14.06.2024
CRYPTO WEEKLY

Wann die Ethereum-ETFs in den USA kommen

Crypto Weekly #144. Der Chef der US-Börsenaufsicht, Gary Gensler, nannte erstmals einen Zeitpunkt. Außerdem: Was diese Woche die Kryptokurse bewegt hat.
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das Titelbild der Ausgabe von Crypto Weekly mit einer Ethereum-Münze. Thema der Ausgabe sind die Ethereum-ETFs in den USA
Foto: Adobe Stock
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Die Kurstafel:

🤔 Krypto in den USA – wie geht es weiter?

Die vergangenen Wochen standen ganz im Zeichen der US-Politik: Einerseits positionierte sich mit Donald Trump der republikanische Präsidentschaftskandidat eindeutig im Pro-Krypto-Lager. Andererseits gab es auch einige Indizien dafür, dass die Regierung von Amtsinhaber Joe Biden ebenfalls von ihrem Anti-Krypto-Kurs abgehen könnte (siehe Crypto Weekly #142). Mit dem Veto gegen eine von der Krypto-Branche ersehnte Gesetzesinitiative vor zwei Wochen erhielten diese Hoffnungen zumindest einen kleinen Rückschlag (siehe Crypto Weekly #143).

Aber es ging zuletzt ja nicht nur um die Positionierung von Politikern. Denn mindestens ebenso spektakulär für die Branche war die erstmalige Genehmigung von Ethereum-Spot–ETFs durch die US-Börsenaufsicht (siehe Crypto Weekly #141). Wobei Genehmigung noch nicht ganz zutreffend ist. Denn rein technisch gesehen, winkte die Behörde bisher einmal nur Änderungen an Dokumenten durch, die sie von den Antragstellern verlangt hatte. Juristisch gesprochen: Sie genehmigte 19b-4-Dokumente, für die Zulassung zum Handel sind aber S-1-Dokumente notwendig.

Und damit sind wir auch schon beim Thema dieser Woche. Beobachter:innen waren sich grundsätzlich einig, dass es sich bei der finalen Genehmigung nur mehr um eine Formsache handelt. Offen blieb aber, wie lange es nun wirklich bis dahin dauern würde. Wochen? Oder Monate? Nach der Genehmigung sind die ETFs im Normalfall jedenfalls bereits am folgenden Handelstag verfügbar. 

🫡 Gensler: Ethereum-ETFs kommen noch im Sommer

Diese Woche gab es dazu nun ein Update. Der in der Krypto-Branche durchaus als berüchtigt betrachtete Chef der US-Börsenaufsicht, Gary Gensler, äußerte sich persönlich dazu. Gensler sprach diese Woche bei einem Hearing vor dem Senat und wurde eben auch zum Thema Ethereum-ETFs befragt. 

„Einzelne Emittenten arbeiten noch immer am Registrierungsprozess. Das funktioniert reibungslos“, sagte Gensler. Er gehe davon aus, dass die ETFs bis zum Ende des Sommers zugelassen werden. Der Behördenchef verwies in seiner Wortmeldung außerdem darauf, dass Ethereum-Futures-ETFs und auch Ethereum-Futures selbst ja schon länger zum Handel zugelassen seien. 

Ethereum-Futures sind Derivate, die den Preis des Ether-Tokens 1:1 nachbilden, Ethereum-Futures-ETFs wiederum Fonds, die in diese Derivate investierten. Ethereum-Spot-ETFs, deren Zulassung nun bevorsteht, investieren dagegen direkt in Ether-Token selbst.

Zu einer anderen Frage äußerte sich Gensler dagegen nicht: Ob denn Ether-Token nach US-Recht als Wertpapiere einzustufen seien. Gensler hatte in der Vergangenheit häufig deutlich gemacht, dass er so gut wie alle Krypto-Assets als Wertpapiere nach US-Recht  betrachtet. Explizit ausgenommen hatte er dabei immer nur Bitcoin. Was Ethereum angeht, hatte er eine klare Festlegung dagegen immer vermieden.

Und dabei blieb es auch diesmal. In der Kryptobranche haben viele die Zulassung der Spot-ETFs dahingehend interpretiert, dass die Behörde implizit zugegeben habe, dass es sich bei Ether um kein Wertpapier (sondern um eine Commodity, also eigentlich einen Rohstoff wie Öl oder Gold) handle. Gensler dürfte dies anders sehen.

📉 Auch diese Woche wieder: Krypto = Makro

Kommen wir zum Schluss noch zur Marktentwicklung. Diese war auf 7-Tages-Sicht eindeutig negativ. Für Bitcoin ging es wieder klar unter die 70.000-Dollar-Marke. Für Bewegung sorgte wieder einmal die makroökonomische Ebene: Am Mittwochnachmittag stieg der Kryptomarkt nach der Veröffentlichung von US-Inflationsdaten: Diese hatten einen schwächeren Preisdruck gezeigt, als erwartet. Dies könnte der US-Notenbank mehr Spielraum für Zinssenkungen geben, was wiederum günstig für Krypto wäre. 

Schon am Abend drehte der Markt aber wieder – wegen besagter US-Notenbank. Sie ließ die Zinsen unverändert, was weitgehend so erwartet worden war. Gleichzeitig sagte Notenbank-Chef Jerome Powell aber, dass es vielleicht nur eine Zinssenkung in diesem Jahr geben könnte. Ein Dämpfer für die am Nachmittag entstandenen Hoffnungen. Und so ging es wieder abwärts am Kryptomarkt. Auf 7-Tages-Sicht ergeben sich somit klare Kursverluste.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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