23.09.2022

Crypto Weekly #72: Wie zwei alte Männer für schlechte Stimmung am Kryptomarkt sorgen

Diese Woche: Nach dem Hype um den "Merge" bei Ethereum bleibt das Umfeld für den Kryptomarkt schwierig. Dazu tragen auch US-Notenbank-Chef Jerome Powell und Börsenaufsichts-Boss Gary Gensler bei. Außerdem: XRP steigt um mehr als 50 % - aber ist das gerechtfertigt?
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Stock crisis red price drop down chart fall on screen
Foto: Adobe Stock

Das brutkasten Crypto Weekly ist unser wöchentliches Briefing zum Kryptomarkt und kann hier als Newsletter abonniert werden. Jeden Freitag blicken wir auf die wichtigsten Kursbewegungen und Nachrichten der Krypto-Woche zurück.


Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 19.000 US-Dollar (-3 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.300 Dollar (-11 %)
  • Solana (SOL): 32 Dollar (-3 %)
  • Avalanche (AVAX): 17 Dollar (-4 %)
  • XRP: 0,50 Dollar (+53 %)

Wie die US-Notenbank den Kryptomarkt nach dem “Merge”-Hype auf den Boden der Realität zurückgeholt hat

Die vergangenen Wochen schien es, als hätte es in der Kryptobranche nur ein Thema gegeben: Den “Merge” bei Ethereum, also den Umstieg der Blockchain auf den “Proof of Stake”-Konsensmechanismus und den damit einhergehenden Abschied vom Mining. Klar, die Aufmerksamkeit war durchaus berechtigt: Immerhin war seit Jahren auf den “Merge” hingearbeitet worden – und der Umstieg ist technisch ein gewaltiges Projekt. Letztlich ist aber alles reibungslos gelaufen. Auch gut eine Woche später sind keine nennenswerten Probleme aufgetaucht.

So weit, so gut. Aber: Der Hype um den “Merge” ändert nichts an einer Tatsache, die zuletzt etwas in den Hintergrund gerückt ist. Und zwar, dass das Marktumfeld weiterhin extrem schwierig ist. Der Gegenwind auf der Makroebene – Krieg, Zinsen, Inflation – ist weiterhin stark. Und der betrifft nicht nur Krypto, sondern den gesamten Finanzmarkt.

Im Sommer schien es an der Wall Street kurz so, als sei das Schlimmste vielleicht schon überstanden. Die US-Inflationsrate sank im Juli, der Aktienmarkt reagierte positiv – auch die Kurse von Krypto-Assets legten zu. Würde die Inflationsrate nun weiter sinken, könnte die Notenbank Federal Reserve (Fed) das Tempo ihrer Zinserhöhungen zurückfahren – oder sie gar stoppen, so die Hoffnung vieler Trader.

Mittlerweile ist aber klar: Da war ein bisschen zu viel Wunschdenken dabei. Die in der Vorwoche veröffentlichten US-Inflationsdaten für August zeigten zwar einen weiteren Rückgang. Er fiel aber nicht so stark aus wie erwartet. Nach Veröffentlichung der Daten fielen die Kurse.

Diese Woche kam nun die nächste Zinsentscheidung der Fed dazu: Die Notenbank erhöhte ihren Leitzins erneut um 0,75 Prozentpunkte. Damit liegt er nun in einer Bandbreite von 3,00 bis 3,25 Prozent. 

Und Fed-Chef Jerome Powell machte in seiner Pressekonferenz deutlich: Die Priorität der Fed liegt ganz klar darauf, die Inflationsrate zu senken. Und wenn das die Konjunktur abwürgt, dann ist es eben so. Am Aktienmarkt ging es daraufhin wieder abwärts, am Kryptomarkt ebenfalls. 

An den Finanzmärkten hatten eben viele darauf gesetzt, dass die Fed ihre Zinserhöhungen nicht allzu lange fortsetzen würde. Wenn der Aktienmarkt zu stark einbricht, wird die Fed einlenken. Das war die Annahme. 

Langsam dämmert es nun vielen, dass dies doch nicht der Fall sein wird. Jerome Powell will nicht als Arthur Burns in die Geschichte eingehen – der US-Notenbankchef der 1970er-Jahre, der die Inflation unterschätzte und ihr dann jahrelang nichts entgegensetzen konnte. Die Zinsen von 10-jährigen US-Staatsanleihen sind mittlerweile auf rund 4 Prozent gestiegen. Damit sind Anleihen für viele wieder eine attraktive Alternative. Aktien sind dementsprechend weniger gefragt. Und für Krypto-Assets gilt aufgrund der anhaltend hohen Korrelation zum traditionellen Finanzmarkt wieder einmal: Mitgehangen mitgefangen.

US-Börsenaufsicht beansprucht Zuständigkeit für alles, was auf Ethereum läuft

Es war aber nicht nur Jerome Powell (69), der diese Woche die Stimmung gedämpft hat. Auch ein anderer älterer Herr aus den USA lässt sich nicht locker: Gary Gensler (64). Oder besser gesagt, seine Behörde, die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC). Gensler hat seit seinem Amtsantritt im April 2021 klar gemacht, dass seiner Ansicht nach in der Kryptobranche einiges im Argen liegt. Der SEC-Chef dürfte die meisten Krypto-Assets rechtlich gesehen für Wertpapiere halten, die einen entsprechenden Registrierungsprozess bei seiner Behörde durchlaufen müssten, damit sie in den USA angeboten werden dürfen.

In der Vorwoche deutete er an, dass die SEC auch das Anbieten von Staking am US-Markt als registrierungspflichtiges Wertpapiergeschäft eingeschätzt werden könnte. Diese Aussagen haben wir in der vorigen Ausgabe des Crypto Weekly bereits beleuchtet. Sie scheinen sich (vorerst?) auf Staking-Anbieter wie die Börsen Coinbase oder Kraken zu beziehen und nicht unmittelbar darauf, ob die gestakten Assets selbst (also beispielsweise ETH oder AVAX) per se einen Prozess zur Registrierung von Wertpapieren durchlaufen müssten.

Diese Woche kam aber nun ein weiterer Aspekt dazu. Diesmal waren es nicht Äußerungen von Gensler selbst, sondern eine Klage seiner Behörde. Eine solche gegen den Krypto-Influencer Ian Balina wurde am Montag öffentlich. Dieser hat 2018 einen Token, von dem die meisten noch nie etwas gehört haben dürften, beworben und verkauft. 

Bei diesem Token namens SPRK handelte es sich um einen sogenannten ERC-20-Token, der auf der Ethereum-Blockchain läuft. Die SEC wirft Balina nun vor, dass SPRK rechtlich in den USA ein registrierungspflichtiges Wertpapier dargestellt hätte. Bis hierhin ist das alles noch relativ unspektakulär. 

Aber: Interessant ist an der Klage ein anderer Aspekt. Und zwar wie die SEC ihre Zuständigkeit begründet. Balina verkaufte seine SPRK-Token gegen Ether-Token (ETH). Damit entstanden Transaktionen auf der Ethereum-Blockchain. Und die Ethereum-Nodes, die diese Transaktionen validiert haben, seien zu einem größeren Teil in den USA als in anderen Ländern angesiedelt gewesen. “Daher haben diese Transaktionen in den USA stattgefunden”, heißt es in der Klage.

Das bedeutet: Basierend auf dieser Argumentation kann die SEC letztlich jede Ethereum-Transaktion als in den USA stattgefundene Transaktionen betrachten – und damit als Transaktion, die US-Gesetzen unterliegt. Das betrifft praktisch sehr große Teile des gesamten NFT- und DeFi-Bereich, der großteils ebenfalls auf Ethereum läuft. In weiterer Folge könnte man diese Logik auch auf die meisten anderen Blockchains anwenden.

Unmittelbare rechtliche Implikationen hat dies zwar nicht. Diese Annahme der SEC ist zunächst einmal nur eine solche. Es ist unklar, ob sie tatsächlich vor einem Gericht halten würde. Aber gleichzeitig sollte man die Bedeutung nicht unterschätzen: Die SEC macht damit ihre Sichtweise auf ihre Zuständigkeit deutlich. 

Es ist auch ein weiterer Schritt, der stärkeren regulatorischen Druck aus den USA signalisiert. Erst im August hatte das US-Finanzministerium erstmals Sanktionen gegen ein Krypto-Protokoll verhängt – und zwar gegen das ebenfalls auf Ethereum laufende Anonymisierungsprotokoll Tornado Cash. Was eine ganze Reihe weiterer Fragen über die Widerstandsfähigkeit der Ethereum-Blockchain gegenüber staatlichem Druck aufgeworfen hatte.

Warum XRP diese Woche um 55 % gestiegen ist

Wir bleiben gleich beim Thema. Die Frage, ob und welche Krypto-Assets in den USA als Wertpapiere registriert werden müssten, ist ja keine neue. Und der vielleicht prominenteste Fall zieht sich schon ziemlich lange dahin: Es geht um das Unternehmen Ripple und dessen Kryptowährung XRP. Die SEC klagte die Ripple-Gründer bereits im Dezember 2020, also deutlich bevor der heutige SEC-Chef Gensler sein Amt antrat.

Der Vorwurf der Börsenaufsicht lautet im Wesentlichen, dass Ripple und seine Gründer mit dem Verkauf von XRP in den USA unerlaubte Wertpapierverkäufe getätigt hätten. Ripple wiederum bestreitet dies.

Diese Woche ist der XRP-Kurs nun ordentlich angezogen – um mehr als 50 Prozent. Abgesehen von den Stablecoins Tether und USDC liegt XRP gemessen an der Marktkapitalisierung übrigens mittlerweile nur mehr hinter Bitcoin, Ethereum und BNB. Angesichts der Umstände und der niedrigen Popularität von XRP in der Krypto-Szene ist das durchaus etwas überraschend.

Der Hintergrund des Kursanstiegs: Sowohl die SEC als auch Ripple selbst haben diese Woche einen Antrag auf ein rasches Urteil des Gerichts eingebracht. Es würden nun ausreichend Informationen für ein Urteil vorliegen, wird von beiden Seiten argumentiert. 

Trader spekulieren offenbar auf einen für Ripple günstigen Ausgang des Rechtsstreit mit der SEC. Auf welcher Basis? Das ist völlig unklar. Eindeutige Hinweise auf ein günstiges Urteil von Ripple sind zumindest öffentlich keine bekannt. Und klar ist auch: Geht die Sache gegen Ripple aus, wird es ganz schnell wieder in die andere Richtung gehen.

Der größere Kontext: Ripple und XRP erfreuen sich innerhalb der Krypto-Szene nicht unbedingt der allergrößten Beliebtheit. Aber der Fall hat natürlich Implikationen über XRP hinaus – und zwar gerade wegen der mangelnden Dezentralität, die Ripple häufig vorgeworfen wird. 

Denn: Würde das Gericht feststellen, dass XRP tatsächlich nicht als Wertpapier einzustufen sei, würde das wohl bedeuten, dass dies auch für die allermeisten der übrigen großen Krypto-Assets gelten müsste. Umgekehrt könnte ein Erfolg der SEC die Behörde wohl bestärken, auch gegen andere große Krypto-Assets vorzugehen.

P.S. Jerome Powell ist 69 Jahre alt, Gary Gensler 64. Alt ist das selbstverständlich nur verglichen mit Bitcoin (13) oder Ethereum (7).


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Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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