass sie die Zinsen erhöhen wird. Wenn sich die Wirtschaftslage ordentlich eintrübe, dann müsse sie schon ihren Kurs ändern – so eine populäre Annahme, die auch in den 2010er-Jahren viele Anhängerinnen und Anhänger hatte. Auch in diesem Jahr haben viele darauf spekuliert, dass die Fed früher oder später zu einem “Pivot”, einem Kurswechsel, gezwungen sein würde.

 ?‍♀️ Der Fed-Kurswechsel, der nicht und nicht kommt

Das Problem dabei: Es ist bisher einfach nicht passiert. Die Fed hat die Zinsen stärker erhöht als viele dachten. Obwohl sich die Wirtschaftslage tatsächlich stark eingetrübt hat. Die US-Wirtschaft ist zwei Quartale in Folge geschrumpft (was man nach gängiger Definition als Rezession bezeichnet, auch wenn die US-Regierung das ein bisschen anders sieht). Nur der “Pivot” der Fed kommt einfach nicht.

Nach der Zinssitzung der Fed im Juli legten die Märkte zu (siehe Crypto Weekly #67), weil vage Aussagen von Powell so interpretiert worden waren, dass er nicht mehr so stark auf weitere Zinserhöhungen festgelegt sei. Aber schon bei der darauffolgenden Zinsentscheidung im September zerstörte Powell diese Hoffnungen wieder (siehe Crypto Weekly #72).

Diese Woche stand nun die nächste Zinsentscheidung an. Die Fed erhöhte ihr Zielband für den Leitzins ein weiteres Mal um 0,75 Prozentpunkte – es liegt nun bei 3,75 bis 4,00 Prozent. Die Notenbank veröffentlicht gleichzeitig mit der Zinsentscheidung immer auch ein begleitendes Statement – und kurz danach tritt Powell vor die Presse, um Fragen zu beantworten.

Das sorgt manchmal für starke Kursausschläge in beide Richtungen – so auch diesmal. Die Stellungnahme der Fed sah man am Markt offenbar positiv – die Kurse stiegen, sowohl am Aktien- als auch am Kryptomarkt. Für Erleichterung sorgte vor allem, dass die Fed andeutete, dass künftige Zinserhöhungen geringer ausfallen könnten.

Doch dann kam Powell. Und der dämpfte die Stimmung wieder. Er betonte, dass der Kampf gegen die Inflation weitergehe, bis diese wieder ihren Zielwert von 2 Prozent erreicht habe. Das ist jetzt per se kein besonders spektakuläres Statement. Aber an den Märkten wird sehr genau darauf geachtet, welche Schwerpunkte Powell in seinen Aussagen legt. 

Und diesmal war die vorherrschende Interpretation: Powell hat mit einem Kurswechsel offenbar keine Eile. Und so ging es wieder abwärts mit den Kursen. Die Aktienmärkte gerieten unter Druck – und natürlich sackten da auch die Kurse am Kryptomarkt ab.

 ? Warum die Marktreaktion ein Signal der Stärke für Krypto war

Doch jetzt die gute Nachricht aus Kryptosicht: Der Abverkauf hat sich am Kryptomarkt eigentlich in Grenzen gehalten. Nehmen wir Bitcoin: Vor der Fed-Entscheidung bewegte sich der Kurs bei ungefähr 20.500 Dollar. Unmittelbar danach ging’s rauf bis auf knapp 20.700 Dollar. Während Powells Pressekonferenz sackte der Kurs auf 20.200 Dollar ab, danach ging’s noch weiter abwärts bis auf knapp über 20.000 Dollar. Diese Marke hielt dann aber. Bei den anderen großen Kryptowährungen waren die Kursbewegungen ählich.

Alles in allem: Nicht einmal besonders erwähnenswert. Klar, die Marktreaktion war da – und das ist interessant, weil eben die Korrelation zwischen traditionellen Finanzmärkten und Krypto derzeit eines der Themen ist, die es zu beobachten gilt, wenn man sich ernsthaft mit dem Marktgeschehen auseinandersetzt.

Aber entscheidend ist etwas anderes: Nicht, dass es die Marktreaktion gab – sondern, dass sie vergleichsweise schwach ausgefallen ist. Als Abverkauf kann man das nicht bezeichnen, schon gar nicht für Krypto-Verhältnisse.

Am US-Aktienmarkt war es aber genau das – ein richtiger Abverkauf. Der wichtigste US-Aktienindex, der S&P-500 verlor am Mittwoch 2,5 Prozent. Der techlastige Nasdaq-100 brach sogar um knapp 3,4 Prozent ein.

Solche Kursbewegungen am Aktienmarkt hießen in der Vergangenheit häufig: Bitcoin verliert 5 bis 7 Prozent, andere große Kryptowährungen geben im zweistelligen Prozentbereich nach. Und in diesem Fall reichte die schwache Marktstimmung nicht einmal, um Bitcoin unter die 20.000-Dollar-Marke zu drücken. Am Donnerstag ging es in der gleichen Tonart weiter: Der US-Aktienmarkt gab nach, der Kryptomarkt hielt sich stabil.

Das ist ein Signal der Stärke von Bitcoin und dem Kryptomarkt (eine weitere Ausdifferenzierung ist in diesem Fall nicht sinnvoll, zu ähnlich sind die Kursbewegungen). Gleichzeitig muss man aber einschränken: Ja, es ist ein positives Signal – durchaus auch eines, das sich ins Bild vom Oktober einfügt. 

Gleichzeitig sollte man aber die Situation nicht überinterpretieren. Nein, es heißt nicht, dass Bitcoin in nächster Zeit nicht wieder unter die 20.000-Dollar-Marke fallen wird. Es heißt auch nicht, dass sich Bitcoin in den nächsten Wochen dem makroökonomischen Umfeld entziehen wird können. Und schon gar nicht sollte man daraus schließen, dass ein neuer Bullenmarkt unmittelbar bevor steht. 

Stattdessen sollte man es als das nehmen, was es ist: Ein Signal der (relativen) Stärke, das auf eine gewisse Widerstandsfähigkeit von Bitcoin gegenüber negativen Nachrichten hindeutet. Nicht mehr und nicht weniger. Im aktuellen Bärenmarkt nimmt man das aber wohl gerne mit.


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Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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