12.04.2024
CRYPTO WEEKLY

Warum die US-Börsenaufsicht jetzt gegen Uniswap vorgeht

Crypto Weekly #137. Eine Zeit lang war es etwas ruhiger, nun geht die US-Börsenaufsicht wieder gegen einen großen Namen der Kryptobranche vor: die dezentrale Börse Uniswap. Was steckt dahinter?
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Die Kurstafel:

​🇺🇸 US-Börsenaufsicht vs. Krypto – geht es wieder los?

Im Vorjahr gab es eine Phase, da ging die US-Börsenaufsicht gefühlt jeden zweiten Tag juristisch gegen einen großen Namen der Kryptobranche vor. Die konkreten Vorwürfe unterschieden sich zwar im Detail. Im Wesentlichen ging es aber immer um eine Frage: Sind bestimmte Krypto-Assets nach US-Recht als Wertpapiere einzustufen?

Die Behörde hat dazu eine relativ klare Meinung – sie beantwortet die Frage zumeist mit “ja”. Zumindest seit Gary Gensler 2020 den Chefposten der Börsenaufsicht übernommen hat. Gensler hat öffentlich eigentlich nur bei Bitcoin explizit außer Streit gestellt, dass die Kryptowährung nicht unter das US-Wertpapiergesetz fällt. Schon bei Ethereum hat er eine solche Festlegung bisher vermieden – oder mitunter sogar das Gegenteil angedeutet. Für alle anderen Krypto-Assets dürfte es noch schlechter aussehen.

In den vergangenen Monaten ist es dann etwas ruhiger geworden, was größere Streitfälle angeht. Im Sommer 2023 musste die Börsenaufsicht einen deutlichen Rückschlag hinnehmen, als der Vermögensverwalter Grayscale ein Urteil erwirkte, wonach die Behörde die Ablehnung seiner geplanten Bitcoin-Spot-ETFs nicht ausreichend begründet hatte. 

Der Druck auf die Behörde stieg – und Anfang Jänner 2024 genehmigte sie schließlich eine ganze Reihe von Anträgen auf Bitcoin-Spot-ETFs. Diese waren dann auch seit Anfang Jänner handelbar. Insgesamt entstand aber durchaus der Eindruck, dass dies eher widerwillig geschehen war. 

Neue Fälle, in denen die Behörde gegen große Namen der Krypto-Branche vorging, kamen seither aber keine dazu. Allerdings sollte man davon nicht auf einen Meinungsumschwung der Börse schließen. 

​👮‍♀️ Warum die Behörde jetzt gegen Uniswap vorgeht

Und nun kam es tatsächlich zu einem neuen Fall, der in der Krypto-Branche sofort für großes Aufsehen sorgte: Es geht um Uniswap, die wohl bekannteste und nach Handelsvolumen größte dezentrale Börse (DEX) in der Szene. Genauer gesagt: Um das Unternehmen dahinter, Uniswap Labs. Dieses entwickelt das Uniswap-Protokoll – ist aber nicht gleichbedeutend mit diesem. Theoretisch könnte das Open-Source-Protokoll auch ohne das Unternehmen weiter bestehen.

Aber zurück zum Thema. Bei Uniswap Labs ging diese Woche eine sogenannte Wells Notice ein. Vereinfacht gesprochen ist das eine Art Vorwarnung, dass die Behörde rechtliche Schritte gegen ein Unternehmen einleiten wird. Bei Coinbase ging beispielsweise eine solche im März 2023 ein. Im Juni folgte dann tatsächlich eine Klage der Behörde.

Was die Börsenaufsicht Uniswap Labs genau vorwirft, ist noch nicht bekannt. Aufgrund der Erfahrungswerte kann man aber davon ausgehen, dass der rechtliche Status der auf Uniswap handelbaren Token eine Rolle dabei spielen wird. Als wahrscheinlich gilt, dass die Behörde Uniswap Labs vorwerfen wird, eine Börse für Wertpapiere zu betreiben – ohne den entsprechenden Registrierungsprozess durchlaufen zu haben.

​🥊 Wie Uniswaps erste Reaktion auf das Vorgehen der Behörde ausfiel

Gründer Hayden Adams – eine der bekanntesten Personen der Kryptobranche – hat sich bereits zu Wort gemeldet: “Ich bin nicht überrascht. Nur genervt, enttäuscht und bereit zu kämpfen”, schrieb er in einem längeren Statement auf X. 

Adams gab sich zuversichtlich, dass die Produkte von Uniswap Labs rechtskonform seien. Und dass das Unternehmen “auf der richtigen Seite der Geschichte” stehe. Die Börsenaufsicht habe sich aber seit längerem entschieden, “gute Akteure” wie Uniswap und Coinbase anzugreifen anstatt klare Regeln zu schaffen – und dabei habe sie noch “schlechte Akteure wie FTX” davonkommen lassen. 

Damit schließt sich Adams auch einer in der Kryptobranche populären Kritik an der US-Börsenaufsicht an: Sie habe nichts getan, um den größten Betrugsfall der Kryptogeschichte, FTX, zu verhindern – und gehe stattdessen gegen seriöse Akteure der Branche vor. Tatsächlich ist Uniswap innerhalb der Kryptoszene weitgehend unkontrovers und anerkannt. 

Die Börse ist einer der wichtigsten Akteure im Bereich Decentralized Finance (DeFi). In der Rangliste von CryptoFees.info ist Uniswap meist direkt hinter Bitcoin und Ethereum platziert. Das Portal stellt dar, welche Protokolle die meisten Gebühren generieren – weil dies ein Indikator dafür ist, dass sie tatsächlich genutzt werden und User:innen dafür eben auch bereit sind zu zahlen. 

Allerdings: Aus Sicht von Gary Gensler und seiner Behörde heißt das noch nichts. Dort dürfte man im Wesentlichen den gesamten DeFi-Sektor als rechtlich fragwürdig betrachten. Mit der Wells Notice gegen Uniswap hat die Börsenaufsicht nun jedenfalls klar gemacht, dass ihr Vorgehen gegen die US-Kryptobranche noch lange nicht beendet ist. 

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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