12.04.2024
CRYPTO WEEKLY

Warum die US-Börsenaufsicht jetzt gegen Uniswap vorgeht

Crypto Weekly #137. Eine Zeit lang war es etwas ruhiger, nun geht die US-Börsenaufsicht wieder gegen einen großen Namen der Kryptobranche vor: die dezentrale Börse Uniswap. Was steckt dahinter?
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Die Kurstafel:

​🇺🇸 US-Börsenaufsicht vs. Krypto – geht es wieder los?

Im Vorjahr gab es eine Phase, da ging die US-Börsenaufsicht gefühlt jeden zweiten Tag juristisch gegen einen großen Namen der Kryptobranche vor. Die konkreten Vorwürfe unterschieden sich zwar im Detail. Im Wesentlichen ging es aber immer um eine Frage: Sind bestimmte Krypto-Assets nach US-Recht als Wertpapiere einzustufen?

Die Behörde hat dazu eine relativ klare Meinung – sie beantwortet die Frage zumeist mit “ja”. Zumindest seit Gary Gensler 2020 den Chefposten der Börsenaufsicht übernommen hat. Gensler hat öffentlich eigentlich nur bei Bitcoin explizit außer Streit gestellt, dass die Kryptowährung nicht unter das US-Wertpapiergesetz fällt. Schon bei Ethereum hat er eine solche Festlegung bisher vermieden – oder mitunter sogar das Gegenteil angedeutet. Für alle anderen Krypto-Assets dürfte es noch schlechter aussehen.

In den vergangenen Monaten ist es dann etwas ruhiger geworden, was größere Streitfälle angeht. Im Sommer 2023 musste die Börsenaufsicht einen deutlichen Rückschlag hinnehmen, als der Vermögensverwalter Grayscale ein Urteil erwirkte, wonach die Behörde die Ablehnung seiner geplanten Bitcoin-Spot-ETFs nicht ausreichend begründet hatte. 

Der Druck auf die Behörde stieg – und Anfang Jänner 2024 genehmigte sie schließlich eine ganze Reihe von Anträgen auf Bitcoin-Spot-ETFs. Diese waren dann auch seit Anfang Jänner handelbar. Insgesamt entstand aber durchaus der Eindruck, dass dies eher widerwillig geschehen war. 

Neue Fälle, in denen die Behörde gegen große Namen der Krypto-Branche vorging, kamen seither aber keine dazu. Allerdings sollte man davon nicht auf einen Meinungsumschwung der Börse schließen. 

​👮‍♀️ Warum die Behörde jetzt gegen Uniswap vorgeht

Und nun kam es tatsächlich zu einem neuen Fall, der in der Krypto-Branche sofort für großes Aufsehen sorgte: Es geht um Uniswap, die wohl bekannteste und nach Handelsvolumen größte dezentrale Börse (DEX) in der Szene. Genauer gesagt: Um das Unternehmen dahinter, Uniswap Labs. Dieses entwickelt das Uniswap-Protokoll – ist aber nicht gleichbedeutend mit diesem. Theoretisch könnte das Open-Source-Protokoll auch ohne das Unternehmen weiter bestehen.

Aber zurück zum Thema. Bei Uniswap Labs ging diese Woche eine sogenannte Wells Notice ein. Vereinfacht gesprochen ist das eine Art Vorwarnung, dass die Behörde rechtliche Schritte gegen ein Unternehmen einleiten wird. Bei Coinbase ging beispielsweise eine solche im März 2023 ein. Im Juni folgte dann tatsächlich eine Klage der Behörde.

Was die Börsenaufsicht Uniswap Labs genau vorwirft, ist noch nicht bekannt. Aufgrund der Erfahrungswerte kann man aber davon ausgehen, dass der rechtliche Status der auf Uniswap handelbaren Token eine Rolle dabei spielen wird. Als wahrscheinlich gilt, dass die Behörde Uniswap Labs vorwerfen wird, eine Börse für Wertpapiere zu betreiben – ohne den entsprechenden Registrierungsprozess durchlaufen zu haben.

​🥊 Wie Uniswaps erste Reaktion auf das Vorgehen der Behörde ausfiel

Gründer Hayden Adams – eine der bekanntesten Personen der Kryptobranche – hat sich bereits zu Wort gemeldet: “Ich bin nicht überrascht. Nur genervt, enttäuscht und bereit zu kämpfen”, schrieb er in einem längeren Statement auf X. 

Adams gab sich zuversichtlich, dass die Produkte von Uniswap Labs rechtskonform seien. Und dass das Unternehmen “auf der richtigen Seite der Geschichte” stehe. Die Börsenaufsicht habe sich aber seit längerem entschieden, “gute Akteure” wie Uniswap und Coinbase anzugreifen anstatt klare Regeln zu schaffen – und dabei habe sie noch “schlechte Akteure wie FTX” davonkommen lassen. 

Damit schließt sich Adams auch einer in der Kryptobranche populären Kritik an der US-Börsenaufsicht an: Sie habe nichts getan, um den größten Betrugsfall der Kryptogeschichte, FTX, zu verhindern – und gehe stattdessen gegen seriöse Akteure der Branche vor. Tatsächlich ist Uniswap innerhalb der Kryptoszene weitgehend unkontrovers und anerkannt. 

Die Börse ist einer der wichtigsten Akteure im Bereich Decentralized Finance (DeFi). In der Rangliste von CryptoFees.info ist Uniswap meist direkt hinter Bitcoin und Ethereum platziert. Das Portal stellt dar, welche Protokolle die meisten Gebühren generieren – weil dies ein Indikator dafür ist, dass sie tatsächlich genutzt werden und User:innen dafür eben auch bereit sind zu zahlen. 

Allerdings: Aus Sicht von Gary Gensler und seiner Behörde heißt das noch nichts. Dort dürfte man im Wesentlichen den gesamten DeFi-Sektor als rechtlich fragwürdig betrachten. Mit der Wells Notice gegen Uniswap hat die Börsenaufsicht nun jedenfalls klar gemacht, dass ihr Vorgehen gegen die US-Kryptobranche noch lange nicht beendet ist. 

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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