30.07.2021

Crypto Weekly #18: Starke Bitcoin-Woche, neue Vorwürfe gegen Tether

Außerdem: Amazon dementierte Bitcoin-Gerüchte, die Hintergründe zum Kursanstieg bei XRP - und Binance weiter unter Druck der Behörden.
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Bitcoin, XRP, Ethereum
Foto: © Adobe Stock

Diese Woche in der Kryptowelt: Eine starke Bitcoin-Performance, Amazon-Gerüchte, neue Vorwürfe gegen Tether, ein starker Kursanstieg bei XRP – und Binance weiter unter Druck der Behörden. Doch wie immer zuerst der Blick auf…

…die Kurstafel:

NameKurs7-Tages-Performance
BitcoinBTC39.000 Dollar+20%
EthereumETH2.350 Dollar+14 %
Binance CoinBNB310 Dollar+7 %
CardanoADA1,26 Dollar+7 %
XRPXRP0,72 Dollar+22 %
DogecoinDOGE0,20 Dollar+4 %
PolkadotDOT14,6 Dollar+13%
UniswapUNI19,7 Dollar+11 %
Alle Daten sind von coinmarketcap.com und am Stand vom späten Freitagnachmittag/ Kursveränderungen gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche

Bitcoin steigt über 40.000 Dollar

Für Bitcoin war es eine starke Woche – am Montag schaffte es der Kurs erstmals seit Mitte Juni wieder über die 40.000-Dollar-Marke. Dauerhaft darüber etablieren konnte er sich zwar nicht, aber auch ein stärkerer Rückfall blieb aus. Er bewegte sich in den nächsten Tagen vergleichsweise unspektakulär zwischen gut 36.400 und etwas unter 40.900 Dollar. Am späten Freitagnachmittag stand er zuletzt bei knapp 39.000 Dollar – ein starkes Plus von rund 20 Prozent gegenüber der Vorwoche.

Gerüchte um Bitcoin-Adaption von Amazon dementiert

Für den Kursanstieg nannten Beobachter mehrere Gründe – einer davon: Gerüchte um eine mögliche Bitcoin-Adaption von Amazon. Offiziell bekannt ist seit der Vorwoche, dass das Unternehmen untersuchen will, wie es Kryptowährungen einsetzen könnte. Dazu wird auch ein „Digital Currency and Blockchain Product Lead“ gesucht.

Dann berichtete das Portal City A.M. am Montag unter Verweis auf einen nicht näher genannten Insider, dass Amazon außerdem bis Ende des Jahres Bitcoin-Zahlungen akzeptieren wolle. Außerdem prüfe das Unternehmen die Möglichkeit, bis 2022 einen eigenen Token auf den Markt zu bringen. Amazon dementierte diesen Bericht bereits nach einigen Stunden. Der Kurs gab daraufhin etwas an. An der grundlegend positiven Marktstimmung änderte sich allerdings wenig.

Den starke Anstieg am Montag dürfte auch durch Trader verstärkt worden sein, die auf fallende Kurse gesetzt hatten – und angesichts der Aufwärtsbewegung dann gezwungen waren, Bitcoin zu kaufen, um ihre Positionen glattzustellen.

Neue Vorwürfe gegen Tether-Manager

Unbeeindruckt zeigte sich der Markt am Dienstag von neuen Vorwürfen gegen Tether (USDT). Wie Bloomberg berichtete, soll das US-Justizministerium derzeit untersuchen, ob Tether-Manager Bankbetrug begangen haben. Allerdings: Dabei geht um Vorfälle, die Jahre zurückliegen. Der konkrete Verdacht: Tether-Manager haben ihren Banken bei manchen Transaktionen nicht offen gelegt, dass diese in einem Zusammenhang mit Krypto-Assets standen – wozu sie aber verpflichtet gewesen wären.

Tether ist mit aktuell rund 62 Mrd. US-Dollar der nach Marktkapitalisierung größte Stablecoin – aber gleichzeitig auch eine der umstrittensten. Seit Jahren wird spekuliert, dass Tether keineswegs 1:1 mit Dollar-Reserven gedeckt ist. Ende März wurde ein Report veröffentlicht, der genau diese Vorwürfe entkräften sollte – viele Kritikerinnen und Kritiker waren von der vorgelegten Untersuchung aber alles andere als überzeugt.

Eine Schlagzeile, in der „Tether“ gleich neben „Bankbetrug“ steht, lässt da natürlich alle Alarmglocken schrillen. Letztlich hatte die Story mit der Dollar-Deckung des Stablecoins aber nichts zu tun – und bezog sich eben auch auf Jahre zurückliegende Vorkommnisse. Wohl auch deswegen reagierte der Kryptomarkt nicht stark auf die Nachricht.

XRP profitiert von Geldtransfer-Projekt in Japan

Die beste 7-Tages-Performance unter den großen Kryptowährungen verzeichnete diese Woche XRP mit einem Plus von 22 Prozent. Einen starken Push bekam die Ripple-Währung vor allem am Mittwoch. Hintergrund: Das Unternehmen hatte den Start seines On-Demand-Liquiditätsservices (ODL) in Japan angekündigt. Konkret wird das System von Japans größtem Anbieter für Zahlungstransfers, SBI Remit, genutzt, um schnellere und günstigere Geldtransfers von Japan auf die Philippinen zu ermöglichen.

Involviert ist auch der philippinische Mobile-Payments-Dienstleister Coins.ph und die Kryptobörse SBI VC Trade. Menschen aus den Philippinen sind in Japan die drittgrößte Migrantengruppe und haben nach Angaben von Ripple im Vorjahr rund 1,8 Mrd. US-Dollar in ihre Heimat überwiesen. Über das ODL-System von Ripple kann dazu nun XRP verwendet werden.

Binance im Rückwärtsgang

Weniger positiv verlief diese Woche für die weltgrößte Kryptobörse Binance, die bereits in den vergangenen Wochen zunehmend unter Druck geraten ist. Die Behörden schauen mittlerweile recht genau hin – und klopfen dem Unternehmen rund um Gründer und CEO CZ häufiger auf die Finger. Auch wenn Binance immer wieder betont, vorbildlich mit den Behörden aller Länder zusammenzuarbeiten: In der Offensive ist das Unternehmen derzeit nicht gerade.

Dies zeigten auch mehrere Meldungen in dieser Woche: Am Dienstag gab CZ auf Twitter bekannt, dass Binance deutlich einschränken wird, welche Bitcoin-Menge User, die nicht verifiziert sind, von der Handelsplattform abziehen können. Waren es bisher 2 Bitcoin gewesen, so sollen es künftig nur mehr 0,06 sein. Oder nach aktuellen Preisen: Anstatt rund 78.000 US-Dollar können sich diese User künftig nur mehr Bitcoin von 2.300 Dollar von der Handelsplattform auszahlen lassen. Dass der Schritt in Reaktion auf den stärkeren regulatorischen Druck erfolgt ist, liegt nahe.

Am Freitag kam die nächste negative Nachricht: Die Börsenaufsicht in Malaysia leitete Schritte gegen Binance ein. Der Vorwurf: Die Börse habe nicht die nötigen Genehmigungen, um in dem Land aktiv zu sein. Und auch in Europa gab es eher unerfreuliche Nachrichten: Binance kündigte an, künftig keine Derivate mehr anzubieten. Zunächst einmal werden das Kundinnen und Kunden in Deutschland, Italien sowie den Niederlanden spüren. Dort wird man keine Derivatkonten mehr eröffnen können. In weiterer Folge soll dann auch der Rest Europas folgen.

Keine Bitcoin-News bei Tesla

Keine wesentlichen Bitcoin-Neuigkeiten brachte übrigens die Zahlenvorlage von Tesla am vergangenen Montag. Weder hatte der Elektroautohersteller Bitcoin gekauft noch hatte er verkauft. Einzig eine Wertberichtigung wegen des starken Kursrückgangs der vergangenen Monate wurde kommuniziert: Mit 23 Mio. Dollar fiel diese aber nicht besonders hoch aus. Tesla hat insgesamt 1,5 Mrd. Dollar in Bitcoin investiert. Dass das Unternehmen nicht beabsichtige, seine Bestände an der Kryptowährung zu verkaufen, hatte Tesla-CEO Elon Musk in der Vorwoche bei einer Online-Diskussion bekräftigt.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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